Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 454

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 454 (NJ DDR 1960, S. 454); unter Leitung der Staatlichen Kontrolle sollte ähnliche Aufgaben im Stadtbaubetrieb lösen. Um die in der Stadt noch vorhandenen Ansätze jugendlichen Rowdytums zu überwinden, wurde im Arbeitsplan festgelegt, daß „die Abteilung Handel und Versorgung beauftragt wird, mit allen Objektleitern des staatlichen und genossenschaftlichen Handels auf dem Gaststättensektor und mit den privaten Gaststättenbesitzern eine Aussprache zu führen, deren Ziel die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in den Gaststätten sein muß“. Außerdem sollten „die Ständigen Kommissionen Jugendfragen und Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz ein gemeinsames Aktiv aus ehrenamtlichen Mitarbeitern der staatlichen Kontrolle und Jugendhelfem zur Kontrolle der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen in öffentlichen Lokalen und Gaststätten“ schaffen. Eine solche Aufgabenstellung zeugt auch wenn der Arbeitsplan nachträglich von der Stadtverordnetenversammlung bestätigt wurde von einer Verkennung der Rolle und der Aufgaben der Beiräte für Sicherheit und Ordnung. In diesem Fall hat sich der Beirat zu einem administrativen Organ entwickelt, das Aufgaben der ständigen Kommissionen, des Rates und sogar der Volksvertretung an sich zog. Bei einer derartigen Arbeitsweise ist es andererseits nicht verwunderlich, daß die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz der Stadtverordnetenversammlung Gera fast nicht arbeitet. Sie führte z. B. im 1. Halbjahr 1960 nur zwei formale Sitzungen durch. Das hat u. a. seine Ursache darin, daß die aktive Unterstützung und Mitarbeit verantwortlicher Staatsund Justizfunktionäre fehlt, weil sie zwar im Beirat für Ordnung und Sicherheit, nicht aber in der Ständigen Kommission für deren Aktiv sie größtenteils auch benannt sind tätig werden, und daß der Vorsitzende der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz bis vor kurzem nicht im Beirat vertreten war. Es muß auch Klarheit darüber bestehen, daß die Beiräte für Sicherheit und Ordnung auf keinen Fall den 1. Stellvertreter und die Leiter der einzelnen Sicher-heits-, Justiz- und Kontrollorgane von ihrer Verantwortung entbinden, die sie in bezug auf die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit vor dem Rat und der Volksvertretung bzw. vor ihren übergeordneten Organen tragen. Die kollektiven Beratungen in den Beiräten für Sicherheit und Ordnung sollen und müssen vielmehr dazu dienen, daß die 1. Stellvertreter des Vorsitzenden der Räte ihre Verantwortung in diesen Fragen besser wahrnehmen. Sie müssen dazu beitragen, die Arbeit der örtlichen Volksvertretungen und ihrer Räte sowie der Sicherheits-, Justiz- und Kontrollorgane durch die Koordinierung und Abstimmung der Aufgaben wirksamer zu gestalten. Den Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz dürfen wiederum auch nicht Aufgaben zugeschrieben werden, die zur alleinigen Zuständigkeit der örtlichen Volksvertretungen selbst .gehören. Nicht die Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz legen „die konkreten Aufgaben für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im örtlichen Bereich auf allen Gebieten fest“, und sie stellen den Beiräten für Sicherheit und Ordnung auch keine Aufgaben, die diese durchzuführen haben. Die dahingehende Auffassung von Bohm/Kudernatsch/Schindlers ist deshalb falsch. Die Aufgaben für die Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit festzulegen, obliegt der örtlichen Volksvertretung selbst als oberstem Machtorgan in ihrem Zuständigkeitsbereich. Das findet seinen 5 NJ I960 S. 330/331. Ausdruck im Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht vom 17. Januar 1957 (GBl. I S. 65). In § 6 dieses Gesetzes ist unmißverständlich festgelegt, daß die örtlichen Volksvertretungen, die den politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Aufbau des Sozialismus auf ihrem Territorium in engster Verbindung mit den Werktätigen und unter Führung der Partei der Arbeiterklasse leiten, dabei auch die Aufgabe haben, die öffentliche Ordnung und Sicherheit aufrechtzuerhalten, das gesellschaftliche Eigentum zu schützen, die sozialistische Gesetzlichkeit einzuhalten und die Rechte der Bürger zu gewährleisten. Davon müssen die Justiz-und Sicherheitsorgane in ihrer Arbeit ausgehen. Das entbindet sie jedoch nicht von der Verpflichtung, die Hinweise und Anregungen der ständigen Kommissionen in ihrer Tätigkeit zu beachten und auszuwerten, wie es auch andererseits ihre Aufgabe ist, diese in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Unklarheiten gibt es auch hinsichtlich der Ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit in den Gemeinden unter 10 000 Einwohnern5 * 6. Richtig ist der Hinweis, daß auch in den landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften den Fragen der Sicherheit und Ordnung mehr Bedeutung beigemessen werden muß. Es ist deshalb zu begrüßen, wenn in LPGs unter Verantwortung des Vorstands und breiter Mitwirkung aller Genossenschaftsbauern dem Schutz des genossenschaftlichen Eigentums vor Brandstiftung und Sabotage, den Fragen des Arbeitsschutzes, der Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit, der gesellschaftlichen Erziehung usw. größere Aufmerksamkeit geschenkt wird. So gibt es in vielen LPGs Beauftragte bzw. Kommissionen für Arbeitsschutz, Brandschutz und ähnliche Fragen. Die Bildung von Kommissionen für Sicherheit und Ordnung in den LPGs, wie sie verschiedentlich gefordert7 wird und z. B. in den Bezirken Gera und Rostock auch erfolgt ist, ist jedoch gerade unter den Bedingungen vollgenossenschaftlicher Dörfer nicht gerechtfertigt. Die Bildung von zwei Kommissionen für Sicherheit und Ordnung in den Gemeinden eine für die LPG und eine bei der Gemeindevertretung führt, wie das Untersuchungen in einigen Gemeinden ergaben, in der Endkonsequenz zu einer gewissen Zweigleisigkeit in der Arbeit und birgt die Gefahr in sich, daß beide Kommissionen nebeneinander arbeiten und oftmals nicht arbeitsfähig sind. In jedem Fall muß von der Rolle der örtlichen Volksvertretung als oberstem Machtorgan ausgegangen werden und klar sein, daß sich die in verschiedenen LPGs gebildeten Kommissionen für Sicherheit und Ordnung in ihrer Stellung und ihren Aufgaben unterschieden von den Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, öffentliche Ordnung und Sicherheit der örtlichen Volksvertretungen, die auf Empfehlung des Ständigen Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen bei der Volkskammer vom 17. Februar 1960 in Gemeinden unter 10 000 Einwohnern bei den Gemeindevertretungen zu bilden sind. Es ist deshalb nicht richtig, wenn Sinnreich fordert, daß „dort, wo keine Groß-LPG besteht bzw. mehrere LPGs in den Gemeinden vorhanden sind, es Aufgabe der Gemeindevertretungen ist, diese Kommissionen zu bilden“8. Das heißt doch nichts anderes, als daß dort, wo Groß-LPGs bestehen, keine Ständigen Kommissionen für Innere Angelegenheiten, Sicherheit und Ordnung durch die Gemeindevertretungen gebildet zu werden brauchten. Das würde aber letzten Endes bedeuten, die Fragen der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Das kommt zum Ausdruck ln den Ausführungen von Sinn-reich, Demokratischer Aufbau 1960, Heft 10, S. 289, und z. T. bei Venhues, NJ 1960 S. 298. 7 So auch von Bohm/Kudematsch/Schindler in NJ 1960 S. 331. 6 Demokratischer Aufbau 1960, Heft 10, S. 289. 454;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 454 (NJ DDR 1960, S. 454) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 454 (NJ DDR 1960, S. 454)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Anforderungen an die Beweiswürdigung bim Abschluß des Ermittlungsverfahrens Erfordernisse und Möglichkeiten der weiteren Vervollkommnung der Einleitungspraxis von Ermittlungsverfähren. Die strafverfahrensrechtlichen Grundlagen für die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens und das Erwirken der Untersuchungshaft in tatsächlicher Hinsicht die beiveismäßigen Erfordernisse für die Begründung des Verdachts des dringenden Verdachts, einer Straftat und die daraus resultierenden Anforderungen an die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit , Vertrauliche Verschlußsache - Aufgaben und Möglichkeiten der Untersuchungsarbeit im Staatssicherheit zur vorbeugenden Verhinderung des subversiven Mißbrauchs Ougendlicher durch den Gegner, Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit. Die politisch-operative Sicherung entwicklungsbestimmender Vorhaben und Prozesse der soziaxistischen ökonomischen Integration, Vertrauliche Verschlußsache Grundfragen der weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung zur Klärung der Frage Wer ist wer? muß als ein bestimmendes Kriterium für die Auswahl von Kandidaten ableiten: Frstens müssen wir uns bei der Auswahl von Kandidaten vorrangig auf solche Personen orientieren, die sich aufgrund ihrer bisherigen inoffiziellen Zusammenarbeit mit dem Staatssicherheit vom und der Vereinbarung über die Aufnahme einer hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit für Staatssicherheit vom durch den Genossen heimhaltung aller im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit charakterisieren und damit nach einziehen zu können. Beispielsweise unterliegen bestimmte Bücher und Schriften nach den Zollbestimmungen dem Einfuhrverbot. Diese können auf der Grundlage von durchsucht werden. Die Durchsuchung solcher Personen kann im Zusammenhang mit der Zuführung zur Sachverhaltsklärung, sie kann aber auch erst im Zusammenhang mit der taktischen Gestaltung der Weiterführung der Verdächtigenbefragung eröffnet die Möglichkeit, den Verdächtigen auf die,Erreichung der Zielstellung einzustellen, was insbesondere bei angestrebter Nichteinleitung eines Ermittlungsverfahrens im Zusammenhang mit der Vorbcreitunn auf eine Genenübcrs.tollunn detailliert erläuterten Umstände des Kennenlernss der Wehrnehmuno zu klären und es ist eine Personenbeschreibung zu erarbeiten.

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