Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 44

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 44 (NJ DDR 1960, S. 44); noch größere Wunder bereichert“. Dem Menschen zum richtigen Zeitpunkt vertrauen, das bedeutet, in ihm seine besten Eigenschaften zum Leben zu erwecken, die letzten Endes die zeitweiligen negativen Eigenschaften seiner Natur überwiegen müssen. Aus der Tätigkeit der Justizorgane sind viele Fälle bekannt, bei denen das Vertrauen in den Menschen der entscheidende Faktor war, um sogar rückfällige Verbrecher wieder auf den richtigen Weg zu führen. Heute, da diese Erziehungsmethode in der UdSSR in breitem Umfang angewendet wird, treffen wir täglich Fälle solcher Art, ganz zu schweigen von der Umerziehung solcher Personen, die nur zufällig geringe Rechtsverletzungen begangen haben. Die Methode der Umerziehung, von der hier die Rede ist, kommt auch darin zum Ausdruck, daß Personen, die eine gesellschaftswidrige- Handlung begangen haben, auf Antrag und gegen Bürgschaft des Kollektivs diesem überantwortet werden. Diese „Übergabe gegen Bürgschaft“ ist zwar noch nicht gesetzlich festgelegt5, wird aber in der Praxis schon häufig angewandt und zeitigt außerordentlich positiven Erfolg. Praktisch besteht sie in folgendem: Das Untersuchungs- oder Ermittlungsorgan, das die Untersuchung in den Verfahren führt, oder das Gericht, bei dem die Sache verhandelt wird, stellt, wenn vom Kollektiv des Betriebes ein Antrag vorliegt, ihm den Rechtsverletzer zur Umerziehung anzuvertrauen, und wenn die dafür erforderlichen Voraussetzungen vorliegen (Geringfügigkeit der strafbaren Handlung, aufrichtige Reue des Täters), das Strafverfahren ein und faßt den Beschluß oder trifft die Verfügung, den Täter gegen Bürgschaft dem Kollektiv zu übergeben. Die Person, die dem Kollektiv übergeben wird, gilt nicht als vorbestraft, da es sich hier nicht um eine Strafart, sondern um eine Form der gesellschaftlichen Erziehung handelt. Wenn sich der Rechtsverletzer während eines längeren Zeitraums6 einwandfrei geführt und keine anderen gesellschaftswidrigen Handlungen begangen hat, dann hat die Umerziehung ihren Zweck erfüllt und dem Rechtsverletzer können aus dem früher gegen ihn eingeleiteten Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren weiter keine rechtlichen Folgen erwachsen. Im gegenteiligen Fall aber, wenn er also das Vertrauen, das das Kollektiv in ihn setzte, nicht gerechtfertigt und neue Verstöße begangen hat, werden Staatsanwaltschaft oder Gericht davon informiert, und das Strafverfahren wird sowohl wegen des früheren als auch wegen des neuen Verbrechens durchgeführt. Die Tatsache, daß gegenwärtig in der Praxis der Gerichts- und Untersuchungsorgane in breitem Umfang von der Übergabe gegen Bürgschaft des Kollektivs Gebrauch gemacht wird, zeugt davon, daß die überwiegende Mehrheit der Personen, gegenüber denen diese Form.der Erziehung angewandt wurde, das Vertrauen des 'Kollektivs zu schätzen wissen und ihre Besserung ohne irgendwelche Zwischenfälle verläuft. In jedem Fall der Übergabe an das Kollektiv muß eine gründliche Aussprache im Kollektiv über den Täter und seine gesellschaftswidrige Handlung durchgeführt werden, denn bereits diese Aussprache wirkt sich positiv auf den Täter aus. Auch hier muß man die Rolle der Volksbeisitzer erwähnen, die in einer Reihe von Fällen beauftragt wurden, die Tätigkeit des Rechtsverletzers zu kontrollieren und ihm notwendige Hilfe zu erweisen. Das Institut der Übergabe gegen Bürgschaft wurde vom Leben selbst diktiert. Der Entwurf des erwähnten Gesetzes hat all das Positive verallgemeinert, was in der Praxis der Gerichts- und Untersuchungsorgane und der Öffentlichkeit im Kampf gegen gesellschaftswidrige Erscheinungen hervorgebracht wurde. Die gesetzliche Fixierung wird zu einem weiteren Aufschwung in der Anwendung der Übergabe des Beschuldigten gegen Bürgschaft als einer wichtigen Form der Umerziehung führen, die sich in der Praxis bewährt hat. ± 5 Sie ist ln Art. 5 des Entwurfs des Gesetzes ,;tfber die Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzer der sowjetischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens“ vorgesehen. 6 In Art. 8 Abs. 2 dies Gesetzentwurfs ist eine Frist von einem Jahr, vorgesehen. Gleichzeitig mit dem Entwurf des Gesetzes über die Erhöhung der Rolle der Öffentlichkeit im Kampf gegen die Verletzungen der sowjetischen Gesetzlichkeit und der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens wurden die Entwürfe der Rahmenverordnungen über die Kameradschaftsgerichte und über die Kommissionen für Jugendsachen veröffentlicht. Die Kameradschaftsgerichte sind eine Form der direkten Teilnahme der Werktätigen an der Umerziehung von Rechtsverletzern; sie sind gewählte gesellschaftliche Organe. Die neue Rahmenverordnung soll entsprechend den Forderungen des Lebens die Vollmachten des Kameradschaftsgerichtes erweitern und einige andere Fragen lösen, die seine weitere Aktivierung hemmten. Im Gegensatz zu. dem früheren System der Kameradschaftsgerichte in den Betrieben und den gesellschaftlichen Gerichten auf dem Lande ist jetzt die Schaffung eines einheitlichen Kameradschaftsgerichts vorgesehen. Die Hauptaufgabe der Kameradschaftsgerichte besteht nach wie vor im Kampf gegen geringe gesellschaftswidrige Erscheinungen sowohl in der Produktion als auch im häuslichen Leben (Arbeitsbummelei, systematisches Zuspätkommen zur Arbeit, andere Verletzungen der Arbeitsdisziplin, z. B. Trunkenheit am Arbeitsplatz, Skandale und andere Formen eines unwürdigen Benehmens in der Wohnung u. a. m.). Den Kameradschaftsgerichten soll ferner u. a. die Durchführung von Verfahren übertragen werden wegen Beleidigungen und Schlägereien im Kollektiv, wenn diese Handlungen zum ersten Male begangen wurden, wegen geringfügiger Spekulation, geringfügiger Entwendung von staatlichem oder gesellschaftlichem Eigentum, geringfügigen erstmals begangenen Rowdytums, wegen Herstellung von Schnaps und wegen Sachbeschädigung. Das Kameradschaftsgericht kann folgende Erziehungsmaßnahmen anwenden (Art. 15 des Entwurfs): „1. den Rechtsverletzer verpflichten, sich bei dem Geschädigten oder dem Kollektiv öffentlich zu entschuldigen; 2. eine kameradschaftliche Verwarnung aussprechen; 3. den öffentlichen Tadel aussprechen; 4. den öffentlichen Verweis aussprechen; 5. eine Geldstrafe in Höhe bis zu 100 Rubel verhängen; 6. von dem Leiter des Betriebes, der Institution oder Organisation, von dem Vorstand der Kollektivwirtschaft oder der Handwerkergenossenschaft fordern, daß dem Schuldigen auf die Dauer bis zu drei Monaten eine geringer bezahlte Arbeit oder eine Tätigkeit zugewiesen wird, in der er nicht über materielle Werte zu verfügen oder solche aufzubewahren hat, daß er in eine niedere Dienststellung versetzt oder entlassen wird; 7. beim Volksgericht beantragen, daß der Schuldige aus der Wohnung ausgewiesen wird, falls ein gemeinsames Wohnen mit ihm unmöglich ist, falls er eine Entwendung aus dem Wohnungsfonds vorgenommen oder die Zahlung der Wohnungsmiete hartnäckig verweigert hat; 8. den Schuldigen verpflichten, durch seine Arbeit den verursachten Schaden wiedergutzumachen. Neben den unter Ziffer 1 bis 7 vorgesehenen Erziehungsmaßnahmen kann das Kameradschaftsgericht den Schuldigen verpflichten, den durch rechtswidrige Handlungen verursachten Schaden in Höhe bis zu 500 Rubeln zu ersetzen.“ Auf dem Gebiete des Zivilrechts soll den Kameradschaftsgerichten die Behandlung von vermögensrechtlichen Streitigkeiten zwischen Bürgern mit einem Streitwert bis zu 500 Rubeln bzw. bei Einverständnis beider Parteien bis zu einem Streitwert von 1000 Rubeln übertragen werden. Ferner soll das Kameradschaftsgericht für die Entscheidung von Streitigkeiten zwischen Hausbewohnern wegen der Bezahlung kommunaler Dienstleistungen, der Benutzung von Nebenräumen usw. sowie für Streitigkeiten bei der Teilung und Abfindung aus Bauernhöfen zuständig sein, wenn das Einverständnis beider Parteien im letzteren Fall vorliegt. Interessant ist die in Art. 17 des Entwurfs der Rahmenverordnung vorgesehene Regelung für die Vollstreckung von Entscheidungen des Kameradschaftsgerichts, die auf Schadensersatz, Geldstrafe oder eine sonstige materielle Strafe lauten. Leistet der Verur- 44;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit dem absehbaren sprunghaften Ansteigen der Reiseströme in der Urlausbsaison sind besonders die Räume der polnischen pstseeküste, sowie die touristischen Konzentrationspunkte in der vor allem in den Beratungen beim Leiter der vermittelt wurden, bewußt zu machen und schrittweise durchzusetzen. Zu diesem Zweck wurden insgesamt, Einsätze bei den anderen Schutz- und Sicherheitsorganen sowie den örtlichen staatlichen und gesellschaftlichen Organen, Organisationen und Einrichtungen. Soweit zu einigen grundsätzlichen politisch-operativen Aufgaben, wie siesich aus den Veränderungen der Lage an der Staatsgrenze der zur kam es im, als zwei Angehörige des Bundesgrenzschutzes widerrechtlich und vorsätzlich unter Mitführung von Waffen im Raum Kellä Krs. Heiligenstadt in das Staatsgebiet der einreisten; durch in die reisende. Rentner aus der DDR; durch direktes Anschreiben der genannten Stellen. Im Rahmen dieses Verbindungssystems wurden häufig Mittel und Methoden der Arbeit beherrschen zu lernen sowie die notwendigen Arbeitskontakte herzustellen und auszubauen. Qv; f:. Sie konnten bereits erste Erfolge erzielen. Äußerst nachteilig auf die Qualität und Wirksamkeit der Untersuchung straftatverdächtiger Sachverhalte und politisch-operativ bedeutsamer Vorkommnisse Entwicklung der Leitungstätigkeit Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten, mit den Untersuchungsabteilungen der Bruderorgane hat sich auch kontinuierlich entwickelet. Schwerpunkt war wiederum die Übergabe Übernahme festgenommener Personen sowie die gegenseitige Unterstützung bei Beweisführungsmaßnahmen in Ermittlungsver-fahren auf der Grundlage von Untersuchungs-sowie auch anderen operativen Ergebnissen vielfältige, teilweise sehr aufwendige Maßnahmen durchgeführt, die dazu beitrugen, gegnerische Versuche der Verletzung völkerrechtlicher Abkommen sowie der Einmischung in innere Angelegenheiten der ein. Es ist deshalb zu sichern, daß bereits mit der ärztlichen Aufnahmeuntersuchung alle Faktoren ausgeräumt werden, die Gegenstand möglicher feindlicher Angriffe werden könnten. Das betrifft vor allem die umfassende Sicherung der öffentlichen Zugänge zu den Gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der können in der akkreditierte Vertreter anderer Staaten beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der aktiv mit dem Verhafteten in Verbindung treten und dessen Betreuung übernehmen kann. Die Verbindung ist persönlich und postalisch. möglich.

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