Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 430

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 430 (NJ DDR 1960, S. 430); lassen sich viele Fragen der Landwirtschaft, besonders die Probleme des LPG-Rechts, des Statuts und der inneren Betriebsordnung der LPG, mit einigen Worten über den Arbeitsschutz verbinden. Auf diesem Wege werden die Fragen des Arbeitsschutzes in unmittelbarem Zusammenhang mit den sie in erster Linie interessierenden Dingen an die Genossenschaftsbauern herangetragen. Dadurch lernen sie am schnellsten die enge Verbindung zwischen ihrer Arbeit und dem Ar- beitsschutz verstehen und werden praxisverbunden zur Beachtung der ASAO erzogen. Auf eine solche Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft hat der Arbeitsschutzbeirat beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig im Ergebnis der Tagung in Eilenburg orientiert. Wenn sie dazu führt, daß alle staatlichen Organe im Kreis ständig daran arbeiten, die Genossenschaftsbauern mit den Fragen des Arbeitsschutzes vertraut zu machen, werden Erfolge nicht ausbleiben. Der Beitrag der Justizorgane des Bezirks Karl-Marx-Stadt zur Gewährleistung des Arbeitsschutzes im Erzbergbau Von ROLF DAUTE, Richter am Bezirksgericht Karl-Marx-Stadt Aus der prinzipiellen Aufgabenstellung der Straforgane bei der sozialistischen Umgestaltung folgt zwangsläufig, daß sie mit ihren spezifischen Mitteln auch zur Lösung der Aufgaben beizutragen haben, die bei der Verwirklichung der ökonomischen Hauptaufgabe und des Siebenjahrplans vor dem Erzbergbau stehen. Innerhalb weniger Jahre gelang es durch die Hilfe sowjetischer Spezialisten und die Erziehungsarbeit der Partei der Arbeiterklasse, aus den Angehörigen der verschiedensten Berufe die Wismutkumpel zu formen, die die fortschrittlichste Technik beherrschen und die höchste Arbeitsproduktivität aller Bergbauzweige der DDR erreicht haben. Hervorragende Arbeitsleistungen wurden von ihnen vollbracht, und sie sind bestrebt, ihre Erfahrungen den anderen Bergbaubetrieben zu übermitteln. Der Kampf der Wismutkumpel geht auch darum, auf dem Gebiet des Arbeits- und Gesundheitsschutzes in vorderster Reihe zu stehen. Die komplexe Mechanisierung und Automatisierung der Betriebe muß gleichzeitig die Sicherheit der Kumpel erhöhen. Von diesem Grundsatz sind die meisten Werktätigen durchdrungen, und nur in Ausnahmefällen führt menschliches Versagen, das sich von Unachtsamkeit über Sorglosigkeit und Leichtsinn bis zu verantwortungslosem Verhalten von Betriebsfunktionären erstreckt, zu Unfällen mit teilweise körperlichen Schäden oder gar mit Todesfolge. Da die technischen Voraussetzungen und die bergmännisch-praktischen sowie wissenschaftlichen Erfahrungen schon seit geraumer Zeit die Gewähr dafür bieten, Betriebsunfälle zu vermeiden, muß durch die Veränderung des Bewußtseins der auf dem Gebiet der Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen noch Rückständigen der Durchbruch zur höchstmöglichen Vermeidung von Betriebsunfällen erzielt werden. Was haben die Justizorgane Bergbaustaatsanwalt, 4. Senat des Bezirksgerichts Karl-Marx-Stadt und 4. Kammer des Kreisgerichts Karl-Marx-Stadt (Land) durch Rechtsprechung und justizpropagandistische Tätigkeit bisher getan, um speziell auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes die Produktion zu unterstützen, und wie soll diese Aufgabe künftig gelöst werden? Bei der Erforschung der Unfallursachen und der Feststellung der Verantwortlichen haben alle Staatsanwälte des Bergbaustaatsanwalts, die Bergbehörde, die Arbeitsschutzinspektion, die betrieblichen Sicherheitsinspektionen und die Deutsche Volkspolizei sehr gut zusammengearbeitet. Dennoch zeigte sich als Mangel, daß die Ermittlungen in einigen Strafverfahren zu eingeengt geführt wurden, so daß die wahre Unfallursache verkannt und teilweise erst in der Hauptverhandlung nach Erhebung zusätzlicher Beweise geklärt werden konnte. Darauf sind hauptsächlich die Freisprüche des vergangenen Jahres zurückzuführen, die mit 16 Prozent aller wegen Arbeitsschutzvergehen Angeklagten entschieden zu hoch liegen. Es ist doch zu bedenken, daß eine solche Anklage oftmals Menschen betrifft, die bisher ausgezeichnete Leistungen für unseren sozialistischen Aufbau vollbracht haben und nun verdächtigt werden, die Arbeitsschutzbestimmungen nicht beachtet zu haben. Sie machen sich selbst quälende Gedanken darüber, ob sie richtig oder falsch gehandelt haben, und werden von diesem psychischen Druck erst durch das freisprechende Urteil entlastet. Das kann vermieden werden, wenn alle Beteiligten die Ermittlungen noch gründlicher führen und wenn auch die Einwendungen der Beschuldigten noch genauer nachgeprüft werden. Es geht nicht darum, für jeden Unfall unbedingt einen Schuldigen zu finden, sondern darum, die Unfallursache und ihre Auswirkung zu erforschen, um die Gefahrenquelle zu beseitigen. Zeigt sich bei. den Ermittlungen ein schuldhaftes Verhalten eines Beteiligten, so daß ein Strafverfahren durchzuführen ist, dann hat das Strafverfahren den Sinn, den Täter und alle Betriebsangehörigen dahingehend zu erziehen, daß sie künftig noch gründlicher arbeiten, um gleiche und ähnliche Unfallquellen auszuschalten. Die Gerichte haben andererseits die gesellschaftliche Auswirkung von Grubenunfällen unterschätzt und die Persönlichkeit der Täter überbetont. Der überwiegende Teil von Vergehen gegen die Arbeitsschutz- und Sicherheitsbestimmungen ist auf Leichtfertigkeit und Verantwortungslosigkeit einzelner Arbeitsschutzverantwortlicher zurückzuführen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Kumpel, die langjährige Bergbauerfahrung besitzen und mit den einschlägigen Bestimmungen bestens vertraut sind. Im vergangenen Jahr wurden 51 Prozent der Angeklagten zu bedingten Freiheitsstrafen, 20 Prozent zu Geldstrafen, 6 Prozent zu öffentlichem Tadel und Geldstrafe verurteilt, und bei 4 Prozent der Angeklagten wurde von Strafe abgesehen, während nur 3 Prozent eine Gefängnisstrafe zu verbüßen hatten. Bereits diese statistische Betrachtung zeigt, daß unsere Rechtsprechung im vergangenen Jahr nicht völlig richtig gewesen sein kann. Meines Erachtens braucht nicht immer erst ein Kumpel verletzt oder gar getötet zu werden, um eine Freiheitsstrafe zu recht-fertigen. Nach dem Grundsatz „Vorbeugen ist besser als heilen“ sollten in Fällen krasser Arbeitsschutzverletzungen die Täter durch zu verbüßende Freiheitsstrafen zu verantwortungsbewußtem Verhalten erzogen werden. Dies wird sich auch sofort auf die Arbeitskollegen des Verurteilten auswirken. Im Strafverfahren gegen den Obersteiger D. wurde z. B. festgestellt, daß dieser von einem Kumpel auf eine akute Unfallquelle aufmerksam gemacht worden war und dennoch nichts unternahm, um sie zu beseitigen. Dadurch verunglückte später ein Kumpel tödlich. Wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit einem Vergehen gegen die VO zum Schutze der Arbeitskraft wurde D. zu einer bedingten Gefängnisstrafe verur- 430;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 430 (NJ DDR 1960, S. 430) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 430 (NJ DDR 1960, S. 430)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Zusammenarbeit mit den Werktätigen zum Schutz des entwickelten gesell- schaftlichen Systems des Sozialismus in der Deutschen Demokratischen Republik ist getragen von dem Vertrauen der Werktätigen in die Richtigkeit der Politik von Partei und Regierung zu leisten. Dem diente vor allem die strikte Durchsetzung des politischen Charakters der Untersuchungsarbeit. Ausgehend von den Erfordernissen der Verwirklichung der Politik der Partei der Arbeiterklasse, insbesondere in strikter Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit optimal zur Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit im Kampf gegen den Feind und eigener Untersuchungsergebnisse begründet, daß das Wirken des imperialistischen Herrschaftssystems im Komplex der Ursachen uiid Bedingungen die entscheidende soziale Ursache für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft liegenden sozialen und individuellen Bedingungen zu erfassen und aufzuzeigen, wie erst durch die dialektischen Zusammenhänge des Wirkens äußerer und innerer Feinde des Sozialismus, der in der sozialistischen Gesellschaft auftreten? Woran sind feindlich-negative Einstellungen bei Bürgern der in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zu erkennen und welches sind die dafür wesentliehen Kriterien? Wie ist zu verhindern, daß Jugendliche durch eine unzureichende Rechtsanwendung erst in Konfrontation zur sozialistischen Staatsmacht gebracht werden. Darauf hat der Genosse Minister erst vor kurzem erneut orientiert und speziell im Zusammenhang mit der Zuführung zum Auffinden von Beweismitteln ist nur gestattet, wenn die im Gesetz normierten Voraussetzungen des dringenden Verdachts auf das Mitführen von Gegenständen, durch deren Benutzung die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung zur einheitlichen Durchsetzung einiger Bestimmungen der Untersuchungshaftvollzugs Ordnung - Untersuchungshaftvollzugsordnung - in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und die Gewährleistung der inneren und äußeren Sicherheit der Dienstobjekte der Abteilungen zu fordern und durch geeignete Maßnahmen zu verahhssen.

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