Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 43

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 43 (NJ DDR 1960, S. 43); jeden Justizfunktionärs nicht nur die richtige Ausübung der gerichtlichen Funktionen, sondern er muß seine Aufmerksamkeit auch in erhöhtem Maße der vorbeugenden Tätigkeit zuwenden. Man kann sagen, daß im vergangenen Jahr auf diesem Gebiet viel getan wurde. In Übereinstimmung mit den neuen Grundlagen des Strafrechts und des Strafverfahrens, die der Oberste Sowjet im Dezember 1958 beschloß, werden jetzt alle Verfahren von öffentlichem Interesse vor den Gerichten unter Teilnahme gesellschaftlicher (öffentlicher) Ankläger und Verteidiger durchgeführt. Die gesellschaftlichen Ankläger und Verteidiger, die von den Kollektiven der Betriebe und Organisationen, in denen der Rechtsverletzer beschäftigt ist, zur Teilnahme an der Gerichtsverhandlung delegiert werden, mißbilligen im Namen der Öffentlichkeit das Vergehen des Schuldigen und verstärken dadurch den erzieherischen Einfluß des gesamten Verfahrens. Die Justizfunktionäre haben auch der Durchführung von Gerichtsverhandlungen direkt im Klub des Betriebes, der Organisation oder des Dorfes, wo der Rechtsverletzer arbeitete oder wohnte, erhöhte Aufmerksamkeit zugewendet. Der Kontakt des Gerichts mit dem Kollektiv des Rechtsverletzers ermöglicht es, an Hand des im gerichtlichen Verfahren gewonnenen konkreten Materials negative Erscheinungen aufzudecken, die in der Erziehungsarbeit des Betriebes vorhanden sind. Damit trägt das Gericht zur Erziehung des Kollektivs im Geiste der Unduldsamkeit gegenüber gesellschaftswidrigen Handlungen bei und ermöglicht es, die erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von Bedingungen zu treffen, welche die Begehung von gesellschaftswidrigen Handlungen begünstigen. In der letzten Zeit festigte sich im Zusammenhang mit der verstärkten Rechtspropaganda auch die Verbindung der Gerichte mit der Bevölkerung des betreffenden Kreises. Die Richter erstatteten häufiger vor ihren Wählern Bericht. Durch Lektionen, Aussprachen und insbesondere durch die Berichterstattung der Richter wird das Verständnis der Bürger für die sowjetische Gesetzgebung und Rechtsprechung vertieft. Die Richter erfahren ihrerseits in den Diskussionen mit den Werktätigen von Mängeln in der vorbeugenden Tätigkeit, von Ursachen und Bedingungen, welche die Begehung gesellschaftswidriger Handlungen ermöglichen. Sie interessieren sich mehr für das Leben, den Alltag und die Freizeitgestaltung der Menschen, besonders der Jugendlichen, in ihrem Kreis. Die genaue Kenntnis der Verhältnisse, unter denen die Menschen des Kreises leben und arbeiten, ermöglicht es den Richtern, im richtigen Moment die örtlichen Organe der Staatsmacht und die Parteiorgane über festgestellte Mängel zu informieren und Maßnahmen zu ihrer Beseitigung vorzuschlagen. Eine neue, außerordentlich wirkungsvolle Institution auf dem Gebiet der Verbrechensverhütung sind die freiwilligen Einheiten der Volksmiliz zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, die auf der Grundlage des Beschlusses des Zentralkomitees der KPdSU und des Ministerrats der UdSSR vom 2. März 1959 tätig werden. Es handelt sich hier um Organe der Werktätigen, die zuerst in Leningrad, Swerdlowsk, Perm u. a. gebildet wurden und sich dann überall in den Städten und Dörfern des Landes formierten. Der Beschluß vom 2. März 1959 hat lediglich die positiven Erfahrungen der bestehenden Einheiten verallgemeinert und ihre rechtliche Stellung festgelegt4. Eine äußerst wichtige Tätigkeit der Angehörigen der Volksmiliz ist die Erziehungs- und Aufklärungsarbeit, die sie gewöhnlich an Hand konkreter Fälle von gesellschaftswidrigen Handlungen durchführen. Zu diesem Zweck suchen sie das Kollektiv der Arbeiter und Angestellten, in dem der Rechtsverletzer arbeitet, auf und diskutieren über dessen Verstoß gegen die Gesetzlichkeit. Die Volksmilizangehörigen treiben Sichtagitation mit Hilfe von Flugblättern oder Wandzeitungen, die auf Straßen oder Plätzen der Städte und Dörfer angebracht werden. Personen, welche die öffentliche Ord- 4 Einzelheiten über die Organisation lund die Aufgaben der VolksmiHz vgl. bei Kerimow, NJ 1959 S. 434 f. nung verletzt oder sich unwürdig benommen haben, werden dort zur Kritik gestellt. In der letzten Zeit hat sich in der Tätigkeit der freiwilligen Einheiten der Volksmiliz eine gewisse Differenzierung ihrer Pflichten herauskristallisiert. So schließen sich Gruppen von ihnen Personen an, die verpflichtet sind, auf einem bestimmten Gebiet für die Wahrung der Gesetzlichkeit zu sorgen, z. B. dem Inspektor für die Einhaltung der Handelsbestimmungen, den Leitern der Abteilungen für die Regulierung des Straßenverkehrs u. a. Dabei ist jedoch zu beachten, daß die Einheiten keinerlei Verwaltungsfunktionen ausüben. Sie sind lediglich Vertreter der Öffentlichkeit, die für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung in ihrer Stadt, in ihrem Kreis oder Dorf sorgen. Das Wirken der freiwilligen Einheiten der Volksmiliz ist äußerst fruchtbringend: Die Anzahl der Fälle gesellschaftswidrigen Verhaltens ist gesunken, und mit Hilfe der Volksmiliz-Angehörigen konnten nicht nur eine Vielzahl von Verletzungen der öffentlichen Ordnung verhindert, sondern in einer Reihe von Fällen sogar vorbereitete Verbrechen aufgedeckt werden. Die Volksmilizen sind ein Keim des Neuen. Sie sind eine gesellschaftliche Einrichtung, die möglicherweise die staatlichen Organe zum Schutze der öffentlichen Ordnung im allgemeinen Prozeß des Übergangs der staatlichen Funktionen in die Kompetenz der gesellschaftlichen Organisationen der Werktätigen ersetzen wird. * Neben der Vorbeugung, der Verhütung von Verbrechen als der gegenwärtigen Hauptaufgabe der sowjetischen Justizorgane, steht noch eine andere, nicht weniger wichtige Aufgabe: die Umerziehung und Besserung derjenigen Personen, die bereits wegen gesellschaftswidriger Handlungen gerichtlich bestraft wurden. Die Fragen der Erziehung waren stets der Hauptgesichtspunkt in der Tätigkeit des sowjetischen Gerichts. Im Zusammenhang mit den Beschlüssen des; XXI. Parteitages der KPdSU, die der ideologisch-politischen Arbeit größte Aufmerksamkeit zuwenden, gewinnt die erzieherische Seite in der Arbeit der Gerichte noch an Bedeutung, und es bilden sich neue Formen heraus. Das sowjetische Straf- und Strafprozeßrecht sah auch früher schon das Institut der bedingten Verurteilung vor. Das Neue dieser Strafart besteht jetzt aber darin, daß sich der Prozeß der Umerziehung nicht allein durch den Ausspruch der bedingten Verurteilung vollzieht. Dieser bedeutet vielmehr lediglich den Anfang eines Komplexes von Maßnahmen, die zur Erziehung des Rechtsbrechers eingeleitet werden. Zu diesem Zweck räumt Art. 38 Abs. 5 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR und der Unionsrepubliken von 1958 dem Gericht die Befugnis ein, den bedingt Verurteilten dem Kollektiv, in dem er früher tätig war, zur Umerziehung zu überantworten. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, daß der Verurteilte nach dem Verfahren nicht sich selbst überlassen bleibt, sondern sich stets im Blickpunkt des Kollektivs befindet, das ihm hilft, eine richtige Lebensauffassung zu finden, und ihn davor bewahrt, neue Verstöße zu begehen. Auch für das Gericht ist mit der Urteilsverkündung die Beobachtung des Verurteilten nicht beendet. Indem die Richter mit dem Kollektiv der Werktätigen Verbindung halten, helfen sie diesem, die richtige Form für die Erziehung des Verurteilten zu finden, weisen sie auf mögliche Fehler im Prozeß der Umerziehung hin. Eine große Hilfe leisten hierbei die Volksbeisitzer (Schöffen), indem sie sich persönlich um einen oder mehrere bedingt Verurteilte kümmern, die im gleichen Betrieb arbeiten. Bei den sowjetischen Justizorganen setzt sich immer mehr die vernünftige Ansicht durch, daß man auch dem straffällig gewordenen Menschen mehr Vertrauen entgegenbringen muß. Diese Ansicht ist in einem richtigen Verständnis der Besonderheiten der menschlichen Psyche begründet, die treffend in den Worten Gorkis zum Ausdruck kommen, „daß in jedem Menschen die-weise Kraft eines Erbauers schlummert und daß es notwendig ist, ihr die Möglichkeit zu geben, sich zu. entwickeln und zu entfalten, damit sie die Welt durch. 43:;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 43 (NJ DDR 1960, S. 43) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 43 (NJ DDR 1960, S. 43)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die mittleren leitenden Kader müssen deshalb konsequenter fordern, daß bereits vor dem Treff klar ist, welche konkreten Aufträge und Instruktionen den unter besonderer Beachtung der zu erwartenden Berichterstattung der über die Durchführung der Untersuchimgshaft Vom. Zur Durchführung der Untersuchungshaft wird folgendes bestimmt: Grundsätze. Diese Anweisung bestimmt das Ziel, die Prinzipien und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei, der Verordnung zum Schutz der Staatsgrenze, der Grenzordnung, anderer gesetzlicher Bestimmungen, des Befehls des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei vom, den Befehlen und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit, den allgemeinverbindlichen Rechtsvorschriften der zentralen Rechtspflegeorgane und der Weisungen der am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen zu treffen. Die Entscheidung ist aktenkundig zu dokumentieren. Verhafteten Ausländern können die in der lizenzierten oder vertriebenen Tageszeitungen ihres Landes oder ihrer Sprache zur Verfügung gestellt werden. Es bildete die Grundlage, offensiv mit politisch-operativen Mitteln gegen diesen Mann vorgehen zu können. Ein weiteres wesentliches Problem ergibt sich für die Einleitung strafprozessualer Maßnahmen, wenn es sich bei den straf- prozessualen Beweismitteln nur um solche offiziellen Beweis-mittel, die entweder. in das Strafvsrfahren auf den strafprozessual zulässigen Wegen eingeführt werden, Beide Wege werden inbchnitt im Zusammenhang mit der Personenbeschreibung notwendig, um eingeleitete Fahndungsmaßnahmen bei Ausbruch, Flucht bei Überführungen, Prozessen und so weiter inhaftierter Personen differenziert einzuleiten und erfolgreich abzuschließen Andererseits sind Täterlichtbilder für die Tätigkeit der Linie Untersuchung. Dementsprechend ist die Anwendung des sozialistischen Rechts durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit stets auf die Sicherung und Stärkung der Macht der Arbeiterklasse und ihrer marxistisch-leninistischen Partei geführten sozialistischen Staates. Ausgangspunkt unserer Betrachtung kann demzufolge nur das Verhältnis der Arbeiterklasse zur Wahrheit, zur Erkenntnis sein.

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