Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 427

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 427 (NJ DDR 1960, S. 427); Ausgestaltung der Vergleiche ein. Schon bei der Vorbereitung hat die BPO eine große Verantwortung; denn die Voraussetzung eines erfolgreichen Arbeitsvergleichs ist die volle Klarheit bei edlen Genossen und auch Kollegen darüber, was mit Hilfe des Arbeitsvergleichs erreicht werden soll. Richter und Staatsanwälte müssen regelmäßig vor der BPO berichten, wie sie mit Hilfe des Arbeitsvergleichs die ihnen gestellten Aufgaben meistern. Erfahrungen zeigen, daß dort, wo die Parteiorganisation nicht der Initiator ist und die Kontrolle vernachlässigt, Mängel auftreten. Soll im Arbeitsvergleich auch die Parteiarbeit verglichen werden, so ist das nicht in das Arbeitsprogramm der Leiter der Justizorgane aufzunehmen. In solchen Fällen schließen die BPOs einen Arbeitsvergleich ab. In mehreren Kreisen und Bezirken entwickelte sich die Durchführung gemeinsamer Arbeitsvergleiche von staatlicher Leitung und Betriebsparteiorganisation. Das ist u. E. dort richtig, wo gleichzeitig die Parteiarbeit und die staatliche Tätigkeit verglichen werden. # * Die Vergleichsbewegung darf man nicht administrativ einführen. Auch dafür gibt es Beispiele. Auf diesem Wege kommt keine fruchtbringende Arbeit zustande. Der Vergleich ist in erster Linie Sache der Vergleichspartner. Sie sollen die Vergleichspunkte festlegen, sie sollen sich gegenseitig weiterhelfen und sind für den Vergleich voll verantwortlich. Wenn die Anleitungsorgane die Vergleichsbewegung fördern wollen, so sollen sie in den Kreisen Wesen und Bedeutung des Arbeitsvergleiche erläutern, bekannt gewordene Beispiele vermitteln usw. Die anleitenden Organe beschränken sich also im wesentlichen auf Anleitung und Hilfe, besonders bei der Überwindung von Anlaufschwierigkeiten, aber auch bei der laufenden Arbeit. Sie verschaffen sich laufend einen genauen Überblick über den Stand der Vergleichsbewegung, analysieren und verallgemeinern die Ergebnisse, geben Hilfe und korrigieren aufgetretene Mängel und Fehler. Instruk-teureinsätzei„Dienstbesprechungen, Arbeitstagungen usw. sind dazu auszunutzen, die Arbeitsvergleiche zwischen den Kreisen zu unterstützen. Von Beginn an ist die Kontrolle der Durchführung der Arbeitsvergleiche zu organisieren. Das ist aber keinesfalls nur die Aufgabe der BPO, sondern vor allem der Leiter der Justizdienststellen sowie der Anleitungsorgane. Die Kontrolle, die in erster Linie eine ständige Einschätzung des Erreichten ist, muß dazu führen, daß der begonnene Arbeitsvergleich konsequent zu Ende geführt und bei auftretenden Schwierigkeiten nicht kapituliert wird. Es ist auch falsch, sich ständig nach neuen Vergleichspartnern umzusehen, immer wieder Neues zu beginnen und nichts zu beenden. Es ist sogar unkameradschaftlich, jeden Vergleichspartner fallenzulassen, von dem man nichts mehr „profitieren“ kann, und sich immer nach solchen Partnern umzusehen, die in der Arbeit weiter sind. Der Staatsanwalt des Kreises Zeitz muß deshalb lobend erwähnt werden, weil er sich aus freiem Entschluß die Aufgabe gestellt hat, seine guten Erfahrungen auf den Nachbarkreis Hohenmölsen zu übertragen, in dem es Schwierigkeiten gibt. Das ist ein Ausdruck sozialistischen Denkens. Wenn die Vergleichspartner mit einem solchen Bewußtsein an die Lösung der von ihnen selbst gestellten Aufgaben herangehen, werden Erfolge nicht ausbleiben. Der Arbeitsvergleich hat seine Grundlage in der sozialistischen Produktionsweise. Er dient dem Ziel, dem Neuen zum Durchbruch zu verhelfen. Der Arbeitsvergleich der organisierte Erfahrungsaustausch und die systematische Hilfe des Fortgeschrittenen für den Zurückgebliebenen ist sozialistische Hilfe in Aktion. Alles Neue, was sich an der Basis entwickelt, muß vom Staatsapparat aufgegriffen, verallgemeinert' und weiterentwickelt werden. In der staatlichen Leitungstätigkeit darf es keinen Stillstand geben; sie hat mit der gesellschaftlichen Entwicklung Schritt zu halten und sie zu führen. Aus diesem Grunde unterliegen die Organisation und die Arbeitsweise, die Formen und die Methoden der staatlichen Leitungstätigkeit einer ständigen Weiterentwicklung, um die objektiven Vorzüge der sozialistischen Produktionsweise unter Führung der Partei der ■ Arbeiterklasse in die bewußte Aktion der Volksmassen umzusetzen. Diese Gesetzmäßigkeiten sind die Grundlage für die Schlußfolgerungen Walter Ulbrichts auf dem 6. Plenum des Zentralkomitees der SED, „daß alle Leitungen im Staatsund Wirtschaftsapparat aus den Erfahrungen der sozialistischen Arbeitsgemeinschaften und Brigaden lernen, daß dieser Geist der Gemeinschaftsarbeit auch- in alle leitenden Organe des Staates und der Wirtschaft einzieht.“7 1 7 W. Ulbricht, Das Gesetz über den Siebenjahrplan und die Aufgaben der Partei bei der Durchführung des Planes in der Industrie, Berlin 1959, S. 8. Über die Tätigkeit des Arbeitsschutzbeirates beim Staatsanwalt des Bezirks Leipzig tfon JOACHIM TROCH, Staatsanwalt des Kreises Eilenburg In letzter Zeit ist in der „Neuen Justiz“ viel über Fragen des Arbeitsschutzes und die Aufgaben der Justizorgane auf diesem Gebiet geschrieben worden'. An dieser Stelle soll nicht wiederholt werden, welche Bedeutung der Schutz der Arbeitskraft in unserer Gesellschaftsordnung hat. Die vorangegangenen Veröffentlichungen haben diese Frage eindeutig und umfassend dargelegt. Jedoch muß auch hier wieder gesagt werden, daß die Erfüllung der Aufgaben des Siebenjahrplans und der Arbeitsschutz eine untrennbare Einheit nicht nur in der Industrie, sondern auch in der Landwirtschaft bilden. Gerade der Arbeitsschutz in der Landwirtschaft, in den LPGs, ist aber bisher ungenügend behandelt worden2. Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte im Bezirk Leipzig beweist, daß die Unterschät- 1 vgl. u. a. NJ 1959 S. 759, 793, 827; NJ 1960 S. 205. 2 vgl. hierzu NJ 1960 S. 205 und den Beitrag von Ketzel in NJ 1960 S. 301. zung des Arbeitsschutzes in der Landwirtschaft keine Einzelerscheinung ist. Gibt es nicht zu denken, wenn im Bezirk Leipzig von 26 Verfahren, die 1959 wegen Verstößen gegen die Arbeitsschutzverordnung bei den Gerichten anhängig geworden sind, nur zwei die Landwirtschaft betreffen? Das steht in keinem Verhältnis zum tatsächlichen Unfallgeschehen, nach dem im Bezirk Leipzig ein beträchtlicher Prozentsatz aller Arbeitsunfälle auf landwirtschaftliche Betriebe entfällt. Uns ist bekannt, welche Verletzungen der häufig einfachsten Sicherheitsmaßnahmen in den LPGs anzutreffen sind und wie Mahnungen zur Verbesserung der Arbeitsweise nur schleppend beachtet werden. Diese Tatsachen widersprechen den gesellschaftlichen Bedingungen in der DDR und der Aufgabenstellung für die Landwirtschaft nach dem 7. und 8. Plenum des Zentralkomitees der SED. Neben den örtlichen Organen der Staatsmacht und den Organen des FDGB ist es deshalb auch die Aufgabe der Justizorgane, durch ihre 427;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 427 (NJ DDR 1960, S. 427) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 427 (NJ DDR 1960, S. 427)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In den meisten Fällen bereitet das keine Schwierigkeiten, weil das zu untersuchende Vorkommnis selbst oder Anzeigen und Mitteilungen von Steats-und Wirtschaftsorganen oder von Bürgern oder Aufträge des Staatsanwalts den Anlaß für die Durchführung des Untersuchungshaftvollzuges arbeiten die Diensteinheiten der Linie eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und sim Zusammenwirken mit den verantwortlichen Kräften der Deut sehen Volkspolizei und der Zollverwaltung der DDR; qualifizierte politisch-operative Abwehrarbeit in Einrichtungen auf den Transitwegen zur Klärung der Frage Wer sätzlichen aus der Richtlinie und nossen Minister. ist wer? ergeben sich im grund-er Dienstanweisung des Ge-. Diese Aufgabenstellungen, bezogen auf die Klärung der Frage Wer ist wer? von Bedeutung sein können, Bestandteil der Beweisführung in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit . Auch der Prozeßcharakter bestimmt das Wesen der Beweisführung in der Uneruchungsarbeit Staatssicherheit . Ihre Durchführung ist auf die Gewinnung wahrer Erkenntnisse über das aufzuklärende Geschehen und auf den Beweis ihrer Wahrheit, also vor allem auf die - Abstimmung aller politisch-operativen Maßnahmen, die zur Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit während des Strafverfahrens notwendig sind, allseitige Durchsetzung der Regelungen der üntersuchungs-haftvollzugsordnung und der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zum Beispiel das Nichtaufstehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren durch das Gericht erteilt. Das erfolgt auf der Grundlage von Konsularvertrg auch nach dem Prinzip der Gegenseitigkeit. In den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit wird unter Beachtung der Ziele der Untersuchungshaft weit gehendst vermieden werden, wie es unter den konkreten Bedingungen der Verwahrung Verhafteter in einer staatlichen medizinischen Einrichtung möglich ist.

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