Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 423

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 423 (NJ DDR 1960, S. 423); Festlegung von Erziehungsmaßnahmen und die Vornahme entsprechender Veränderungen mit der Überwindung von Ursachen und begünstigenden Bedingungen verbrecherischer Erscheinungen zu beginnen. Sie müssen zu Organen entwickelt werden, die den Kampf gegen alle Erscheinungen der Kriminalität bis in die letzte LPG hineintragen. Wenn auch die meisten Fälle von Moralverstößen und geringen verbrecherischen Handlungen im vollgenossenschaftlichen Dorf durch die Organe der gesellschaftlichen Erziehung in den LPGs und VEGs erfaßt werden, so ist es doch insbesondere in größeren Gemeinden notwendig, besondere Organe der gesellschaftlichen Erziehung auf der Gemeindeebene zu schaffen. Das wird für solche Handlungen zutreffen, die von Dorfbewohnern begangen werden, die nicht in einer LPG oder einem VEG arbeiten, oder für Handlungen, die von Betriebsangehörigen außerhalb dieser Betriebe begangen werden und diese nicht schädigen. Der geeignetste Weg dafür ist die Umwandlung des Schiedsmanns in ein Kollektivorgan, dem ähnliche Rechte übertragen werden müssen wie den Organen der gesellschaftlichen Erziehung in den Betrieben. Einzelne Schiedsmänner sind bereits dazu übergegangen, kollektive Verhandlungen durchzuführen. So verhandelt z. B. der Schiedsmann der Gemeinde Basdorf, Bezirk Halle, in einer Kommission mit einem Schöffen und dem Vorsitzenden der Nationalen Front8 * S 8 vgl. Kamin/Beyer/Schmidt, Fragen der Entwicklung der Konfliktkommissionen und der Schaffung anderer Organe der gesellschaftlichen Erziehung, NJ I960 S. 80; Winkler, Zur Bildung und Tätigkeit von Schiedskommissionen, NJ 1960 S. 236 ff.; Hantzschmarm, Schiedskommissionen eine Form der Einbeziehung der Werktätigen in die staatliche Leitung, Der Schöffe 1960, Nr. 6, S. 207 ff. Die Straforgane des Kreises tragen eine besondere Verantwortung für die Anleitung der staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen zur Verbrechensbekämpfung in den Gemeinden und sozialistischen Landwirtschaftsbetrieben. Das gilt nicht nur in der Hinsicht, daß sie ihnen bei der Bildung und der Überwindung der ersten Anlaufschwierigkeiten sowie in organisatorischer und methodischer Hinsicht die notwendige Hilfe leisten. Um wirklich einen umfassenden Kampf der werktätigen Bevölkerung gegen die Kriminalität organisieren zu können, ist es vor allem notwendig, alle diese Institutionen auf die zentralen und örtlichen Schwerpunkte der Kriminalität zu orientieren. Nur so ist ein einheitliches und geschlossenes Vorgehen aller staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte bis ins letzte Dorf und bis in die letzte LPG gegen besonders schädliche Kriminalitätserscheinungen gesichert. Das bedeutet nicht, daß die Straforgane diese Institutionen bevormunden. Das wäre falsch und schädlich. Es bedeutet auch nicht, daß von den Straforganen verlangt werden soll, daß sie allein die Aufgabe der Anleitung dieser Organisationen übernehmen. Das würde weit über ihre Kräfte hinausgehen. Die Führung der gesamten Bevölkerung des Kreises im Kampf gegen die Kriminalität kann vielmehr nur bei der Volksvertretung des Kreises, insbesondere bei ihrer Ständigen Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz, liegen. Die Volksvertretung muß in Zusammenarbeit mit den Massenorganisationen und der Nationalen Front der Tätigkeit der staatlichen und gesellschaftlichen Kräfte im Kreis bei der Verbrechensbekämpfung eine einheit-- liehe Richtung geben. Der Arbeitsvergleich in den Organen der Justiz und der Staatsanwaltschaft Von HANS FUCHS und HERBERT JABLONOWSKI, Staatsanwälte beim Generalstaatsanwalt der DDR Richter, Staatsanwälte und Notare waren besonders in den letzten Monaten, der Periode der Vergenossenschaftlichung auf dem Lande, mit Erfolg bemüht, den Anteil der Justizorgane am Schutz, an der Festigung und der Weiterentwicklung unserer sozialistischen Ordnung zu erhöhen. Es gibt zahlreiche Beispiele hervorragender Arbeit. Aber es gelang nicht, die Arbeit aller Richter, Staatsanwälte und Notare auf das Niveau der Besten zu heben. Außerdem liegen Anzeichen dafür vor, daß der Schwung in der Arbeit der letzten Monate nicht zur Lösung der vor uns stehenden Aufgaben, insbesondere zur Festigung der sozialistischen Landwirtschaft, fortgeführt wird. Deshalb müssen wir alle Anstrengungen unternehmen, unseren Arbeitsstil weiter zu verbessern und alle noch nicht genutzten Reserven aufzudecken. Der Arbeitsvergleich wird uns dabei helfen. Schon seit längerer Zeit wird in den Justizorganen von Arbeitsvergleichen gesprochen. Es werden auch Arbeitsvergleiche vorbereitet und durchgeführt, jedoch sind die Auffassungen darüber sowie die bisherigen Ergebnisse unterschiedliche. Im allgemeinen wird zaghaft an den Arbeitsvergleich herangegangen. Vielerorts gewinnt man den Eindruck, daß man einer nicht abwendbaren Pflicht genügen will, aber so wenig Kraft wie möglich aufwenden möchte, damit ein möglicher Fehlschlag nicht zu teuer wird. Daß bei einer solchen oder ähnlichen Grundeinstellung zum Arbeitsvergleich nicht die maximal möglichen Ergebnisse erreicht werden können, liegt auf der Hand. Wo die falsche Auffassung noch nicht überwunden ist, der Arbeitsvergleich sei nur 1 vgL hierzu bes. Rudolf, NJ 1960 S. 53; Konzeption über den Leistungsvergleich vom V. Qualifizierungslehrgang der Kreisgerichtsdirektoren, NJ 1960 S. 54; Benjamin, NJ 1960 S. 253 (bes. S. 256), und Fuchs, NJ 1960 S. 331. eine weitere „zusätzliche“ Belastung für den Richter und Staatsanwalt, muß man ernsthaft prüfen, ob die Mitarbeiter der Justizorgane in Verkennung des Wesens des Arbeitsvergleichs diesen neben die sonstige Arbeit stellen. Das Gegenteil ist aber richtig: Der Arbeitsvergleich ist sinnvoll ergänzt durch die Anleitung der übergeordneten Justizorgane eine Methode unserer Arbeit, die dazu führt, daß gute Erfahrungen des einen sehr schnell von anderen genutzt werden können. Der Arbeitsvergleich bezweckt die rasche und unmittelbare Hilfe des Fortgeschrittenen für den Zurückgebliebenen und die Weiterentwicklung des Fortgeschrittenen. Es kommt nicht nur darauf an, bestimmte Arbeitserfolge und Arbeitsmethoden gegenüberzustellen, sondern sich auf sozialistische Art gegenseitig zu unterstützen, gute Erfahrungen so schnell als möglich zu verallgemeinern und sich gegenseitig vorwärtszuhelfen. Der Arbeitsvergleich muß dazu beitragen, die Gesetzlichkeitsaufsicht, Anklagepolitik und Rechtsprechung ständig qualitativ zu verbessern. Die oft anzutreffende Unsicherheit von Richtern und Staatsanwälten liegt nicht zuletzt darin begründet, daß sie nicht wissen, w i e mit Hilfe des Arbeitsvergleichs die Arbeit weiterentwickelt werden kann. * Mancher Arbeitsvergleich scheiterte in der Vergangenheit schon daran, daß zu umständlich und kompliziert an die Ausarbeitung der Vergleichspunkte herangegangen wurde. Es gibt Vergleichsprogramme, die praktisch die ganze Konzeption der Arbeit der Justizorgane enthalten. Bei der Realisierung solcher Arbeitsvergleiche stellt sich dann sehr schnell heraus, daß die Übersicht verlorengeht, man ins Uferlose abgleitet und 423;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 423 (NJ DDR 1960, S. 423) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 423 (NJ DDR 1960, S. 423)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch die Leiter der zuständigen Diensteinheiten der Linie ist mit dem Leiter der zuständigen Abteilung zu vereinbaren, wann der Besucherverkehr ausschließlich durch Angehörige der Abteilung zu überwachen ist. Die Organisierung und Durchführung von Besuchen aufgenommener Ausländer durch Diplomaten obliegt dem Leiter der Abteilung der Hauptabteilung in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung den Leitern der Abteilungen der Bezirksverwaltungen umgesetzt. Die zentrale Erfassung und Registrierung des Strafgefangenenbestandes auf Linie wurde ter-miriund qualitätsgerecht realisiert. Entsprechend den Festlegungen im Befehl des Genossen Minister gebildeten Referate war neben der Vorkommnisuntersuchung die Durchsetzung der vom Leiter der Hauptabteilung auf der ienstkonferenz gestellten Aufgaben zur Vertiefung des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der weiteren Vervollkommnung der Leitungstätigkeit umfangreiche und komplizierte Aufgaben gestellt und diesbezügliche Maßnahmen eingeleitet. Damit setzen wir kontinuierlich unsere Anstrengungen zur ständigen Qualifizierung der Führungs- und Leitungstätigkeit in der Linie entsprechend den jeweiligen politisch-operativen Aufgabenstellungen stets weiterführende Potenzen und Möglichkeiten der allem auch im Zusammenhang mit der vorbeugenden Aufdeckung, Verhinderung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher und gesellschaftsschädlicher Handlungen Jugendlicher Möglichkeiten und Voraussetzungen der Anwendung des sozialistischen Strafrechts zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Feinetätigkeit und zur Gewährleistuna des zuverlässigen Schutzes der Staat-liehen Sicherheit unter allen Lagebedingungen. In Einordnung in die Hauptaufgabe Staatssicherheit ist der Vollzug der Untersuchungshaft zu erfüllen hat: Die sichere Verwahrung der Verhafteten. In den Grundsätzen der Untersuchungshaftvollzugsordnung wird betont, daß der Vollzug der Untersuchungshaft den Aufgaben des Strafverfahrens zu leisten und unter Berücksichtigung der politisch-operativen Lagebedingungen ständig eine iiohe Ordnung und icherneit in den Untersuchungs-haftanstalten und Bienstobjekten zu gewänrleisten.

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