Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 415

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 415 (NJ DDR 1960, S. 415); Der Staatsanwalt soll das Auftreten von Gesetzesverletzungen nicht passiv abwarten Und erst nach entsprechenden Signalen darauf reagieren. Er muß in seiner Aufsichtstätigkeit aktiv wirken. Der Staatsanwalt muß durch eine enge Verbindung zur Bevölkerung stets einen Überblick über den Zustand der sozialistischen Gesetzlichkeit in seinem Aufsichtsgebiet besitzen. Er muß aktiv, aus eigener Initiative heraus Gesetzesverletzungen und Einengungen der Rechte der Sowjetbürger aufdecken. Eine Analyse der praktischen Durchsetzung der Rechte und Pflichten der Staatsanwälte ermöglicht es, eine Abgrenzung zwischen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der, Prüfung der von den zu beaufsichtigenden Organen erlassenen Akte auf deren Übereinstimmung mit dem Gesetz und der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bei der Prüfung der Einhaltung der Gesetze, die mit den verschiedensten Methoden und Mitteln durchgeführt werden, zu ziehen. Wenn es für die Prüfung eines Aktes des zu beaufsichtigenden Organs auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz genügt, diesen anzufordern und mit dem Inhalt des Gesetzes zu vergleichen, so ist es für die Prüfung der Einhaltung des Gesetzes erforderlich, auf Grund der Ergebnisse der Kontroll- und Revisionstätigkedt in den entsprechenden Verwaltungen, Betrieben, Organisationen usw. den tatsächlichen Zustand mit dem vom Gesetz vorgesehenen zu überprüfen. In der Praxis sind allerdings häufig beide Arten der Prüfung unlösbar miteinander verbunden. In der Regel wird der Staatsanwalt bei der Prüfung eines Aktes des zu beaufsichtigenden Organs auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz, auf dessen Grundlage er erging,' sich mit den Voraussetzungen vertraut machen, die es für das zu beaufsichtigende Organ erforderlich machten, diesen Akt zu erlassen. Er prüft dann den tatsächlichen Zustand auf die Übereinstimmung mit dem entsprechenden Gesetz; und umgekehrt, bei der Kontrolle der Einhaltung des Gesetzes kommt der Staatsanwalt nicht umhin, die Akte des zu beaufsichtigenden Organs, die auf der Grundlage und in Durchführung des gegebenen Gesetzes erlassen wurden, zu überprüfen. In den Fällen, in denen die Überprüfung eines Aktes des zu beaufsichtigenden Organs auf seine Übereinstimmung mit dem Gesetz kein Studium des Zustandes der Einhaltung dieses Gesetzes erforderlich macht, greift der Staatsanwalt nicht zur Hilfe von Fachorganen; seine juristische Qualifikation ist für die Klärung dieser Frage ausreichend. Soweit die Prüfung der Einhaltung des Gesetzes Spezialkenntnisse erfordert, wendet sich der Staatsanwalt zur Klärung der Rechttnäßigkeit der Handlungen des zu beaufsichtigenden Organs an spezielle Organe der Kontrolle und Inspektion. Daraus folgt nicht, daß sich der Staatsanwalt bei der Aufsicht über die Einhaltung der Gesetze in Abhängigkeit zu den Leitern der Organe begibt, die auf sein Verlangen hin die Revision der ihnen unterstehenden Institutionen durchführen. Der Staatsanwalt kann dem Ablauf der von ihm organisierten Revision nicht passiv Zusehen und auf das Resultat der Revision warten, um dann auf der Grundlage des Ergebnisses entsprechende Schlußfolgerungen zu ziehen. Er ist verpflichtet, gemeinsam mit den von ihm beauftragten Leitern oder kontrollierenden Organen selbst an Ort und Stelle an der Prüfung der Einhaltung der Gesetzlichkeit teilzunehmen und sich selbst von der Richtigkeit der durchgeführten Revision zu überzeugen, um dann in entsprechender Weise auf die Gesetzesver-letzung zu reagieren. Die Formen der Verwirklichung der Allgemeinen Aufsicht durch den Staatsanwalt Die Formen der Arbeit des Staatsanwalts auf dem Gebiet der Allgemeinen Aufsicht sind solche Handlungen und Akte, mit deren Hilfe der Staatsanwalt nicht nur die Aufmerksamkeit der Leiter der Verwaltungen, Betriebe und Organisationen auf Gesetzesverletzungen lenkt, sondern mit deren Hilfe er eine beliebige Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit beseitigen und die verletzten Rechte der Bürger und Organisationen wiederherstellen kann. Die Grundformen, in denen die staatsanwaltschaft-liche Aufsicht ausgeübt wird, sind der Einspruch und der Hinweis. Als juristisch zu bezeichnende Akte verfügt jede dieser Grundformen des Reagierens des Staatsanwalts auf die Verletzung der Gesetzlichkeit über bestimmte spezifische Merkmale. Der Einspruch als eine der Formen der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ging in die Praxis der Allgemeinen Aufsichtstätigkeit mit dem Moment der Organisierung der staatsanwaltschaftlichen Aufsicht ein. Noch im Jahre 1922 wies W. I. Lenin in seiner Arbeit „Über die ,doppelte* Unterordnung und Gesetzlichkeit“ darauf hin, daß für die Staatsanwaltschaft das Recht und die Pflicht beizubehalten ist, alle und jegliche Beschlüsse der örtlichen Behörden vom Standpunkt der Gesetzlichkeit anzufechten. Der Einspruch ist ein Rechtsakt, der sich gegen die Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit richtet. Die Verletzung der sozialistischen Gesetzlichkeit kann in einem ungesetzlichen Akt der Verwaltung oder in der Vornahme einer ungesetzlichen Handlung durch eine Amtsperson usw. in Erscheinung treten. Der Staatsanwalt fordert mit dem Einspruch die Wiederherstellung der Gesetzlichkeit und gegebenenfalls auch, daß die schuldigen Personen in der im Gesetz vorgeschriebenen Weise zur Verantwortung gezogen werden. Der Einspruch des Staatsanwalts enthält eine Wiedergabe des Wortlauts des beanstandeten Aktes oder eines Teils davon bzw. eine kurze Wiedergabe der ungesetzlichen 'Handlungsweise der betreffenden Amtsperson. Die Begründung des Einspruchs hat unbedingt einen Hinweis auf das Gesetz oder auf den Rechtsakt, der verletzt wurde, zu enthalten. Der Einspruch schließt mit konkreten Vorschlägen des Staatsanwalts ab, denen die betroffenen Organe zur völligen Wiederherstellung der verletzten Gesetzlichkeit nachkommen müssen. In diesem Fall des Einspruchs kann der Staatsanwalt auch die Frage stellen, ob diejenigen Personen, die für die Abfassung ungesetzlicher Entscheidungen und Anweisungen sowie für ungesetzliche Handlungen verantwortlich sind, zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Von der auf Grund des Einspruchs getroffenen Entscheidung hat das entsprechende Organ den Staatsanwalt, der den Einspruch eingelegt hat, innerhalb von zehn Tagen zu unterrichten. Der Einspruchserhebung muß ein sorgfältiges Studium der Fragen, die den Einspruch notwendig machen, vorausgehen. Der Einspruch des Staatsanwalts muß auch rechtzeitig bei dem entsprechenden Organ eingelegt werden. Der Staatsanwalt kann gegen einen beliebigen Akt vom Moment seines Erlasses ohne Fristbegrenzung zu jeder Zeit einen Einspruch einlegen. Allerdings ist im Interesse der Festigung der Gesetzlichkeit und der Wirksamkeit der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft ein rechtzeitiges Reagieren bei Gesetzesverletzungen von großer Bedeutung, da bei verspäteter Erhebung des Einspruchs dessen praktischer Wert verlorengehen kann. Klar ist auch, daß in den Fällen, in denen die Wiederherstellung der verletzten Rechte und gesetzlichen Interessen noch möglich ist, es sinnlos wäre, die Erhebung des Einspruchs auf eine bestimmte Frist zu beschränken. (So ist z. B. im Falle der Einzie- 415;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 415 (NJ DDR 1960, S. 415) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 415 (NJ DDR 1960, S. 415)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linie und der Staatsanwalt das Gericht unverzüglich zu informieren. Bei unmittelbarer Gefahr ist jeder Angehörige der Abteilung zur Anwendung von Sicherungsmaßnahmen und Maßnahmen des unmittelbaren Zwanges Sicherungsmaßnahmen dürfen gegen Verhaftete nur angewandt werden, wenn sie zur Verhinderung eines körperlichen Angriffs auf Angehörige der Untersuchungshaftanstalt, andere Personen oder Verhaftete, einer Flucht sowie zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung der Unt ers uchungshaf ans alt. Die ungenügende Beachtung dieser Besonderheiten würde objektiv zur Beeinträchtigung der Sicherheit der Untersuchungshaft-anstalt und zur Gefährdung der Ziele der Untersuchungshaft sowie für die Ordnung und Sicherheit in der Untersuchungshaftanstalt und von den politisch- operativen Interessen und Maßnahmen abhängig. Die Entscheidung über die Art der Unterbringung und Verwahrung verbunden, das heißt, ob der Verhaftete in Einzeloder Gemeinschaftsunterbringung verwahrt wird und mit welchen anderen Verhafteten er bei Gemeinschaftsunterbringung in einem Verwahrraum zusammengelegt wird. Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik ein. Das Staatshaftungsgesetz erfaßt alle Schäden, die einem Bürger persönlich oder an seinem persönlichen Eigentum durch Angehörige der Diensteinheiten der Linie bei der Wahrnehmung der Befugnisse des Gesetzes durch die Diensteinheiten der Linie Grundsätze der Wahrnehmung der Befugnisse des setzes durch die Dienst einheiten der Linie.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X