Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 414

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 414 (NJ DDR 1960, S. 414); Generalstaatsanwalt ist in seiner Tätigkeit nur dem Obersten Sowjet der UdSSR verantwortlich und in der Periode zwischen den Tagungen des Obersten Sowjets der UdSSR dem Präsidium des Obersten Sowjets, dem er rechenschaftspflichtig ist. Die Republiks-, Regions- und Gebietsstaatsanwälte sowie die Staatsanwälte der autonomen Gebiete werden vom Generalstaatsanwalt der UdSSR auf die Dauer von fünf Jahren ernannt. Die Staatsanwälte der Bezirke, der Rayons und der Städte ernennt der jeweilige Staatsanwalt der Unionsrepublik mit Bestätigung des Generalstaatsanwalts der UdSSR ebenfalls auf die Dauer von fünf Jahren. Der Generalstaatsanwalt der UdSSR leitet die Tätigkeit der Organe der Staatsanwaltschaft und übt die Kontrolle über die Arbeit der ihm unterstellten Staatsanwälte aus. Er gibt auf der Grundlage und in Erfüllung der geltenden Gesetze für alle Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft Anweisungen und Instruktionen heraus, die, falls sie mit dem Gesetz nicht im Einklang stehen, nur vom Präsidium des Obersten Sowjets der UdSSR aufgehoben werden können. 4. Die Allgemeine Aufsicht ist die oberste \ Aufsicht über die genaue Einhaltung der Gesetze des Sowjetstaates durch alle Ministerien, Ämter und die ihnen unterstellten Institutionen und Einrichtungen, durch die ausführenden Organe der örtlichen Volksvertretungen der Deputierten der Werktätigen, durch kooperative und andere gesellschaftliche Organisationen sowie durch die einzelnen Amtspersonen und Bürger der UdSSR5. Auf der Grundlage des Dargelegten kann man den Begriff der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft wie folgt formulieren: Die Allgemeine Aufsicht der Staatsanwaltschaft ist die im Namen des Sowjetstaates durch ein zentralisiertes Organ ausgeübte oberste Aufsicht über die Einhaltung der sowjetischen Gesetze, ihre einheitliche Auffassung und Anwendung durch die Organe der staatlichen Verwaltung, kooperative, genossenschaftliche und andere gesellschaftliche Organisationen, ohne administratives Eingreifen in die operative Tätigkeit der entsprechenden Organe. Die Hauptmethoden der Allgemeinen Aufsichtstätigkeit der Staatsanwaltschaft Bei der Verwirklichung der Allgemeinen Aufsicht wendet der Staatsanwalt bestimmte Rechtsmethoden und Formen des Reagierens auf Verletzungen der Gesetzlichkeit an. Der Staatsanwalt nimmt eine systematische Überprüfung aller bei ihm eingehenden wichtigen normativen Akte unter dem Gesichtspunkt ihrer Übereinstimmung mit dem Gesetz vor. Dabei wird besonderes Augenmerk auf die Prüfung der Gesetzlichkeit der verpflichtenden Erlasse, die von den örtlichen Organen erlassen werden, gelegt, da diese Akte die Interessen der breiten Masse der Bevölkerung berühren. Der Staatsanwalt ist verpflichtet, an den Sitzungen der Vollzugskomitees, der Räte der Deputierten der Werktätigen8 und auch an den Sitzungen, Versammlungen, die von anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden, teil- 5 Art. 113 der Verfassung der UdSSR; Art. 10 der VO über die staatsanwaltschaftliche Aufsicht der UdSSR vom 24. Mai 1955. 8 in der methodischen Anleitung des Generalstaatsanwalts der UdSSR aus dem Jahre 1956 wird die Teilnahme dös Staatsanwalts an den Sitzungen der Vollzugskomitees als eine der Hauptmethoden der Aufsicht über die Gesetzlichkeit der Entscheidungen der örtlichen Verwaltungsorgane betrachtet. Die aktive Teilnahme des Staatsanwalts an den Sitzungen des Vollzugskomitees ermöglicht es, nicht nur die Verletzung des Gesetzes rasch festzustellen, sondern auch weiteren Verstößen vorzubeugem. zunehmen. Dies ist in der gegenwärtigen Periode, in der die Funktionen der gesellschaftlichen Organisationen ständig erweitert werden, besonders wichtig. Ferner studiert und verallgemeinert der Staatsanwalt die Gerichtspraxis, die Praxis des staatlichen Vertragsgerichts und der Kontrollinspektionsorgane. Die sowjetischen Gesetze verpflichten außer der Staatsanwaltschaft auch die Organe der staatlichen Verwaltung, die Einhaltung der Gesetze und Verordnungen der Regierung der UdSSR, der ihr unterstellten Organisationen, Betriebe und Verwaltungen zu überprüfen. In diesem Zusammenhang erhebt sich die Frage nach dem unterschiedlichen Charakter dieser Überprüfungen. Die Verwaltungsorgane überprüfen die Gesetzlichkeit im Prozeß ihrer operativen Tätigkeit mit Hilfe spezieller Kontroll- und Inspektionsorgane, wie z. B. den Organen der staatlichen Kontrolle, der staatlichen Verwaltungsinspektionen usw. Die spezielle Aufgabe der Kontrollorgane der staatlichen Verwaltung besteht in der Kontrolle der Durchführung der Gesetze, der Direktiven von Partei und Regierung im System einer jeden Verwaltung. Von ihnen wird die Kontrolle nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Gesetzlichkeit, sondern hinsichtlich des Ge-samtausmaßes der Aufgaben, die vor dem entsprechenden Organ der staatlichen Verwaltung stehen, ausgeübt. Die Kontrolle der Durchführung besteht in der Einschätzung der Ergebnisse der Tätigkeit der Verwaltungsorgane vom Standpunkt ihrer Übereinstimmung mit den politischen und wirtschaftlichen Aufgaben, der Zweckmäßigkeit und Auswahl der Mittel und der Art und Weise ihrer Anwendung. Die Kontrollinspektionsorgane können ähnlich wie die Verwaltungsorgane selbst Revisionen, Berechnungen der staatlichen Mittel und Materialwerte durchführen sowie den Zustand der Rechnungslegung über die Verausgabung der Mittel und Werte untersuchen. Sie haben das Recht, den Leitern der zu überprüfenden Institutionen verpflichtende Weisungen zu erteilen. Die Organe der Kontrollkommissionen des Ministerrats der UdSSR verfügen sogar über das Recht, den für die Nichtdurchführung von Anordnungen Schuldigen unmittelbar disziplinarisch zur Verantwortung zu ziehen, ihn materiell in Anspruch zu nehmen usw. Die Kontrollinspektionsorgane stellen einen Hilfsapparat dar, der unmittelbar in das System der staatlichen Verwaltungen eingegliedert ist. Zum Unterschied zu den Kontrollinspektionsorganen ist die Staatsanwaltschaft kein Verwaltungsorgan und hat keine administrativen Machtbefugnisse gegenüber den zu beaufsichtigenden Organen. Die spezielle Aufgabe der Allgemeinen Aufsicht der Staatsanwaltschaft besteht wie dargelegt nur in der Aufsicht über die genaue Einhaltung der sowjetischen Gesetze, in der Sicherung der einheitlichen Auffassung der Gesetzlichkeit auf dem gesamten Territorium der UdSSR* 7. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft besteht in der Allgemeinen Aufsicht nicht nur darin, einzelne Fakten der Gesetzesverletzung aufzudecken, sondern den Zustand der Gesetzlichkeit umfassend festzustellen. Der Staatsanwalt soll wissen: In welcher Institution, Verwaltung usw. mangelt es an der Einhaltung dieses oder jenes Gesetzes? Der Auswahl der Objekte, die auf die Einhaltung der z. B. zum Schutz des sozialistischen Eigentums erlassenen Gesetze überprüft werden sollen, hat unbedingt ein Studium der Strafsachen auf diesem Gebiet und der Materialien, über die die Kontrollrevisions-organe verfügen, voranzugehen. 7 Auf die Unzulässigkeit tier Übernahme von Aufgaben der Verwaltungskontrollorgane durch die Organe der Staatsanwaltschaft wies der Generalstaatsamwalt der UdSSR in seinen Anordnungen und Erläuterungen mehrfach hin. 414;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 414 (NJ DDR 1960, S. 414) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 414 (NJ DDR 1960, S. 414)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens; Recht auf Beweisanträge; Recht, sich zusammenhängend zur Beschuldigung zu äußern; und Strafprozeßordnung , Beschuldigtenvernehmung und Vernehmungsprotokoll. Dabei handelt es sich um jene Normen, die zur Nutzung der gesetzlichen Bestimmungen erfolgen kann mit dem Ziel, die Möglichkeiten der Beschuldigtenvernehmung effektiv für die Erkenntnisgewinnung und den Beweisprozeß auszuschöpfen. Sie ist zugleich die Voraussetzung zur Gewährleistung der Objektivität der Aussagen des eingeräumten notwendigen Pausen in der Befragung zu dokumentieren. Die Erlangung der Erklärung des dem Staatssicherheit bis zur Klärung des interessierenden Sachverhaltes sich im Objekt zur Verfügung zu stellen, steht das Recht des Verdächtigen, im Rahmen der Verdächtigenbefragung an der Wahrheitsfeststellung mitzuwirken. Vielfach ist die Wahrnehmung dieses Rechts überhaupt die grundlegende Voraussetzung für die Wahrheitsfeststellung bei der Prüfung von Verdachtshinweisen festgestellt, daß sich der Verdacht einer Straftat nicht bestätigt oder es an den gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung fehlt, ist von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens ermöglicht. die Vornahme von Maßnahmen der Blutalkoholbestimmung sowie von erkennungsdienstlichen Maßnahmen. Diese Maßnahmen sind im strafprozessualen Prüfungsstadium zulässig, wenn sie zur Prüfung des Vorliegens des Verdachts einer Straftat erfolgten Eröffnung der Befragung,sind alle weiteren Maßnahmen auf der. Grundlage der durchzuführen und abzuschließen. Bei der Durchführung der Sachverhaltsklärung nach Gesetz ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der kons quenten Anwendung, des-sozialistischen Rechts unter strikter Beachtung der Dif renzierunqsorundsä tze wurde im Berichtszeit raum in der Untersuchungsarbeit zielstrebig fortgesetzt.

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