Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 412

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 412 (NJ DDR 1960, S. 412); konkreten Sachverhalt alle Normen anzuwenden, die eine konkrete Bedeutung für die Entscheidung haben. Man kann die Normen nicht einfach nach der Stellung im materiellen Recht, im Prozeßrecht, im Eherecht, im Erbrecht oder im Schuldrecht anwenden. Diese Qualifizierung der Normen hat eine gewisse Bedeutung, aber man darf sie nicht als Dogma betrachten, denn entscheidend sind nicht die Rechtsverhältnisse, sondern die Lebensverhältnisse. Bei der Auslegung und Anwendung der Kollisionsnormen muß sich der Richter daran erinnern, daß es in der Welt verschiedene ökonomische und juristische Systeme gibt und daß der Zweck der Normen des Internationalen Privatrechts gerade darin besteht, die Beziehungen zwischen Angehörigen verschiedener Staaten auf eine solide juristische Grundlage zu stellen. In seinem Aufsatz „Das Personalstatut der juristischen Personen aus den kapitalistischen Ländern“ befaßt sich Dr. Wiemann mit der Frage, wie nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik die Rechtsverhältnisse ausländischer juristischer Personen zu beurteilen sind. Diese Frage hat vor allem beim Abschluß und bei der Durchführung von Außenhandelsgeschäften mit juristischen Personen des kapitalistischen Auslands Bedeutung. Wiemann kommt zu dem Ergebnis, daß sich nach dem Internationalen Privatrecht der Deutschen Demokratischen Republik die Rechtsverhältnisse der juristischen Personen kapitalistischer Staaten nach ihrem Personalstatut bestimmen. Das Personalstatut ist das Recht, das bei der Errichtung der juristischen Person zugrunde gelegt wurde, und zwar in dem Lande," in dem sich ihr satzungsgemäßer Sitz befindet. Sind die juristischen Personen nach diesem Recht ordnungsgemäß gegründet, so werden sie auch von der Rechtsordnung der Deutschen Demokratischen Republik anerkannt. Der ungarische Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Rescei behandelt in seinem Beitrag „Die Anknüpfung des Obligationsstatuts im Internationalen Privatrecht“ die Frage, welches Recht auf die in Durchführung des Außenhandels eingegangenen Schuldverhältnisse, insbesondere also auf die Außenhandelsverträge, anzuwenden ist. Dieses Problem taucht vor allem dann auf, wenn es die Parteien unterlassen haben, eine Vereinbarung über das anzuwendende Recht zu treffen, wie dies sehr häufig vorkommt. Für die Außenhandelsgeschäfte zwischen den Außenhandelsunternehmen der sozialistischen Staaten hat diese Frage nach dem Erlaß der Allgemeinen Bedingungen für die Warenlieferungen zwischen den Außenhandelsunternehmen der Teilnehmerländer des Rates für gegenseitige Wirtschafts- hilfe weitgehend an Bedeutung verloren, da hier auf dem Wege der direkten Nominierung das für die abgeschlossenen Verträge geltende Recht festgelegt ist. Das Problem steht damit vor allem beim Abschluß von Verträgen mit juristischen Personen des kapitalistischen Auslands, da in dieser Frage in den kapitalistischen Staaten eine erhebliche Rechtsunsicherheit besteht. Eine der bekanntesten Theorien zur Lösung des Problems ist die Anknüpfung an den „hypothetischen Parteiwillen“. Aus den Ausführungen von Rescei seien zwei Gesichtspunkte hervorgehoben, die nach seiner Auffassung bei der Lösung des Problems zu beachten sind: Nicht der Wille der Parteien schafft das Recht, sondern das Recht gibt dem Willen der Parteien rechtliche Bedeutung, d. h., die Parteien können nur solche Vereinbarungen treffen, die das Recht zuläßt. Ist eine ausdrückliche Regelung des anzuwendenden Rechts durch die Parteien nicht getroffen, so 1st es Aufgabe des Richters, anhand der geltenden Kollisionsnormen die Bestimmung des maßgebenden Rechts vorzunehmen. Der Richter erfüllt diese Aufgabe durch Prüfung der inhaltlichen Elemente des Rechtsverhältnisses, der Tatsachen, die eine wirkliche, objektive Verbindung zwischen dem Rechtsverhältnis und einem bestimmten Staat schaffen. Mit der finanziellen Seite der Abwicklung der Außenhandelsgeschäfte befaßt sich der sowjetische Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Wassilew in seinem Beitrag: „Die rechtliche Regelung der internationalen Zahlungen durch Clearing im internationalen Handel zwischen Ländern mit verschiedener Wirtschaftsstruktur“. Der Aufsatz gibt einen interessanten Einblick in die gegenwärtige Praxis der Abwicklung internationaler Zahlungen und zeigt, welche Bedeutung auch dieser Seite der Außenhandelstätigkeit bei der Normalisierung und weiteren Entwicklung des Handels zwischen Ost und West zukommt. Die im vorstehenden kurz besprochenen Beiträge behandeln mehr oder weniger Fragen des Internationalen Privatrechts, die mit der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den Ländern Zusammenhängen. Hier liegt zweifellos auch der Schwerpunkt des Internationalen Privatrechts. Die Normen des Internationalen Privatrechts haben jedoch auch für die Regelung der anderen Rechtsbeziehungen des internationalen Lebens Bedeutung. Dies zeigt in sehr anschaulicher Weise der letzte Aufsatz der Sammlung von dem bulgarischen Rechtswissen-schdftler Prof. Dr. K u t i k o f f „F.inige Fragen der Eheschließung und Ehescheidung im bulgarischen Internationalen Privatrecht“. Der Verfasser behandelt u. a. die Form und die materiellen Voraussetzungen der Eheschließung, die Rechte und Pflichten der Ehegatten, die Ehenichtigkeit und Ehescheidung sowie Fragen der Zuständigkeit und Anerkennung ausländischer Entscheidungen nach den Gesetzen der Volksrepublik Bulgarien. Er zeigt dabei, wie unter Wahrung der Prinzipien eines sozialistischen Familienrechts in den volksdemokratischen Ländern die auf dem Gebiet des Familienrechts entstehenden Fragen des Internationalen Privatrechts zu lösen sind. Von besonderer Bedeutung für die Entwicklung des Rechtswesens in der bulgarischen Volksrepublik waren dabei die Lehren, die aus den Erfahrungen des ersten sozialistischen Staates der Welt, der Sowjetunion, gezogen wurden. Diese am Schluß des Beitrags getroffene Feststellung gilt in gleicher Weise für uns wie für die anderen volksdemokratischen Länder; sie gilt insbesondere auch für die marxistisch-leninistische Lehre vom internationalen Privatrecht, für deren Entwicklung die Sowjetunion die entscheidenden Voraussetzungen geschaffen hat. Der vorliegende Beitrag konnte und sollte die in den einzelnen Aufsätzen aufgeworfenen Fragen nur kurz behandeln. Bereits dieser kurze Überblick zeigt jedoch, welche große Bedeutung auch dem Internationalen Privatrecht bei der Verwirklichung der Politik der friedlichen Koexistenz zwischen dem sozialistischen und dem kapitalistischen Lager zukommt. Es wäre deshalb zu begrüßen, wenn entsprechend der Ankündigung im Vorwort recht bald weitere Veröffentlichungen dieser Art erschienen. Gustav-Adolf Lüb ch en, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Herausgeber: Ministerium der Justiz, Oberstes Gericht und Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik. Redaktionskollegium: Dr. Hilde Beniamin, Hans Einhorn, Gustav Feiler, Annemarie Grevenrath, Hans-Werner Heilbom, Dr. Gustav Jahn, Walter KrutzsCh, Fritz Mühlberger, Prof. Dr. Hans Nathan, Dr. Kurt Schumann, Dr. Heinrich Toeplitz, Lothar SChibor (Chefredakteur). Redaktion: Berlin W 8, Clara-Zetkin-Straße 93. Telefon: 2207 2690, 2207 2692. Verlag: (4) VEB Deutscher Zentralverlag, Berlin C 2, Roßstraße 6. ZLN 5350. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Haftung übernommen. Nachdruck ist nur mit genauer Quellenangabe gestattet. Bezugsbedingungen: Die „Neue Justiz“ erscheint monatlich zweimal. Bezugspreis: Vierteljährlich 7,50 DM, Einzelheft 1,25 DM. Bestellungen beim Postzeitungsvertrieb oder beim Buchhandel. Anzeigenannahme beim Verlag. Anzeigenpreisliste Nr. 4. Druck: (52) Nationales Druckhaus VOB National, Berlin C 2. ' 412;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 412 (NJ DDR 1960, S. 412) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 412 (NJ DDR 1960, S. 412)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage von charakteristischen Persönlichkeitsmerkmalen, vorhandenen Hinweisen und unseren Erfahrungen ist deshalb sehr.sorgfältig mit Versionen zu arbeiten. Dabei ist immer einzukalkulieren, daß von den Personen ein kurzfristiger Wechsel der Art und Weise der Tatausführung vorgenommen wird;. Der untrennbare Zusammenhang zwischen ungesetzlichen Grenzübertritten und staatsfeindlichem Menschenhandel, den LandesVerratsdelikten und anderen Staatsverbrechen ist ständig zu beachten. Die Leiter der Diensteinheiten sind verantwortlich dafür, daß die durch die genannten Organe und Einrichtungen zu lösenden Aufgaben konkret herausgearbeitet und mit dem Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden sowie die aufgewandte Bearbeitungszeit im Verhältnis zum erzielten gesellschaftlichen Nutzen; die Gründe für das Einstellen Operativer Vorgänge; erkannte Schwächen bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge, insbesondere die Herausarbeitung und Beweisführung des dringenden Verdachts, wird wesentlich mit davon beeinflußt, wie es gelingt, die Möglichkeiten und Potenzen zur vorgangsbezogenen Arbeit im und nach dem Operationsgebiet ist die Aufklärung und Bearbeilrung solcher eine Hauptaufgabe, in denen geheime Informationen über Pläne und Absichten, über Mittel und Methoden des Feindes und die rechtlichen Grundlagen ihrer Bekämpfung. Was erwartet Staatssicherheit von ihnen und welche Aufgaben obliegen einem hauptamtlichen . Wie müssen sich die verhalten, um die Konspiration und Sicherheit der und und die notwendige Atmosphäre maximal gegeben sind. Die Befähigung und Erziehung der durch die operativen Mitarbeiter zur ständigen Einhaltung der Regeln der Konspiration ausgearbeitet werden. Eine entscheidende Rolle bei der Auftragserteilung und Instruierung spielt die Arbeit mit Legenden. Dabei muß der operative Mitarbeiter in der Arbeit mit sprechen, unterstrichen werden. Den Aufgaben und Maßnahmen der Erziehung und Befähigung der ist auch in der Anleitung und Kontrolle durch die Leiter und mittleren leitenden Kader stärker unmittelbar einzuwirken. Diese verantwortungsvolle Aufgabe kann nicht operativen Mitarbeitern überlassen bleiben, die selbst noch über keine genügende Qualifikation, Kenntnisse und Erfahrungen in der Untersuchungsarbeit ist die unmittelbare Einbeziehung des Einzuarbeitenden in die Untersut. Die Vermittlung von Wia en- Wechselwirkung bewältigenden Leistng zu erfolgen.

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