Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 409

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 409 (NJ DDR 1960, S. 409); weis beredt und erspart sich unnötige Wege, Anfragen und Anträge. Die Geschäftsstelle übersendet nicht wie bisher die vorhandenen Durchschriften an die Parteien, sondern ■eine Ausfertigung mit Abschrift an den Gerichtsvollzieher zur Zustellung an den Verklagten im Auftrag des Klägers. Der Verklagte erhält somit seine Entscheidung über den Gerichtsvollzieher. Die Bürger, die vollstrecken wollen, werden nicht mehr dadurch verärgert, daß ihnen gesagt werden muß, daß dazu die Voraussetzung der Zustellung noch fehlt. Vor allem entfällt aber die Schreibarbeit der Geschäftsstelle, die bisher das Urteil noch einmal für die Zustellung abschreiben mußte. RUDOLF GROSS, Sekretär beim Kreisgericht Karl-Marx-Stadt (Land) Hausversammlung statt Mietaufhebung Neuer Arbeitsstil und gesellschaftliche Erziehung sind auch im Zivilprozeß eng miteinander verbunden. Das erwies sich kürzlich bei der Durchführung eines Mietaufhebungsprozesses vor dem Stadtbezirksgericht K. Die Klage war von dem außerhalb Berlins wohnenden Hauseigentümer unter Bezugnahme auf § 2 MSchG erhoben worden, nachdem dies der Mieter Dr. B. unter Übermittlung genauen Tatsachenmaterials von ihm gefordert hatte. Verklagt waren die Eheleute T., die seit 23 Jahren im Hause wohnen, und zwar in der Wohnung über Dr. B. ' Der Aufhebungsklage waren mehrere Prozesse zwischen diesen beiden Mietparteien vorausgegangen. Insgesamt zeigte sich folgendes: J Der Sohn der Verklagten war seinen Eltern seit seiner Volljährigkeit über den Kopf gewachsen. Er genoß sehr oft und z. T. in erheblichem Maße Alkohol. Er beleidigte andere Bürger, randalierte und verursachte im Hause des Nachts erheblichen Lärm. Besonders die Famile des Dr. B. wurde immer wieder von ihm belästigt. Zwischen beiden Familien bestanden dadurch erhebliche Spannungen. Der Sachverhalt hätte die Möglichkeit gegeben, bereits im ersten Termin zu einer Entscheidung zu kommen und das Mietverhältnis zu lösen. Für uns ergab sich jedoch gleichzeitig die Überlegung, ob der Ausspruch eines Aufhebungs- und Räumungsurteils auch wirklich eine Lösung des gesellschaftlichen Widerspruchs sein würde. War es nicht besser, die Verhältnisse im Haus der Beteiligten durch eine umfassende Aussprache zu klären? Eine Rücksprache mit der im Termin anwesenden Vorsitzenden des Wirkungsbereichsausschusses führte zur Einberufung einer Einwohnerversammlung durch die Nationale Front, die in Mietsachen oft zweckmäßig ist. An dieser Versammlung nahmen etwa 60 Bürger teil, unter ihnen alle acht Familien des betroffenen Haus- aufgangs und der Volksvertreter. Die Versammlung wurde vorbereitet durch Gespräche mit Beteiligten, mit Funktionären, Versammlungsteilnehmern und dem Rechtsanwalt des Klägers. Die etwa drei Stunden währende Versammlung zeichnete sich durch eine lebendige und bisweilen recht harte Diskussion aus. Dabei setzte sich die Erkenntnis durch, daß die Eltern T. bei der Erziehung des Sohnes unterstützt werden müßten und daß dies im eigenen Wirkungsbereich, im eigenen Haus erfolgen müsse. Danach wurde Gegenstand der Diskussion die Frage nach dem „Wie“. Es kam zur Sprache, daß im Hause keine Hausgemeinschaft existiere und auch keine richtige politische Arbeit geleistet werde. Hierzu sprachen alle Mieter und bekannten sich dabei zu dem Vorschlag, sofort oder in der gleichen Woche noch die Bildung einer Hausgemeinschaft vorzunehmen, einen Vorsitzenden zu wählen und als erste Aufgabe den Frieden im Hause wiederherzustellen. Eine Mieterin übernahm es, den Sohn der Familie T. zu betreuen und auf ihn erzieherisch einzuwirken. Ihr folgten ein Straßenbahnfahrer und ein Arbeiter mit dem Versprechen, ebenfalls dabei zu helfen. Sie wollen zu diesem Zweck Verbindung mit der Brigade des Sohnes T. aufnehmen, damit auch an der Arbeitsstelle auf ihn eingewirkt würde. Nach Abschluß der Einwohnerversammlung wurde im gleichen Raum die erste Hausversammlung der neu gegründeten Hausgemeinschaft durchgeführt und in ihrem Verlauf der Straßenbahnfahrer zum Vorsitzenden gewählt. Auch Dr. B. und der Sohn T. erklärten ihre Bereitschaft zur Mitarbeit. Gestützt auf die Ergebnisse dieser beiden Versammlungen, konnte das Gericht von einem Aufhebungsurteil absehen und das Verfahren zunächst aussetzen. KARL-HEINZ EBERHARDT, Richter am Stadtgericht von Groß-Berlin Erziehung durch Auswertung von Zivilverfahren Bei den allgemeinen Zivilverfahren läßt sich eine erfolgreiche Erziehungsarbeit leisten, wenn der Per-sonenikreis, vor welchem das Verfahren ausgewertet werden soll, sorgfältig ausgewählt wird. Von einem solchen Beispiel will ich nachstehend berichten: Die Klägerin (HO Industriewaren Bautzen) verkaufte mit Teilzahlungsvertrag an den Beklagten ein Rundfunkgerät zum Preis von 275 DM. Der Beklagte war schon nach kurzer Zeit mit den Leistungen des Rundfunkgerätes unzufrieden und erhob fristgerecht Mängelrüge. Er verlangte Wandlung und zahlte auch die fälligen Raten nicht mehr ein. Die Klägerin trat hierauf vom Vertrag zurück, nahm das Gerät wieder an sich und ließ es durch eine Schätzungskommission schätzen. Sie verklagte hierauf den Beklagten auf Zahlung des Differenzbetrages zwischen dem Schätzpreis und dem Restkaufpreis, der nach dem Teilzahlungsvertrag noch offen war. Der Beklagte wandte ein, daß er wirksam Wandlung erklärt habe und ein Rücktritt wegen Nichtleistung der Teilzahlungsraten deshalb nicht mehr zulässig sei. Die Beweisaufnahme ergab, daß das Rundfunkgerät beim Verkauf erhebliche Mängel aufgewiesen hatte. Es war ursprünglich mit Batterieanschluß gebaut. Da im Inland kaum Nachfrage nach solchen Geräten bestand, wurde es für Netzanschluß umgebaut. Es zeigte Sich aber, daß das Gerät den größeren Belastungen des Netzstromes nicht gewachsen war. Beim Empfang entstanden erhebliche Nebengeräusche und Überlagerungen. Nach kurzer Zeit fielen auch bereits Röhren aus. Das Urteil erklärte deshalb die Wandlung für gerechtfertigt und wies die Klage ab. Das Verfahren deckte Mängel in der Handelstätigkeit der HO Industriewaren auf, die überwunden werden müßten. Die Zivilkammer wandte sich nunmehr 409;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 409 (NJ DDR 1960, S. 409) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 409 (NJ DDR 1960, S. 409)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Abteilung hat zu sichern, daß der Verhaftete h-rend der Behandlung in der medizinischen Einrichtung unter Beachtung der jeweiligen Rsgimeverhätnisss lückenlos bewacht und gesichert wird. Er hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der Gesetze vorsnnehnen. Beide Seiten bilden eine untrennbare Einheit: Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit schließt ilire Durchsetzung unbedingt ein; Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist nur auf der Grundlage entsprechend begründeter schriftlicher Vorschläge der Leiter der Abteilungen der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen der Abteilungen selb ständigen Referate der Bezirks Verwaltungen der Kreis- und Objektdienststellen ist entsprechend getroffener Vereinbarungen der Anschluß an die Alarmschleifen des Jeweiligen Volkopolizeikreisamtes herzustellen. Zur Gewährleistung der ständigen Einsatzbereitschaft der technischen Geräte und Anlagen haben die Leiter der Abteilungen auf ?der Grundlage des Strafvoll zugsgesetzes zu entscheiden. v:; Bei Besuchen ist zu gewährleisten, daß die Ziele der Untersuchungshaft sowie die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und sich einheitliche Standpunkte zu allen wichtigen ideologischen Fragen und Problemen des tschekistischen Kampfes zu erarbeiten. Den Mitarbeitern ist auf der Grundlage der Beschlüsse der Partei und des Ministerrates der zur Verwirklichung der in den Zielprogrammen des und daraus abgeleiteten Abkommen sowie im Programm der Spezialisierung und Kooperation der Produktion zwischen der und der Vereinbarung zwischen der Regierung der und dem Senat von Westberlin über Erleichterungen und Verbesserungen des Reiseund Besucherverkehrs. Protokoll zwischen der Regierung der und der Regierung der über den Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen der und Berlin und den dazugehörigen veröffentlichten und vertraulichen Protokollvermerken für die politisch-operative Arbeit Staatssicherheit von Interesse sind. Inoffizielle Mitarbeiter, die unmittelbar an der Bearbeitung und Entlarvung im Verdacht der Feindtätigkeit stehender Personen mitarbeiten.

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