Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 400

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 400 (NJ DDR 1960, S. 400); gehört schließlich die Form und die Möglichkeit der gesellschaftlichen Arbeit zur Beilegung von Streitigkeiten im Privatklageverfahren, aber auch die gesellschaftliche Arbeit in den Massenorganisationen, die Mitwirkung bei der Auswertung von Urteilen, auch in erweiterter Öffentlichkeit, die Teilnahme auch an Maßnahmen gesellschaftlicher Erziehung bei bedingter Verurteilung oder nach völliger bzw. teilweiser Strafverbüßung u. a. Im vorstehenden Beitrag, der die Diskussion über eine sozialistische Konzeption für die Rechtsanwaltschaft weiterführt, wird der Arbeitsstil des Verteidigers lediglich gestreift. Wir hoffen daher, daß sich sowohl zu dieser wichtigen Teilfrage der anwaltlichen Tätigkeit wie auch zu anderen einschlägigen Problemen noch zahlreiche Vertreter der Rechtsanwaltschaft äußern werden. D. Red. Recht und Justiz in der Bundesrepublik Die Verbrechen der Blutrichter verjähren nicht! Von CARLOS FOTH, Staatsanwalt beim Generalstaatsanwalt der DDR Die Beseitigung der Überreste des zweiten Weltkrieges und die Schaffung einer parlamentarisch-demokratischen Ordnung in Westdeutschland erfordert die unverzügliche Entfernung aller faschistischen Blutrichter und Staatsanwälte aus dem westzonalen Justizapparat. Ungeachtet des weltweiten Protestes gegen das Weiteramtieren dieser Blutjuristen Hitlers, hat der Bundestag am 24. Mai 1960 einen Beschluß gefaßt, wonach die von den Blutjuristen Hitlers begangenen Verbrechen als verjährt gelten sollen. Als offenbar wurde, daß die Bonner Regierung unter Verletzung des Völkerrechts in wachsendem Maße ehemals führende und stärkstens belastete Faschisten in leitende Staats- und Justizfunktionen einsetzte, hat sich die Regierung der Deutschen Demokratischen Republik sofort an die deutsche und internationale Öffentlichkeit gewandt. Sie hat seitdeiji laufend durch den Ausschuß für Deutsche Einheit dokumentarisches Material über ehemalige NS-Richter und -Staatsanwälte, die in Westdeutschland wieder amtieren, veröffentlicht. In einem der westdeutschen Zeitschrift „Die Kultur“ gewährten Interview sagte der Generalstaatsanwalt der DDR hierzu: „Auf die seit vier Jahren ständig erweiterten und allen verantwortlichen Stellen der Bundesrepublik zur Verfügung gestellten Dokumentationen hat die Bundesregierung trotz Anfragen im englischen Unterhaus bis heute überhaupt nicht reagiert. Jede Einsichtnahme in die Dokumente wurde von ihr abgelehnt. Erst Ende 1959 angesichts des angewachsenen Drucks der deutschen und internationalen Öffentlichkeit ließ der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Herr Dr. Hausmann, verlauten, daß die Landesjustizmdnister gegen die beschuldigten ehemaligen NS-Richter und -Staatsanwälte Vorgehen werden, wenn entsprechendes Beweismaterial über den Generalstaatsanwalt der Deutschen Demokratischen Republik zu erhalten sei. Daraufhin habe ich mich sofort an alle Landesjustizminister gewandt und ihnen angeboten, die hier zur Verfügung stehenden Originaldokumente einzusehen und auszuwerten. Auf dieses Angebot habe ich jedoch keine Antwort erhalten. Statt dessen haben einige nachgeordnete Staatsanwälte in einzelnen Fällen einzelne Unterlagen, zum Teil ohne Aktenzeichen oder Namensnennung, erbeten. In all diesen Fällen wurde sofort reagiert, das entsprechende Beweismaterial bereitgestellt und übermittelt.“! In diesen wenigen Wochen, seit die nachgeordneten Landesbehörden erstmals zu reagieren begannenia, ver- i Interview des Generalstaatsanwalts der DDR in: Die Kultur, München 11960, Nr. 150, S. 7. la Die Welt vom 4. Juni 1960 meldete, daß allein der hessische Generalstaatsanwalt 126 Ermittlungsverfahren gegen belastete NS-Richter eingeleitet hat. suchten Bonner Stellen die empörte deutsche und internationale Öffentlichkeit dadurch zu beschwichtigen, daß sie von einer kommunistischen Verleumdungs- und Propagandakampagne gegenüber der Bundesrepublik sprachen.2 In diesem Sinne schrieb auch der Bundesjustizminister Dr. Schäffer an die „Times“, um der in dieser Zeitung zum Ausdruck gekommenen Empörung über die Wiederverwendung der Blutrichter Hitlers entgegenzuwirken. In derselben Zeitung und an derselben Stelle mußte sich Schäffer jedoch kurze Zeit später vom Generalstaatsanwalt der DDR korrigieren lassen3. Auch die zahlreichen westdeutschen und amerikanischen Pressevertreter mußten sich auf einer Pressekonferenz, die im Anschluß an die erste Übergabe von Beweisdokumenten im Justizministerium in Stuttgart und in der Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe Ende Februar dieses Jahres stattfand, von den Beauftragten des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik belehren lassen, daß es sich hier nicht um eine ungerechtfertigte Propaganda der DDR. sondern um eine völkerrechtswidrige und somit ungerechtfertigte Wiederverwendung der auf das schwerste belasteten Blutrichter Hitlers durch den Adenauer-Staat handelt. Die Adenauer-Regierung hingegen versuchte weiterhin der Weltöffentlichkeit vorzulügen, daß es sich um nicht beweiskräftiges Propagandamaterial handele, obwohl sie das Material gar nicht gesehen hatte. Als dann bekannt wurde, daß selbst Bundesanwalt L o e s d a u bei der Übernahme der Dokumente in Karlsruhe die Beweiskraft der Dokumente bestätigt und sich über diese ihm so zur Kenntnis gelangten empörenden Jiustizverbrechen stark erschüttert gezeigt hatte, und als weiter bekannt wurde, daß der Generalstaatsanwalt in Stuttgart sich schriftlich beim, Generalstaatsanwalt der DDR für die überbrachten Beweds-materialien bedankt und weiteres umfangreiches Material angefordert hatte, erkannte man in Bonn jedoch sehr schnell, daß die Behauptung von der ungerechtfertigten Propaganda und dem wertlosen Propagandamaterial allein die Blutrichter Hitlers nicht retten kann. Man berief zum 8. April 1960 die Länderkonferenz der Justizminister ein, um durch Justizminister Schäffer mit der unhaltbaren These von der am 8. Mai eintretenden Verjährung aller NS-Verbrechen außer Mord ein weiteres Vorgehen gegen die beschuldigten Sonderrichter Hitlers abzustoppen, da es sich bei ihren Verbrechen angeblich äußerstenfalls um Totschlag handele. Dieser Konferenz wurde durch Beauftragte des Generalstaatsanwalts der Deutschen Demokratischen Republik neben weiterem umfangreichem Beweis- 2 so z. B. der Fraktionsvorsitzende der CDU, Rasner, im Bundestag am 6. April I960. 3 The Times vom 1. April 1960, S. 13. 400;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 400 (NJ DDR 1960, S. 400) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 400 (NJ DDR 1960, S. 400)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen haben zu gewährleisten, daß die Aufgaben- und Maßnahmenkomplexe zur abgestimmten und koordinierten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlas-sens und der Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels. Im engen Zusammenhang damit ergibt sich die Notwendigkeit der allseitigen Klärung der Frage er ist wer? besonders unter den Personen, die in der Vergangenheit bereits mit disziplinwidrigen Verhaltens weisen in der Öffentlichkeit in Erscheinung traten und hierfür zum Teil mit Ordnungsstrafen durch die belegt worden waren. Aus Mißachtung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit ist. Damit schützt das Gesetz nicht nur den erreichten Entwicklungsstand, sondern auch die dynamische Weiterentwicklung der gesellschaftlichen Verhältnisse und Bereiche. Der Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wirkt. Die allgemeine abstrakte Möglichkeit des Bestehens einer Gefahr oder die bloße subjektive Interpretation des Bestehens einer Gefahr reichen somit nicht aus, um eine bestehende Gefahr für die öffentliche Ordnung und Sicherheit begründen zu können. Es ist erforderlich, daß die Wahrscheinlichkeit besteht, daß der die Gefahr bildende Zustand jederzeit in eine tatsächliche Beeinträchtigung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit zu deren Gefährdung oder Störung und gebietet ein Einschreiten mit den Mitteln des Gesetzes. Die oben charakterisierte Vielschichtigkeit der vom Begriff öffentliche Ordnung und Sicherheit wird ein Beitrag dazu geleistet, daß jeder Bürger sein Leben in voller Wahrnehmung seiner Würde, seiner Freiheit und seiner Menschenrechte in Übereinstimmung mit den Grundsätzen, die in den Aufgaben Yerantwortlich-keiten der Linie bestimmt sind, sowie den staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben und Einrichtungen im Territorium zur Sicherung eine: wirksamen abgestimmten Vorbeugung, Aufklärung und Verhinderung des ungesetzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels ist ein hohes Niveau kameradschaftlicher Zusammenarbeit der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zu gewährleisten. Der Einsatz der operativen Kräfte, Mittel und Methoden der Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zur Vorbeugung. Das Zusammenwirken mit anderen staatlichen Organen und gesellschaftlichen Kräften zur Erhöhung der Wirksamkeit der vorbeugenden Verhinderung von Spionageverbrechen und unter diesem Aspekt ist dieser Straftatbestand auch in erster Linie operativ zu nutzen und anzuwenden.

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