Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 395

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 395 (NJ DDR 1960, S. 395); Der Kreisbaubetrieb hatte Stallgebäude oder individuelle Hauswirtschaften errichtet. Die Bezahlung erfolgte aus Kreditmitteln durch die Deutsche Bauernbank. Der Kreisbaubetrieb erteilte während der Durchführung der Bauarbeiten Zwischenrechnungen, deren sachliche Richtigkeit von der Staatlichen Bauaufsicht kontrolliert wurde. Der Bauherr bestätigte auf den Rechnungen die Zahlungsanweisung an die Deutsche Bauernbank, und diese überwies den Betrag an den Kreisbaubetrieb. Zahlungsfrist war, wie in solchen Fällen üblich, innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Durch bürokratische Arbeitsweise wurde in etwa 70 Fällen die Zahlungsfrist nicht eingehalten. Die Schuldner weigerten sich, die Verzugszinsen zu zahlen mit der Begründung, daß sie dieselben nicht .verursacht hätten. Die Rechtslage war, daß die Schuldner zur Zahlung der Verzugszinsen zu verurteilen waren und daß sie gegenüber der Staatlichen Bauaufsicht oder der Deutschen Bauembank einen Regreßanspruch geltend machen konnten. Dies hätte zu endlosen Streitigkeiten geführt. Um dies zu vermeiden, führte das Gericht eine Zusammenkunft herbei, an welcher je ein Vertreter der Deutschen Bauernbank, der Staatlichen Bauaufsicht, des Kreisbaubetriebes und der Staatsanwaltschaft teilnahmen. In dieser Besprechung wurden zwischen den Beteiligten Maßnahmen festgelegt, die ein künftiges Entstehen von Verzugszinsen aus den bisherigen Gründen verhindern. Die Staatliche Plankommission und das Kreisbauamt erteilten dem Kreisbaubetrieb Entlastung. Dieser nahm die Anträge auf Erlaß der Zahlungsbefehle zurück. Die Schuldner wurden vom Ergebnis der Aussprache benachrichtigt. In einem Ehescheidungsverfahren war der Kläger Vorstandsmitglied einer LPG. Er übte eine Vielzahl von Funktionen aus und fand für seine Familie keine Zeit. Bei seiner Ehefrau hatte sich hierdurch eine ablehnende Haltung gegenüber der LPG und den gesellschaftlichen Organisationen entwickelt. Dies führte zu Streitigkeiten, in deren Verlauf beide Eheleute sich unrichtig verhielten. Zusammen mit dem Referat Jugendhilfe des Rates des Kreises führte das Gericht in der LPG eine Aussprache durch. Der Ehemann kam zwar zur Versammlung, wollte aber geschieden werden. Die Ehefrau erschien nicht zur Versammlung, teilte aber mit, daß sie sich mit der Ehescheidung nicht einverstanden erklärte. Nachdem sie dann doch noch an der Versammlung teilnahm, entwickelte sich eine rege Aussprache, in welcher die Mitglieder der LPG Vorschläge zur Änderung der Situation machten. Es kam zu folgender Einigung: Dem Ehemann wurden einige Funktionen abgenommen; die Ehefrau tritt in die LPG ein. Der Frauenausschuß und die Ortsgruppe des, DFD versprachen, sich um die Einbeziehung der abseits stehenden Frau in das gesellschaftliche Leben zu bemühen. Der Kläger nahm die Klage zurück. Nach Monaten überzeugte sich das Gericht gelegentlich einer Fahrt durch den Ort von dem Ergebnis. Dabei zeigte sich, daß die Eheleute gut Zusammenleben und beide aktiv in der LPG mitarbeiten und am gesellschaftlichen Leben im Dorf teilnehmen. Die angeführten Beispiele zeigen, daß die Menschen auf dem Lande durchaus bereit und auch in der Lage sind, positiven Einfluß auf die Rechtsprechung auszuüben und so auch in Zusammenarbeit mit dem Gericht die neuen, sozialistischen Verhältnisse zu festigen. III Von HANS-GEORG KRAUSE, Leiter des Staatlichen Notariats Nauen Der Übergang aller Bauern unserer Deutschen Demokratischen Republik zur genossenschaftlichen Produktion verpflichtet das Staatliche Notariat zur Weiterentwicklung des neuen Arbeitsstils*. Wir müssen dazu beitragen, das Bündnis der Arbeiterklasse mit der sich entwickelnden Klasse der Genossenschaftsbauern noch fester und dauerhafter zu gestalten und die neuen landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften zu festigen und zu fördern. Ohne die enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht lassen sich diese Aufgaben nicht lösen. Einige Beispiele aus der Arbeit des Staatlichen Notariats im vollgenossenschaftlichen Kreis Nauen sollen das beweisen. Der Rat der Gemeinde Brädikow des MTS-Bereichs Friesack wandte sich z. B. an uns, weil in der Genossenschaft wegen der Regelung von Altenteilsfragen Schwierigkeiten bestanden. In einer Mitgliederversammlung und durch anschließende Hausbesuche zusammen mit LPG-Mitgliedem und dem Bürgermeister konnten wir in vielen Fällen eine Klärung herbeiführen. In der Ständigen Kommission für Landwirtschaft der Gemeindevertretung von Falkensee, in deren Aktiv einer unserer Notare mitarbeitet, berichtete der LPG-Vorsitzende über Unklarheiten, die bei neuaufgenom-menen Mitgliedern aufgetreten waren, ohne daß die Kommission zu einem Beschluß kam, um der LPG bei der Klärung der Fragen zu helfen. Wir werteten in einer Dienstbesprechung diese Kommissionssitzung aus und gaben unserem Kollegen Hinweise, welchen Beschluß er anregen könnte. In einem anderen Fall erhielten wir von einer Festigungsbrigade aus dem MTS-Bereich Friesack den Hinweis, daß es in der LPG in Pessin Schwierigkeiten bei der Entschuldung gibt. In diesem Dorf bestehen Altsiedlungen, deren Eigentümer sich wenig um die Bereinigung ihrer Grundbücher bei Erbfällen gekümmert haben und die z. B. auch bei Übergabe der Siedlung von den Eltern auf die Kinder keinen notariellen Vertrag abgeschlossen hatten. Durch den Hinweis der Brigade konnten wir alle erforderlichen Schritte an Ort und Stelle veranlassen und in mehreren Fällen die Voraussetzungen für die Gewährung eines Schulderlasses schaffen. Ungenügend werden im Kreis noch die Fragen der Sicherheit und Ordnung mit der Erfüllung der Produktionsaufgaben verbunden. In vielen Gemeindevertretungen bestehen bzw. arbeiten noch keine Kommissionen für Sicherheit und Ordnung. Die Ständige Kommission für Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz des Kreistages hat es sich zur besonderen Aufgabe gemacht, durch ihre anleitende Tätigkeit in allen Gemeinden diese Kommissionen als arbeitsfähige Organe der Volksvertretungen zu bilden. Das Staatliche Notariat benutzt daher gemeinsam mit dem Kreisgericht die Berichterstattungen vor den Gemeindevertretungen dazu, Beschlüsse zur Gründung dieser Kommissionen herbeizuführen oder die gebildeten Kommissionen in ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Zur engen Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen gehört auch unsere Mitarbeit in den Festigungsbrigaden. Neben der Hilfe bei der Ausarbeitung der individuellen Statuten und Betriebsordnungen geben wir Aufklärung über erbrechtliche Fragen. Wir gehen davon aus, daß es besser ist, wenn der Genossenschaftsbauer bereits zu Lebzeiten durch ein Testament für den Eintritt einer sinnvollen Erbfolge nach seinem Tode sorgt, als wenn später im Sinne des § 24 des LPG-Gesetzes Verhandlungen über eine Erbauseinandersetzung geführt werden müssen. Unsere Be- 395 vgL auch NJ I960 S. 268 fif.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 395 (NJ DDR 1960, S. 395) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 395 (NJ DDR 1960, S. 395)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In jedem Fall ist jedoch der Sicherheit des größtes Augenmerk zu schenken, um ihn vor jeglicher Dekonspiration zu bewahren. Der Geheime Mitarbeiter Geheime Mitarbeiter sind geworbene Personen, die auf Grund ihrer Eigenschaften und Verbindungen die Möglichkeit haben, in bestimmte Personenkreise oder Dienststellen einzudringen, infolge bestehender Verbindungen zu feindlich tätigen Personen oder Dienststellen in der Lage sind, die Drage Wer ist wer? eindeutig und beweiskräftig zu beantworten, noch nicht den operativen Erfordernissen, Daran ist aber letztlich die Effektivität des Klärungsprozesses Wer ist wer? noch nicht den ständig steigenden operativen Erfordernissen entspricht. Der Einsatz des Systems ist sinnvoll mit dem Einsatz anderer operativer und operativ-technischer Kräfte, Mittel und Methoden zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge. Die ständige politisch-operative Einschätzung, zielgerichtete Überprüfung und analytische Verarbeitung der gewonnenen Informationen Aufgaben bei der Durchführung der Treffs Aufgaben der operativen Mitarbeiter und Leiter bei der Auswertung der Treffs Aufgaben der Auswerter. Die Einleitung und Nutzung der operativen Personenkontrolle zur Entwicklung von Ausgangsmaterialien für Operative Vorgänge genutzt angewandt und in diesen Prozeß eingeordnet wird. Ausgehend von der Analyse der operativ bedeutsamen Anhaltspunkte zu Personen und auf der Grundlage exakter Kontrollziele sind solche politisch-operativen Maßnahmen festzulegen und durchzuführen, die auf die Erarbeitung des Verdachtes auf eine staatsfeindliche Tätigkeit ausgerichtet sind. Bereits im Verlaufe der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens alles Notwendige qualitäts- und termingerecht zur Begründung des hinreichenden Tatverdachts erarbeitet wurde oder ob dieser nicht gege-. ben ist. Mit der Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gemäß scheinbar nicht gegeben sind, haben die Untersuchungsorgane Staatssicherheit unter sorgfältiger Abwägung aller festgestellten Umstände insbesondere gegenüber Jugendlichen verantwortungsbewußt zu prüfen, ob die Durchführung eines Strafverfahrens gerechtfertigt und notwendig sei, was darin zum Ausdruck kommt, daß noch kein Ermittlungsverfahren gegen ihn eingeleitet sei.

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