Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 392

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 392 (NJ DDR 1960, S. 392); Vertretungen aktiv in die Bekämpfung der Verkehrskriminalität einschalten und vorbeugende Maßnahmen beschließen. Durch die jetzige räumliche Trennung ist oft die notwendige enge Verbindung zum Untersuchungsorgan und die ständige unmittelbare Anleitung desselben durch den Verkehrsstaatsanwalt nicht möglich. So machten sich häufig Nachermittlungen notwendig, oder es gelangten unzulänglich ermittelte Vorgänge zur Anklage, was wiederum zu Schwierigkeiten in der Hauptverhandlung führte. Auch von der ständig geforderten Beschleunigung der Verfahren her gesehen, ist einer Auflösung der Verkehrskammern zuzustimmen. Bei Straßenverkehrsunfällen, die etwa 80 Prozent der bei den Verkehrskammern anhängig gewordenen Verfahren ausmachen, vergehen z. Z. vom Unfalltag an durchschnittlich vier bis sechs Monate, bis ein rechtskräftiges Urteil ergeht. Allein im Stadium des Ermittlungsverfahrens werden bei rund 20 Prozent der Vorgänge die normalen Bearbeitungsfristen überschritten. Erhebliche Verzögerungen ergeben sich dann häufig noch während der Zeit, da die Verfahren bei Gericht anhängig sind. Gerade bei der Beurteilung von Handlungen, die zu einem Verkehrsunfall führten, kommt es auch auf eine gewisse Kenntnis des Unfallortes mit seinen Besonderheiten Straßenverlauf und -beschaffenheit, Sichtverhältnisse und dgl. an. Aus den Akten, der Unfall-’ skizze und evtl, auch aus Bildern von der Unfallstelle gewinnt man nicht immer den erforderlichen Überblick. Die Verkehrsrichter sind daher oftmals veranlaßt, eine Unfallortsbesichtigung anzuordnen. Wieviel zeitsparender wäre dies, wenn die Verhandlung im Kreis stattfindet. Oft dürfte es sich bei den Unfallorten sogar um Straßenzüge oder Kreuzungen usw. handeln, die dem Staatsanwalt, dem Richter und den Schöffen im jeweiligen Kreis zur Genüge bekannt sind, wodurch sich eine Unfallortsbesichtigung überhaupt erübrigt. Die räumliche Trennung wirkt sich auch in anderer Hinsicht mehr oder weniger ungünstig aus. Hammer legt z. B. in ihrem Artikel dar, welche erhöhten Auslagen sich durch den oftmals langen Anfahrtsweg der Schöffen und Zeugen zum Termin ergeben und .daß der aus dem gleichen Grunde entstehende Produktionsausfall nicht zu verantworten ist. Es ist noch notwendig, sich mit der Auffassung von Schneider, die Auflösung der Verkehrsgerichte zum gegenwärtigen Zeitpunkt sei verfrüht und erst mit der Entwicklung gerechtfertigt, auseinanderzusetzen. In der Übergangszeit, so schlägt Schneider vor, sollten mehrere Verkehrskammern in den einzelnen Bezirken gebildet werden. Er sieht also doch die Tatsache, daß sich die besondere Zuständigkeit der Gerichte in Verkehrssachen überlebt hat. Durch diese vorgeschlagene Übergangslösung würden die örtlichen Volksvertretungen auf der Kreisebene jedoch auch keinen konkreten Überblick über die Rechtsprechungspraxis der Gerichte in Verkehrssachen bekommen. Wir sehen die Auflösung der Kammern und Senate für Verkehrssachen im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht als verfrüht an. Es wäre auch unzweckmäßig, jetzt eine dem genannten Vorschlag entsprechende Anordnung zu erlassen, um in absehbarer Zeit dieses Problem erneut aufzugreifen und die besondere Zuständigkeit der Verkehrsgerichte zu beseitigen. Nicht unbeachtlich für den Zeitpunkt der Auflösung ist auch die bevorstehende Richterwahl. Die Kaderveränderungen, die sich durch sie ergeben, müßten bei der Besetzung der Gerichte berücksichtigt werden. Auch dieser Umstand führt u. E. zu einer klaren Entscheidung. Unter Berücksichtigung aller aufgeführten Gründe wurden beim Ministerium der Justiz gesetzgeberische Arbeiten, die sich mit der Auflösung der Kammern und Senate für Verkehrssachen beschäftigen, eingeleitet. Zuletzt sei noch der Hinweis gestattet, daß vor geraumer Zeit aus denselben Motiven, die wir für die Auflösung der Kammern und Senate für Verkehrssachen anführten, die gemeinschaftlichen Jugendgerichte aufgelöst wurden. Auch diese Gerichte entsprachen nicht mehr dem gegenwärtigen Stand der gesellschaftlichen Entwicklung. Durch die gemeinschaftlichen Jugendgerichte war es den örtlichen Organen der Staatsmacht nicht möglich, konkrete Maßnahmen zur Bekämpfung der Jugendkriminalität zu beschließen, weil sie auch hier, genau wie gegenwärtig in Verkehrssachen, keinen Überblick über die Rechtsprechungspraxis in Jugendstrafsachen hatten. Durch die Anordnung über die Auflösung der gemeinschaftlichen Jugendgerichte vom 5. Januar 1960 (GBl. I S. 28) wurde dieser Widerspruch in der Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Volksvertretungen gelöst und den Erfordernissen der Praxis Rechnung getragen. Die Vorbereitung der Richterwahlen im Kreis Strausberg Von HERBERT SCHRAMM, Richterpraktikant am Kreisgericht Strausberg Auf Grund des Gesetzes über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte vom 1. Oktober 1959 (GBl. I S. 751) werden die Richter der Kreisgerichte durch den Kreistag und die Richter der Bezirksgerichte durch den Bezirkstag gewählt. Diese in der deutschen Geschichte erstmalige Erscheinung erklärt sich aus der Entwicklung unseres sozialistischen Aufbaus. Es ist Aufgabe der Gerichte, mit ihren Mitteln bei der Lösung der ökonomischen Hauptaufgabe im jeweiligen Territorium mitzuhelfen. Daher muß die Grundlage ihrer Arbeit immer der Plan des Kreises bzw. Bezirks sein. Die Wahl der Richter wird die Verbundenheit der Justizorgane mit den Volksvertretungen und ihren Räten festigen und sie besser mit den gesamtstaatlichen Aufgaben vertraut machen. Die Wahi der Richter bedeutet keineswegs nur eine formale Änderung des Verfahrens, in dem sie berufen werden. Die Richterwahl ist, wie Genosse Walter Ulbricht auf dem 33. Plenum des ZK der SED fest- stellte, demokratischer als die bisherige Ernennung der Richter durch den Minister der Justiz. Durch die Wahl wird eine höhere Stufe der sozialistischen Demokratie erreicht. Die Tatsache, daß die Richter vom höchsten Machtorgan des jeweiligen Territoriums gewählt werden, darf nicht den Eindruck entstehen lassen, daß die Vorbereitung der Wahl ausschließlich eine Angelegenheit von Staatsfunktionären sei. Es darf keinen Bürger unserer Republik geben, der nicht über diese Wahlen und ihre große politische Bedeutung informiert ist. Für die Erreichung dieses Ziels kommt der Nationalen Front eine ganz besondere Rolle zu. Der Ortsausschuß der Nationalen Front der Gemeinde Buchholz hat dem Rechnung getragen. Im Arbeitsplan des Ortsausschusses ist die Vorbereitung der Richterwahlen ausdrücklich festgelegt worden. Im Einvernehmen mit der Gemeindevertretung und der Ortsparteiorganisation wurde ein Termin für die öffentliche Berichterstattung der Richter des Kreisgerichts fest- 392;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 392 (NJ DDR 1960, S. 392) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 392 (NJ DDR 1960, S. 392)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten tragen für die Realisierung der mit dieser Richtlinie vorgegebenen Ziel- und Aufgabenstellung zur weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der insbesondere für die darauf ausgerichtete politisch-ideologische und fachlich-tschekistische Erziehung und Befämgüöl der mittleren leitenden Kader und führenden Mitarbeiter hat zieigpigbhg und differenziert vorrangig im Prozeß der täglichen politisch-operativegäEfei zu erfolgen. Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Generalstaatsanwalt der per Note die Besuchsgenehmigung und der erste Besuchstermin mitgeteilt. Die weiteren Besuche werden auf die gleiche Veise festgelegt. Die Besuchstermine sind dem Leiter der Abteilung seinem Stellvertreter - nachts gleichzeitig den Staatssicherheit der Bezirksverwaltungen Verwaltungen zu verstandgen. In Durchsetzung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes ist der Wachschichtleiter verantwortlich für die sich aus den politisch-operativen Lagebedingungen und Aufgabenstellungen Staatssicherheit ergebenden Anforderungen für den Untersuchunqshaftvollzuq. Die Aufgabenstellungen für den Untersuchungshaftvollzug des- Staatssicherheit in den achtziger Uahren charakterisieren nachdrücklich die sich daraus ergebenden Aufgaben und Anforderungen an die konkrete Gestaltung und Sicherung wesentlicher Prozesse in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit und bei spezifischen sich ständig wiederholenden Vollzugsmaßnahmen unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und zur Ge-Währ lei stung von Ordnung und Sicherheit, zu verbinden. Diese Probleme wurden in zentralen und dezentralisierten Dienstberatungen detailliert erläutert.

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