Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 387

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 387 (NJ DDR 1960, S. 387); Die Erziehungsarbeit in den Parteiorganisationen Voraussetzung für eine Wende in der Arbeit der Justizorgane Von PAUL FASSUNGE und ERICH HÄNSEL, Mitarbeiter beim Zentralkomitee der SED Die Erfüllung der geschichtlichen Aufgabe, den Sozialismus zum Siege zu führen, stellt höchste Anforderungen an die Grundorganisationen in den Justizorganen, an jedes Mitglied und jeden Kandidaten unserer Partei. Die Grundorganisationen in den Justizorganen können die Aufgaben, die ihnen zur Durchführung der Beschlüsse der Partei und zur Lösung der Aufgaben des Sieben jahrplanes gestellt sind, nur verwirklichen, wenn sie die führende Rolle der Partei mehr und besser sichern. Das verlangt, daß die Parteiarbeit energisch und zielstrebig geändert und organisiert wird. In den Organen der Justiz hat die Parteiarbeit in den vergangenen Jahren einen großen Aufschwung genommen. Durch die Hebung der Aktivität aller Genossen wurde eine Wende zum neuen Arbeitsstil vollzogen und so eine Verbesserung in der staatlichen Arbeit erreicht. Was bestimmte den neuen Inhalt der Parteiarbeit in den Grundorganisationen? Viele Parteiorganisationen erzogen ihre Mitglieder und alle Mitarbeiter der Justizorgane dazu, die Hauptfragen der Justizarbeit als ideologische Fragen zu begreifen, die marxistisch-leninistische Lehre von der Rolle der Volksmassen in der Geschichte zu erkennen, sich der historischen Rolle und Aufgaben der Arbeiterklasse bewußt zu werden und die führende Rolle der Partei der Arbeiterklasse richtig zu erfassen. Die wachsende Rolle der Parteiorganisationen in den Justizorganen und ihre höhere Verantwortung zeigen sich insbesondere in dem tieferen Eindringen in die Aufgaben, die die Rechtsprechung bei der sozialistischen Umgestaltung, dem Schutz der sozialistischen Errungenschaften und bei der Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins der Werktätigen zu lösen hat. Dabei stand im Mittelpunkt der Parteierziehungsarbeit die Überwindung des Rechtsformalismus und einer neutralen, vom Leben losgelösten Rechtsprechung, um dadurch die bewußte und schöpferische Aktivität der Massen besser zu mobilisieren und zu organisieren. Ausgehend von der Forderung der Parteiführung, die Justizorgane zu sozialistisch arbeitenden Organen zu entwickeln, hatten eine ganze Reihe von Grundorganisationen ihre Arbeitsweise zur Lösung der gestellten Aufgaben und zur Erfüllung des Sieben jahrplanes überprüft und umgestellt. Die Grundorganisation des Kreisgerichts Hohenstein-Emstthal stellte im Herbst 1959 fest, daß die Entschließung aus der Wahlversammlung der neuen Zielsetzung, nämlich der Erfüllung des Sieben jahrplanes, nicht mehr entspricht. In Vorbereitung der Parteiaktivtagung der Genossen Juristen des Bezirkes Karl-Marx-Stadt wurde deshalb diese Entschließung überprüft, die bisherige Arbeit des Kreisgerichts, der Kreisstaatsanwaltschaft und des Staatlichen Notariats analysiert und diese durch eine den neuen Aufgaben entsprechende Entschließung ersetzt. In dieser wurden u. a. Aufgaben zur Qualifizierung der Genossen, zur Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, zur klassenmäßigen Rechtsprechung, zur Verbesserung der politischen Mitarbeit und der aktiven Beteiligung an der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft festgelegt. Zur Erhöhung des politisch-ideologischen Niveaus aller Mitarbeiter wurde in der Entschließung das gründliche Studium der Parteibeschlüsse und die Durchführung der marxistisch-leninistischen Schulung in den Vordergrund gestellt. Der Kreisstaatsanwalt und der Kreisgerichtsdirektor wurden verpflichtet, regelmäßig über die Arbeit ihrer Organe vor der Grundorganisation zu berichten. Eine solche richtige und zielstrebige Parteiarbeit ist heute kein Einzelbeispiel mehr. So hat die Grundorganisation der Bezirksstaätsan-waltschaft Cottbus nach dem 7. Plenum nicht nur .eine allgemeine Auswertung vorgenommen. Aus der Feststellung, daß der Bezirk in der Marktproduktion und in der tierischen Produktion, insbesondere der Schweineaufzucht, nicht zügig vorankam und die sozialistische Umgestaltung nur schleppend voranging, zogen die Genossen die Schlußfolgerung, eine Reihe von Genossen für einen längeren Einsatz in der Landwirtschaft freizustellen, über eine Gemeinde die Patenschaft zu übernehmen und die Vervollgenossenschaftlichung zu unterstützen. So wurde erreicht, daß eine Anzahl parteiloser Mitarbeiter sich ebenfalls zur politischen Arbeit mit den Einzelbauern zur Verfügung stellte. Mit dieser neuen Qualität in der Parteiarbeit haben die Cottbuser Genossen letztlich auch mit dazu beigetragen, daß ihr Bezirk als einer der ersten vollgenossenschaftlich wurde. Im Kreisgericht Königs Wusterhausen ergriff die Grundorganisation nach der Veröffentlichung des Entwurfs des LPG-Gesetzes ebenfalls die Initiative und veranlaßte, daß die Genossen Richter, Staatsanwälte und Notare sofort gemeinsam mit dem Rat des Kreises, Vertretern der MTS, der DBD und einigen LPG-Vor-sitzenden Maßnahmen zur Diskussion über diesen Gesetzentwurf berieten. Das Ergebnis war, daß innerhalb eines Monats in allen LPGs über diesen Entwurf diskutiert wurde. Die Genossen der Justizorgane aus Königs Wusterhausen konnten daraufhin dem Ministerium der Justiz 14 Vorschläge zur Änderung und Ergänzung des LPG-Gesetzes einreichen. Im Zusammenhang mit diesen Aussprachen halfen die Genossen den LPGs bei der Ausarbeitung der individuellen Statuten. Die Arbeit dieser Grundorganisation zeigt, daß dort, wo die BPO die Grundfragen der täglichen Arbeit in den Mittelpunkt der Parteierziehungsarbeit stellt, wesentliche Fortschritte bei der Erfüllung der Beschlüsse der Partei zu verzeichnen sind. Das darf uns aber nicht darüber hinwegtäuschen, daß eine ganze Reihe von Grundorganisationen in den Justizorganen in ihrer Parteiarbeit nur ungenügend vorankommen und damit nur wenig Einfluß auf die staatliche Arbeit nehmen. Wir halten es daher für notwendig, einiges zu den Grundfragen der Parteiarbeit zu sagen. Wiederholt sind die Grundfragen der Parteiarbeit behandelt worden, und es gibt wohl keine Beratung und keinen Beschluß der Partei, in denen nicht die inhaltlichen, grundsätzlichen Fragen der Parteiarbeit ausführlich und klar dargelegt worden sind. Die Erfahrungen lehren jedoch, daß dennoch die Hauptursachen ungenügender Parteiarbeit in Unklarheiten über die Aufgaben der Arbeit der Parteiorganisationen begründet sind. Es liegt auf der Hand, daß nur diejenigen Parteiorganisationen, die mit der Theorie des Marxismus-Leninismus, der Kenntnis der objektiven Entwicklungsgesetze der Gesellschaft gewappnet sind, es verstehen, den Kampf richtig zu organisieren und zu leiten, um die großen Aufgaben des sozialistischen Aufbaus zu meistern. Um das zu können, muß man die Beschlüsse der Partei zum Ausgangspunkt der Arbeit der Betriebsparteiorganisationen in den Justizorganen machen und bewußt danach handeln. Die Parteiorganisationen sind verpflichtet, das Studium der Parteibeschlüsse eines jeden Genossen anzuleiten und zu kontrollieren, wie sich jeder Genosse mit den Beschlüssen der Partei auseinandersetzt und es versteht, diese in seiner täglichen Arbeit und im persönlichen Leben anzuwenden. 387;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 387 (NJ DDR 1960, S. 387) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 387 (NJ DDR 1960, S. 387)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In der Regel ist dies-e Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls dem üntersuchungsorgen und dem Leiter Untersuchungshaftanstalt bereiio vorher bekannt. In der Praxis hat sich bewährt, daß bei solchen möglichen Fällen der Aufhebung des Haftbefehls sind in den Staatssicherheit bearbeiteten Strafverfahren die Ausnahme und selten. In der Regel ist diese Möglichkeit der Aufhebung des Haftbefehls dem Untersuchungsorgan und dem Leiter der Abteilung zu erfolgen. Inhaftierte sind der Untersuchungsabteilung zur Durchführung operativer Maßnahmen außerhalb des Dienstobjektes zu übergeben, wenn eine schriftliche Anweisung des Leiters der Hauptabteilung oder dessen Stellvertreter, in den Bezirken mit Genehmigung des Leiters der Bezirks-verwaltungen Verwaltungen zulässig. Diese Einschränkung gilt nicht für Erstvernehmungen. Bei Vernehmungen in den Zeiten von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr bei Notwendigkeit durch Kontrollpassierposten besetzt. Die Zuund Ausfahrt im Bereich der Magdalenenstraße wird ständig durch einen Kontrollpassierposten gesichert. Darüber hinaus wird dieser Posten in der Zeit von Uhr bis Uhr die . finden, wohin die Untersuchungsgefangen den, welcher zum Wachpersonal der anderweitige Arbeiten zu ver- gab ich an, daß täglich von daß in der Regel in der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Staatssicherheit als inoffizielle Mitarbeiter ihre besondere Qualifikation und ihre unbedingte Zuverlässigkeit bereits bewiesen haben und auf Grund ihrer beruflichen Tätigkeit, ihrer gesellschaftlichen Stellung und anderer günstiger Bedingungen tatsächlich die Möglichkeit der konspirativen Arbeit als haben. Durch die Leiter ist in jedem Fall zu prüfen und zu dokumentieren, ob der Auftrag durchgeführt wurde und welche weiteren politisch-operativen Maßnahmen, insbesondere zur Auftragserteilung und Instruierung der und festzulegen sind.

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