Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 386

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 386 (NJ DDR 1960, S. 386); bereits 1953 mit den Worten: „Bis jetzt hat man immer von der Wiedervereinigung Deutschlands gesprochen, wir sollten aber lieber sagen: Befreiung.“24 Die „Befreiung“ kann naturgemäß nur auf dem Wege der Gewalt erfolgen. Mit dem Verbot der KPD hat die Bundesregierung ein weiteres entscheidendes Hindernis für die friedliche Wiedervereinigung geschaffen. Eine solche Politik mißachtet die Präambel und den Artikel 148 des Grundgesetzes, in denen das Streben nach der Wiedervereinigung zum Recht und zur Pflicht der Bundesbürger gemacht worden war. Die Methode der Gesinnungsverfolgung, die Wiederbelebung der Freislerschen Justizpraktiken hat in dem Verbotsurteil gegen die KPD eine entscheidende Grundlage gefunden, denn in der Urteilsbegründung wurde das Bekenntnis zum Marxismus-Leninismus für verfassungswidrig erklärt. Der Antikommunismus wurde zur Richtschnur der gesamten politischen Justiz. Dies führte zu einem rapiden Ansteigen der strafrechtlichen Gesinnungsprozesse25. Außer den Kommunisten werden in zunehmendem Maße Sozialdemokraten, Gewerkschafter und bürgerliche Demokraten Opfernder politischen Strafjustiz. Wie sich der Gegensatz zwischen den friedliebenden Kräften und den zum Krieg drängenden aggressiven Monopolen weiter verschärft, zeigen besonders deutlich zwei Gerichtsurteile der allerjüngsten Zeit. Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts wird die Tätigkeit von SS-Aufsehern in Konzentrationslagern als „Wehrdienst im Sinne des Bundesversorgungsgesetzes“ angesehen; sie „können deshalb für Körperschäden Rente aus der Kriegsopferversorgung beanspruchen“2. Nachdrücklich wird durch diese Entscheidung demonstriert, daß SS-Bestien den Bonner Staat ohne Skrupel als ihren Staat betrachten können. Wie jedoch der Widerstand gegen den Hitlerfaschismus in der Bundesrepublik beurteilt wird, das zeigt eine Entscheidung des 1. Zivilsenats des Oberlandesgerichts in Neustadt vom 6. November 1959 (Aktenzeichen 1 U [WG] 135/59) in der Entschädigungssache eines von der Hitlerjustiz verurteilten Angestellten der Stadt Mannheim, in deren Begründung es u. a. heißt: „Eine Gewaltmaßnahme i. S. der §§ 1, 2 BEG setzt ein Handeln voraus, durch das dem Betroffenen unter Mißachtung rechtsstaatlicher Grundsätze aus den im Gesetz angeführten Verfolgungsgründen Schaden zugefügt wird (BGH, JZ 1959, 770; RzW 1955, 216 Nr. 27; sowie Urteil des BGH v. 28. 5. 1958 - IV ZR 25/58 -). Die Strafverfolgung und die Verurteilung des Klägers durch das Oberlandesgericht in Karlsruhe erfüllen diese Voraussetzungen nicht, weil seine Bestrafung wegen der ihm vorgeworfenen Tat (Förderung der auf eine gewaltsame Änderung der Verfassung gerichteten Ziele der KPD) mit rechtsstaatlichen Grundsätzen vereinbar war (vgl. BGH, RzW 1955, 216). Seine Handlungsweise erfüllte den Tatbestand der Vorbereitung zum Hochverrat nach §§ 86, 81 Abs. 1 Ziffer 2 StGB in der schon vor der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus geltenden Fassung des Gesetzes. Der Verurteilung wurden nur diese zur Zeit der Tat geltenden Vor- Vi Die Neue Zeitung vom 8. September 1953. 25 vgl. Staat ohne Recht, 1959, S. 525 ff.; NJ 1959 S. 98 ff. und 134 ff. 26 Die Welt vom 26. und 27. Mai 1960. Schriften, nicht die vor seiner Verurteilung in Kraft getretenen ' verschärften Hochverratsbestimmungen zugrunde gelegt. Die verhängte Strafe von 2 Jahren 6 Monaten Gefängnis war nach rechtsstaatlichen Grundsätzen vertretbar. Auch nach den in der Bundesrepublik geltenden Gesetzen müßte der Kläger, nachdem die KPD wegen ihrer verfassungsfeindlichen Bestrebungen auch jetzt verboten ist, wenn er dieselbe Tat begehen würde, zu einer Gefängnisstrafe verurteilt werden (§§ 42, 46 BVerfGG, § 90 a StGB).“ Mit zynischer Offenheit wird das faschistische Urteil des Hitlerregimes als rechtmäßig bezeichnet. Das ist kein Einzelfall. Dutzende ähnlicher Urteile beweisen, daß die Justiz des Adenauer-Regimes den demokratischen Mantel abzuwerfen beginnt und sich immer offener zur Freislerschen Justiz bekennt und diese fortsetzt. Wie könnte es in einem Staat, der den atomaren Blitzkrieg vorbereitet und in der Welt den Hauptstörenfried spielt, auch anders sein! t)ie juristische Handhabe ist das Verbotsurteil gegen die KPD. Die Entwicklung zur militaristisch-klerikalen Diktatur, zur faschistischen Gewaltherrschaft ist jedoch nicht gesetzmäßig, denn ebenso „wie es den Völkern infolge der Veränderung des Kräfteverhältnisses zugunsten des Friedens möglich ist, den Drang der Imperialisten nach kriegerischen Abenteuern zu bändigen, so ist es der gemeinsam handelnden Arbeiterklasse im Bündnis mit allen freiheitlich Denkenden möglich, der Gefahr einer Faschisierung der Bundesrepublik Einhalt zu gebieten“2?. Die Aktionseinheit der Arbeiterklasse gibt den Bauern, der Intelligenz, den städtischen Mittelschichten und %llen friedliebenden Bürgern, die die atomare Aufrüstung verhindern wollen, mächtige Impulse27 28 29. Die Veränderung des politischen Kräfteverhältnisses in der Welt wie auch auf deutschem Boden zugunsten der Kräfte des Friedens, der Demokratie und des Sozialismus eröffnet neue Wege, den Kampf um die Legalität der KPD zu verstärken. Wie groß die Möglichkeiten sind, zeigt die erwähnte Tagung der Internationalen Juristenkommission in Paris. Dazu kommt, daß viele Menschen auch in der Bundesrepublik zu erkennen beginnen, daß sich die Ziele und Mahnungen der KPD auf Grund der gefährlichen Entwicklung Westdeutschlands als richtig erwiesen haben. Selbst Adenauer mußte kürzlich in einem Interview mit der amerikanischen „National Broadcasting Corporation“ erklären, es sei „ganz heilsam, wenn ein Dutzend Kommunisten im Bundestag wären“2®. Natürlich befürwortet Adenauer als Interessenvertreter der aggressiven Monopole keine Aufhebung des KPD-Verbots. Noch vor vier Jahren jedoch wären solche Worte undenkbar gewesen. Adenauer spricht heute so, weil die Decke, auf der die aggressiven Kreise stehen, immer dünner wird. Weil das Verbot der KPD ein Bestandteil der gescheiterten Politik Adenauers ist, muß jetzt im Interesse des Friedens und der Demokratie und als echter Beitrag zum Abbau des „kalten Krieges“ dieses Verbot beseitigt werden. 27 vgl. These 9 des Parteitages der KPD 1957. 28 vgl. Beschluß der Parteidelegiertenkonferenz der KPD, Wissen und Tat, 1960, Nr. 4, S. 39. 29 Frankfurter Rundschau, vom 28. April 1960. 386;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der Absicherung, der Kräfte, Mittel und Methoden, die zur Anwendung kommen, die gewissenhafte Auswertung eigener Erfahrungen und die Nutzung vermittelter operativer Hinweise. Der Leiter der Abteilung hat sicherzustellen, daß die Angehörigen zielgerichtet und wirksam zur Erfüllung der Aufgaben des Wach- und Sicherungsdienstes eingesetzt werden. Er veranlaßt die Organisation und Planung des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen Grundsätze des Wach- und Sicherungs- dienstes - Aufgaben des Wachschichtleiters, Aufgaben des Stellvertreters des Wachschichtleiters, Aufgaben und Befugnisse des Wach-. und Sicherungsdienstes Einsatzformen des Wach- und Sicherungsdienstes in den Abteilungen ergebenen Aufgabenstellung, Der politisch-operative Wach- und Sicherungsdienst beim Vollzug der Untersuchungshaft Bestimmungen für die operative Durchführung und Organisation des Wach- und Sicherungsdienstes haben gegenüber den Inhaftierten und Strafgefangenen Weisungsrecht. Das Weisungsrecht bezieht sich auf - die Durchsetzung dieser Dienstanweisung, die Durchsetzung der Untersuchungshaftvollzugsordnung und - die Durchsetzung der Ordnungs- und Verhaltensregeln sowie die Nichtbefolgung der Weisungen der Mitarbeiter der Untersuchungshaftanstalten, zürn Beispiel das Nichtauf-stehen nach der Nachtruhe, das Nichtverlassen des Verwahrraumes zur Vernehmung, zum Aufenthalt im Freien in Anspruch zu nehmen und die Gründe, die dazu führten, ist ein schriftlicher Nachweis zu führen. eigene Bekleidung zu tragen. Es ist zu gewährleisten, daß Verhaftete ihr Recht auf Verteidigung uneingeschränkt in jeder Lage des Strafverfahrens wahrnehmen können Beim Vollzug der Untersuchungshaft sind im Ermittlungsverfahren die Weisungen des aufsichtsführenden Staatsanwaltes und im gerichtlichen Verfahren an das Gericht weiterzuleiten. Dem Verhafteten ist die Weiterleitung mitzuteilen. Der Verhaftete kann gegen die Verfügung von Disziplinär- und Sicherung smaßnahmen Beschwerde einlegen.

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