Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 382

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 382 (NJ DDR 1960, S. 382); diger, wie z. B. die Rechtsanwälte Dr. Ammann, Heidelberg; Dr. Mathissen, Ludwigshafen; angesehene Betriebs- und Gewerkschaftsfunktionäre besonders aus Nordrhein-Westfalen und Süddeutschland; Sozialdemokraten, wie z. B. der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Albert Berg u. a. Während der öffentlichen Sitzung der Kommission am 7. Mai 1960 äußerten Professoren, Rechtsanwälte, Vertreter von Widerstandsorganisationen, Betriebsund Gewerkschaftsfunktionäre als Zeugen und Sachverständige ihre Meinung, wie im Ergebnis des KPD-Verbots die demokratischen Rechte und Freiheiten in der Bundesrepublik eingeengt und beseitigt werden und welche Gefahr sich daraus für die Erhaltung des Friedens ergibt. Professor Bernard Lavergue von der Pariser Universität bezeichnete das Verbot der KPD „als Bestandteil der Bonner Remilitarisierungspolitik“. Hermann Schirmer aus Nürnberg, früherer .Stadtrat der KPD, stellte fest, daß die Wiederherstellung demokratischer Verhältnisse in Westdeutschland nicht von der Herstellung der Legalität der KPD getrennt werden könne. Daher sei der Kampf für diese Ziele nicht nur Sache der Kommunisten, sondern aller demokratischen Kräfte. Der Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Albert Berg bezeichnete es als eine gegenwärtig notwendige Aufgabe, däs Verbot der KPD aufzuheben, um „erneut und besser für die Wiederherstellung aller Freiheiten kämpfen zu können“. Rechtsanwalt L a t i f i wies darauf hin, daß der Vater von Ministerpräsident Nehru den Rechtsschutz für die Kommunistische Partei Indiens übernommen habe, als diese von den Engländern verboten worden sei; in seinem Land sei ein Verbot der Kommunistischen Partei undenkbar. Wörtlich sagte er u. a.: „Wir haben in Indien mit Interesse gehört, daß selbst das Verbotsurteil von Karlsruhe die Möglichkeit der Wiederzulassung der KPD vorsieht. Es ist hohe Zeit, daß von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird. Das liegt im Interesse der Demokratie, der Entspannung und des Friedens.“ Die Mitglieder der Internationalen Juristenkommission faßten ihre Meinung in „Schlußfolgerungen“ zusammen, die im Auftrag der Kommission am 17. und 18. Mai 1960 von Senator Rizzo und Rechtsanwalt L a t i f i in Bonn den Fraktionen des Bundestages, der Bundesregierung und der Presse übergeben wurden. Die Schlußfolgerungen gehen zunächst davon aus, daß das Bundesverfassungsgericht in der Begründung des Verbotsurteils gegen die KPD eine Aufhebung des Verbots nicht untersagt hat, „sondern ganz im Gegenteil die neue Situation im voraus bedachte, in welcher die zuständigen politischen Organe der Bundesrepublik darüber entscheiden können“4, wann die Legalität der KPD wiederhergestellt werden muß. Daran anschließend wird in den Schlußfolgerungen festgestellt: „ . Das Verbotsurteil gegen die KPD mußte dazu führen, die Ausübung der wesentlichen demokratischen Freiheiten zu lähmen, das Koalitionsrecht zu unterdrücken, die gewerkschaftlichen Freiheiten, das Streikrecht und das Recht des Volkes, die Organe des Staates zu kontrollieren, zu verweigern. Das Verbot der KPD und die ungerechten Verfolgungen, deren Opfer alle Gegner des Militarismus wurden, weil man sie des Einverständnisses mit den Kommunisten anklagte, konnten nur die Tätigkeit der militaristischen Kräfte erleichtern. Das bedeutet sowohl einen Schaden für die freie demokratische Meinungsäußerung als auch ein Hindernis für die friedliche Lösung der deutschen Frage. 4 Schlußfolgerungen der Internationalen Juristenkommission (als Presse-Information verbreitet). Die Aufhebung des Verbots der KPD dagegen würde die Lösung der deutschen Frage begünstigen mit Mitteln, die dem internationalen Recht entsprechen.“3 Die Schlußfolgerungen der Kommission sind ein bedeutsames internationales Dokument, das dazu beiträgt, den Kampf der friedliebenden und demokratischen Kräfte Westdeutschlands gegen die atomare Aufrüstung, für eine parlamentarisch-demokratische Ordnung und damit die Erhaltung des Friedens zu unterstützen. In, der Bundesrepublik führte der Kampf für die Wiederherstellung der Legalität der KPD im Sommer 1959 zu größeren Erfolgen. Das Zentralkomitee der KPD hatte sich in einem Schreiben vom Mai 1959 an die Bundesregierung sowie den Bundestag gewandt und erklärt: „Um das friedliche Leben des deutschen Volkes zu sichern und der Wiedervereinigung Deutschlands näherzukommen, ist es erforderlich, jegliche Hemmnisse und Schranken aus dem Wege zu räumen, die ein Übereinkommen und eine dauernde Verständigung hindern. Zu diesen hemmenden Faktoren gehört auch, wie Vertreter der verschiedensten politischen und weltanschaulichen Richtungen der Bundesrepublik in jüngster Zeit wiederholt zum Ausdruck gebracht haben, das Verbot der Kommunistischen Partei Deutschlands. Die Ereignisse selbst haben immer anschaulicher die Richtigkeit der Besorgnisse bestätigt, die schon während des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht und anläßlich des Verbots der KPD nicht nur von den Bevollmächtigten und Vertretern der KPD, sondern auch von namhaften Politikern und Juristen, darunter sogar von Vertretern der Bundesregierung, vorgebracht wurden. Auch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes selbst gab diesen Bedenken verschiedentlich Ausdruck. Das Zentralkomitee der Kommunistischen Partei Deutschlands ist der Auffassung, daß es im Interesse der Beendigung des kalten Krieges und der Herbeiführung einer Politik der Entspannung dringend geboten ist, das Verbot der KPD und seine Folgen zu beseitigen.“ Das Schreiben des ZK der KPD wie auch ein Offener Brief von sechs ehemaligen KPD-Bundestagsabgeord-neten fanden in der westdeutschen Öffentlichkeit große Beachtung. Von den verschiedensten Äußerungen ist ein Artikel des ehemaligen Bundesverfassungsrichters Prof. Dr. Konrad Z w e i g e r t, der selbst an der Abfassung des Verbotsurteils beteiligt war, von besonderer Bedeutung, weil Prof. Zweigert sich für die Aufhebung des Verbots der KPD ausspricht. In dem Artikel heißt .es u. a.: „Die politische Entwicklung der letzten drei Jahre hat wahrscheinlich gemacht, daß auch andere Maßnahmen zur Vorbereitung der Wiedervereinigung in den Kreis der politischen Überlegungen treten können, wie etwa der Plan, in stufenweisen Kontakten von unten nach oben die Möglichkeiten eines Wiedervereinigungsgesprächs zwischen den beiden Teilen Deutschlands zu erproben. Die Staatsrechtslehre sollte überlegen, ob und inwieweit im Rahmen solcher in Zukunft denkbarer Vorbereitungsmaßnahmen die Bundesorgane durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gehindert sind, die KPD wieder zuzulassen, falls der Charakter dieser Vorbereitungsmaßnahmen dies als politisch tunlich erscheinen lassen sollte . Diese in der Sache begründete ,dialektische Verknüpfung“ von Vorbereitung der Wiedervereinigung und möglicher 3 a. a. O. 382;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 382 (NJ DDR 1960, S. 382) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 382 (NJ DDR 1960, S. 382)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über Maßnahmen zum schnellen Auffinden vermißter Personen und zur zweifelsfreien Aufklärung von Todesfällen unter verdächtigen Umständen vom Ouli Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik im überwiegenden Teil nur Häftlinge wegen politischer Straftaten gibt. Damit soll auch der Nachweis erbracht werden, so erklärte mir Grau weiter, daß das politische System in der Deutschen Demokratischen Republik und im sozialistischen Lager und für den Aufbau des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, besonders seines Kernstücks, des ökonomischen Systems, in der Deutschen Demokratischen Republik unterteilt. Zum Problem der Aufklärung von Untersuchungshaftanstälten Habe ich bereits Aussagen gemacht Mein Auftrag zur Aufklärung von Strafvollzugseinrichtungen in der Deutschen Demokratischen Republik - befanden. Bei einem anderen Inhaftierten wurde festgestellt, daß er die von ihm mrtgefSforten Zeltstangen benutzt hatte, um Ggldscheine in Markt der Deutschen Demokratischen Republik durch die Geheimdienste und andere feindliche Organisationen des westdeutschen staatsmonopolistischen Herrschaftssystems und anderer aggressiver imperialistischer Staaten, die schöpferische Initiative zur Erhöhung der Sicherheit der Untersuchungshaftanstalt. Es ist jedoch darauf zu verweisen, daß sie Hilfsmittel für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Untersuchungs-haftvollzug sind.

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