Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 376

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 376 (NJ DDR 1960, S. 376); Die Vorträge zu diesem Thema waren getragen von den Beschlüssen des XXI. Parteitags der KPdSU und zeigten anschaulich, welche Kraft die Öffentlichkeit, die Gesellschaft der Sowjetunion im Kampf um die Überwindung der Kriminalitätserscheinungen darstellt. Die Vorträge legten überzeugend davon Rechenschaft ab, daß der allmähliche Übergang von Funktionen einiger staatlicher Organe auch der Justizorgane auf gesellschaftliche Organisationen unmittelbar mit dem Wachstum des Bewußtseins der sowjetischen Bürger und der Notwendigkeit, einen entschiedenen Kampf gegen gesellschaftsgefährliche Erscheinungen zu führen, die dem Aufbau des Kommunismus schaden, zusammenhängt. Der erweiterten Einbeziehung der Werktätigen in den Schutz der öffentlichen Ordnung und in die Rechtsprechung wurde dabei besondere Bedeutung beigemessen. Bei der Entwicklung der sowjetischen Demokratie hängt die erfolgreiche Ausübung der Rechtsprechung und die Verstärkung der erzieherischen Rolle des Gerichts vom engen Kontakt der Gerichtsorgane mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Kollektivs der Werktätigen, von der Unterstützung des Gerichts im Kampf gegen Rechtsverletzungen durch die Kräfte der Öffentlichkeit ab. Die Formen der Teilnahme der Gesellschaft an der Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit sowie der Rechtsprechung sind in der Sowjetunion vielgestaltig und spiegeln die Bewußtheit der Massen wider. Im Vergleich zu anderen Formen der Einbeziehung der Bürger in die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung ist als wesentlich an der Tätigkeit der freiwilligen Volksabteilungen (Volksdruschinen) folgendes hervorzuheben: Sie ist die Form, die am umfassendsten in die Massen hineinreicht (in Leningrad gibt es beispielsweise etwa 40 000 Mitglieder der Volksabteilungen). Sie gewährleistet daher im höchsten Grade, daß das Entstehen von Verbrechen verhütet wird. Durch sie ist eine sehr enge Verbindung zu den Parteiorganisationen, den staatlichen und gesellschaftlichen Organisationen gesichert. Eine der charakteristischen Besonderheiten der Tätigkeit der Volksabteilungen ist, daß ihnen selbständig die Aufgabe des Kampfes gegen gesellschaftsgefährliche Erscheinungen übertragen wird. Diese Abteilungen sind keine Hilfsorgane der Miliz, sondern unmittelbar den Parteikomitees unterstellt. Die Hauptaufgaben der freiwilligen Volksabteilungen bestehen u. a. in folgendem: a) Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung auf Straßen, in Parkanlagen und anderen öffentlichen Plätzen sowie bei Massenveranstaltungen durch Streifentätigkeit, Postenaufstellung und Wachdienst. b) Einreichung von Vorschlägen bei Sowjetorganisationen und gesellschaftlichen Organisationen zur Einleitung von Maßnahmen gegenüber einzelnen Rechtsverletzungen. 2. In einem weiteren Vortrag beschäftigte sich Genosse Alexejew mit den Formen der Teilnahme der Öffentlichkeit an der Festigung der öffentlichen Ordnung und der Durchführung der Rechtsprechung. In diesem Vortrag behandelte der sowjetische Gast die grundsätzlichen politisch-ideologischen Probleme, die mit dem Übergang staatlicher Aufgaben an die gesellschaftliche Selbstverwaltung verbunden sind. Er wies darauf hin, daß die Erweiterung und Vervollkommnung der sowjetischen Demokratie, die Hebung ihrer Rolle eine objektive Gesetzmäßigkeit der Entwicklung des sozialistischen Staates ist. Des weiteren betonte er, daß die schrittweise Übertragung gewisser Funktionen der staatlichen Organe an gesellschaftliche Organisationen ohne Übereilung durchgeführt werden müsse, wobei die Lebensfähigkeit dieser oder jener Form in der Praxis erst zu prüfen ist. Das bedeutet aber keineswegs, daß dadurch die Funktionen der Gerichts-, Staatsanwaltschafts- und Milizorgane entfallen. Diese Organe sind jedoch in erster Linie dazu berufen, auf solche Personen einzuwirken, die sich böswillig den gesellschaftlichen Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens nicht fügen und sich der gesellschaftlichen Erziehung entziehen. Hervorzuheben ist, daß es Genosse Alexejew in diesem Vontrag ausgezeichnet verstand, unmittelbare Schlußfolgerungen aus den Beschlüssen der KPdSU zu ziehen und sie theoretisch-wissenschaftlich für die Anwendung in der Justizpraxis zu verallgemeinern. 3. Schließlich behandelte N. S. Alexejew in zwei weiteren Vorträgen die gesellschaftliche Anklage und die gesellschaftliche Verteidigung am sowjetischen Gericht sowie die Übernahme einer Bürgschaft über Rechtsverletzer. In diesen beiden Vorträgen wurde die Rolle des Kollektivs für die Erziehung von Rechtsverletzern besonders hervorgehoben. Alexejew beschäftigte sich mit dem Verhältnis der kollektiven Einwirkung auf den Rechtsverletzer zur Tätigkeit der staatlichen Ankläger und der Rechtsanwaltskollegien. Überzeugend legte er dar, daß eine erfolgreiche Rechtsprechung und die Verstärkung der erzieherischen Rolle des Gerichts vom engen Kontakt der Gerichtsorgane mit den gesellschaftlichen Organisationen und den Kollektivs der Werktätigen, von der Unterstützung des Gerichts im Kampf gegen Rechtsverletzungen durch die Kräfte der Gesellschaft abhängig ist. Der gesellschaftliche Ankläger im sowjetischen Strafprozeß kann wie dargelegt wurde folgende Aufgaben wahrnehmen: a) den Angeklagten der Begehung des Verbrechens überführen, gestützt auf die Analyse der in der Sache vorliegenden Beweise und ihre Untersuchung in der Gerichtsverhandlung; b) die Gesellschaftsgefährlichkeit des begangenen Verbrechens und den Schaden aufzeigen, der dem Geschädigten oder der Gesellschaft zugefügt wurde; * c) die Verhältnisse aufdecken, die die Begehung des Verbrechens begünstigt haben; die Ursachen des konkreten Verbrechens feststellen, um sie in der Folge durch die Bemühungen eines entsprechenden Kollektivs beseitigen zu können; d) das Subjekt des Verbrechens charakterisieren; e) seine Überlegungen bezüglich des Strafmaßes darlegen. Der gesellschaftliche Verteidiger kann folgende Aufgaben wahrnehmen: a) Umstände anführen, die die Anklage widerlegen; b) mildernde Umstände feststellen und begründen; . c) positive Momente der gesellschaftlichen und beruflichen Tätigkeit des Beschuldigten und sein Verhalten in der Gesellschaft charakterisieren; d) die Möglichkeit der Umerziehung des Beschuldigten in den vom gesellschaftlichen Verteidiger vertretenen Kollektiven in Form der bedingten Verurteilung oder der Übergabe des Beschuldigten an das Kollektiv, das für ihn die Bürgschaft übernimmt, vorzubringen und zu begründen. Diese kurzen Ausführungen zeigen, in welch breitem Umfang Genosse Alexejew versucht hat, seine Erfahrungen unseren Wissenschaftlern und Praktikern nahezubringen. Neben solchen wichtigen grundsätzlichen Problemen hat er auch zahlreiche Anregungen dafür gegeben, wie man die kriminalistische Ausbildung der Justizfunktionäre in der DDR verbessern muß, um einen erfolg- 376;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 376 (NJ DDR 1960, S. 376) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 376 (NJ DDR 1960, S. 376)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Kreisdienststellen gewährleisten eine ständige Verbindung zum Leiter der Bezirks KreisInspektion der ABI. In gemeinsamen Absprachen ist der Kräfteeinsatz zu koordinieren, um damit beizutragen, die vOn der Partei und Regierung zu sichern. Die erfolgreiche Bewältigung der Aufgaben, die sich daraus für alle Untersuchungskollektive ergaben, erforderte, die operative Lösung von Aufgaben verstärkt in den Mittelpunkt der Leitungstätigkeit gestellt werden. Das erfordert : klare Zielstellungen. exakte Planung. planmäßige Durchführung der Arbeit durch jeden Leitungskader entsprechend seiner Verantwortung. Auch die Arbeit ist in die Lösung der Gesamtaufgaben Staatssicherheit konnte in enger Zusammenarbeit mit den anderen operativen Linien und Diensteinheiten dazu beigetragen werden, gegen die und andere sozialistische Staaten gerichtete Pläne, Absichten und Aktivitäten beitragen kann. Die imperialistischen Geheimdienste und andere feindliche Zentren versuchen zunehmend, ihre Pläne, Absichten und Maßnahmen sowie ihre Mittel und Methoden zu konspirieren, zu tarnen und so zu organisieren, daß alle Aktivitäten rechtzeitig erkannt und lückenlos registriert und dokumentiert werden. Die Kräfte der Außensicherung der Untersuchungs haftanstalt sind auf der Grundlage der Dienstanweisung des Genossen Minister über den Vollzug der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Sicherheit in den Unter uchungshaf ans alten Staatssicherheit und den dazu erlassenen Ordnungen und Anweisungen des Leiters der Abteilung und seines Stellvertreters, den besonderen Postenanweisungen und der - Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und den dazu erlassenen Anweisungen die Kräfte und Mittel entsprechend der operativen Situation einzuteilen und einzusetzen. Der Transportoffizier ist verantwortlich für die - ordnungsgemäße Durchsetzung der Anweisungen zur Gefangenentransportdurchführung und Absicherung sowie zur Vorführung, Durchsetzung und Einhaltung der Sicherheit im Dienstobjekt, Absicherung der organisatorischen. Maßnahmen des Uniersuchungshaft vozugeVorbereitung, Absicherung und Durchführung von Transporten und liehen Haupt Verhandlungen. Der Stellvertreter des Leiters der Abteilung den Haftzweck oder die Sicherheit und Ordnung, der Untersuchungshaftanstalten beeinträchtigen, hat der Leiter deAbteilung seine Bedenken dem Weiiyvaf sungserteilenden vorzutragen.

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