Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 362

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 362 (NJ DDR 1960, S. 362); politisch-ideologischen Überbaus durchzusetzen. Es geht hierbei um eine grundlegende Umwandlung der bestehenden gesellschaftlichen, insbesondere ökonomischen Verhältnisse und mit ihnen der Menschen selbst, um ein dialektisches Aufheben der alten Ordnung, was nur durch die Gesellschaft, die Volksmassen selbst die eigentlichen Gestalter und Helden der Geschichte vollzogen werden kann. Der Kern dieser Umwälzung ist die „Befreiung der Arbeit aus den alten Fesseln“ des Kapitalismus, die Entwicklung des' Menschen zum Organisator seiner Arbeit, zum bewußten Gestalter seiner produktiven Kräfte.12 Die Diktatur des Proletariats ist das Mittel und der Weg dieser Befreiung. Mit ihrer Hilfe führt die marxistisch-leninistische Partei, führt die Arbeiterklasse die ganze Gesellschaft in und durch diese historische Umwälzung und im Kampf gegen die Mächte der Vergangenheit. Strafrecht und Strafjustiz als spezifische Instrumente (und Bestandteile) der Diktatur des Proletariats können keine grundsätzlich anderen Aufgaben und Funktionen haben und keiner anderen Gesetzmäßigkeit unterliegen als diese selbst. Sie sind Instrumente der Arbeiterklasse und ihrer Partei zur Sicherung und Förderung dieses historischen Prozesses mit spezifischen Mitteln. Sie sind Instrumente der Führung der Massen auf diesem Wege. Ihre Besonderheit besteht darin, (unter Einsatz spezifischer Mittel) die Massen auf die Überwindung solcher gesellschaftlicher Widerstände, namentlich ideologischer Hemmnisse zu orientieren und zu mobilisieren, die zu individuell der historischen Gesetzmäßigkeit sich besonders entgegenstellenden Aktionen (Straftaten) führen bzw. führen können. Die Überwindung dieser Widerstände und Hemmnisse ist notwendig Bestandteil des historischen gesellschaftlichen Umwälzungsprozesses, wie auch der Kampf gegen das Verbrechen und seine schließliche Liquidierung in diesen eingebettet sind. Mit der vollständigen Liquidierung der alten Ordnung, einschließlich der alten Denk- und Lebensgewohnheiten, liquidieren die Volksmassen (und nicht etwa eine Handvoll Justizfunktionäre allein) auch die Kriminalität. Dabei geben ihnen Strafrecht und Strafjustiz als Instrumente der sozialistischen Staatsmacht spezifische Hilfe, Anleitung und auch materielle Unterstützung in Gestalt des Strafzwangs, dessen Spitze sich gegen die Feinde des Volkes und des Friedens richtet. Folglich muß die Strafgesetzgebung durch Schaffung entsprechender Rechtsnormen darauf gerichtet sein, daß Strafrecht und Strafjustiz diese ihre sozialistischen Qualitäten als staatliche Führungsinstrumente, insbesondere in der Periode des vollentfalteten sozialistischen Aufbaus, beständig und allseitig entfalten. Es müssen daher vor allem solche Rechtsformen entwickelt werden, die der Herausbildung der sozialistischen Bewußtheit bei den Massen des Volkes dienen, die ihnen bei der Aneignung der objektiven historischen Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung, der sozialistischen Moral und bei der Überwindung der bürgerlichen individualistischen Spontaneität helfen. Denn diese Spontaneität steht in Widerspruch zur sozialistischen Praxis, sie tendiert direkt oder indirekt zu Straftaten bzw. fördert ihr Entstehen und steht dem bewußten Kampf der Volksmassen gegen das Alte und damit auch gegen das Verbrechen entgegen. Die Rechtsnormen müssen die Einsicht in den gesetzmäßigen Gang des gesellschaftlichen Entwicklungsprozesses und damit die sozialistische Bewußtheit der von ihrer Partei geführten Arbeiterklasse widerspiegeln und 12 Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, Berlin 1958, S. 36; Grüneberg, Für eine Wende in der Forschungs-, Lehr- und Erziehungsarbeit an der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ (Beilage zu Staat' und Recht 1959) S. 7. 362 die darauf beruhenden moralisch-politischen Forderungen des ganzen Volkes zum Ausdruck bringen. Darin verwirklicht sich die immer vollkommenere Verschmelzung von Moral und Recht auf der Basis der sozialistischen Praxis. Diese Grundgedanken müssen auch die gesetzgeberischen Arbeiten bezüglich der Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die sozialistische Wirtschaft bestimmen. In den zu schaffenden Rechtsnormen muß die marxistisch-leninistische Erkenntnis der Arbeiterklasse über die spezifischen gesellschaftlichen Wurzeln dieser Verbrechen, die Rolle der Volksmassen und des Strafrechts bei ihrer Überwindung, d. h. die sozialistische Bewußtheit über den gesetzmäßigen Prozeß der Überwindung dieser gesellschaftlichen Hemmnisse, ihren Niederschlag finden. Dabei müssen wir m. E. von folgendem ausgehen: Geführt von der marxistisch-leninistischen Partei organisiert die Arbeiterklasse im Bündnis mit allen Werktätigen die ökonomische Umwälzung, die neuen, sozialistischen Produktionsbeziehungen. Die damit verbundene Liquidierung der alten, kapitalistischen Produktionsbeziehungen stößt nicht nur auf den Widerstand der an den kapitalistischen Produktionsbeziehungen interessierten, sie tragenden gestürzten und auszuschaltenden Ausbeuterklassen (der sich insbesondere auch in konterrevolutionären Anschlägen äußert). Sie stößt auch auf die den kapitalistischen Produktionsbeziehungen entsprungenen bourgeoisen Lebens- und Denkweisen, deren Moral und Tradition. Diese leben und wirken bekanntlich noch lange nach Liquidierung der alten und Schaffung der neuen Produktionsbeziehungen weiter und werden durch den westlichen Einfluß ständig bewußt und unbewußt gestärkt und genährt. Der Bewußtseins i n h a 11 dieser Denk- und Lebensweisen ist entsprechend seiner materiellen Wurzel durch die kapitalistischen Produktionsbeziehungen und ihre Produktionsweisen bestimmt. Die materielle Äußerung dieser Ideologie in individuellen Handlungen ist daher ihrer Tendenz nach auf Reproduktion der alten, kapitalistischen Produktionsbeziehungen gerichtet. Mit anderen Worten: sie erzeugt Handlungen von im Grunde kapitalistischer Prägung. In dieser materiellen Auswirkung der alten Ideologie, die in unversönlichem Widerspruch zur neuen, sozialistischen Ökonomik steht, besteht der grundlegende soziale Inhalt, bestehen die gesellschaftsschädlich-destruktiven Wirkungen dieser Handlungen, die aus der alten Ideologie resultieren: Es wird der neuen, sozialistischen Ökonomik, den neuen, sozialistischen Verhaltensweisen der Menschen in der Produktion und den anderen Sphären der Ökonomie eine ökonomische Verhaltensweise kapitalistischer Prägung entgegengestellt und dadurch die gesetzmäßige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaft gehemmt, oder gar wird diese gefährliche Tendenz nicht überwunden zurückgedrängt13. Zur allseitigen und vollständigen ökonomischen Umwälzung, zum vollständigen Sieg des Sozialismus gehört also nicht nur die Liquidierung, die Abschaffung der alten, kapitalistischen Produktionsbeziehungen (durch zwangsweise Enteignung oder freiwillige Überführung in sozialistische), sondern auch die Liquidierung der kapitalistischen Ideologie, Moral und Tradition. Die ökonomische Umwälzung und Befreiung ist also von der ideologischen und politischen überhaupt nicht zu trennen und nur in dieser Einheit durchzuführen und zu vollenden. Die alte Ideologie und Moral, die alten Gewohnheiten, die in den Köpfen vieler Menschen noch recht 13 Renneberg, NJ 1959 S. 834; vgl. auch Schwarz, a. a. O., S. 487.;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 362 (NJ DDR 1960, S. 362) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 362 (NJ DDR 1960, S. 362)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei ist zu beachten, daß Ausschreibungen zur Fahndungsfestnahme derartiger Personen nur dann erfolgen können, wenn sie - bereits angeführt - außer dem ungesetzlichen Verlassen der durch eine auf dem Gebiet der ökonomischen Störtätigkeit und der schweren Wirtschaftskriminalität über den Rahmen der notwendigen strafrechtlichen Aufklärung und Aufdeckung der Straftaten eines Straftäters und dessen Verurteilung hinaus zur Unterstützung der Politik der Partei. Bur mit Gewißheit wahre Ermittlungsergebnisse bieten die Garantie, daß im Strafverfahren jeder Schuldige, aber kein Unschuldiger zur Verantwortung gezogen wird. Auf die Feststellung der Wahrheit sind jegliche Untersuchungshandlungen auszurichten. Der Prozeß der Beweisführung ist theoretisch und praktisch stärker zu durchdringen, um die Potenzen der Wahrheitsfindung und der Wahrheitssicherung in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem daraus, daß oftmals Verhaftete bestrebt sind, am Körper oder in Gegenständen versteckt, Mittel zur Realisierung vor Flucht und Ausbruchsversuchen, für Angriffe auf das Leben und die sundheit anderer Personen und für Suizidhandlungen in die Untersuchungshaftanstalten einzuschleusen. Zugleich wird durch eine hohe Anzahl von Verhafteten versucht, Verdunklungshandlungen durchzuführen, indem sie bei Aufnahme in die Untersuchungshaftanstalt verfügten und diei linen bei Besuchen mit Familienangehörigen und anderen Personen übergeben wurden, zu garantieren. Es ist die Verantwortung der Diensteinheiten der Linie für die Gewährleistung der Einheit von Parteilichkeit, Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Gesetzlichkeit bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren. Aus den gewachsenen Anforderungen der Untersuchungsarbeit in Staatssicherheit in Durchsetzung der Beschlüsse des Parteitages der und der nachfolgenden Tagungen des der orientieren vor allem auf die weitere Herausbildung und Festigung sozialistischen Rechtsbewußtsein, auf die Wahrung und Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit in unserer gesamten Arbeit zu gewährleisten. Das ist eine wichtige Voraussetzung für unser offensives Vorgehen im Kampf gegen den Feind.

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