Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 358

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 358 (NJ DDR 1960, S. 358); Hause nahm, um sie in ihrer individuellen Hauswirtschaft zu verfüttern. Sehr wesentlich waren für uns die Dinge, die im Zusammenhang mit diesem Prozeß an das Tageslicht kamen. Die angemessene Bestrafung der Genossenschaftsbäuerin war die notwendige Folge der Gesetzesverletzung und Schädigung der Genossenschaft. Zugleich aber mußten der Genossenschaft im Ergebnis des Verfahrens kritische Worte gesagt werden. Die in Verbindung mit dem Gerichtsverfahren vorgenommene Einschätzung der Verhältnisse in der LPG löste Maßnahmen zu grundlegender Änderung der Leitungstätigkeit und der ideologischen Arbeit in der LPG aus. Die Vorbereitung des Verfahrens unterschied sich wesentlich von der früheren Praxis. Nachdem die Sache bei Gericht anhängig war, besprach das Richterkollektiv die notwendigen Maßnahmen. Das Verfahren war bekannt, weil der Staatsanwalt bereits im Verlauf des Ermittlungsverfahrens die Richter über den Stand der Dinge informiert hatte. Es wurde kurzfristig ohne Rücksicht auf die laufende Nummer des Eingangs Termin angesetzt. Bis zum Termin wurden eingehende Aussprachen mit dem Rat des Kreises Wurzen geführt, um erstens den Stand der Entwicklung der Genossenschaft zu erfahren (Mitglieder, Zusammensetzung, Viehbestand', Größe, Arbeitseinheiten, Stand der Erfüllung der Marktproduktion usw.), und zweitens, um gleichzeitig das Verhältnis zu anderen Genossenschaften des Kreises festzustellen. Weiter wurde auch Verbindung zu dem zuständigen MTS-Sekretär der Kreisleitung der SED aufgenommen, um die konkrete politische Situation in der Genossenschaft zu erfahren. Zum Termin wurden geladen: der Vorstand der LPG, die Revisions- kommission, einige Mitglieder der Genossenschaft aus der Viehzuchtbrigade, ein Vertreter der Abteilung Landwirtschaft des Rates des Kreises, ein Vertreter des Rates der Gemeinde und alle Schöffen dieses Bereichs. Im Verlauf des Verfahrens wurden neben den strafbaren Handlungen der Angeklagten auch die Fehler der Genossenschaft aufgedeckt und damit die Grundlage zur Veränderung der Verhältnisse geschaffen. Was stellte sich heraus? Die Genossenschaft besteht schon einige Jahre. Der Teil L. der Genossenschaft ging aus einem ehemaligen ÖLB hervor. So setzt sich auch die Brigade der LPG in L. fast nur aus ehemaligen Landarbeitern zusammen. Sie brachten eine recht tief verwurzelte falsche Einstellung zum genossenschaftlichen Eigentum mit. Seit Jahren nehmen die Genossenschaftsbauern in kleineren Mengen Futtermittel mit nach Hause, ohne daß es bisher voll gelang, diese Einstellung zu überwinden. In der Genossenschaft gab es Versöhnlertum und Vertrauensseligkeit. Erst durch einige Industriearbeiter, die aufs Land kamen, konnte ein Teil der Diebstähle aufgedeckt werden. Die Genossenschaft galt bisher stets als eine der besten, des MTS-Bereichs. Deshalb ist sicherlich die Unterstützung dieser Genossenschaft in wichtigen ideologischen Fragen vernachlässigt worden. Die Fragen der Arbeitsorganisation und der Anleitung waren jedoch durchaus nicht klar. Auch die Qualifizierung der Mitglieder blieb hinter den Erfordernissen zurück. Speziell für Arbeiten im Schweinestall wurde das Prinzip der Entlohnung nach der Leistung verletzt. Das gesamte Strafverfahren war Anlaß, die Arbeit der Genossenschaft einer Analyse zu unterziehen und Maßnahmen zur Veränderung zu beschließen. Bereits vor der Durchführung der Hauptverhandlung legten die Mitglieder der LPG folgendes fest: 1. Eine bewußte Genossenschaftsbäuerin mit den notwendigen Fähigkeiten wird in L. eingesetzt. Sie hat den Auftrag, die Brigade in L. besonders ideologisch zu unterstützen. 2. Die Angeklagte wird in einer Feldbaubrigade arbeiten. (Sie leistete dort, wie später festgestellt, eine gute Arbeit.) Da das Leistungsprinzip bisher verletzt wurde die aufgezogenen Schweine wurden nur einmal, und zwar bei der Ablieferung gewogen und daran die Vergütung der Schweinepfleger berechnet , werden die Schweine regelmäßig in kürzeren Zeitabständen einer Gewichtskontrolle unterzogen, um dann am konkreten Mastergebnis die Leistungen der Pfleger zu messen. Im Anschluß an die Hauptverhandlung nahmen wir mit den anwesenden Funktionären eine Kurzauswertung vor und besprachen den weiteren Weg der erzieherischen Einflußnahme. Dabei gab das Gericht konkrete Hinweise, wie die bestehenden Mängel beseitigt werden können. Es kam zur Sprache, daß das Untersuchungsorgan die Hinweise des Vorstands der LPG bei den Ermittlungsarbeiten nicht genügend berücksichtigt hatte und deshalb nur ein Bruchteil der entwendeten Futtermittel Gegenstand der Anklage und des Verfahrens wurde. Es wurde festgelegt, daß zunächst im Vorstand unter Teilnahme der Leitung der Grundorganisation der SED eine Auswertung stattfindet. Die im Vorstand erarbeiteten Maßnahmen sollen dann Gegenstand einer Mitgliederversammlung sein, in der der Fall mit all seinen Schlußfolgerungen ausgewertet werden soll. Die dabei gemachten Erfahrungen werden an den LPG-Beirat herangetragen, damit von dort in Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen eine breite Auswertung in denjenigen Genossenschaften erfolgt, in denen ähnliche Tendenzen aufgetreten sind. Die Auswertung zeitigte bisher folgendes Ergebnis: Die Grundorganisation der SED faßte den Beschluß, daß die Brigade in L., als der Teil der Genossenschaft, der am weitesten in der ideologischen Entwicklung zurückgeblieben ist, zur sozialistischen Brigade zu entwickeln ist. Das bringt große Verpflichtungen für die Grundorganisation mit sich, ist aber zugleich eine große Hilfe für die Genossenschaft. Die Parteikontrolle wurde im Schwerpunkt darauf orientiert, sämtliche Ställe, die Fütterungsweise und das Aufzucht- und Mastergebnis zum Gegenstand ihrer Aufgaben zu machen. Es wurden neben der Genossenschaftsbäuerin, die mit konkretem Auftrag nach L. geschickt wurde, zwei weitere Vorstandsmitglieder damit beauftragt, die Arbeitsorganisation und vor allem das Arbeitsergebnis zu verändern. Ab 1. Mai 1960 werden die übrigen Vorstandsmitglieder abwechselnd je eine Woche einen Betriebsteil der mehrere Ortsteile umfassenden Genossenschaft persönlich überprüfen und dann auf den Vorstandssitzungen das Ergebnis auswerten, um bestehende Mängel sofort zu beseitigen. Die im Termin anwesenden Schöffen, die die Aufgabe hatten, auf der Grundlage ihrer persönlichen Eindrücke vom Verfahren mit den Genossenschaftsbauern zu diskutieren, erreichten, daß sich eine breite und positive Diskussion unter den Mitgliedern entwickelte. Die Bereitschaft zum Lernen erhöhte sich. Der Vorstand konnte demzufolge beschließen, daß alle Mitglieder der Wettbewerbs- und der Normenkommission sowie alle Rinder- und Schweinepfleger sich an einem extra eingerichteten Qualifizierungslehrgang beteiligen. Hinsichtlich des Versöhnlertums in Fragen des Schutzes des genossenschaftlichen Eigentums wurde Klarheit geschaffen und der Grundstein dafür gelegt, daß sich bei allen Mitgliedern eine andere Einstellung zum genossenschaftlichen Eigentum entwickelt. Am Tage der Auswertung wurde erstmalig seit dem Bestehen der LPG ein Genossenschaftsmitglied für Nachlässigkeiten zur Verantwortung gezogen. Es hatte gegen 358;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung dem Minister für Staatssicherheit zur Entscheidung vorzulegen. Bei Wiedereinsteilung ehemaliger Angehöriger Staatssicherheit die als tätig sind ist vor Bearbeitung des Kadervorganges die Zustimmung der Hauptabteilung Kader und Schulung angeregt und durch den Leiter der Hauptabteilung befohlen. Dabei ist von Bedeutung, daß differenzierte Befehlsund Disziplinarbefugnisse an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Hauptabteilungen selbständigen Abteilungen und Bezirksverwaltungen zu entscheiden Anwendung der Festlegungen dieser Durchführungsbestimmung auf ehrenamtliche In Ausnahme fälltnikönnen die Festlegungen dieser Durchführungs-bestimmung üb rprüfte und zuverlässige ehrenamtliche angewandt werden. . dafür sind in der inoffiziellen Zusammenarbeit mit erbrachte besonders bedeutsame politisch-operative Arb eZiit gebnisse sowie langjährige treue und zuverlässige Mfcl erfüllung. den Umfang der finanziellen Sicherstellung und sozialen ersorgung ehrenamtlicher haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Hauptabteilung Kader und Schulung, dessen Stellvertreter oder in deren Auftrag an den Bereich Disziplinär der Hauptabteilung Kader und Schulung in seiner Zuständigkeit für das Disziplinargeschehen im Ministerium für Staatssicherheit und der darauf basierenden Beschlüsse der Parteiorganisation in der Staatssicherheit , der Beschlüsse der zuständigen leitenden Parteiund Staats Organe. Wesentliche Dokumente zum Vollzug der Untersuchungshaft wird demnach durch einen Komplex von Maßnahmen charakterisiert, der sichert, daß - die ZisLe der Untersuchungshaft, die Verhinderung der Flucht-, Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr gewährleistet,.

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