Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 354

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 354 (NJ DDR 1960, S. 354); tung der Moral und aller sittlichen Werte ist im besonderen das Ergebnis des kalten Krieges und seiner vielgestaltigen Auswirkungen. Literatur, Presse, Theater, Rundfunk, Film, Fernsehen und die sonstigen Vergnügungen werden in den Dienst der Propaganda des kalten Krieges gestellt. Alle diese Institutionen geben unzählige Fälle des Banditentums, Mordens und Schießereien zum besten. Verbrechen werden hier als Heldentaten gepriesen. In jeder Straße und an jeder Ecke werden Jugendlichen und Kindern Tausende von Heften angeboten, die sie verderben. Filme „unterrichten“ die Jugend darüber, wie die verschiedensten Verbrechen begangen werden, und bringen ihnen die „besten“ Methoden bei. Auch die sonstigen Zerstreuungen, die in Westberlin von der Bourgeoisie für die Jugend organisiert werden, sind eine spezifische Quelle der Kriminalität. Eine widerlich aufreizende Musik und entsprechende „Tänze“, die Bekanntschaft Jugendlicher mit Prostituierten, Zuhältern und anderen kriminellen Elementen und ein kaum übersehbarer Agentensumpf sind die Quellen für die Entfachung blutrünstiger Instinkte, anomaler sexueller Neigungen und für eine zu Exzessen neigende Haltung vieler Jugendlicher. Die gesunde Moral der jungen Menschen wird verschüttet, und die Kriminalität steigt an. Weil die Ursachen der Kriminalität tief im kapitalistischen System wurzeln, gibt es kein Mittel zu ihrer Eindämmung. Die Eindämmung und Überwindung der Kriminalität ist nur in der sozialistischen Gesellschaft möglich. So ist auch in der Deutschen Demokratischen Republik die Kriminalität ständig zurückgegangen. Einschränkend muß jedoch gesagt werden, daß diese fallende Kurve nicht ständig gleichmäßig verlaufen ist. Weil der Übergang vom Kapitalismus zum Sozialismus eine lange Periode umfaßt, kann auch die Kriminalität nicht mit einem Schlage aus dem Leben der neuen Gesellschaft verbannt werden. Manche Menschen stellen sich diese Frage zu einfach vor und beachten nicht genügend die konkrete Situation und die Dialektik in unserer Entwicklung und im, Klassenkampf. Es muß deshalb immer wieder an die Feststellungen des Genossen Walter Ulbricht auf dem 33. Plenum erinnert werden: „Es gibt Menschen, die sich von der Annahme verleiten ließen, der Klassenkampf höre mit dem steigenden Einfluß der sozialistischen Gesellschaftsverhältnisse und der Verstärkung ihrer politisch-moralischen Kraft auf. Das ist unrichtig, vor allem aus dem Grunde, weil der Gegner, je mehr er in der Deutschen Demokratischen Republik unter der Bevölkerung an Einfluß verliert, von außen her versucht, Einfluß zu gewinnen und eine systematische Störtätigkeit zu organisieren“.1 Diese Feststellungen haben auch heute noch volle Gültigkeit, denn solange die NATO besteht und solange in den Westzonen noch keine entscheidende Wende zugunsten der demokratischen und friedliebenden Kräfte stattgefunden hat, müssen wir mit weiteren Angriffen des Feindes rechnen. Genosse Ulbricht zeigte aber auch, wie wir zu arbeiten haben: „Bei genügender Wachsamkeit sind wir sehr wohl imstande, die feindlichen Agenturen zu zerschlagen und ihren Helfern das Handwerk zu legen“.2 Doch hat der Klassenkampf auch innere Ursachen; es gibt noch Elemente, die nur wenig aus der Vergangenheit gelernt haben, und solche Menschen, die die kapitalistische Ideologie sowohl philosophisch als auch ökonomisch vertreten und auf Grand ihrer alten An- 1 W. Ulbricht: Referat auf dem 33. Plenum des ZK der SEI, Berlin 1959, S. 112/113. 2 a. a. O., S. 113. schauungen die Gesetze unseres sozialistischen Staates mißachten. Diese Konflikte können auch zu Verbrechen führen. Es gibt aber auch Gesetzes Verletzungen von Werktätigen, die diese aus Undiszipliniertheit, aus ‘ Mangel an Verantwortungsbewußtsein und auf Grund alter Traditionen und Gewohnheiten begehen. Solche Personen können nicht ohne weiteres als außerhalb unserer Ordnung stehend betrachtet werden. Hierzu kommen Verbrechen, die durch seelische Störungen im Menschen, durch psychische Defekte mit verursacht werden. Ein Teil der Kriminalität ist ferner auf den Alkoholmißbrauch zurückzuführen. Was die Jugendkriminalität bei uns betrifft, so ist die Lage etwas kompliziert, denn wir dürfen nicht übersehen, daß ein Großteil dieser Kriminalität als Ausfluß jener Unmoral angesehen werden muß, die von Westberlin und Westdeutschland ausgeht und durch die verschiedensten Kanäle in das demokratische Berlin und auch in die Republik einsickert. Bei uns gibt es keine Gangsterfilme, keine Mord- und Schundliteratur, keine Agentenorganisationen, die Mord- und Brandstiftung mit barer Münze bezahlen, keine SS-Verbände und Heimatbünde, keine Ringvereine und keine „freiheitlichen Juristen“; es gibt auch keine Ostbüros und keine amerikanischen Radiostationen, die zum Brudermord und zum Terror hetzen. Bei uns werden auch keine Schlammringkämpfe veranstaltet und keine Mädchen für Barzahlung an Lebemänner vermietet. Das alles gedeiht nur im „freien Westen“. Ein Teil unserer Jugend gerät aber zeitweilig mit diesem Morast und Sumpf in Berührung, und ungefestigte Jugendliche erliegen diesem Milieu. Nun haben wir auch niemals behauptet, daß bei uns schon alle Überreste der Vergangenheit überwunden wurden. Wir haben ebensowenig behauptet, daß es uns schon gelungen ist, sämtliche Menschen umzuerziehen. Es gibt z. B. noch Eltern, die den Erziehungsprozeß ihrer Kinder auf die verschiedenste Art hemmen. Es gibt auch solche Familien, in denen die Kinder schlecht und falsch erzogen werden, so daß sich bei ihnen erste Anzeichen von Arbeitsscheu, Verlogenheit, Egoismus und Habgier einstellen. Ein junger Mensch, der einer solchen Familie entstammt, begegnet auf seinem Wege oft durch einen Zufall einem Menschen, der den geraden Weg schon seit langem verlassen hat. Der junge Mensch, der moralisch ungenügend gefestigt ist, gibt oftmals der verderblichen Einwirkung nach und gerät ganz unter diesen negativen Einfluß. Damit soll nicht gesagt sein, daß ein solcher Zustand allein auf die Familie zurückzuführen ist. Das kann auch an der ungenügenden erzieherischen Arbeit der Institute und Betriebe liegen. Oftmals versteht ein Kollektiv bei weitem noch nicht, auf alle dort tätigen Jugendlichen Einfluß zu nehmen und sie zu wichtigen und nützlichen Dingen heranzuziehen. Hier müssen wir immer an Lenin denken, der uns lehrte, daß dort, wo unser Einfluß schwächer wird, unweigerlich der Einfluß fremder und auch feindlicher Ideen, ja selbst fremder Sitten und Gewohnheiten wächst. Das ist eine unumstößliche, durch das Leben selbst bestätigte Wahrheit. Es steht also vor uns die Aufgabe, nach noch besseren Wegen zu suchen, um die Kriminalität und andere negative Erscheinungen noch wirksamer bekämpfen zu können. Dabei lassen wir uns vom Marxismus-Leninismus und von den besten Erfahrungen der Sowjetunion und der anderen sozialistischen Staaten leiten, ohne deren Methoden schematisch auf unsere Arbeit zu übertragen. Es muß darauf hingewiesen werden, daß es rar Zeit Tendenzen gibt, die Erfahrungen anderer sozialistischer Länder schematisch zu übernehmen, ohne zu berück- 354;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 354 (NJ DDR 1960, S. 354) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 354 (NJ DDR 1960, S. 354)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die staatl und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, Jugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und dem Untersuchungsorgan wird beispielsweise realisiert durch - regelmäßige Absprachen und Zusammenkünfte zwischen den Leitern der Abteilung und dem Untersuchungsorgan zwecks Informationsaustausch zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage entsprechender personeller und materieller Voraussetzungen alle Maßnahmen und Bedingungen umfaßt, die erforderlich sind, die staatliche Ordnung und Sicherheit zu gewährleistender und den Vollzug der Untersuchungshaft regelt Ziel und Aufgaben des Vollzuges der Untersuchungshaft, die Aufgaben und Befugnisse der Vollzugsorgane sowie Rechte und Pflichten der Verhafteten.

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