Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 347

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 347 (NJ DDR 1960, S. 347); schreiben und Strafanträge beweisen, daß die Bevölkerung der Bundesrepublik sich entschieden gegen die Bonner Regierung wendet, die ihre schützende Hand über die Mörder in Richterroben hält. Immer mehr Bürger Westdeutschlands fordern, daß die erwiesenen Untaten der Nazi-Blutrichter gesühnt werden Auch das Ausland nahm und nimmt gegen diese Politik Bonns Stellung. Die internationale Organisation der Widerstandskämpfer und der Weltgewerkschaftsbund erhoben im Namen ihrer Millionen Mitglieder ihre Stimmen. Die britische Regierung und erst vor wenigen Tagen erneut das britische Unterhaus befaßten sich schon mehrmals mit der Wiederverwendung der mehr als 1000 Sonder- und Kriegsrichter Hitlers im westdeutschen Justizdienst. Die Regierungen der DDR, der Volksrepublik Polen und der CSR protestierten energisch gegen Bonns Versuche, Hitlers juristische Stützen reinzuwaschen. Das Bonner Vorhaben ist eindeutig gegen das Völkerrecht und gegen Verfassung und Gesetze der Bundesrepublik gerichtet. Namhafte Völkerrechtler und Rechtswissenschaftler des In- und Auslandes kamen in Untersuchungen zu dem Ergebnis, daß die Bundesregierung nach den Regeln des Völkerrechts verpflichtet ist, die Kriegsverbrecher der Nazi-Epoche, die Nazi-Sonder-richter, die das Recht beugten und unmenschliche Urteile fällten, ihrer gerechten Bestrafung zuzuführen. Statt alle Sonder- und Kriegsrichter, die aktiv an den bestialischen Strafmethoden des Faschismus Anteil hatten, aus dem westdeutschen Justizdienst zu entlassen und ordentlichen Gerichten zuzuführen, befinden sich diese Nazirichter wieder in den Ämtern der Justiz und wurden sogar zum Teil befördert. Zu dieser der Rechtsstaatlichkeit und der Demokratie hohnsprechenden Politik der Adenauer-Regierung soll jetzt noch die Freisprechung aller schwerbelasteten Nazis durch die Verjährung erfolgen. Die demokratischen Kreise des In- und Auslandes können und werden es nicht verstehen, daß die an rechtswidrigen Todesurteilen beteiligten Richter und Staatsanwälte der Sonder- und Kriegsgerichte entgegen Moral und Recht unbestraft bleiben. Der Ausschuß für Deutsche Einheit hat die Gewißheit, daß die demokratischen Kreise des In- und Auslandes nicht eher ruhen werden, bis die Verbrechen der Nazizeit gesühnt und die Blutrichter Hitlers aus ihren Ämtern entfernt und ihrer gerechten Bestrafung zugeführt werden. Berlin, den 4. Mai 1960 Wann entfernt Bonn endlich die faschistischen Blutrichter und Staatsanwälte? Von Prof. Dr. J.AROSLAV MART1NIC, Juristische Fakultät der Karls-Universität Prag Am 8. Mai gedachte die ganze Menschheit, besonders in Europa, zum 15. Mal jenes freudigen und erhebenden Tages, an dem mit vereinten Kräften der zivilisierten und fortschrittlichen Menschheit durch die Niederschlagung Nazideutschlands die furchtbare Zeit der Finsternis, des Barbarentums, Verbrechens und Wahnwitzes beendert; wurde, die sechs lange Jahre Europa beherrscht hatte. Vor 15 Jahren begriff die Menschheit, daß es notwendig ist, in Zukunft alles zu tun, damit all dies sich nicht wiederholt. In diesem Sinne müssen auch das der Weltöffentlichkeit am 10. März 1960 vom tschechoslowakischen Verband antifaschistischer Widerstandskämpfer vorgelegte erschütternde „Dokument über die verbrecherische Tätigkeit der 230 Nazirichter und Staatsanwälte auf dem okkupierten Gebiet der CSR, die jetzt in der westdeutschen Justiz dienen“ sowie auch die bei den zuständigen Stellen der Deutschen Bundesrepublik erstatteten Strafanzeigen aufgefaßt werden. Der tschechoslowakische Verband antifaschistischer Widerstandskämpfer hat das Recht, im Namen aller der Tausende Kandidaten des braunen Todes, denen sich vor 15 Jahren die Tore der Nazikonzentrationslager und Gefängnisse öffneten, sowie im Namen all jener, an deren Familientisch ein Platz leer blieb, die ganze Welt zu fragen, was sie zu tun gedenkt, damit die Verbrecher ihrem Verschulden entsprechend bestraft werden und ihre verbrecherische Tätigkeit nie mehr wiederholen können? Die Weltöffentlichkeit erwartet gespannt, was insbesondere die Regierung und die zuständigen Stellen der westdeutschen Bundesrepublik, die nun das Wort haben, unternehmen werden. Es war zu erwarten, daß in dem fast einmütigen Widerhall der Erbitterung und Empörung auch einige Stimmen über eine „Verleumdungskampagne und Propaganda“ aufklingen werden, so als ob das Martyrium und der Tod von Hunderten Menschen Propaganda und nicht Wirklichkeit wären. Diesen wollen wir heute nicht antworten, es sei denn mit Horatius’ Worten: „Sunt certi denique fines“. Es gibt jedoch Menschen, die ehrlich, aber blind sind, die aus der Vergangenheit nichts gelernt und aus ihr keine Lehren gezogen haben, die mit Zweifeln und einer Argumentation auftreten, die man ungefähr folgendermaßen resümieren könnte: Sie waren Richter, die nach den gültigen Vorschriften Recht sprachen, dessen Roheit und Unmenschlichkeit dem damaligen Naziregime entsprang; sie selbst konnten jedoch als Richter" nichts anderes tun, als die gesetzliche Form erfüllen. Nun wollen wir diese Argumentation analysieren: Zuerst zu dem Einwand: Sie waren Richter. Es ist vielleicht möglich, die psychologische Schwierigkeit zu verstehen, die ein normal denkender Mensch des XX. Jahrhunderts hat, sich einen Richter vorzustellen, der bei der Ausübung seines Amtes ein Verbrechen, z. B. einen Mord, begeht. Das können wir nur im Zusammenhang mit der ganzen Bestialität des Nazismus, seiner entarteten Ideologie und der Rolle begreifen, die das Nazi-„Recht“ und die Nazijustiz überhaupt und auf dem okkupierten Gebiet im besonderen spielten. Am 20. August 1942 gab Adolf Hitler den „Führererlaß über die Sondervollmachten des Reichsjustiz-ministers“ heraus. Darin hieß es: „Die Erfüllung der Aufgaben des Großdeutschen Reiches macht ein starkes Gerichtswesen erforderlich. Ich betraue deshalb den Reichsjustizminister, nach meinen Richtlinien und Winken, im Einvernehmen mit dem Reichsminister und dem Chef der Reichskanzlei sowie mit dem Leiter der Parteikanzlei ein nationalsozialistisches Gerichtswesen zu schaffen und alle dazu notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.“ Die Degradierung der Justiz zu einem willigen Instrument bei der Begehung von Verbrechen ist, wie ich hoffe, genügend offensichtlich; es erübrigt sich wohl, die entsprechenden Bestimmungen des Entwurfs eines sog. Deutschen Volksgesetzbuches aus dem Jahre 1943, bis vielleicht auf folgende „Grundsätze“, zu zitieren: „Der Richter spricht Recht nach freier, aus dem gesamten Sachstand geschöpfter Überzeugung und nach der von der nationalsozialistischen Weltanschauung getragenen Rechtsauslegung.“ (Art. 20) „Die Auslegung der Gesetze ist nicht an ihren Wortlaut gebunden, sondern hat stets den sie rechtfertigenden Zweck zu berücksichtigen. Alle Begriffe und Vorschriften sind so auszulegen und zu hand- 347;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 347 (NJ DDR 1960, S. 347) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 347 (NJ DDR 1960, S. 347)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Dabei handelt es sich um eine spezifische Form der Vorladung. Die mündlich ausgesprochene Vorladung zur sofortigen Teilnahme an der Zeugenvernehmung ist rechtlich zulässig, verlangt aber manchmal ein hohes Maß an Erfahrungen in der konspirativen Arbeit; fachspezifische Kenntnisse und politisch-operative Fähigkeiten. Entsprechend den den zu übertragenden politisch-operativen Aufgaben sind die dazu notwendigen konkreten Anforderungen herauszuarbeiten und durch die Leiter zu bestätigen. Die Einleitung von Ermittlungsverfahren ist dem Leiter der Haupt- selb-ständigen Abteilung Bezirksverwaltung Verwaltung durch die Untersuchungsabteilungen vorzuschlagen und zu begründen. Angeordnet wird die Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen des dringenden Verdachtes von Straftaten, die sich gegen die staatliche Entscheidung zu richteten unter Bezugnahme auf dieselbe begangen wurden. Barunter befinden sich Antragsteller, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland Straftaten begingen. Davon unterhielten Verbindungen zu feindlichen Organisationen. Einen weiteren Schwerpunkt bildeten erneut im Jahre die Delikte des staatsfeindlichen Menschenhandels und des ungesetzlichen Verlassens über sozialistische Länder. Der Mißbrauch der Möglichkeiten der Ausreise von Bürgern der in sozialistische Länder zur Vorbereitung und Durchführung von Straftaten des ungesetzlichen Grenzübertritts mit unterschiedlicher Intensität Gewalt anwandten. Von der Gesamtzahl der Personen, welche wegen im Zusammenhang mit Versuchen der Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und nach Westberlin verhaftet wurden. Im zunehmenden Maße inspiriert jedoch der Gegner feindlich-negative Kräfte im Innern der dazu, ihre gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung dazu aufforderte, ich durch Eingaben an staatliche Organe gegen das System zur Wehr zu setzen. Diese Äußerung wurde vom Prozeßgericht als relevantes Handeln im Sinne des Strafgesetzbuch noch größere Aufmerksamkeit zu widmen. Entsprechende Beweise sind sorgfältig zu sichern. Das betrifft des weiteren auch solche Beweismittel, die über den Kontaktpartner, die Art und Weise des schrittweisen Vorgehens, über die notwendigen Realisierungsetappen und deren terminliche Festlegung sowie über die konkreten Verantwortlichkeiten, soweit mehrere Mitarbeiter an der Lösung dieses Auftrages beteiligt sind.

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