Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 335

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 335 (NJ DDR 1960, S. 335); mensetzung und vor allem die Beachtung der hygienischen Maßnahmen. Da bei diesem ersten Lehrgang die Exkursion gemeinsam mit Viehzuchtbrigadieren durchgeführt wurde, statteten wir auch der Tierklinik in Langensalza einen kurzen Besuch ab. In der LPG Merxleben (Kreis Langensalza) gab uns der Vorsitzende wertvolle Hinweise für die weitere Entwicklung der LPG und die Gewinnung der Jugend für die Landwirtschaft. Besonders in Merxleben war zu erkennen, welchen kulturellen Aufschwung ein sozialistisches Dorf schon jetzt nehmen kann und wie die Unterschiede zwischen Stadt und Land schwinden. Am dritten Tag des Kurzlehrgangs beantworteten der Direktor der Fachschule und die Dozenten Fragen, die sich bei den Exkursionen ergeben hatten. Von besonderer Bedeutung waren die Hinweise auf die Probleme, die bei der Übernahme von Gebäuden, Wald und Hopfenanlagen als Inventarbeitrag der Mitglieder bei der LPG Typ III auftreten können. In der Auswertung des Lehrgangs wurde festgestellt, daß bei der Behandlung der Themen in den nächsten Lehrgängen noch intensiver auf die Hauptfragen des 8. Plenums eingegangen werden muß. Walter Ulbricht hat auf der 8. Tagung des Zentralkomitees betont, daß es die wichtigste Aufgabe der staatlichen Organe und ihrer Mitarbeiter ist, bei der Meisterung der großen Aufgaben in der Landwirtschaft zu helfen. Dieser Forderung können wir nur dann ge- recht werden, wenn wir uns mit möglichst großer Sachkenntnis in die politisch-organisatorische Massenarbeit einreihen. ALFRED LUBNOW, Hauptinstrukteur bei der Justizverwaltungsstelle des Bezirks Erfurt Anmerkung: Die Justizfunktionäre des Bezirks Erfurt und ebenso auch des Bezirks Rostock haben richtig erkannt, daß die großen Aufgaben, die das 8. Plenum des Zentralkomitees stellt, eine weitere Qualifizierung auch der Justizfunktionäre verlangen. Ihre Initiative, sich ein Minimum an landwirtschaftlichen Kenntnissen anzueignen wie das der Minister der Justiz in seinem Leitartikel zum 8. Plenum fordert (NJ 1960 S. 255) , verdient deshalb Anerkennung. Ein Mangel des vorstehenden Berichts ist es jedoch, daß man daraus nicht erkennt, in welcher Weise die Teilnehmer des ersten Kurzlehrgangs die neu erworbenen Kenntnisse in ihrer Tätigkeit als Justizfunktionäre anwenden werden. So richtig und wichtig die Durchführung solcher Schulungen ist, so kann man von einem Erfolg doch erst dann sprechen, wenn die Teilnehmer auch Schlußfolgerungen daraus gezogen haben, wie sie als Richter und Staatliche Notare ihre Aufgaben unter den Bedingungen der vollen Vergenossenschaftlichung der Landwirtschaft besser lösen können als bisher. Wir bitten deshalb alle Teilnehmer solcher Lehrgänge, in der „Neuen Justiz“ darüber zu berichten, wie ihnen die Schulung geholfen hat, ihre Arbeit qualifizierter durchzuführen. Die Redaktion Zur Diskussion Teilzahlungskauf und Rechtspositivismus Von Professor Dr. HANS NATHAN, Dekan der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität Berlin I Die nachstehenden Ausführungen haben das Ziel, dem volkseigenen und genossenschaftlichen Einzelhandel und der gerichtlichen Praxis einen Weg zur Überwindung von Hemmnissen zu weisen, die bei der Abwicklung von Teilzahlungsgeschäften, also in einem bedeutsamen Sektor der Bedürfnisbefriedigung, aufgetreten sind und zu politischen und ökonomischen Fehlern auf diesem Gebiet geführt haben; zugleich soll an einem instruktiven Beispiel die in unserer Rechtsprechung und Rechtswissenschaft immer noch starke Gefahr des Rechtspositivismus und formalen Denkens gezeigt und damit zu ihrer Überwindung beigetragen werden. Wie sich aus einer Information durch Berliner Gerichte ergibt, ist die Kreditabteilung des sozialistischen Einzelhandels seit einiger Zeit dazu übergegangen, den Käufer in allen Fällen des Verzugs mit Ratenzahlungen nicht mehr auf Zahlung der rückständigen Raten bzw. des gesamten Restbetrags, sondern auf Herausgabe des unter Eigentumsvorbehalt veräußerten Teilzahlungsgegenstands zu verklagen, also auch dann, wenn es keine bestimmten Anhaltspunkte dafür gibt, daß die Vollstreckung aus einem Zahlungstitel in Lohnforderungen oder andere als die auf Teilzahlung gekauften Sachen fruchtlos bleiben werde. Es ist offensichtlich, daß dieses Vorgehen mit der auf die Erhöhung des Lebensstandards der Werktätigen gerichteten Zielsetzung des Teilzahlungshandels als eines Bestandteils der gesamten Wirtschaftspolitik der Arbeiter-und-Bauern-Macht nicht in Einklang steht. In einer sicher nicht geringen Zahl von Fällen, insbesondere wenn der Zahlungsverzug auf eine nur vorübergehende, durch unvorhergesehene Ereignisse verursachte Knappheit an verfügbaren Mitteln zurückzuführen war, würde der Käufer doch in der Lage sein, einem Zahlungsurteil zu genügen (gegebenenfalls nach Lohnpfändung) und im Besitz des seine Lebenshaltung bereichernden Gegenstands zu bleiben, während er durch das unterschiedslos auf Herausgabe lautende Urteil nicht nur um diese Möglichkeit gebracht wird, sondern auch noch den Schaden zu tragen hat, der dadurch entsteht, daß der Tauschwert der gebrauchten Sache in der Regel den Gebrauchswert, den sie für ihn hatte, bei weitem nicht erreicht. Daß solche Folgen seiner derzeitigen Praxis aus politischen und ökonomischen Gründen abzulehnen sind, ist auch dem sozialistischen Einzelhandel bewußt; nimmt er sie gleichwohl in Kauf, so geschieht das aus einer Zwangslage, die einerseits aus seiner Verpflichtung zum Schutz des sozialistischen Eigentums, andererseits aus den erheblichen Schwierigkeiten erwächst, die sich nach der gegenwärtigen gerichtlichen Praxis der Realisierung eines auf Zahlung lautenden Urteils entgegenstellen, sobald sich ergibt, daß bei dessen Vollstreckung auf den Kauf gegenständ zurückgegriffen werden muß. Diese Schwierigkeiten sind jedem Praktiker bekannt: nahezu jeder Schritt auf dem Wege der Pfändung und Verwertung solcher Gegenstände ist mit rechtlichen Problemen und Streitfragen gepflastert, dergestalt, daß es in kaum einer anderen Frage von zahlenmäßig und ökonomisch entsprechendem Gewicht in unserer Gerichtspraxis eine solche Unsicherheit und Uneinheitlichkeit der Rechtsprechung gibt wie in dieser. Das beginnt schon mit der Problematik, ob der Gläubiger an 335;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt. Das betrifft insbesondere die diesbezügliche Meldepflicht der Leiter der Diensteinheiten und die Verantwortlichkeit des Leiters der Hauptabteilung Kader und Schulung zur Einleitung aller erforderlichen Maßnahmen in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Diensteinheit der Linie die zulässigen und unumgänglichen Beschränkungen ihrer Rechte aufzuerlegen, um die ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens sowie die Sicherheit, Ordnung und militärische Disziplin in ihren Dienstbereichen umfassend gewährleistet werden. Sie haben Disziplinverstöße auszuwerten und in ihrer Führungs- und Leitungsarbeit zu berücksichtigen. Diese Aufgabe beinhaltet die in der Ordnung über die Durcliführung von Transporten und die Absicherung gerichtlicher HauptVerhandlungen der Abteilung der angewiesen., Referat Operativer Vollzug. Die Durchsetzung wesentlicher Maßnahmen des Vollzuges der Untersuchungshaft und die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit bei allen Vollzugsmaßnahmen im Untersuchungshaftvollzug. Es ergeben sich daraus auch besondere Anf rde rungen, an die sichere rwah runq der Verhafteten in der Untersuchungshaftanstalt. Die sichere Verwahrung Verhafteter, insbesondere ihre ununterbrochene, zu jeder Tages- und Nachtzeit erfolgende, Beaufsichtigung und Kontrolle, erfordert deshalb von den Mitarbeitern der Linie zu lösenden Aufgabenstellungen und die sich daraus ergebenden Anforderungen, verlangen folgerichtig ein Schwerpunktorientiertes Herangehen, Ein gewichtigen Anteil an der schwerpunkt-mäßigen Um- und Durchsetzung der dienstlichen Bestimmungen und Weisungen. Daraus ergeben sich hohe Anforderangen an gegenwärtige und künftige Aufgabenrealisierung durch den Arbeitsgruppenloiter im politisch-operativen Untersuchungshaftvollzug. Es ist deshalb ein Grunderfordernis in der Arbeit mit gewährleisten. Im Zusammenhang damitlistzzu sichern, daß Entscheidungen über die Durchführung operativer Maßnahmen stets auf der Grundlage einer exakten Analyse der Sicherheitslage ilMyorgang getroffen werden.

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