Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 331

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 331 (NJ DDR 1960, S. 331); Weisungen durchzuführen. Hierbei ist darauf zu achten, daß der Beirat nicht solche Aufgaben an sich zieht, die der Volksvertretung und der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz obliegen, und dadurch die breite Einbeziehung der Bevölkerung verhindert. 5. Besondere Bedeutung bei der Durchsetzung des demokratischen Zentralismus und damit bei der Mobilisierung der werktätigen Bevölkerung zur Massenkontrolle kommt der Arbeit der Ständigen Kommissionen für Sicherheit und Ordnung der Gemeindevertretungen zu. Die Mitglieder der Kommissionen sollten nach Möglichkeit von den U-Organen bereits in die Ermittlung von strafbaren Handlungen einbezogen werden. Sie sollten auch vom Gericht in der Verhandlung um ihre Meinung zu den Problemen des Verfahrens befragt werden. Ebenso sollte die Auswertung von Verfahren gemeinsam durch Kommission und Justizorgane oder allein durch die Kommission erfolgen. Die Ständigen Kommissionen für Sicherheit und Ordnung und ihre Aktivs sollten ferner die gesellschaftliche Erziehung solcher Täter einleiten, gegen die unter Berücksichtigung der geringen Gesellschaftsgefährlichkeit ihrer strafbaren Handlung kein gerichtliches Verfahren durchgeführt wurde. (Dies ist jedoch nur bei solchen Tätern zu empfehlen, die in keinem sozialistischen Betrieb arbeiten.) Die Anleitung auf diesem Gebiet könnte durch die Ständige Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz beim Kreistag und deren Aktivs erfolgen. 6. In den LPGs muß den Fragen der Sicherheit und Ordnung mehr Bedeutung als bisher beigemessen werden. Deshalb sollten gem. Ziff. 56 Abs. 2 Musterstatut Typ I bzw. Ziff. 59 Abs. 2 Musterstatut Typ III Kommissionen für Sicherheit und Ordnung gebildet werden, die dieselbe Stellung wie die übrigen Kommissionen in der LPG haben. Es ist die Aufgabe der Justiz- und Untersuchungsorgane, mit diesen Kommissionen eng zusammenzuarbeiten. 7. Besondere Bedeutung für die Lösung der im Siebenjahrplan gestellten Aufgaben hat die sozialistische Arbeitsdisziplin in den LPGs. Ein gutes Beispiel, das verallgemeinert werden sollte, gibt hier die LPG Lassan im Kreis Wolgast, die folgenden Beschluß faßte: „Die LPG bildet im Interesse der weiteren Entwicklung und Festigung des sozialistischen Bewußtseins der Mitglieder, vor allem im Interesse der Festigung und Entwicklung der sozialistischen Arbeitsmoral und Arbeitsdisziplin, eine Schieds- und Disziplinarkommission. Die Schieds- und Disziplinarkommission ist ein Organ der Mitgliederversammlung der LPG. Sie wird von dieser gewählt und ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Die Schieds- und Disziplinarkommission arbeitet eng mit dem Vorstand der LPG, den übrigen Kommissionen, insbesondere der Revisionskommission, und den Produktionsbrigaden zusammen. Die Schieds- und Disziplinarkommission hat insbesondere die Aufgabe, a) die sozialistische Arbeitsdisziplin zu festigen und die sozialistische Moral unter den Mitgliedern der LPG zu entwickeln; dies soll insbesondere durch eine breite Aufklärung erfolgen; b) im Falle der Verletzung der Arbeitsdisziplin und der Moral sowie geringfügiger Verletzung des sozialistischen Rechts eine Verwarnung oder einen Verweis zu erteilen, um den Rechtsverletzer zu erziehen. Im Falle einer Beschwerde des Rechtsverletzers gegen die durch die Kommission ausgesprochene Maßnahme entscheidet die Mitgliederversammlung der LPG. Die Rechte des Vorstandes der LPG nach § 15 des LPG-Gesetzes und Ziff. 61 des Musterstatutes der LPG Typ III werden durch die Schaffung der Schieds-und Disziplinarkommission nicht beeinträchtigt.“ 8. Nach dem Zusammenschluß aller Bauern zur genossenschaftlichen Produktion ergibt sich für die örtlichen LPG-Beiräte die besondere Aufgabe, den Erfahrungsaustausch zwischen den LPGs zu fördern und die Kontrolle über die Durchsetzung der zur Entwicklung und Festigung der LPGs festgelegten gesetzlichen Bestimmungen auszuüben. Die Justizorgane sollten die LPG-Beiräte dadurch unterstützen, daß sie ihnen Materialien über die Ursachen von Gesetzesverletzungen zur Verfügung stellen. Ferner sollten sie in Zusammenarbeit mit den LPG-Beiräten eine breite Rechtspropaganda organisieren, welche die LPG-Mitglieder auf ihre Rechte und Pflichten hinweist und somit zur Stärkung der innergenossenschaftlichen Demokratie beiträgt. 9. Der Rolle des Vertragssystems muß größere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Die staatlichen Organe werden bisher meistens erst dann tätig, wenn ein Vertrag geändert werden muß oder wenn er nicht eingehalten wurde. Dieser Zustand muß überwunden werden. Es ist unbedingt erforderlich, daß die zuständigen staatlichen Organe ihrer Anleitungs- und Kontrollpflicht regelmäßig nachkommen und dadurch die Einhaltung von Verträgen gewährleisten. Für die Staatsanwaltschaft erwächst hier eine besondere Aufgabe: Sie muß unbegründeten und leichtfertig erteilten Weisungen staatlicher Organe im Sinne des § 38 Vertragsgesetz, die nicht im Einklang mit den von der Volksvertretung beschlossenen Schwerpunkten der sozialistischen Umgestaltung stehen, mit den Mitteln der Allgemeinen Aufsicht bzw. durch Einschaltung des Staatlichen Vertragsgerichts zur Einleitung eines Schiedsverfahrens von Amts wegen entgegenwirken. 10. Untersuchungen in einigen Strafverfahren bestätigten die Richtigkeit des Hinweises von Jäckel und Kern (NJ 1960 S. 6 ff.), daß die Allgemeine Aufsicht bei strafbaren Handlungen, die an Schwerpunkten der sozialistischen Umgestaltung begangen werden, vom Beginn des Ermittlungsverfahrens an eingeschaltet werden muß, damit sie zur sofortigen und allseitigen Veränderung mangelhafter Zustände beitragen und damit weiteren Verbrechen Vorbeugen kann. Zusammenfassend ist zu sagen: Die Untersuchungen der -Brigade haben gezeigt, daß die Justizorgane ihre Aufgaben nur dann richtig lösen können, wenn sie es verstehen, ihre Tätigkeit in die allgemeine staatliche Leitungstätigkeit im örtlichen Bereich einzuordnen und wenn sie sich auf die breite, aktive Mitarbeit der Werktätigen stützen, insbesondere eng mit den Volksvertretungen und deren Kommissionen und Aktivs sowie allen Massenorganisationen Zusammenarbeiten. Bemerkungen zu einem Arbeitsvergleich Von HANS FUCHS, Staatsanwalt beim Gcneralstaatsanwalt der DDR Besonders nach dem 6. Plenum des ZK der SED entwickelt sich auch in den Justizorganen die sozialistische Gemeinschaftsarbeit. Es gibt Beispiele guter Arbeit der Gerichte und Staatsanwaltschaften. Jedoch fehlt es immer noch an der raschen Übertragung hervorragender Beispiele auf die Tätigkeit aller Justizorgane. Eine Hauptmethode zur schnellen Verallgemeinerung guter Arbeitserfahrungen, und zur Verbesserung der Leitungstätigkeit ist der Arbeitsvergleich, der die Hilfe des Fortgeschrittenen für den Zurückgebliebenen ent- 331;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 331 (NJ DDR 1960, S. 331) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 331 (NJ DDR 1960, S. 331)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Auf der Grundlage des Gegenstandes der gerichtlichen Hauptverhandlung, der politisch-operativen Erkenntnisse über zu er-wartende feindlich-nega - Akti tätpn-oder ander die Sicher-ihe it: undOrdnungde bee intriich-tigende negative s.törende Faktoren, haben die Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Objektdienststellen künftig exakter herauszuarbeiten und verbindlicher zu bestimmen, wo, wann, durch wen, zur Erfüllung welcher politisch-operativen Aufgaben Kandidaten zu suchen und zu sichern. Effektive Möglichkeiten der Suche und Sicherung von Beweis-gegenständen und Aufzeichnungen besitzt die Zollverwaltung der die im engen kameradschaftlichen Zusammenwirken mit ihr zu nutzen sind. Auf der Grundlage der Anweisung ist das aufgabenbezogene Zusammenwirken so zu realisieren und zu entwickeln! daß alle Beteiligten den erforaerliohen spezifischen Beitrag für eine hohe Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftanstalten und Dienst- Objekten zu gewährleisten Unter Berücksichtigung des Themas der Diplomarbeit werden aus dieser Hauptaufgabe besonders die Gesichtspunkte der sicheren Verwahrung der Inhaftlerten Ausgehend vom Charakter und Zweck des Untersuchungshaft-Vollzuges besteht wie bereits teilweise schon dargelegt, die Hauptaufgabe der Linie darin, unter konsequenter Einhaltung der sozialistischen setzliehkeit einen den Erfordernissen des jeweiligen Strafverfahrens entsprechenden Untersuchungshaftvollzug durchzuführen. Er hat insbesondere - die sichere Verwahrung, die Unterbringung, die Versorgung und medizinische Betreuung der Verhafteten, die Sicherheit und Ordnung während des Vollzugsprozesses sowie gegen Objekte und Einrichtungen der Abteilung gerichteten feindlichen Handlungen der Beschuldigten oder Angeklagten und feindlich-negative Aktivitäten anderer Personen vorbeugend zu verhindern, rechtzeitig zu erkennen und zu verhüten zu verhindern, Ein erfolgreiches Verhüten liegt dann vor, wenn es gelingt, das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen das Umschlagen feindlich-negativer Einstellungen in feindlich-negative Handlungen prinzipiell die gleichen Faktoren und Wirkungszusammenhänge aus dem Komplex der Ursachen und Bedingungen von Bedeutung sind wie für das Zustandekommen feindlich-negativer Einstellungen. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß bei Sicherheitsdurchsuchungen eine Reihe von Beweismitteln den Betreffenden nicht abgenommen werden können. Der vorläufig Festgenommene darf nicht körperlich untersucht werden.

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