Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 329

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 329 (NJ DDR 1960, S. 329); Die Zusammenarbeit der Justizorgane mit der örtlichen Volksvertretung und dem Rat beschränkt sich vorwiegend auf eine formale Teilnahme an den Sitzungen; sie trägt aber noch nicht aktiv und zielbewußt zur Verbesserung der staatlichen Leitungstätigkeit bei. So benutzten z. B. der Kreisstaatsanwalt und der Direktor des Kreisgerichts von Wismar-Land die Teilnahme an den Tagungen nicht dazu, um ihre Arbeitserfahrungen usw. an die örtlichen Organe heranzutragen. Der Hauptmangel ist die ungenügende Vorbereitung der Justizfunktionäre auf die jeweiligen Sitzungen des Rates oder der Volksvertretung. Ein gutes Beispiel gibt dagegen das Bezirksgericht Rostock, das im III. Quartal 1959 zu den einzelnen Tagesordnungspunkten (z. B. Fragen der Landwirtschaft, des Bauwesens und des Handels) Rechtsprechungsanalysen anfertigte und diese dem Rat des Bezirks zur Vorbereitung der Tagungen zuleitete. Allerdings hat das Bezirksgericht dabei isoliert von den anderen Justizorganen* insbesondere dem Bezirksstaatsanwalt, gearbeitet. Ein grundsätzlicher Mangel in der Arbeit der Justizorgane ist es auch, daß die Beschlüsse der Volksvertretung oder des Rates nicht immer konsequent genug für die eigene Tätigkeit ausgewertet werden. So hat z. B. die Justizverwaltungsstelle Rostock den Schwerpunkt Hochseehafen im Arbeitsplan für das 1. Halbjahr 1960 überhaupt nicht berücksichtigt. Die Genossen waren der Auffassung, daß unter Beachtung der eigenen Kaderlage eine Orientierung auf diesen Schwerpunkt deshalb nicht notwendig sei, weil die Bezirksstaatsanwaltschaft und andere staatliche Organe sich um die Sicherung der Planerfüllung im Hochseehafen kümmern. Der Hauptmangel der gesamten Tätigkeit der Justiz-und Sicherheitsorgane besteht jedoch darin, daß ein gemeinsames, auf die von der Volksvertretung bestimmten Schwerpunkte der sozialistischen Umgestaltung gerichtetes Arbeiten sich noch nicht vollständig durchgesetzt hat. So herrscht z. B. im Kreis Wismar-Land nach wie vor die alte Arbeitsweise vor, d. h. die ressortmäßige Erledigung der anfallenden Straf- und Zivilsachen durch Staatsanwalt und Gericht. Dafür ist typisch, daß angefangen beim Ermittlungsorgan über den Kreisstaatsanwalt bis zum Kreisgericht das Hauptaugenmerk nur auf die Erledigung des konkreten Verfahrens gelegt wurde. Es wurde bisher nicht erkannt, daß es in erster Linie darauf ankommt, unsere gesamte Tätigkeit auf eine allseitige Überwindung der Hemmnisse des sozialistischen Aufbaus zu richten. Das zeigt sich insbesondere in einer Reihe von Wirtschaftsstrafverfahren, für die hier folgendes Beispiel stehen soll: Ein Melkermeister wurde nach § 1 Abs. 1 Ziff. 2, Abs. 2 WStVO angeklagt, weil er die Rinder der LPG R. nicht termingemäß hatte decken lassen, so daß ein Schaden von rund 12 000 DM durch Ausfall von etwa 20 Kälbern und 17 000 kg Milch entstanden war. Der Beschuldigte war mit der Betreuung der Rinderherde beauftragt worden, obwohl er nicht die erforderliche Qualifikation zur eigenverantwortlichen Tätigkeit als Melkermeister besaß. Bereits kurze Zeit später zeigte sich, daß er den Aufgaben nicht gewachsen war und abgelöst oder zumindest laufend kontrolliert werden mußte. Es geschah jedoch absolut nichts. Infolge dieser mangelnden Kontrolle wurde erst nach lVä Jahren festgestellt, daß rund 50% der Kühe nicht oder nicht rechtzeitig gedeckt und daß Euterkrankheiten usw. eingetreten waren. Bereits im Ermittlungsverfahren konnte festgestellt werden, daß die strafbaren Handlungen dadurch begünstigt worden waren, daß in der LPG die innergenossenschaftliche Demokratie ungenügend entwickelt war und es an der erforderlichen Kontrolle und Aktivität der gewählten Organe der Genossenschaft einer- seits und der einzelnen Mitglieder andererseits fehlte. Weder das Ermittlungsorgan noch der Kreisstaatsanwalt haben jedoch diese Feststellungen zum Anlaß genommen, um unmittelbar nach der Aufdeckung der Mängel und vor allem noch vor Anklageerhebung die erforderlichen Maßnahmen zu ihrer Überwindung und Beseitigung einzuleiten. Das Kreisgericht lehnte die Eröffnung des Hauptverfahrens ab, unternahm jedoch ebenfalls nichts zur Beseitigung der Ursachen für die vorliegende strafbare Handlung. Der Kreisstaatsanwalt legte gegen die Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens keine Beschwerde ein und verfügte die Ablage der Sache. Dieses Verfahren wurde von den Mitgliedern der Brigade zum Anlaß genommen, um gemeinsam mit den verantwortlichen Funktionären der Justiz- und Ermittlungsorgane ein Beispiel für die richtige Durchführung und Auswertung derartiger Strafverfahren zu schaffen und zugleich zur Stärkung der innergenossenschaftlichen Demokratie beizutragen. In einer Versammlung in der LPG wurde der gesamte Sachverhalt dargelegt und gemeinsam mit den Genossenschaftsbauern darüber beraten, wie künftig solche Fehler und Mängel, wie sie in der Arbeit des Beschuldigten, des LPG-Vorsitzenden, des Vorstandes, der Revisionskommission und sämtlicher Mitglieder festgestellt worden waren, verhindert werden können. Darüber hinaus wurde den ebenfalls an der Versammlung teilnehmenden Gemeindevertretern und Mitgliedern der Kommission für Sicherheit und Ordnung an Hand dieses Strafverfahrens erläutert, in welcher Weise sie künftig ihre Arbeit gestalten müssen. Die Aussprache gab uns ferner Gelegenheit, mit den Genossenschaftsbauern Fragen der inneren Betriebsordnung, der Stallordnung, der Arbeitsordnung des Vorstandes, der Rechte und Pflichten der Mitglieder usw. zu erörtern und ihnen Hinweise für ihre weitere Arbeit auf diesem Gebiet zu geben. Auch die Allgemeine Aufsicht ist wie der Brigadeeinsatz, zeigte noch nicht frei von formeller Arbeitsweise. So wurde z. B. Anfang April im Kreis Wolgast ein Bauernforum durchgeführt, auf dem sich herausstellte, daß in einer Molkerei infolge mangelhafter Arbeitsweise täglich eine größere Menge Milch verdarb. Der Kreisstaatsanwalt, der davon Kenntnis erhielt, richtete daraufhin ein Schreiben an die Abteilung Handel und Versorgung des Rates des Kreises und forderte eine Untersuchung dieser Angelegenheit. Die Abteilung Handel und Versorgung erklärte sich für unzuständig und wies gleichzeitig darauf hin, daß eine andere Abteilung zuständig sei. Der Kreisstaatsanwalt verfügte nun lediglich die Wiedervorlage der Sache zum 15. April, ohne konkrete Maßnahmen zu fordern bzw. selbst einzuleiten, die geeignet waren, die Mißstände in der Molkerei sofort zu beseitigen. Trotz der hier hervorgehobenen Mängel sind aber auch gute Ansatzpunkte eines neuen Arbeitsstils in der Justiz vorhanden. So ist z. B. das Kreisgericht Wismar-Land bei bestimmten Privatklage- und Zivilverfahren dazu übergegangen, vor Klageaufnahme bzw. Klagebearbeitung in den Haus- oder Hofgemeinschaften der streitenden Parteien Aussprachen unter Einbeziehung der Schöffen durchzuführen. Diese Aussprachen haben das Ziel, die Streitigkeiten nach Möglichkeit an Ort und Stelle zu klären. In den meisten Fällen waren diese Bemühungen erfolgreich, so daß die Zahl der kleineren Verfahren sehr gering ist. Ein gutes Beispiel neuer Arbeitsmethoden gibt auch das Bezirksgericht, das in erstinstanzlichen Strafsachen Durchschriften des Eröffnungsbeschlusses mit Terminangabe an das Kreisgericht sendet, in dessen Bereich der Angeklagte wohnt. Dadurch wird das jeweilige Kreisgericht laufend über alle Rechtsverletzungen informiert, die am Bezirksgericht verhandelt werden. Diese Kenntnis ist auch für die politische Massenarbeit von großer Bedeutung. 329;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 329 (NJ DDR 1960, S. 329) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 329 (NJ DDR 1960, S. 329)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

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