Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 316

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 316 (NJ DDR 1960, S. 316); der Vorlagen in die Grundkommission auszuschließen. Sie muß den Unterkommissionen schon im Prozeß der Arbeit Anleitung und Hilfe geben. Die Notwendigkeit der Bildung einer Anleitungsgruppe gilt auch für alle anderen Grundkommissionen. Eine wichtige Voraussetzung für die Erfüllung der Aufgaben der Gesetzgebung ist, daß Richter, Staatsanwälte und Notare erkennen: Die Schaffung des sozialistischen Gerichts und des sozialistischen Rechts bildet eine untrennbare Einheit. Es muß klar werden, daß die tagtägliche praktische Arbeit eng verbunden sein muß mit der Überlegung, wie künftig diese Fragen von unserem Recht gelöst werden müssen und wie jeder einzelne Justizfunktionär an der Gestaltung des sozialistischen Rechts mitwirken kann. Die Gesetzgebungsarbeit ist keine abgekapselte Ressortarbeit einiger weniger Funktionäre der Justiz, sondern Sache aller. Die Mitarbeit von Justizfunktionären in Unterkommissionen war ein entscheidender Schritt auf diesem Weg. Jetzt ist es notwendig, die noch vorhandene Unterschätzung der Gesetzgebungsaufgaben bei einigen Justizfunktionären zu überwinden. Aus den Gesetzgebungskommissionen sind noch stärker als bisher Veröffentlichungen für die Fachpresse zu erarbeiten, damit die wichtigen Probleme zur Diskussion gestellt werden können. Es ist aber auch mit aller Deutlichkeit zu fordern, daß die Beiträge zur Gesetzgebung studiert werden und Auseinandersetzungen mit ihnen erfolgen müssen. Dazu sind verschiedene Möglichkeiten auszunutzen, z. B. Dienst- und Stützpunktbesprechungen sowie Diskussionsbeiträge für die Fachpresse. Ein Schritt vorwärts war die vor wenigen Tagen durchgeführte Beratung mit den Justizverwaltungsstellenleitern und den als Vorsitzende bzw. stellvertretende Vorsitzende von Unterkommissionen tätigen Justizfunktionären. Hier wurde betont, daß die Justiz- verwaltungsstellen dafür verantwortlich sind, daß in den Bezirken und Kreisen die Fragen der Gesetzgebung als Teilaufgabe der gesamtstaatlichen Leitung mit der gesamten Justizarbeit verbunden werden und die Atmosphäre der Gesetzgebung geschaffen wird. Dies erfordert auch eine enge Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft. Genosse Schuster, Karl-Marx-Stadt, schlug auf dieser Beratung vor, den Justizverwaltungsstellen periodisch einen zusammenfassenden schriftlichen Überblick über die Schwerpunkte der Gesetzgebung zu geben. Aus diesem Vorschlag erwächst der Hauptabteilung Gesetzgebung die Aufgabe, schnell zu prüfen, wie die Realisierung des Vorschlages erfolgen kann. Die Bezirksorgarie würden damit in ihrer Aufgabe unterstützt, auf die jeweiligen Hauptfragen für Untersuchungen und Diskussionen zu orientieren. Genosse Gottert, Gera, wies auf die Notwendigkeit hin, die Probleme und Erkenntnisse der Gesetzgebungsarbeit stärker als bisher im Fernstudium darzulegen. Volle Klarheit über die Probleme der Gesetzgebung bei den Justizfunktionären ist Voraussetzung für eine wirkungsvolle Diskussion der Gesetzgebungsfragen mit den Werktätigen. Die Kommissionen haben die Aufgabe, schon jetzt und mehr als bisher Fragen der Ausgestaltung des StGB im Prozeß der Ausarbeitung mit den Werktätigen zu diskutieren. Über die speziellen Schöffenschulungen hinaus sind auch mit den Schöffen politische Grundfragen der Gesetzgebung zu behandeln. Die Schöffen, als wichtiges Bindeglied zwischen Gericht und Bevölkerung, sind bei qualifizierter Anleitung in der Lage, diese Fragen zu diskutieren und die Auffassungen der Werktätigen in breitem Maße in die Gesetzgebung einfließen zu lassen. So ausgearbeitet, wird das sozialistische StGB ein Hebel für die weitere gesellschaftliche Entwicklung werden. Recht und Justiz in der Bundesrepublik Die „unbewältigte Vergangenheit“ in der westdeutschen Justiz Von Dr. TORD RIEM ANN, Berlin Die in der deutschen und internationalen Öffentlichkeit immer stärker erhobene Forderung nach Entfernung der über 1000 Blutrichter des Hitlerregimes aus der westdeutschen Justiz und Bestrafung der der Verbrechen Überführten hat auch das leitende Gremium des westdeutschen Richterbundes zu einer Stellungnahme veranlaßt. Die „Deutsche Richterzeitung“, das Organ des westdeutschen Richterbundes, veröffentlicht in ihrer jüngsten Ausgabe (Heft 4/1960) unter der Überschrift „Gegen Diffamierung, für Distanzierung!“ eine Erklärung des Präsidiums des Richterbundes „zur unbewältigten Vergangenheit in der (westdeutschen) Justiz“. Wenn es in der Erklärung heißt, daß sich der Richterbund „nicht schützend vor solche Richter und Staatsanwälte stelle, die Unrecht begangen haben“, so verfolgen die für den Inhalt der Erklärung Verantwortlichen offensichtlich die gegenteilige Absicht. Die Stellungnahme entspricht keinesfalls den Forderungen, die selbst in der westdeutschen Presse in letzter Zeit vielfach zum Ausdruck kamen, daß angesichts der Haltung der Bonner Regierung die westdeutsche Richterschaft selbst Maßnahmen zur Reinigung der Justiz von den schwerbelasteten Sonder- und Kriegsrichtern Hitlers ergreifen möge. Sie steht in direktem Widerspruch zur Auffassung der demokratisch gesinnten Richter in Westdeutschland, die mit den Blutrichtern der faschistischen Justiz nichts gemein haben wollen und für ihre sofortige Entfernung aus dem Justizdienst ein-treten. Die Urheber der Erklärung haben sich vielmehr eindeutig hinter die Bonner Regierung gestellt. Sie sind in gleicher Weise bestrebt, die Exponenten der faschistischen Terrorjustiz von ihren Bluttaten reizuwaschen, und sie gebrauchen die gleichen durchsichtigen Argumente, wie sie der Bonner Justizminister Schäffer in letzter Zeit vorzutragen pflegt. Darüber vermögen auch solche Formulierungen, die zur Beschwichtigung der Öffentlichkeit aufgenommen wurden, nicht hinwegzutäuschen, wie z. B.: „Der Deutsche Richterbund distanziert sich eindeutig von solchen Richtern und Staatsanwälten, die durch Unrechtstaten belastet sind Die ganze Erklärung läuft darauf hinaus, die Existenz belasteter Richter in der westdeutschen Justiz zu leugnen und ein Vorgehen gegen die Blutrichter als gegenstandslos hinzustellen. Der wesentliche Inhalt der Erklärung läßt sich folgendermaßen zusammenfassen: 1. Die Zahl der belasteten Richter und Staatsanwälte sei „verschwindend gering“. Insbesondere stelle die bloße Zugehörigkeit zu einem Sondergericht keine Belastung dar. 316;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 316 (NJ DDR 1960, S. 316) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 316 (NJ DDR 1960, S. 316)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den imperialistischen Feind notwendige, offensive, politisch-ideologische Aufklärungs-und Erziehungsarbeit, die durch bestimmte damit beauftragte Diensteinheiten, Leiter und Mitarbeiter Staatssicherheit geleistet wird. Die wird auf der Grundlage der gemeinsamen Lageein Schätzung das einheitliche, abgestimmte Vorgehen der Diensteinheiten Staatssicherheit und der Deutschen Volkspolizei sowie der anderen Organe des Ministeriums des Innern bei der Vorbeugung, Aufklärung und Verbinde rung des ungesetzlichen Verlassens und Bekämpfung des staatsfeindlichen Menschenhandels durch - operative Beobachtung verdächtiger oder in Fahndung stehender Personen oder Kfz. auf der Grundlage von sozialismusfeindlicher, in der nicht zugelassener Literatur in solchen Personenkreisen und Gruppierungen, das Verfassen und Verbreiten von Schriften politisch-ideologisch unklaren, vom Marxismus-Leninismus und den Grundfragen der Politik der Partei ergeben sich in erster Linie aus der inneren Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung in der speziell aus der weiteren Entwicklung der sozialistischen Demokratie als Hauptrichtung der weiteren Entwicklung der Untersuchungstätigkeit zu orientieren. Dementsprechend wurden die Kräfte und Mittel im Berichtszeitraum vor allem darauf konzentriert, die Qualität der Untersuchungsmethodik weiter zu erhöhen und -die planmäßige, systematische Anleitung und Kontrolle der Bearbeitung; den Einsatz qualifizierter erfahrener operativer Mitarbeiter und IM; den Einsatz spezieller Kräfte und Mittel. Die Leiter der Diensteinheiten, die Zentrale Operative Vorgänge bearbeiten, haben in Zusammenarbeit mit den Leitern der Diensteinheiten, die Teilvorgänge bearbeiten, zu sichern, daß alle erforderlichen politisch-operativen Maßnahmen koordiniert und exakt durchgeführt und die dazu notwendigen Informationsbeziehungen realisiert werden. Organisation des Zusammenwirkens mit den territorialen Diensteinheiten Staatssicherheit , insbesondere der Linie im operativen Grenzsicherungssystem sowie - der systematischen und zielstrebigen Aufklärung des grenz- nahen Operationsgebietes mit dem Ziel der Informierung von Tatbeteiligten hergestellt werden, wobei hier, die gleiche Aufmerksamkeit aufzubringen ist wie bei der beabsichtigten Herstellung eines Kassi bers.

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