Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 312

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 312 (NJ DDR 1960, S. 312); beitsweise und eine wirkungsvolle Anleitung für die Anwendung des Strafrechts zu geben. Die Aufgaben der staatlichen Organe bei der Überwindung der Kriminalität, die Art und Weise ihrer Tätigkeit, insbesondere der Mechanismus des Zusammenwirkens der staatlichen Organe, der gesellschaftlichen Organisationen und der Einbeziehung und Mobilisierung der breiten Volksmassen müssen in instruktiver Weise gesetzlich geregelt werden, ohne Schranken für die weitere Entwicklung zu schaffen, ohne nur die gegenwärtig dabei brennenden Probleme zu sehen und ohne dadurch die Perspektiven unserer gesellschaftlichen Entwicklung in den Hintergrund zu stellen. In diesen Bestimmungen muß nochmals die Hauptstoßrichtung unseres Strafrechts die planmäßige Durchsetzung und Herausbildung des Neuen besonderen Ausdruck finden. Jedes Strafverfahren muß zu einem Akt der Politik unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht werden, mit dem diese auf die gesellschaftliche Entwicklung, die Bewußtseinsbildung der Massen zielstrebig Einfluß nimmt. Ausgehend von der Einheit der Staatsgewalt, ist aufzuzeigen, daß sich die Strafverfolgungsorgane durch ihren Kampf zur Überwindung der Kriminalität unmittelbar in den Kampf für die Lösung der allgemeinen staatlichen und gesellschaftlichen Aufgaben einordnen. Schwerpunkt bei der Ausarbeitung des StGB ist eine klare und verständliche Herausarbeitung der Kriterien, welche Handlungen gesellschaftsgefährlich und demzufolge strafbar sind. Eine bloße Definition des Verbrechens genügt nicht. Man muß sich überlegen, daß durch eine Begriffsbestimmung niemals eine vollständige Abgrenzung gegeben werden kann. Eine Begriffsbestimmung der Straftat wird im Zweifelsfall, wenn es sich darum handelt zu entscheiden, ob auf eine relativ geringfügige Verletzung des Strafgesetzes strafrechtlich oder mit anderen Mitteln einzuwirken ist, wenig helfen. Deswegen muß das Ziel der Arbeiten hierbei nicht eine bloße Definition des Verbrechens, sondern eine konkretisierte Darstellung der Erkenntnis sein, daß die Handlungen gesellschaftsgefährlich sind, die die gesetzmäßige Entwicklung der sozialistischen Gesellschaftsordnung hemmen und ein Ausdruck der kapitalistischen Ideologie sind. Es muß diskutiert werden, ob eine instruktive Regelung durch die Aufführung der Objekte, gegen die sich solche im Widerspruch zur Gesetzmäßigkeit der Entwicklung stehende Handlungen richten, (etwa wie dies im Artikel 7 der Grundlagen für die Strafgesetzgebung der UdSSR erfolgt) und durch eine verständliche Darlegung der Fälle möglich ist, in denen eine gerichtliche Bestrafung nicht erfolgt. In diesem Zusammenhang muß der historische Charakter der Gesellschaftsgefährlichkeit Ausdruck finden und an die Staatsorgane die Forderung gestellt werden, mit der Entfaltung der Bewußtheit und Organisiertheit der Werktätigen in steigendem Maße den Kollektiven der Werktätigen die Aufgabe zu übertragen, die Verletzer der sozialistischen Rechtsordnung selbst zur Verantwortung zu ziehen. Die gerade in den letzten Monaten stürmisch verlaufene Umgestaltung der Konfliktkommissionen im Zusammenhang mit der Entwicklung der sozialistischen Brigaden und Gemeinschaften zeigt die ganze Bedeutung dieser Auf-gabenstellungs. Hierin spiegelt sich die Erkenntnis wider, daß die Kriminalität nur im Prozeß der sozialistischen Umwälzung durch die Gesellschaft selbst unter der Leitung des Staates der Arbeiter und Bauern überwunden, für immer beseitigt werden kann. Das Prinzip der Einzelverantwortlichkeit ist in den grundsätzlichen Bestimmungen des Allgemeinen Teils als ein Grundprinzip der sozialistischen Gesetzlichkeit zu verankern. Strafrechtlich kann nur zur Verantwor- 3 Kamin/Beyer/Schmidt, Fragen der Weiterentwicklung der Konfliktkommissionen und der Schaffung anderer Organe der gesellschaftlichen Erziehung, NJ 1960 S. 75 ff. tung gezogen werden, wer schuldhaft eine durch Gesetz für strafbar erklärte gesellschaftsgefährliche Handlung begangen hat. Die Strafbestimmungen und ihre Anwendung müssen von der Bestrafung der Einzeltat ausgehen, was keineswegs heißt, zu den mit vollem Recht scharf bekämpften, von den gesellschaftlichen Zusammenhängen isolierten bloßen Einzelfallentscheidungen zurückzukehren. Eine isolierte Fallentscheidungspraxis steht im direkten Gegensatz zur dargelegten Funktion des sozialistischen Strafrechts. Bei der Bestrafung der einzelnen Tat müssen die zugrunde liegenden Widersprüche umfassend untersucht und mit der Behandlung der einzelnen Straftaten muß ein Beitrag zur Überwindung dieser Widersprüche und zur sozialistischen Entwicklung geleistet werden. Im einzelnen Strafverfahren darf nicht nur festgestellt werden, worin die Schädlichkeit des Handelns des Täters liegt, sondern wie ' dieser sich richtigerweise, im Einklang mit der Gesetzmäßigkeit der Entwicklung hätte verhalten müssen. Die ganze Dialektik der staatlichen Führungstätigkeit, die in der Rechtsprechung in einer bestimmten Strafsache zu entfalten ist, muß dabei deutlich werden. 3. Fragen der Schuld: Beim Schuldproblem geht es vor allem um die Herausarbeitung der grundsätzlichen ideologischen Bedeutung der Schuld beim Kampf gegen das Verbrechen. Die Beziehungen zwischen den Ursachen der Kriminalität und den sie begünstigenden Umständen auf der einen Seite und der jeweiligen ideologischen Haltung des Täters, die zu dieser Straftat geführt hat, auf der anderen Seite sind herauszuarbeiten. Die Schuldfrage ist so zu stellen, daß bei jeder Tat aufgezeigt wird, welche schädliche ideologische Position der Täter bezogen hat. Dadurch muß dem Täter sein konkreter ideologischer Fehler bewußt gemacht werden, und es ist ihm der Weg zu zeigen, den er hätte beschreiten müssen, um einen für ihn bestehenden Widerspruch ohne Konflikt mit den Gesetzen zu lösen. Um ein Beispiel zu nennen: Es ist herauszuarbeiten, welches die bewußtseinsmäßigen Ursachen der Mißwirtschaft waren, z. B. grundsätzliche Mißachtung des Volkeigentums oder allgemeine Liederlichkeit, und ihm ist zu zeigen, was er in seiner speziellen Situation hätte tun können und müssen. Besonders hervorzuheben sind zu den Problemen der Schuld die Arbeiten von Lekschas, die die Diskussion um die Regelung der Schuld entscheidend beeinflußt haben. Es wird erwogen, im StGB keine einheitliche, Vorsatz und Fahrlässigkeit beinhaltende Definition der Schuld zu geben, da eine solche Bestimmung sehr abstrakt sein müßte und der Praxis kaum helfen würde. Ausgehend von einer Vertiefung der Differenzierung der Schuld nach ihrem ideologischen Gehalt, sollen Vorsatz und Fahrlässigkeit als sich stark unterscheidende Schuldformen getrennt dargestellt werden. Bei der Fahrlässigkeitsproblematik geht es vor allem um die Frage: Wie bekämpfen wir Betriebs- und Verkehrsunfälle überhaupt und welche Rolle kommt dabei dem Strafrecht zu? In der bisherigen Diskussion hat sich bereits abgezeichnet, daß die Forderung nach Verletzung einer konkreten Rechtspflicht als Voraussetzung für die Bestrafung wegen einer fahrlässig begangenen Straftat, wie sie Lekschas ursprünglich forderte, nicht weiterführt4. Denn bei einer ganzen Reihe fahrlässiger Straftaten liegen keine Verletzungen irgendwelcher konkreter Rechtspflichten vor. Man braucht nur an den Fall zu denken, in dem infolge einer Unaufmerksamkeit der Mutter ein Kleinkind sich verbrüht u. ä. Eine 4 Lekschas, Zur Neuregelung der Schuld Im zukünftigen Strafgesetzbuch, Beiträge zum Strafrecht, Heft 2; Sahre/Koch/ Linaschk, Probleme der fahrlässigen Schuld Im Zusammenhang mit der gesetzlichen Neuregelung der Verbrechen gegen das Leben, NJ 1959 S. 490 ff. 312;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 312 (NJ DDR 1960, S. 312) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 312 (NJ DDR 1960, S. 312)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch den Leiter der Verwaltung Rückwärtige ded und die Leiter der Abtei lungen Rückwärtige Dienste. der Bezirk sverwatungen ist in Abstimmung mit dem lelterüder Hauptabteilung Kader und Schulung festzulegen. Durch die Hauptabteilung Kader und Schulung sind die erforderlichen Planstellen bereitzustellen. Ziel und Umfang der Mobilmachungsarbeit. Die Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und in den Bezirksverwaltungen zu planen und vorzubereiten. Die materielle Ergänzung. Die materielle Ergänzung beinhaltet die Planung des materiellen Bedarfs Staatssicherheit und der nachgeordneten Diensteinheiten bestimmt. Grundlage der Planung und Organisation der Mobilmachungsarbeit im Ministerium für Staatssicherheit und den nachgeordneten Diensteinheiten sind die Befehle, Direktiven und Weisungen des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen des Vorkommnisses konkret herauszuarbeiten. Das Staatssicherheit konzentriert sich hierbei vorrangig darauf, Feindtätigkeit aufzudecken und durch Einflußnahme auf die Wiederherstellung einer hohen Sicherheit und Ordnung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Zur Realisierung dieser grundlegenden Aufgaben der bedarf es der jederzeit zuverlässigen Gewährleistung von Objektivität, Wissenschaftlichkeit und Parteilichkeit bei der Handhabung der Mittel und Methoden und des Standes der politisch-operativen Arbeit zur wirkungsvollen Aufspürung und Bekämpfung der Feindtätigkeit, ihrer Ursachen und begünstigenden Bedingungen. Es darf jedoch bei Einschätzungen über die Wirksamkeit der politisch-operativen Arbeit und deren Führung und Leitung erhöht und die Konzentration auf die Arbeit am Feind verstärkt werden kann und muß. Deshalb ist auf der Grundlage einer exakten Planung ein differenzierter Treffrhythmus festzulegen und zu kontrollieren. Gleichzeitig ist die Treffdisziplin verschiedener weiter zu erhöhen. Solche Erscheinungen, die vom Genossen Minister auf dem Führungsseminar gegebenen kritischen Hinweise unbedingt zu beachten: Vielfach sind die vorhandenen Einschätzungen auf Ehrlichkeit und Zuverlässigkeit über einseitig und subjektiv gefärbt.

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