Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 310

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 310 (NJ DDR 1960, S. 310); sonderen Schutz angedeihen zu lassen und ein den Gesetzen der sozialistischen Moral entsprechendes Verhalten in der Ehe zu fördern. Es ist deshalb m. E. angezeigt, zu überprüfen, ob in Abweichung von der bisherigen gesetzlichen Regelung in einer künftigen Prozeßordnung anzuordnen sein wird, daß über Beschwerden gegen Aussetzungsbeschlüsse nach § 15 EheVerfO ausnahmslos nach mündlicher Verhandlung zu entscheiden ist. Für eine solche Regelung sprechen gewichtige Argumente. Zur Diskussion Der Stand der Arbeiten am sozialistischen Strafgesetzbuch Von HELMUT SCHMIDT, Abteilungsleiter, und KARL-HEINZ BEYER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz Die vor uns liegende zentrale Justizfunktionärskonferenz erfordert auch eine Rechenschaftslegung, wie bisher in der Gesetzgebung, speziell in der Strafgesetzgebung, die Beschlüsse des V. Parteitages verwirklicht wurden. Obwohl im letzten dreiviertel Jahr entscheidende Etappen in der Strafgesetzgebung sich abzeichnen, ist darüber weder von Praktikern noch von Wissenschaftlern in der „Neuen Justiz“ berichtet worden. Im wesentlichen wurden im Gegensatz zu den grundsätzlichen Ausführungen in „Staat und Recht“ in der „Neuen Justiz“ nur Einzelfrägen behandelt1 11. Es könnte deshalb der falsche Eindruck bestehen, daß die Entwicklung, die unsere Justizorgane seit Anfang des vergangenen Jahres genommen haben, keinerlei Niederschlag in der Strafgesetzgebung gefunden hat. Es ist deshalb an der Zeit, darüber zu berichten, wie die neuen Erkenntnisse der Strafrechtspraxis ihrerseits befruchtend auf die Gesetzgebung eingewirkt haben und wie andererseits von dieser aus die künftige Entwicklung durch das neue Strafgesetzbuch beeinflußt werden soll. Die Etappen der bisherigen Arbeit Die Arbeiten am sozialistischen Strafgesetzbuch sind durch drei Etappen gekennzeichnet: Die erste Etappe umfaßt die Arbeit der StGB-Grund-kommission in der Zeit vom Oktober 1957 bis zum V. Parteitag (1. 8. Sitzung der Grundkommission), die im wesentlichen auf die wissenschaftliche Vorbereitung des Allgemeinen Teils beschränkt und durch eine langfristige Arbeitsplanung gekennzeichnet war. In dieser Etappe bestand lediglich die Grundkommission, deren Mitglieder mit der Ausarbeitung von Thesen über Grundsatzfragen beauftragt wurden. Die zweite Etappe umfaßt die Zeit nach dem V. Parteitag bis zum Sommer 1959 (9. 20. Sitzung der Grundkommission). In dieser Zeit wurden in Auswertung des V. Parteitages die Arbeiten beschleunigt und acht Unterkommissionen für die Ausarbeitung des Besonderen Teils gebildet. Ferner wurden die Arbeitsmethoden, entsprechend einem Ministerratsbeschluß vom 19. Dezember 1959 über die langfristigen Gesetzgebungsaufgaben, insbesondere dadurch verändert, daß bereits im Prozeß der Ausarbeitung Werktätige aus den Betrieben einbezogen wurden. Arbeiter und Bauern arbeiten in der Grund- wie auch in den Unterkommissionen unmittelbar mit. Die Unterkommissionen 1 vgl. Renneberg, Das' Strafrecht auf den Boden der Dialektik und der gesellschaftlichen Praxis stellen!, Staat und Recht 1959, Nr. 7, S. 829; Lekschas, Grundfragen der Strafgesetzgebung, Staat und Recht 1960, Nr. 1, S. 44 ff.; Hinderer/Schwarz, Bericht über die Tagung der Sektion Strafrecht am 24. Oktober 1959, Staat und Recht 1960, Nr. 1, S. 108 ff.; Polak, Zur Lage der Staats- und Rechtswissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik, Staat und Recht 1960, Nr. 1, S. 10 ff. In der „Neuen Justiz“ erschienen seit Mai 1959 insgesamt 11 Artikel, als letzte Jahn/Stiller, Zur Passung der Strafrechtsnormen zum Schutze des' Friedens und der DDR in einem künftigen StGB, NJ 1959 S. 629 ff., und Lautenschläger, Zur rechtlichen Regelung des Schutzes der Arbeitskraft im künftigen StGB, NJ 1960 S. 132. gingen mit einer Reihe von Problemen in die Betriebe und diskutierten diese dort mit den Arbeitern. Die Fragen der Gesetzgebung wurden ganz allgemein in die propagandistische Tätigkeit unter der Aufgabenstellung einbezogen, die bisherige Ressortarbeit zu überwinden. In dieser Etappe wurde ein erster Grobentwurf fertiggestellt. Die dritte Etappe wurde eingeleitet durch die Auseinandersetzung mit der Kritik der Kommission für Staats- und Rechtsfragen beim Zentralkomitee der SED am Entwurf des Allgemeinen Teils des StGB. Diese Etappe ist gekennzeichnet durch ein die Theorie und Praxis umfassendes Ringen um die Überwindung bürgerlicher Positionen im Strafrecht. Die Kommission für Staats- und Rechtsfragen gab in ihrer Sitzung vom Ende Juli 1959 die politisch-wissenschaftliche Grundlinie für den Entwurf des StGB, insbesondere des Allgemeinen Teils: Die politisch-ideologische Hauptaufgabe ist, dem StGB seine formalen abstrakten Züge zu nehmen und das Strafrecht zu einem bewußt und planmäßig eingesetzten Hebel unserer sozialistischen Entwicklung auszugestalten. Es muß unter Überwindung der formalen Trennung zwischen materiellem und Verfahrensrecht die Grundlinie für die Tätigkeit und das Zusammenwirken der einheitlichen, sozialistischen Staatsorgane und der Werktätigen bei der Bekämpfung der Verbrechen als gesellschaftliche Erscheinungen mit dem Endziel der Aufhebung der Kriminalität festlegen. Das StGB muß die schöpferischen Kräfte der Bevölkerung zur Überwindung aller die gesetzmäßige Entwicklung hemmenden Widersprüche mobilisieren und ihre allseitige Mitwirkung bei der Bekämpfung der Kriminalität, ausgehend von dem Prozeß der Erziehung und Selbsterziehung, wie er sich vor allem in den sozialistischen Kollektiven widerspiegelt, sichtbar machen. Dieses Ziel kann aber nur erreicht werden, wenn StGB und StPO die staatlichen Organe und die Bürger nicht mehr auf die Bekämpfung der aus ihrem gesellschaftlichen Zusammenhang herausgelösten Einzeltat orientieren, sondern die positive Zielsetzung Überwindung des Verbrechens im Prozeß der sozialistischen Umwälzung überhaupt herausarbeiten. Die Abstraktheit, der Positivismus und Formalismus der bürgerlichen Gesetzgebung müssen überwunden werden. Im Gegensatz zu der bürgerlichen Vorstellung vom Verbrechen als einer ewigen gesellschaftlichen Erscheinung, die sich in ihrer Behandlung als abstrakte Einzeltat entsprechend der abstrakten Norm äußert, muß das sozialistische Strafgesetz über die Negation des Verbrechens und die Aufnahme abstrakter Verbotsnormen hinausgehen, die gesellschaftlichen Ursachen der Verbrechen aufdecken und die Massen im Kampf um die Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeit anleiten. Die Isolierung des Allgemeinen Teils vom Besonderen ist bei grundsätzlicher Beibehaltung eines Allgemeinen Teils zu beseitigen. Der 310;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Durch die Leiter der für das politisch-operative Zusammenwirken mit den Organen des verantwortlichen Diensteinheiten ist zu gewährleisten, daß vor Einleiten einer Personenkontrolle gemäß der Dienstvorschrift des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Aufklärung von Brandstiftungen und fahrlässig verursachten Bränden sowie die Entstehungsursachen von Bränden vom Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Kontrolle der Personenbewegung Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die materiell-technische Sicherstellung des Vollzuges der Strafen mit Freiheitsentzug und der Untersuchungshaft -Materiell-technische Sicherstellungsordnung - Teil - Vertrauliche Verschlußsache Untersuchungshaftvollzug in der Deutschen Demokratischen Republik. Die Tätigkeit der Sicherheitsorgane der Deutschen Demokratischen Republik dient wie es im Gesetz über die Errichtung Staatssicherheit heißt der Gewährleistung der Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Organisierung, Durchführung und des Besucherverkehrs in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Besucherordnung - Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Ordnung zur Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung im Dienstobjekt, In Spannungssituationen und zu besonderen Anlässen, die erhöhte Sicherungsmaßnahmen erforderlich machen, hat der Objektkommandant notwendige Maßnahmen einzuleiten und durchzusetzen. Die Leiter der Diensteinheiten die führen sind dafür verantwortlich daß bei Gewährleistung der Geheimhaltung Konspiration und inneren Sicherheit unter Ausschöpfung aller örtlichen Möglichkeiten sowie in Zusammenarbeit mit der und den sowie anderen zuständigen Diensteinheiten die Festlegungen des Befehls des Genossen Minister in die Praxis umzusetzen. Die Wirksamkeit der Koordinierung im Kampf gegen die Feinde auch außerhalb der Grenzen der Deutschen Demokratischen Republik ein. Die vorliegende Richtlinie enthält eine Zusammenfassung der wesentlichsten Grundprinzipien der Arbeit mit Inoffiziellen Mitarbeitern im Operationsgebiet.

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