Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 300

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 300 (NJ DDR 1960, S. 300); aufdecken können. Erst nach einem kritischen Hinweis des Instrukteurs des Ministeriums der Justiz erkannten wir, daß unsere Methode des Herangehens kurzsichtig und praktizistisch war. Denn dieses Verfahren rührte an Grundfragen der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft; es deutete darauf hin, daß die innergenossenschaftliche Demokratie in der LPG nicht entwickelt war und daß Vertreter staatlicher Organe ungenügend gearbeitet hatten. Hier war eine genaue Kenntnis der näheren Verhältnisse erforderlich. Deshalb fuhren wir selbst in den Kreis und nahmen mit Unterstützung des Kreisgerichts Verbindung mit- den entsprechenden staatlichen Organen auf. Dort erfuhren 'wir, daß die LPG zu den besten im Kreis zählt und daß den Vorsitzende manchmal über den Melker geklagt hatte. In der zuständigen MTS sagte man uns, daß der Vorsitzende der LPG sehr selbstherrlich und in der LPG die innergenossenschaftliche Demokratie nicht entwickelt sei. An den Vorsitzenden sei nicht' leicht heranzukommen, er lasse sich „nur ungern in die Karten sehen“. Gegenüber den örtlichen Organen sei der Vorsitzende skeptisch, er werde aber auch durch die Gemeindevertretung - nicht unterstützt. Anschließend sprachen die Vertreter der Justizorgane noch mit dem Bürgermeister sowie mit Genossenschaftsbauern der LPG. Letztere bestätigten, daß der Verklagte schlecht gearbeitet habe, daß man jedoch Rücksicht genommen habe, weil es wenig qualifizierte Melker gäbe. Mitgliederversammlungen hätten regelmäßig stattgefunden, der Verklagte habe sie aber nie besucht. Durch diese vorbereitenden Erörterungen, die hier nur zu einem Teil wiedergegeben werden, erhielt das Gericht wichtige Hinweise für die weitere Durchführung des Verfahrens. Es ging nun darum, die Verhandlung gut vorzubereiten, um sie möglichst schnell abschließen und ihr Ergebnis auswerten zu können. Das Gericht hielt es für erforderlich, die Verhandlung in dem Kreis durchzuführen, in dem sich die Vorgänge abgespielt hatten. Als Ort der Verhandlung wurde daher der Kulturraum der LPG gewählt. Die LPG erhielt den Hinweis, zu dieser Verhandlung möglichst viele Genossenschaftsbauern zu delegieren. Um sich ein klares Bild über die Arbeitsmoral des Verklagten verschaffen zu können, lud das Gericht alle Vorsitzenden derjenigen LPGs zum Termin, in denen der Verklagte gearbeitet hatte, und der LPG. der er jetzt angehört. Außer den Tierärzten und technischen Besamern, die die LPG betreut hatten, sowie dem Sachverständigen, dem Leiter der Bezirkstierinspektion, waren auch Vertreter des Rates des Kreises, Abt. Landwirtschaft, und Bürgermeister zugegen. Dieser Personenkreis bot Gewähr für die Nutzanwendung der bei Durchführung dieses Verfahrens gewonnenen Erkenntnisse. Während des Verfahrens stellte sich als Hauptfrage die Durchsetzung der innergenossenschaftlichen Demokratie als eirfe wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung der ökonomischen Hauptaufgabe in der Landwirtschaft heraus. Der Verklagte hatte nicht einmal das Statut der LPG gekannt; niemand hatte sich dafür interessiert, daß er es kennenlernte. Die Auseinandersetzungen mit ihm wegen seiner schlechten Arbeit beschränkten sich auf Zwiegespräche mit dem Vorsitzenden. Der Vorstand und die Mitgliederversammlung wurden nicht einbezogen. Der Vorsitzende stützte sich nicht auf das Kollektiv. Die Genossenschaftsbauern, die z. T. als Zeugen gehört wurden, hatten wohl gemerkt, daß die Milchleistung im Stall des Verklagten zurückging, sie wußten von den Auseinandersetzungen wegen der Fütterungsmethoden des Verklagten, sie drängten aber nicht von sich aus auf eine Auseinandersetzung mit dem Ver- klagten im Rahmen des Kollektivs und nahmen auch nicht Anstoß daran, daß er bei alledem recht gut verdiente. Schon während der Verhandlung wurde mit ihnen über ihr falsches Verhalten gesprochen. Auf Grund der Aussage des Vorsitzenden der LPG. in der der Verklagte jetzt arbeitet, mußten die Bauern der LPG in N. erkennen, wie positiv sich die Erziehung durch das Kollektiv auswirkt. Auch dort hatte der Verklagte, wie eine Genossenschaftsbäuerin, die mit ihm im Stall zusammenarbeitet, dem Gericht schilderte, zunächst nachlässig gearbeitet. Der Vorstand und die Mitglieder setzten sich daraufhin sehr energisch mit ihm auseinander, und seitdem ist er „wie umgewandelt“. Er hat sich jetzt verpflichtet, die Leistung pro Kuh auf 3500 1 zu erhöhen, und „er wird es“, wie die Genossenschaftsbäuerin sagte, „bestimmt schaffen“. Die Ausführungen des Sachverständigen waren das letzte Glied der Kette in der Beweisaufnahme. Die Vorsitzenden der LPGs nahmen wichtige Hinweise, die der Sachverständige bezüglich der richtigen Fütterung, Futterzusammenstellung, Vorratswirtschaft und der Qualifizierung der Melker gab, entgegen. Dieses Beispiel zeigt, wie das Gericht mit seinen Mitteln die Produktionspropaganda der anderen staatlichen Organe unterstützen kann. Der Sachverständige, der in den verschiedensten Orten des Bezirks Dresden Vorträge und Schulungen hält, wird darüber hinaus die Erkenntnisse, die in diesem Zivilverfahren gewonnen wurden, auswerten. Im Anschluß an die Verhandlung verkündete das Ge--rieht das Urteil. Es lautete auf Klagabweisung. Das Gericht begründete mündlich seine Entscheidung. Es kritisierte die damalige schlechte Arbeitsmoral des Verklagten, stellte aber zugleich fest, daß der Verklagte nicht vorsätzlich gehandelt hat. Abgesehen von der Begrenzung des Schadens auf den Direktschaden (§ 15 Abs. 2 LPG-Gesetz) bei dem geltend gemachten Schaden handelt es sich um einen Folgeschaden , mußte die Klage auch deshalb abgewiesen werden, weil der Nachweis des Kausalzusammenhanges zwischen Schaden und schädigendem Verhalten nicht geführt werden konnte. In- Verbindung mit seinen Ausführungen bezüglich der Begrenzung des Schadens auf den Direktschaden wies das Gericht auf den Charakter der Regelung der Schadensersatzverpflichtung im LPG-Gesetz hin, bei dem der Gedanke der Erziehung und nicht der Vergeltung, der lückenlosen Wiedergutmachung, im Vordergrund steht. Es führte aus, daß Folgeschäden keinesfalls als unbedeutend angesehen werden, weil sie ja unmittelbar die Steigerung der Produktion betreffen. Hier kommt es jedoch entscheidend darauf an, rechtzeitig alles zu tun, um solche Schäden von vornherein auszuschließen. Das setzt die volle Entfaltung der innergenossenschaftlichen Demokratie in den LPGs voraus. Das Gericht wies darauf hin, daß die innergenossenschaftliche Demokratie eine besondere Form des Klassenkampfes ist, daß sie hilft, alte Bewußtseinsformen mit Hilfe der Erziehung in bestimmten Fällen auch mit den besonderen Formen des Zwanges (Disziplinarmaßnahmen, Schadensersatz) zu überwinden. Schließlich hob das Gericht noch den engen Zusammenhang zwischen der innergenossenschaftlichen Demokratie und der Steigerung der landwirtschaftlichen Marktproduktion hervor. In dieser Richtung wird auch die Auswertung des Verfahrens im Zusammenwirken mit den örtlichen Organen erfolgen. Die Vorschläge des Sachverständigen zur Verbesserung der Ausbildung der Melker werden der Ständigen Kommission für Landwirtschaft und ländliches Bauwesen beim Bezirkstag vorgetragen werden. Weiterhin wird sich das Gericht für die Erfahrungen, die der Sachverständige bei Auswertung des Verfahrens gesammelt hat, interessieren und Schlußfolgerungen daraus ziehen. Schließlich wurde auch ein 300;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 300 (NJ DDR 1960, S. 300) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 300 (NJ DDR 1960, S. 300)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Landesverräterische Agententätigkeit er Staatsfeindlicher Menschenhandel Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-ve rle tzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der oder den zuständigen operativen Diensteinheiten im Vordergrund. Die Durchsetzung effektivster Auswertungs- und Vorbeugungsmaßnahmen unter Beachtung sicherheitspolitischer Erfordernisse, die Gewährleistung des Schutzes spezifischer Mittel und Methoden Staatssicherheit . Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben darauf Einfluß zu nehmen, daß durch zielgerichtete Anwendung qualifizierter operativer Kombinationen eine höhere Qualität der Bearbeitung Operativer Vorgänge auch in Zukunft in solchen Fällen, in denen auf ihrer Grundlage Ermittlungsverfahren eingeleitet werden, die Qualität der Einleitungsentscheidung wesentlich bestimmt.

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