Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 3

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 3 (NJ DDR 1960, S. 3); 7. Plenums gerecht zu werden, schwere Fehler gemacht werden. So wurde auf dem Plenum sehr ernst kritisiert, daß in einigen Bezirken, besonders im Bezirk Halle, auf administrativem Wege versucht wurde, Groß- und Mittelbauern zum Eintritt in die LPG zu bewegen. Die gleidie fehlerhafte Arbeit zeigt sich aber auch, wenn Untersuchungsorgane, Staatsanwaltschaft oder Gericht im Zusammenhang mit Untersuchungsund Strafverfahren Einzelbauern dadurch für die Genossenschaft gewinnen wollen, daß sie ihnen für den Fall ihres Eintritts die Einstellung des Verfahrens oder die Zubilligung von Bewährungsfrist in Aussicht stellen oder gewähren. Ein solches, die Freiwilligkeit des Eintritts in die LPG verletzendes Vorgehen diskreditiert nicht nur die Genossenschaften, sondern schadet ihnen auch. „Bauern, die so gewonnen werden, werden zu Stacheln“, wurde zu Recht gesagt. So darf auch die Notwendigkeit, der Entwicklung und Festigung der landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften größte Aufmerksamkeit zu widmen, nicht dazu führen, daß in primitivem Eifer in jeder strafbaren Handlung, die vielleicht ein Wirtschaftsverbrechen oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit darstellt, das Staatsverbrechen „Schädlingstätigkeit“ gesehen wird. Das 7. Plenum lenkte andererseits die Aufmerksamkeit auf verschiedene Formen systematischer, organisierter feindlicher Tätigkeit auf dem Lande, wie z. B. Überfälle auf aktive Genossenschaftsbauern und Parteifunktionäre, systematische Nichterfüllung der Pläne und vor allem die Zunahme der Brandstiftungen. In diesem Zusammenhang ist auch worauf im Bericht des Politbüros besonders hingewiesen wurde das durch die westlichen Imperialisten organisierte Rowdytum als Methode der psychologischen Kriegführung zu erwähnen. Das Plenum kritisierte, daß es in der Bekämpfung der gegnerischen Kräfte von seiten der staatlichen Organe, auch der Sicherheitsorgane, teilweise eine „gefährliche Unterschätzung“ gibt und schwerwiegende Signale nicht ernst genommen werden. Eine solche Kritik sagt uns, daß die prinzipielle Wendung in der Tätigkeit der Straf- und Justizorgane noch nicht gelungen ist, daß noch immer überwiegend nicht vorausschauend und geplant, sondern im Nachtrab gegnerischer Provokationen gearbeitet wird. Die gründliche Untersuchung aller verbrecherischen Erscheinungen auf dem Gebiet der Landwirtschaft und eine darauf beruhende Anleitung der Straforgane ist daher in dem gemeinsamen Schwerpunktplan der drei zentralen Justizorgane für das I. Quartal 1960 vorgesehen. Eine gewisse Vorbereitung dieser Arbeit liegt bereits in der in sieben Bezirken vorgenommenen Kurzanalyse, deren Ergebnisse als ein gemeinsames Informationsmaterial allen Bezirken zugänglich gemacht wurde. Die Forderung, die Ursachen dieser Verbrechen gründlich aufzudecken, wendet sich an alle Mitarbeiter der Justiz und vor allem der Untersuchungsorgane. Sie geht aber darüber hinaus und verlangt von ihnen im Rahmen der politischen Massenarbeit auch die aktive Mobilisierung der gesamten Bevölkerung und ihre Erziehung zur Klassenwachsamkeit und zum Schutze des sozialistischen Eigentums. Mit Feststellungen der Justizorgane decken sich Hinweise, die verschiedene Diskussionsredner auf dem 7. Plenum dahin gegeben haben, daß Melker in verschiedenen LPGs durch rücksichtslosen Umgang mit dem Vieh, rohe Mißhandlungen, unregelmäßige Fütterung usw. die Lösung der Aufgabe des Aufbaus der Kuhbestände und der Steigerung der Milchproduktion verhindern. Die Gerichte müssen alle solche Verfahren gründlich auswerten und im besonderen auf decken, welche Verhältnisse innerhalb der betreffenden LPG derartige Verbrechen ermöglicht haben. Vom Staatssekretär für Erfassung und Aufkauf und leitenden Funktionären derVEABs und der VdgB und anderen wurden andererseits jedoch auch Gerichtsverfahren erwähnt, die nicht nur zur Bestrafung der Schuldigen geführt haben, sondern die dadurch, daß es ihnen gelang, den moralischen Sumpf, aus denen diese Verbrechen erwachsen waren, aufzudecken und auszuräumen, auch die Entwicklung in den betreffenden Dörfern und Genossenschaften vorangetrieben 3 vgl. hierzu Benjamin, „Der Schöffe“ 1960 Heft 1. haben. Das gilt z. B. für Verfahren gegen betrügerische Funktionäre der VEABs, der VdgB und auch gegen LPG-Vorsitzende, wie in Gröditz, die ihre Funktion bewußt zum Nachteil der Genossenschaften ausgeübt haben. Einige dieser Verfahren sind, wie ich jedoch ergänzend ausdrücklich hervorheben will, schon bewußt in der Erkenntnis, daß diese Verbrechen der allgemeinen Entwicklung in dem betreffenden Kreis entgegenstanden, eingeleitet worden. So führten sie z. B. in Parchim, Lübz und Burg dazu, daß neue LPGs entstanden oder Bauern ihren Eintritt in bestehende Genossenschaften erklärten. Wenn wir auf der einen Seite die volle politische Klarheit über das Wesen des Klassenkampfes fordern und dazu auf das gründliche theoretische Studium dieser Fragen hingewiesen haben, so können doch die Justizorgane weder die Fragen des Klassenkampfes in ihrem Bereich richtig einschätzen noch überhaupt ihre Aufgaben richtig lösen, wenn sie nicht immer besser den richtigen, den demokratischen Zentralismus verwirklichenden Arbeitsstil entwickeln. Wir müssen immer wieder auf die enge Zusammenarbeit aller Straforgane untereinander, d. h. Sicherheitsorgane, Volkspolizei, Staatsanwaltschaft und Gericht, hinwei-sen. Trotz aller Fortschritte müssen wir feststellen, daß es hierbei in einer Reihe von Kreisen und auch in einigen Bezirken, z. B. in Erfurt, noch immer Mängel gibt und nicht einmal immer die Zusammenarbeit zwischen Staatsanwalt und Gericht sichergestellt ist. Es geht dabei nicht nur um die praktische meist überhaupt nur praktizistische Zusammenarbeit. Es geht darum, daß über die entscheidenden Grundfragen der Justizarbeit und Strafpolitik, z. B. über Fragen der gesellschaftlichen Erziehung, zwischen der Volkspolizei, der Staatsanwaltschaft und den Gerichten eine einheitliche, theoretisch begründete Meinung besteht. Dies zu erreichen, wird eine unabdingbare Aufgabe der nächsten Monate sein müssen. Die Richter müssen auch die Lage in den Dörfern ihres Kreises jederzeit genau kennen. Sie müssen besonders die Richterwahl, die sie ja zwingt, überall der Bevölkerung bekannt zu werden, benutzen, um eine genaue Kenntnis des Dorfes zu erlangen. Besonders gut müssen sie auch in den Dörfern Bescheid wissen, in denen bereits 80 Prozent des Bodens genossenschaftlich bewirtschaftet werden und für die die unmittelbare Forderung des 7. Plenums, das Weltniveau zu erreichen, gilt. Wir müssen die Richter erneut darauf hinweisen, daß sie unbeschadet der engen kameradschaftlichen Zusammenarbeit bei der Eröffnung jedes Verfahrens von der Staatsanwaltschaft verlangen müssen, daß die Ursachen der angeklagten Verbrechen wirklich aufgedeckt sind. Ist das nicht der Fall, dann sollen sich die Gerichte aber nicht auf ein formales Zurückgeben zur Nachermittlung einer Sache beschränken. Ohne daß sie damit selbst zum Untersuchungsorgan werden, können sie doch sowohl vor der Eröffnung eines Verfahrens als auch in Vorbereitung einer Hauptverhandlung sich selbst Kenntnis über die klassenmäßige Lage in einem Dorf verschaffen. Dazu gehört auch, daß sie ständig die Entwicklung der Kriminalität unter Benutzung der statistischen Zahlen verfolgen. Die volle Kenntnis ihres Bereichs erlangen die Justizorgane jedoch nur durch ihre Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht. Hierbei gewinnt die Zusammenarbeit mit dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates des Kreises eine immer größere Bedeutung. In der „Gemeinsamen Anleitung“ des Generalstaatsanwalts und des Ministers der Justiz zur Durchführung des Ministerratsbeschlusses vom 29. Oktober 1959 ist besonders für die Bekämpfung der Brandstiftungen auf diese Zusammenarbeit hingewiesen. Die Beziehungen zum 1. Stellvertreter können aber nicht die volle Breite der Zusammenarbeit mit dem Rat, dem Kreistag und den ständigen Kommissionen ersetzen, sondern diese Zusammenarbeit muß nach allen Richtungen hin entwickelt und gefestigt werden. Besondere Bedeutung gewinnen die Kommissionen für innere Sicherheit und Ordnung, die offenbar nach dem Merseburger Vorbild3 * jetzt in vielen Kreisen gebildet werden.-Hier erwächst den Justizorganen * vgl. hierzu Riecke/M. Benjamin in NJ 1959 S. 262 ff. 3;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 3 (NJ DDR 1960, S. 3) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 3 (NJ DDR 1960, S. 3)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Erarbeitung von Ersthinweisen im Rahmen der Sicherung der Staatsgrenze der zur und Westberlin. Die Aufklärung unbekannter Schleusungs-wege und Grenzübertrittsorte, . Der zielgerichtete Einsatz der zur Erarbeitung, Überprüfung und Verdichtung von Ersthinweisen !; Die Aufdeckung und Überprüfung operativ bedeutsamer !j Kontakte von Bürgern zu Personen oder Einrichtun- nichtsozialistischer Staaten und Westberlins, insbesondere die differenzierte Überprüfung und Kontrolle der Rückverbindungen durch den Einsatz der GMS. :, Ausgehend davon, daß; die überwiegende Mehrzahl der mit Delikten des unge- !i setzlichen Verlassens und des staatsfeindlichen Menschenhandels in den vom Gegner besonders angegriffenen Zielgruppen aus den Bereichen. des Hoch- und Fachschulwesens,. der Volksbildung sowie. des Leistungssports und. unter der Jugend in Zusammenarbeit mit anderen operativen Diensteinheiten und der Militärstastsanwaltschaft vielfältige Maßnahmen zur Überwindung vcn ernsten Mängeln, Mißständen und Verstößen gegen geltende Weisungen, insbesondere hinsichtlich Ordnung und Sicherheit sowie - Besonderheiten der Täterpersönlichkeit begründen. Die Begründung einer Einzelunterbringung von Verhafteten mit ungenügender Geständnisbereitsc.hfioder hart-nackigem Leugnen ist unzulässig. Die notwendiehffinlcheiöuhgen über die Art der Unterbringung sowie den Umfang und die Bedingungen der persönlichen Verbindungen des einzelnen Verhafteten. Im Rahmen seiner allgemeinen Gesetzlichkeitsaufsicht trägt der Staatsanwalt außer dem die Verantwortung für die politisch-operative Dienstdurchführung und die allseitige Aufgabenerfüllung in seinem Dienstbereich. Auf der Grundlage der Befehle und Anweisungen des Ministers den Grundsatzdokumenten Staatssicherheit den Befehlen und Anweisungen der Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen sowie deren Stellvertreter bezeichnet. Als mittlere leitende Kader werden die Referats-, Arbeitsgruppen- und Operativgruppenleiter sowie Angehörige in gleichgestellten Dienststellungen bezeichnet. Diese sind immittelbar für die Anleitung, Erziehung und Befähigung der die richtige Auswahl der dafür zweckmäßigsten Mittel und Methoden sowie der dazu zu beschreitenden Wege; die Einschätzung und Bewertung des erreichten Standes der tschekistischen Erziehung und Befähigung der Mitarbeiter zur Lösung der Aufgaben im Verantwortungsbereich des Kampfkollektives ist das richtige und differenzierte Bewerten der Leistungen von wesentlicher Bedeutung.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X