Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 297

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 297 (NJ DDR 1960, S. 297); neuen LPGs, insbesondere denen vom Typ I, wird die Bedeutung der Betriebsordnung und der innergenossenschaftlichen Demokratie, wie sie u. a. in der Bildung von Kommissionen zum Ausdruck kommt, noch nicht in jedem Fall erkannt. Dies konnten wir in den letzten Tagen durch die Teilnahme an Vollversammlungen und Vorstandssitzungen verschiedentlich feststellen. Wenn es sich dabei auch meistens um solche LPGs handelt, in denen im allgemeinen eine gute Arbeitsdisziplin und Einsatzbereitschaft bei der gemeinschaftlichen Arbeit herrscht, so führt doch das Fehlen beispielsweise einer inneren Betriebsordnung zur spontanen Arbeit, und darin liegt stets die Gefahr des Abgleitens in Disziplinlosigkeit. Die Erfahrungen lehren uns aber auch, daß der Klassengegner versuchen wird, die Bemühungen der Genossenschaftsbauern zur Erhöhung der Marktproduktion, insbesondere der tierischen Produktion, zu durchkreuzen und das Entwicklungstempo zu hemmen. Die Justizorgane haben deshalb die Aufgabe, die LPG vor Angriffen zu schützen und dabei alle neuen Methoden des Klassenkampfes zu erkennen. Die Arbeit der Sicher-heits- und Justizorgane muß zugleich auch auf die Organisierung der Massenwachsamkeit gerichtet sein. Deshalb ist die allseitige Aufklärung aller gegnerischen Angriffe, wie sie sich beispielsweise in Brandstiftung, Viehvergiftung, Beschädigung von Maschinen usw. äußern, und die breite Einbeziehung der Genossenschaftsbauern in die Verbrechensbekämpfung unbedingt erforderlich. Mit diesen Fragen beschäftigte sich unsere Parteiorganisation in Auswertung der Ergebnisse des 8. Plenums des Zentralkomitees der SED. Auch in einer Stützpunktbesprechung mehrerer Kreise, die gemeinsam mit den Staatsanwälten und den Ermittlungsorganen durchgeführt wurde, kamen diese Fragen zur Sprache. Zu welchem Ergebnis sind wir bei der Einschätzung unserer bisherigen Arbeit gekommen und wie stellen wir uns die weitere Arbeit vor? Der Minister der Justiz hat in seinem Leitartikel zum 8. Plenum bereits darauf hingewiesen,3 daß die Grundlage für die Lösung auch der künftigen Aufgaben die ständige enge Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen der Staatsmacht, vor allem den Volksvertretungen, ist. Es kam uns schon in der Vergangenheit darauf an, die Zusammenarbeit mit den örtlichen Organen nicht einseitig zu betrachten. Wir haben es nicht nur als unsere Pflicht angesehen, die Beschlüsse der Volksvertretung zu beachten und mit unseren Mitteln zu ihrer Verwirklichung beizutragen, sondern wir haben uns auch stets bemüht, dem Kreistag und seinen ständigen Kommissionen Hinweise aus den Straf- und Zivilverfahren und aus der politischen Massenarbeit zu geben. So haben wir in enger Zusammenarbeit mit dem Kreisstaatsanwalt beispielsweise den Kreistag bei der Durchführung des Sofort-Programms auf Mängel in der Erfassung der Marktproduktion und der Handhabung des Ordnungsstrafverfahrens hingewiesen und auf Fragen der gesellschaftlichen Erziehung orientiert. Damit gaben wir den Abgeordneten Anhaltspunkte für ihre Tätigkeit in ihren Wirkungsbereichen. Um den Abgeordneten des Kreistags einen Überblick über die Kriminalität in ihrem Wirkungsbereich zu ermöglichen, erhalten sie seit geraumer Zeit bei Strafverfahren Terminsmitteilung. Eine Reihe von Abgeordneten hat die Gelegenheit wahrgenommen, sich durch Teilnahme an der Verhandlung einen Einblick in die Tätigkeit des Gerichts zu verschaffen. Dabei lernten sie gleichzeitig die Richter, die dann später für die Richterwahl kandidieren werden, auch in der Verhandlung kennen. Besondere Bedeutung hat bekanntlich die Mitarbeit der Richter in den Aktivs der ständigen Kommissionen. Am Kreisgericht Neubrandenburg wirken die vier Richter in den Aktivs der Ständigen Kommissionen „Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz“, „Landwirtschaft“, „Handel und Versorgung“ sowie „Volksbildung und Jugendfragen“ mit. Hinzu kommt noch die Tätigkeit des Notars im Aktiv der Ständigen Kommission „Bauwesen“. Während sich mit den Ständigen Kommissionen Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz sowie Handel und Versorgung schon eine recht fruchtbringende Zusammenarbeit entwickelte, ist jedoch die Zusammenarbeit mit der gerade für unseren Kreis sehr wichtigen Kommission Landwirtschaft noch nicht zufriedenstellend. Diesen Mangel zu überwinden und die Zusammenarbeit mit den anderen ständigen Kommissionen weiter auszubauen und zu festigen, wird eine unserer nächsten Aufgaben sein. Eine besondere Verantwortung in den vollgenossenschaftlichen Dörfern tragen die Gemeindevertretungen. Ihre entscheidende Aufgabe ist es, die Steigerung der Marktproduktion zu organisieren, die innere Festigung der LPG voranzutreiben und das kulturelle Leben zu entwickeln. Die Justizorgane können die Gemeindevertretungen vor allem bei der Behandlung der Fragen der Sicherheit und Ordnung unterstützen. Bereits in den vergangenen Monaten haben wir selbstverständlich in Zusammenarbeit mit den Schöffen laufend Berichterstattungen vor den Gemeindevertretungen organisiert. Eine Reihe der Berichterstattungen wurde vorher in Gemeinderatssitzungen vorbereitet. Dabei leistete uns der für jede Gemeinde angelegte Gemeindespiegel wertvolle Hilfe. Dieser Gemeindespiegel enthält im wesentlichen Übersichten über die wirtschaftliche Entwicklung des Dorfes und der LPG, über die Kriminalität, über die Zahl und Art der Justizaussprachen usw. Die stürmische Entwicklung der letzten Wochen hat uns in der Führung dieser Übersichten ins Hintertreffen geraten lassen; jedoch werden wir diesen Rückstand schnellstens aufholen. Das Ziel unserer Berichterstattungen sollte u. a. die Bildung von Gemeindekommissionen für Sicherheit und Ordnung sein. Dieses Ziel wurde aber nur in wenigen Fällen erreicht. Daher sind wir zu der Auffassung gelangt, daß jeder Berichterstattung eine Ratssitzung vorausgehen muß und daß wir eine konkrete Übersicht über die jeweilige Situation im Dorf haben müssen. Nur so werden wir jedes ressortmäßige Herangehen an die Berichterstattung überwinden. Jeder Richter wird auch in den vom Rat des Kreises gebildeten Operativbrigaden mitwirken, die jeweils für einen MTS-Bereich verantwortlich sind. Während die Mitarbeiter der Verwaltung wöchentlich drei Tage in ihrem Bereich operativ tätig sein werden, wird der Richter nur dann hinzugezogen werden, wenn die Überwindung von Hemmnissen mit den Mitteln der Justiz notwendig ist. Bei der Aufteilung der MTS-Bereiche sind wir davon ausgegangen, daß jeder Richter zugleich in einer LPG dieses Bereichs seine körperliche Arbeit leistet, und zwar in einer solchen LPG, in der ein Schöffenkollektiv besteht, das dadurch gleichzeitig Anleitung erhält. Wir denken, daß auf diese Weise einerseits unsere Tätigkeit in die allgemeine Leitungstätigkeit des Staatsapparates einfließen kann und daß wir andererseits aus der persönlichen Kenntnis der Dinge heraus einen guten Überblick mit konkreten Fakten erhalten. Die regelmäßige gegenseitige Unterrichtung im Kollektiv der Richter und Staatsanwälte die ebenfalls in den Operativbrigaden mitarbeiten bietet die Gewähr, daß jeder einen genauen Überblick über die Lage in allen LPGs und Dörfern erhält, wie dies der Minister der Justiz in seinem Beitrag zum 8. Plenum des Zen- 297 3 NJ 1960 S. 253 ff. (S. 255).;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 297 (NJ DDR 1960, S. 297) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 297 (NJ DDR 1960, S. 297)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Art und Weise der Begehung der Straftaten, ihre Ursachen und begünstigenden Umstände, der entstehende Schaden, die Person des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären haben., tragen auch auf Entlastung gerichtete Beweisanträge bei, die uns übertragenen Aufgaben bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren ist die reale Einschätzung des Leiters über Aufgaben, Ziele und Probleme, die mit dem jeweiligen Ermittlungsverfahren in Verbindung stehen. Dabei handelt es sich um - einen fahnenflüchtig gewordenen Unteroffizier der Grenztruppen der der sich, nachdem ihm wegen Verdachts der Zusammenarbeit mit den Sicherheitsorganen der die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens haben die Untersuchunqsabtoilungen Staatssicherheit die Orientierungen des Ministers für Staatssicherheit zur konsequenten und differenzierten Anwendung des sozialistischen Strafrechts durchzusetzen. die Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Ermit tlungsverfahrens. Gemäß ist nach Durchführung strafprozessualer Prüfungshandlungen von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, wenn entweder kein Straftatverdacht besteht oder die gesetzlichen Voraussetzungen der Strafverfolgung vorliegen. Darüber hinaus ist im Ergebnis dieser Prüfung zu entscheiden, ob von der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens abzusehen, die Sache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege. In Ausnahmefällen können im Ergebnis durchgeführter Prüfungshandlungen Feststellungen getroffen werden, die entsprechend den Regelungen des eine Übergabe der Strafsache an ein gesellschaftliches Organ der Rechtspflege ermöglichen. In der Untersuchungspraxis Staatssicherheit hat diese Entscheidungsbefugnis der Untersuchungsorgane allerdings bisher keine nennenswerte Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen und Möglichkeiten der Dienst-einheiten der Linie Untersuchung im Zusammenhang mit der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens ausgerichtet und an den konkreten Haupttätigkeiten und Realisierungsbedingungen der Arbeit des Untersuchungsführers orientiert sein.

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