Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 292

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 292 (NJ DDR 1960, S. 292); gearbeiteten Plan hegte, die USSR als politische und militärische Macht zu zerstören, um sich nach Belieben nach dem Osten ausdehnen zu können.“3 4 Der Gerichtshof hat die lügnerischen Erklärungen der Angeklagten, die den Überfall auf die Sowjetunion mit einem angeblich drohenden Angriff der Sowjetunion rechtfertigen wollten, richtig eingeschätzt, denn im Urteil heißt es: „Zur Entlastung der Angeklagten wurde vorgebracht, daß der Angriff auf die USSR gerechtfertigt gewesen sei, weil die Sowjetunion einen Angriff auf Deutschland plante und Vorbereitungen zu diesem Zweck getroffen habe. Man kann unmöglich glauben, daß diese Ansicht jemals aufrichtig gehegt wurde. Die Pläne für die wirtschaftliche Ausbeutung der USSR, für die Wegführung großer Bevölkerungsteile, für die Ermordung von Kommissaren und politischen Führern, all dies war ein Teil des sorgfältig vorbereiteten Plans, der am 22. Juni ohne irgendwelche Warnung und ohne den Schatten einer rechtlichen Entschuldigung in die Tat umgesetzt wurde. Es war eine reine Angriffshandlung.“'’' So blieb also der Gerichtshof auf dem Boden der geschichtlichen Wahrheit. Eben deshalb überschüttet die internationale Reaktion das Urteil des Internationalen Militärgerichtes mit übelsten Beschimpfungen. Mit der Verkündung des Urteils endete im Herbst 1946 der Nürnberger Prozeß gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher. In gewissem Grade war dieses Urteil das Ergebnis des in der Geschichte der Menschheit seinem Umfang, seiner Stärke und seiner Zähigkeit nach einmaligen Kampfes, den die freiheitliebenden Völker der Welt gegen die Aggression des Hitlerfaschismus geführt hatten. Einzelne Schwächen des Nürnberger Urteils können seine Bedeutung als ein außerordentlich wichtiges geschichtliches und juristisches Dokument nicht schmälern. Dieses Dokument entlarvt vor der ganzen Welt den verbrecherischen Mechanismus des imperialistischen Krieges und erklärt den Aggressionskrieg selbst zu dem schwersten internationalen Verbrechen. Wie bekannt, nahm die Vollversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1946 einen Beschluß an, der die Prinzipien des internationalen Rechts, welche 3 ebenda, S. 165. 4 ebenda durch das Statut des Nürnberger Gerichts anerkannt worden waren und in dessen Urteil seinen Ausdruck gefunden hatten, bestätigt. Die Vollversammlung erachtete es für erforderlich, diese Prinzipien besonders zu formulieren und sie in der „allgemeinen Kodifizie-rung der Verbrechen gegen den Frieden und die Sicherheit der Menschheit“ niederzulegen. Es ist aber auch bekannt, daß dieser Beschluß dei Vollversammlung nicht durchgeführt wurde. Mehr noch die internationale Reaktion begann einen Angriff gegen die Prinzipien des Nürnberger Urteils und bemühte sich, dieses Urteil als einen Racheakt gegenüber dem besiegten Feinde hinzustellen. Das Wesen dieser reaktionären Äußerungen ist vollkommen klar: Im Urteil des Nürnberger Gerichtshofes sieht die reaktionäre Bourgeoisie einen gefährlichen Präzedenzfall für diejenigen, die in der Gegenwart einen Aggressionskrieg planen und auslösen wollen. Die Atomkriegsbrandstifter haben auch wirklich allen Grund, in dem Urteil des Nürnberger Gerichtshofes einen für sie gefährlichen juristischen Präzedenzfall zu sehen. Im Gedächtnis der fortschrittlichen Menschheit bleibt das Urteil des Nürnberger Tribunals jedoch immer bestehen als das erste und außerordentlich wichtige Dokument in der Geschichte der internatioalen Kriminaljustiz, welche die Verbrechen des Hitlerfaschismus entlarvt und den Aggressionskrieg zum schwersten Verbrechen erklärt hat. Dieses strenge und gerechte Urteil über die Verbrecher, die die Welt in das Grauen des zweiten Weltkrieges gestürzt haben, muß notwendigerweise die Aggressoren daran erinnern, daß derartige Verbrechen nicht ungesühnt bleiben. Gerade darum bemühen sich die Juristen, die die Politik der Stärke unterstützen, und die gelehrten Lakaien der Jurisprudenz, die im Auftrag der imperialistischen Reaktion handeln, das Urteil des Nürnberger Gerichtshofes zu diskreditieren. Die hohen und edlen Prinzipien, die im Urteil des Nürnberger Gerichtshofes ihren Ausdruck gefunden haben, leben weiter und werden den vollen Sieg davontragen, denn sie entsprechen dem Willen Millionen einfacher Menschen, die den Krieg hassen und dafür kämpfen, die Pläne der Brandstifter eines neuen Krieges zu durchkreuzen, und die fest entschlossen sind, die Verbrecher streng zu bestrafen, die einen Anschlag auf den Frieden und die Sicherheit der Völker vorbereiten. Für ewige Freundschaft mit der Sowjetunion Von HANS TESCHNER, Mitarbeiter im Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der DDR Am 8. Mai 1960 jährt sich zum 15. Male der Tag, an dem mit der Unterzeichnung der bedingungslosen Kapitulation der Hitlerarmee der furchtbarste aller Kriege, der die Menschheit unzählige Menschenopfer und riesige Verluste an materiellen Werten kostete, in Europa ein Ende fand. Angesichts der Tatsache, daß heute in Westdeutschland die im zweiten Weltkrieg geschlagenen Kräfte des deutschen Monopolkapitals, Militarismus und Faschismus wieder die entscheidenden Machtpositionen errungen haben und den Versuch unternehmen, durch einen dritten Weltkrieg die erlittene Niederlage zu korrigieren, besitzt die Würdigung des 15. Jahrestages der Befreiung der Völker vom faschistischen Joch eine besondere politische Aktualität. Dieses denkwürdige historische Ereignis muß Anlaß und Mahnung sein, stets und ständig die Lehren des 2. Weltkrieges zu beherzigen und den Kampf für die Sicherung und Festigung des Friedens in der Welt zu verstärken. Es ist eine feststehende geschichtliche Wahrheit: Die Völker der Welt verdanken ihre Rettung vor der faschi- stischen Barbarei in erster Linie dem heldenhaften und opferreichen Kampf des Sowjetvolkes und seiner ruhmreichen Armee, die dem faschistischen Aggressor die entscheidenden Schläge versetzte. Die historische Tat des Sieges der Sowjetunion und der mit ihr verbündeten Staaten der Anti-Hitler-Koalition über den deutschen Faschismus lag nicht nur im Interesse der anderen Völker, sondern entsprach auch den ureigensten Interessen des deutschen Volkes selbst. Sie eröffnete den Weg zur nationalen Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat und leitete damit ein neues Kapitel in der Geschichte des deutschen Volkes ein. Die große Wende, die sich in den verflossenen 15 Jahren in Deutschland vollzogen hat und eine weittragende internationale Bedeutung besitzt, findet ihren sichtbarsten Ausdruck in der Existenz der DDR und der festen Freundschaft, die unseren Arbeiter-und-Bauern-Staat mit der Sowjetunion verbindet. In Gestalt der DDR besteht zum ersten Male in der Geschichte auf deutschem Territorium ein friedliebender 292;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 292 (NJ DDR 1960, S. 292) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 292 (NJ DDR 1960, S. 292)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die sich aus den aktuellen und perspektivischen gesellschaftlichen Bedingung: ergebende Notwendigkeit der weiteren Erhöhung der Wirksamkeit der Untersuchung von politisch-operativen Vorkommnissen. Die Vorkommnisuntersuchung als ein allgemeingültiges Erfordernis für alle Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit , unmittelbar mit Kräften des Gegners und anderen feindlich negativen Personen konfrontiert werden und ihren Angriffen und Provokationen direkt ausgesetzt sind. Dabei ist zu beachten, daß die möglichen Auswirkungen der Erleichterungen des Reiseverkehrs mit den sozialistischen Ländern in den Plänen noch nicht berücksichtigt werden konnten. Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten zu sichern, daß wir die Grundprozesse der politisch-operativen Arbeit - die die operative Personenaufklärung und -kontrolle, die Vorgangsbearbeitung und damit insgesamt die politisch-operative Arbeit zur Klärung der Frage Wer ist wer? unter den Strafgefangenen und zur Einleitung der operativen Personenicontrolle bei operati genen. In Realisierung der dargelegten Abwehrau. darauf Einfluß zu nehmen, daß die Forderungen zur Informationsübernittlung durchgesetzt werden. Die der Gesamtaufgabenstellung Staatssicherheit bei der vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Ougendlicher, Die sich aus den Parteibeschlüssen sowie den Befehlen und Weisungen des Ministors für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung feindlicher Angriffe negativer Erscheinungen erreicht werden muß. Mit der Konzentration der operativen Kräfte und Mittel auf die tatsächlich entscheidenden Sch. müssen die für die Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung und die Erfüllung der Aufgaben besonders bedeutsam sind, und Möglichkeiten des Feindes, auf diese Personenkreise Einfluß zu nehmen und wirksam zu werden; begünstigende Bedingungen und Umstände für das Wirken feindlich-negativer Elemente rechtzeitiger zu erkennen und wirksamer auszuschalten. Auch der Leiter der Bezirksverwaltung Frankfurt gab in seinem Diskussionsbeitrag wertvolle Anregungen zur Verbesserung der Planung der Arbeit mit auf der Grundlage von Füh-rungskonzeptionen. Die Gewährleistung einer konkreten personen- und sachgebundenen Auftragserteilung und Instruierung der bei den Arbeitsberatungen.

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