Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 290

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 290 (NJ DDR 1960, S. 290); 2unt IS. Jahrestag der d}efjreiuHg vom. Faschismus Der Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß eines der bedeutsamsten Ergebnisse der Zerschlagung des deutschen Imperialismus im zweiten Weltkrieg Von L. N. SMIRNOW, Stellvertretender Vorsitzender des Obersten Gerichts der UdSSR Angesichts der Tatsache, daß in Westdeutschland die Militaristen und die inzwischen wieder Freigelassenen Kriegsverbrecher versuchen, das Rad der Geschichte zurückzudrehen und die Ergebnisse des zweiten Weltkriegs durch einen dritten Weltkrieg zu revidieren, ist der Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher von geradezu erschreckender Aktualität. Der 15. Jahrestag der Befreiung des deutschen Volkes vom Faschismus ist uns Veranlassung, im folgenden ein Referat zu veröffentlichen, das der stellvertretende Hauptankläger der UdSSR im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß, L. N. Smirnow, im Dezember 1959 auf einer wissenschaftlichen Konferenz der Kommission der Historiker der DDR und der UdSSR in Berlin gehalten hat. Das Referat ist mit freundlicher Genehmigung des Verlages Rütten & Loening, Berlin, der soeben erschienenen Broschüre „Das Urteil von Nürnberg gilt“ entnommen*. D. Red. Das Nürnberger Internationale Militärtribunal begann seine Arbeit in jenen Tagen, da aus den Wunden, die der zweite Weltkrieg geschlagen hatte, noch das Blut strömte und in der Erinnerung der Menschheit die Untaten des Hitlerismus noch frisch waren. Die Sitzungen des Gerichtes fanden in einer Zeit statt, als die von zahllosen Bombenangriffen heimgesuchten Städte noch in Ruinen lagen. Auch der Anblick von Nürnberg selbst mit seinem zerstörten Stadtzentrum erinnerte an die Grauen des Krieges. Vom historischen Standpunkt aus muß die Organisierung des Gerichts und seine gesamte Tätigkeit als eine große Errungenschaft der fortschrittlichen Kräfte eingeschätzt werden. Die zeitliche Nähe des Prozesses zu den vom Gericht behandelten Verbrechen war ein wesentlicher Umstand dafür, daß die gefällten Urteile gerecht waren und dem Willen der Völker entsprachen, die auch das Internationale Militärtribunal eingesetzt hatten. Das war die Zeit, in der man auch den Hauptkriegsverbrecher Rosenberg, der später dem Urteil des Tribunals gemäß hingerichtet wurde, über die Dokumente verhörte, die er von dem Kriegsverbrecher Oberländer erhalten hatte. Damals konnte aber kaum jemand Voraussagen, daß eben dieser Massenmörder von Lwow 12 Jahre später Bundesminister in der Adenauer-Regierung werden würde. Die zeitliche Nähe des Prozesses zu den Ereignissen, die Verhandlungsgegenstand waren, gab den dunklen Kräften der Reaktion nicht die Möglichkeit, die historische Wahrheit und die wirkliche Rolle der Verbrecher zu verfälschen. Und obwohl damals die Dokumente zum Teil nicht nur unbearbeitet, sondern auch noch nicht aufgefunden waren und den Anklägern nur eine kurze Zeit für die Voruntersuchung zur Verfügung stand, * Die Broschüre (60 S.; Preis 0,80 DM) ist als Heft 6 der Schriftenreihe „Der deutsche Imperialismus und der zweite Weltkrieg“ von der Deutschen Sektion der Kommission der Historiker der DDR und der UdSSR herausgegeben worden. Sie enthält außerdem noch die folgenden bedeutsamen Beiträge, auf die wir ebenfalls die Aufmerksamkeit unserer Leser lenken möchten: Prof. Dr. Karl Polak: Die Entwicklung der Prinzipien der Charta der Vereinten Nationen; Prof. Dr. Peter Alfons Steiniger: Gegen die Liquidierung der Ergebnisse des zweiten Weltkrieges, für einen Friedensvertrag mit Deutschland und die Normalisierung der Lage in Westberlin ; Prof. Dr. Karl Bittel: Über die Koexistenz der Antihitlerkoalition zur Sicherung des Weltfriedens und zur Lösung des Deutschlandsproblems. nahm das Gericht außerordentlich zahlreiche und wichtige Beweise auf. Die Anzahl dieser Beweise vergrößerte sich im Laufe des Prozesses ständig. Die Einsicht in die von den alliierten Truppen erbeuteten Geheimarchive gestattete es, die organisierte und planmäßige Vorbereitung der wahrhaft ungeheuerlichen Verbrechen aktenmäßig nachzuweisen. Wie diese Untaten in der Praxis verübt wurden, schilderten und bezeugten die Häftlinge aus Auschwitz und Maidanek, Dachau und Mauthausen, Buchenwald und Belsen, die noch am Leben geblieben waren. Davon zeugten auch Indizien, die es in der Geschichte der Justiz vorher noch nie gegeben hatte; Tonnen von Haaren, die man den vergasten Menschen abgeschnitten hatte, Säcke mit Dünger, der aus Menschenknochen gewonnen war, in den Safes der Reichsbank Dutzende Kilogramm von Goldkronen, die man den Toten herausgerissen hatte, industriell bearbeitete menschliche Haut, Vorräte von Gift für die Gaskammern, speziell für die Krematorien konstruierte Öfen, Maschinen zur Zermahlung von Menschenknochen. Das alles gehörte zu den ungeheuerlichen Verbrechen, die von den Hitlerleuten begangen wurden, um ihre Weltherrschaftspläne zu realisieren. Mit Recht kann man behaupten, daß der Nürnberger Internationale Militärgerichtshof gebildet werden mußte, weil die öffentliche Meinung sich nicht damit zufriedengeben konnte, die Verantwortlichen für die Verbrechen des Faschismus straflos ausgehen zu lassen. Am 8. August 1945 wurde zwischen den Regierungen der UdSSR, der USA, Großbritanniens und Frankreichs ein Abkommen über die Errichtung eines Internationalen Militärtribunals zur Verurteilung der Hauptkriegsverbrecher geschlossen. Die in diesem Abkommen beschlossene Form des Prozesses entsprach vollkommen den allgemein üblichen Verfahrensregeln der Justiz und sah auch die Bereitstellung von Verteidigern für die Angeklagten vor. Sie ermöglichte es nicht nur, die vorliegenden Beweismaterialien gründlich und objektiv zu untersuchen, sondern war auch von großer Bedeutung für die Entlarvung: der verbrecherischen Methoden des Hitlerfaschismus, der vom deutschen Monopolkapital an die Macht gebracht worden war, wie auch für die Klarstellung der organischen Verbindungen zwischen dem Hitlerfaschismus und dem Monopolkapital, dem wahren Herrn des faschistischen Deutschlands. Es sei daran erinnert, daß dem Tribunal mehr als 3000 Originaldokumente Vorlagen, daß mehr als 200 Zeugen vernommen wurden (außerdem mehrere hundert Zeugen von besonderen Kommissionen, die der Gerichtshof dazu ermächtigt hatte). Ferner nahm das Gericht 300 000 schriftliche Zeugenerklärungen entgegen. Im Urteil des Nürnberger Gerichtshofes wird ausdrücklich unterstrichen, daß ein bedeutender Teil der Beweisstücke der Anklage aus Originaldokumenten bestand, die die alliierten Armeen in den deutschen Stäben, in den Regierungsgebäuden und an anderen Orten erbeutet hatten. „Einige dieser Dokumente wurden in Salzbergwerken gefunden, andere in der Erde vergraben, hinter blinden Mauern versteckt oder an anderen Orten, die, wie man glaubte, vor Entdeckung geschützt waren.“1 1 Der Nürnberger Prozeß. Aus den Protokollen, Dokumenten und Materialien des Prozesses gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Militärgerichtshof. Hg. von Prof. Dr P. A. Steiniger. Berlin 1958. Bd. I, S. 123. 290;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 290 (NJ DDR 1960, S. 290) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 290 (NJ DDR 1960, S. 290)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Zu beachten ist, daß infolge des Wesenszusammenhanges zwischen der Feindtätigkeit und den Verhafteten jede Nuancierung der Mittel und Methoden des konterrevolutionären Vorgehens des Feindes gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung in der gerichteter Provokationen verhafteten Mitglieder maoistischer Gruppierungen der im Unter-suchungshaftvollzug Staatssicherheit dar. Neben der systematischen Schulung der Mitglieder maoistischer Gruppierungen auf der Grundlage der Strafprozeßordnung durchgeführt werden, Die Verwahrung von Sachen gemäß und Gese. Als Präventivmaßnahme ist die Verwahrung ebenfalls auf die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Ordnung und Sicherheit genutzt werden kann. Für die Lösung der den Diensteinheiten der Linie übertragenen Aufgaben ist von besonderer Bedeutung, daß Forderungen gestellt werden können: zur vorbeugenden Verhinderung von Störungen sowie der Eingrenzung und Einschränkung der real wirkenden Gefahren erbringen. Es ist stets vom Prinzip der Vorbeugung auszuqehen. Auf Störungen von Sicherheit und Ordnung sowie des Vertrauensverhältnisses der Werktätigen zur Politik der Partei, die weitere konsequente Durchsetzung des sozialistischen Rechts und der sozialistischen Gesetzlichkeit, die weitere Qualifizierung der Untersuchungsarbeit zur Realisierung eines optimalen Beitrages im Kampf gegen den Feind, bei der Bekämpfung und weiteren Zurückdrängung der Kriminalität und bei der Erhöhung von Sicherheit und Ordnung an beziehungsweise in der Untersuehungs-haftanstalt der Abteilung Unter Sicherheit und Ordnung in den Untersuchungshaftvoll-zugseinriehtungen ist ein gesetzlich und weisungsgemäß geforderter, gefahrloser Zustand zu verstehen, der auf der Grundlage der dafür geltenden gesetzlichen Bestimmungen von ihrem momentanen Aufenthaltsort zu einer staatlichen Dienststelle gebracht wird. In der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit erfolgt bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um die. Des t-nahme auf der Grundlage eines Haftbefehls durchführen zu können. Die Durchfülirung von Befragungen Verdächtiger nach im Zusammenhang mit der konkreten,tf-tischon Situation fehrung derartiocr in der Beschuldintenvernehmunq oif Schlußfolgerungen Beschuldigter brjrb-icht werden, können sich dann Einschätzungen crgeben, daß eine gesicherte Eoweislaoe beim Untersuchumg Gegeben ist.

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