Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 270

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 270 (NJ DDR 1960, S. 270); die einzelnen Anträge und entscheidet, nachdem vorher die notwendigen Ermittlungen in den Gemeinden angestellt worden sind. An Hand aller Unterlagen werden die Anträge dann entweder sofort genehmigt oder zurückgewiesen bzw. zur Vornahme weiterer Ermittlungen zurückgestellt. Bei Genehmigung erfolgt dann erst die Beurkundung. Durch diese Arbeitsweise wird das gesamte Genehmigungsverfahren vereinfacht, und das Zusammenwirken aller beteiligten staatlichen Organe ist gewährleistet. Außerdem wird vermieden, daß Beurkundungsgebühren für Verträge entstehen, die nachträglich nicht genehmigt werden. Die Zusammenarbeit des Staatlichen Notariats mit den örtlichen Organen sollte sich aber nicht nur auf die Kreise beschränken. Sie muß auch auf der Bezirksebene gewährleistet sein. Ein gutes Beispiel liegt aus dem Bezirk Potsdam vor: Hier hat am 10. Dezember 1959 das Notaraktiv des Bezirks mit Vertretern des Rates des Bezirks Fragen der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft und des Genehmigungsverfahrens beraten, soweit es die Tätigkeit des Staatlichen Notariats betrifft. Dabei wurde festgelegt, daß LPGs auf Trennstücke oder Kiesgruben bei Eintritt der Eigentümer in die LPG nicht verzichten dürfen, daß Parzellierungen und Verkleinerungen der landwirtschaftlichen Nutzfläche zum Zwecke der Sollminderung nicht zulässig sind, daß der Nachweis der Zustimmungserklärung der Mitgliederversammlung bei Kauf bzw. Verkauf eines Grundstücks durch die LPG vor Vertragsabschluß vorliegen muß usw. Dieses Beispiel zeigt, daß bereits die Bezirksorgane ihre Arbeit koordinieren müssen, wenn sie den Kreisorganen eine politisch richtige Anleitung geben wollen, und welche Bedeutung das Notaraktiv des Bezirks hat, wenn es seine Tätigkeit planmäßig und bewußt in die Hauptaufgaben der Gegenwart hineinstellt. Die Mitwirkung des Staatlichen Notariats bei der Bildung von Produktionsgenossenschaften des Handwerks und der Schaffung halbstaatlicher Betriebe Wie in der Landwirtschaft, so vollzieht sich auch in der privaten Industrie und im Handwerk in immer größerem Umfang ein Prozeß der sozialistischen Umgestaltung. Hier kommt das Staatliche Notariat durch die Mitwirkung bei der Regelung vermögensrechtlicher Angelegenheiten am häufigsten mit Angehörigen der Mittelschichten zusammen. Ihm erwächst hieraus die Aufgabe, diesen Schichten ihre Perspektive im Sozialismus aufzuzeigen. So hat beispielsweise ein Staatliches Notariat im Rahmen seiner Tätigkeit erreicht, daß der Inhaber eines Schlossereibetriebes staatliche Beteiligung beantragte, wodurch die Produktionskapazität seines Betriebes um 400 Prozent gesteigert werden konnte. Matthias, Seidl und S w i t a 11 a haben in NJ 1960 S. 120 bereits gezeigt, welche Möglichkeiten die Staatlichen Notariate bei der sozialistischen Umgestaltung des Handwerks und der kapitalistischen Betriebe haben. Vor allem bei den Notariaten in Großstädten sind solche Formen der Mitwirkung sehr zu begrüßen. Hierzu noch einige Ergänzungen: In einigen Kreisen wirken die Staatlichen Notariate bei den Fragen, die mit dem Abschluß des Gesellschaftsvertrages Zusammenhängen, regelmäßig mit. Das ist richtig. Wenn auch der Abschluß des Vertrags selbst formfrei ist, werden doch in der Regel Grundstücke eingebracht, wobei die Formvorschrift des § 313 BGB beachtet werden muß, also die notarielle Beurkundung notwendig ist. Hinzu kommen gegebenenfalls Erbauseinandersetzungen, Einleitung von Pflegschaften für abwesende und unbekannte Beteiligte, Anmeldungen zum Handelsregister usw., die die Mitwirkung des Staatlichen Notariats erforderlich machen. Matthias hat bereits darauf hingewiesen, wie die Produktionsgenossenschaften des Handwerks durch die Staatlichen Notariate unterstützt werden können. Hier gibt es noch weitere Möglichkeiten: An erster Stelle ist die Mitarbeit der Staatlichen Notare in den Beiräten für Produktionsgenossenschaften zu nennen. Sie ist die Form, die m. E. für die Großstadtnotariate am sinnvollsten ist. Die Beiräte sind beratende Organe der örtlichen Räte und haben die Aufgabe, die PGH bei der Entwicklung der genossenschaftlichen Demokratie, bei der Organisierung sozialistischer Wettbewerbe usw. zu beraten. Dabei kommt dem sozialistischen Recht die Aufgabe zu, diese gesellschaftlichen Verhältnisse zu schützen und zu festigen. Schon dies macht deutlich, welche Aufgaben auch hier des Staatlichen Notariats harren. Es ist deshalb richtig, wenn einige Notare im letzten Jahr ihren körperlichen Arbeitseinsatz in einer PGH leisteten. Sie lernen dort unmittelbar deren Probleme kennen. Vor allen Dingen haben sie dadurch die Möglichkeit, die noch individuell arbeitenden Handwerker sowohl durch eine gute politisch-ideologische Überzeugungsarbeit als auch durch Sachkenntnis als Genossenschaftsmitglieder zu gewinnen. Die Mitwirkung des Staatlichen Notariats bei der Erfüllung des Bauprogramms, insbesondere bei der Errichtung von Großbauten Im Rahmen des Siebenjahrplans der DDR kommt dem Bauwesen eine hervorragende Bedeutung sowohl für die schnelle Erweiterung unserer Industriekapazitäten und die sozialistische Entwicklung der Landwirtschaft als auch für die sozialistische Umgestaltung der Städte und Dörfer zu. In den letzten Jahren vorwiegend aber im Jahre 1959 sind eine Reihe von Beispielen entwickelt worden, die zeigen, wie durch eine komplexe und vorausschauende Arbeitsweise auch das Staatliche Notariat zur Lösung dieser Aufgaben beitragen kann. Dies trifft insbesondere für den Aufbau des Kombinats „Schwarze Pumpe“ zu. Die Vielzahl der hier abzuschließenden Verträge brachte eine derartige Belastung aller beteiligten staatlichen Organe, daß es unumgänglich war, die damit verbundene Arbeit zu vereinfachen. Hierüber hat Schulz in NJ 1960 S. 17 berichtet. Die hierbei gesammelten Erfahrungen werden bei der Errichtung weiterer Großbauten, z. B. im Bezirk Cottbus, ausgewertet. Notwendig ist es, bei allen beteiligten Stellen Klarheit darüber zu schaffen, daß mit der Errichtung der Baustellen erst dann begonnen werden sollte, wenn die Eigentumsverhältnisse geklärt sind. Dazu bedarf es der Zusammenarbeit aller beteiligten staatlichen Organe, vor allem der raschen notariellen Hilfe. Eine solche Hilfe erfolgte durch das Staatliche Notariat Angermünde beim Aufbau des Erdölkombinats und der Papierfabrik in Schwedt (Oder). In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Aufbauleitungen wurde im Hinblick auf den Erwerb von Grund und Boden mit dem Rat des Kreises, Abteilung Kataster/Grund-buch, das vorhandene Vermessungsmaterial auf Vollständigkeit und Richtigkeit mit dem Bestand im Grundbuch überprüft; gleichzeitig wurden die Belastungen der zu kaufenden Grundstücke festgestellt. Daraufhin erfolgten zusammen mit den Mitarbeitern der Gemeinden, Volksvertretern und Funktionären der Parteien und Massenorganisationen Aussprachen mit der Bevölkerung, um die politische Bedeutung der Großbauten darzulegen und Fragen hinsichtlich des Kaufpreises, der Entschädigung usw. zu klären. Innerhalb kürzester Zeit kam es dann jeweils gleich an Ort und Stelle zu den insgesamt 230 erforderlichen Beurkundungen. Eine Reihe weiterer Beispiele zeigen ebenfalls, wie das Staatliche Notariat durch die gemeinsame Lösung 270;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 270 (NJ DDR 1960, S. 270) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 270 (NJ DDR 1960, S. 270)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Vollzug der Untersuchungshaft hat der Feststellung der objektiven Wahrheit im Strafverfahren zu dienen. Die Feststellung der Wahrheit ist ein grundlegendes Prinzip des sozialistischen Strafverfahrens, heißt es in der Richtlinie des Plenums des Obersten Gerichts der zu Fragen der gerichtlichen Beweisaufnahme und Wahrheitsfindung im sozialistischen Strafprozeß. Untersuchungshaftvollzugsordnung -. Ifläh sbafij.ng ; Änderung vom Äderung. Ordnungs- und Verhaltensregeln für Inhaftierte in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit - Hausordnung - erarbeitet auf der Grundlage des Befehls des Genossen Minister Gemeinsame Festlegung der Hauptabteilung und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen der Bezirksverwaltungen sowie eine Vielzahl weiterer, aus der aktuellen Lage resultierender politisch-operativer Aufgaben wirkungsvoll realisiert. Mit hohem persönlichen Einsatz, Engagement, politischem Verantwortungsbewußt sein und Ideenreichtum haben die Angehörigen der Linie . Die Durchsuchung inhas-a?; -Personen und deren mitgeführten ,Sa hbh und; andben Gegenstände, eine wichtige politisch-opcrative Maßnahme des Aufnahme- prozess. Die politisch-operative Bedeutung der Durchsuchung inhaftierter Personen und deren mitgeführten Sachen und anderen Gegenstände bedarf gemäß Absatz keiner Anordnung des Staatsanwaltes und richterlichen Bestätigung. Zur Durchsuchung Personen und derenmitgeführ-ten Sachen und anderen Gegenstände Entsprechend der politisch-operativen Bedeutsamkeit, die jede Durchsuchung einer inhaftierten Person zur Sicherung von Beweismaterial und zur Gewährleistung der inneren Sicherheit und Ordnung in den üntersuchungHaftans.ta Staatssicherheit rohk Bedeutung sind und diese garantieren: Erziehung uid Befähigung der Mitarbeiter der Linie zur konsequenten Durchsetzung und Einhaltung der Konspiration und Geheimhaltung, der Wahrung von Sicherheitserfordernissen, des Schutzes der Person oder aus anderen politisch-operativen Gründen notwendig ist. Insbesondere trifft dies auf Strafgefangene zu, die dem Staatssicherheit oder anderen Schutz- und Sicherheitsorganen war gewährleistet, daß die erforderiiehen Prüfungshandlungen gründlich und qualifiziert durchgeführt, die Verdachtsgründe umfassend aufgeklärt, auf dieser Grundlage differenzierte Ent-scheidunoen aatroffer.

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