Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 268

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 268 (NJ DDR 1960, S. 268); Zur Vorbereitung der zentralen Jioufjereuz der J’ustizfjunktionüre Die Arbeit des Staatlichen Notariats bewußt in den sozialistischen Umwälzungsprozeß hineinstellen Von HEINZ RICHTER, Hauptreferent im Ministerium der Justiz In der Deutschen Demokratischen Republik befinden wir uns gegenwärtig in einer umfassenden Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse auf politischem, ökonomischem, ideologischem und kulturellem Gebiet. Es gilt, in historisch kurzer Zeit den Sozialismus zum Siege zu führen. Richtschnur hierbei ist das in Durchführung der Beschlüsse des V. Parteitags der SED von der Volkskammer der DDR beschlossene Gesetz über den Siebenjahrplan. Die sozialistische Umgestaltung stellt auch das Staatliche Notariat in der Deutschen Demokratischen Republik vor große Aufgaben. Die Entwicklung des Staatlichen Notariats zu einem sozialistisch arbeitenden Staatsorgan erfordert, daß seine Tätigkeit bewußt die Umwälzung gestalten hilft. -Sie darf nicht Selbstzweck, sondern muß Bestandteil der gesamten staatlichen Leitung sein, die von den objektiven Gesetzmäßigkeiten der gesellschaftlichen Entwicklung ausgeht. Dies ist aber nur dann möglich, wenn die Justizorgane, und damit auch das Staatliche Notariat, die z. T. heute noch vorhandene Isoliertheit von der allgemeinen staatlichen Leitungstätigkeit bei ihrer Arbeit überwinden. Dazu ist die unmittelbare Verbindung der Justizorgane mit den örtlichen Volksvertretungen und ihren Räten unerläßliche Voraussetzung. Seit dem V. Parteitag sind die Staatlichen Notariate immer mehr aus ihrer früheren Enge herausgetreten. Trotzdem gibt es noch eine Reihe Staatlicher Notariate, wo der Umschwung noch nicht vollzogen worden ist. Das zeigt sich besonders im Hang einiger Notare zum bürgerlichen Normativismus. Diesen Notaren ist noch nicht klargeworden, daß es bei der revolutionären Umwälzung der gesamten gesellschaftlichen Verhältnisse „keine Inseln gibt, keine gegenüber der Gesamtbewegung neutralen Lebens- und ihnen entsprechende Rechtsgebiete, in denen sich die Verhältnisse der alten kapitalistischen Gesellschaft und die ihnen entsprechende rechtliche Regelung halten könnten“.i Deshalb kommt es jetzt für alle Staatlichen Notariate darauf an, diesen großen Umschwung zu vollziehen, wenn sie der Forderung, ihre Arbeit bewußt in den sozialistischen Umwälzungsprozeß hineinzustellen, gerecht werden wollen. Die Notare kommen mit vielen Menschen zusammen, die noch stark vom bürgerlichen Rechtsdenken durchdrungen sind. Während aber das bürgerliche Recht die Individualisierung förderte, ist es die Aufgabe des sozialistischen Rechts, das Individuum aus dieser Enge endgültig zu befreien. In diesem Prozeß der Erziehung des Menschen vom Egoistischen zum Kollektiven kommen dem Staatlichen Notariat große Aufgaben zu. Es sind die gleichen Aufgaben, wie sie im Bereich des Zivilrechts von allen Justizorganen zu lösen sind. Die politische Schlagkraft der Arbeit des Staatlichen Notariats bei der Lösung von Widersprüchen ist aber nur gewährleistet, wenn seine Tätigkeit mit dem gesamten Programm des ökonomischen, politischen und kulturellen Aufbaus des Sozialismus übereinstimmt. Das setzt ein systematisches, geplantes und bewußtes Zusammenwirken mit den örtlichen Organen der Staatsmacht voraus. Die alte Vorstellung, daß die Konkretisierung der sich aus dem Siebenjahrplan ergebenden l Polak, Zur Lage der Staats- und Rechtswissenschaft, Staat und Recht 1959 S. 1327. Aufgaben für die Justizorgane nicht durch die örtlichen Volksvertretungen erfolgt, muß schnellstens restlos überwunden werden. Die Notare, die nicht die Beschlüsse der örtlichen Volksvertretungen zur Grundlage ihrer Arbeit machen, werden mit den objektiven Gesetzmäßigkeiten unserer Entwicklung in Konflikt kommen. Wie alle Staatsorgane muß sich auch das Staatliche Notariat in die gesamtstaatliche Tätigkeit einfügen. Wie dies gegenwärtig schon geschieht, soll an Hand einiger Schwerpunkte gezeigt werden. Die Mitwirkung des Staatlichen Notariats bei der weiteren sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft Die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft, d. h. der Übergang von der einzelbäuerlichen Produktion zur genossenschaftlichen Großproduktion, ist eine komplizierte Aufgabe in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus. Sie erfordert von allen Organen des Staatsapparates eine von hohem Verantwortungsbewußtsein und großer Sachkenntnis getragene staatliche Leitungstätigkeit. Davon sind die Notare nicht ausgenommen. Sie haben mit ihren Mitteln die Umgestaltung zur sozialistischen Landwirtschaft zu schützen und zu fördern. Damit verwirklichen sie als staatliche Organe die Forderung des V. Parteitags, „die Durchführung der fachlichen Aufgaben mit der ideologisch-politischen Arbeit zu verbinden“2. Welche Möglichkeiten hierbei dem Staatlichen Notariat gegeben sind, mag die Tatsache deutlich machen, daß im Jahre 1959 zum Teil unter erschwerten Bedingungen (Verkehrsverhältnisse usw.) 12 437 auswärtige Sprechtage, d. h. in den Dörfern, durchgeführt worden sind. Der Staatliche Notar ist in den Dörfern unserer Republik zu einem geachteten Funktionär unseres Arbeiter-und-Bauern-Staates geworden. Die „Herauslösung der Justiztätigkeit aus der alten, formal-juristischen Begriffswelt, die die Tätigkeit der Justizorgane dem Leben entfremdete“3, kommt in der Arbeit des Staatlichen Notariats gegenwärtig überzeugend bei der sozialistischen Umgestaltung der Landwirtschaft zum Ausdruck. Ein gutes Beispiel wurde im kreis Eilenburg, dem ersten vollgenossenschaftlichen Kreis unserer Republik, geschaffen. Der Notar half bei der Klärung rechtlicher Probleme, die u. a. mit den Mitteln der notariellen Tätigkeit gelöst werden konnten. Es handelte sich hierbei vornehmlich um Fragen des LPG-Rechts, um Erbauseinandersetzungen, Überlassungsverträge, Herabsetzung von Altenteilsleistungen und hypothekarische Belastungen, die die Einzelbauern zunächst vom Eintritt in die LPG zurückhielten. In den Monaten November und Dezember 1959 stieg die notarielle Tätigkeit dann auch stark an. Im Dezember wurden an Beurkundungen, die mit der genossenschaftlichen Entwicklung im Kreis zusammenhingen, allein soviel Verträge abgeschlossen, wie sonst in einem Quartal. Bei Überlassungsverträgen wurde konse- 2 Ulbricht, Der Kampf um den Frieden, für den Sieg des Sozialismus, für die nationale Wiedergeburt Deutschlands als friedliebender, demokratischer Staat, Berlin 1958, S. 35. 3 Bericht des Ständigen Ausschusses für die örtlichen Volksvertretungen zum Gesetz über die Wahl der Richter der Kreis-und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen, NJ 1959 S. 694. 268;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 268 (NJ DDR 1960, S. 268) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 268 (NJ DDR 1960, S. 268)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der operativen Diensteinheiten haben zu gewährleisten, daß bei politisch-operativer Notwendigkeit Zersetzungsmaßnahmen als unmittelbarer Bestandteil der offensiven Bearbeitung Operativer Vorgänge angewandt werden. Zersetzungsmaßnahmen sind insbesondere anzuwenden: wenn in der Bearbeitung Operativer Vorgänge als auch vorbeugender Aktivitäten außerhalb der Vorgangsbearbeitung zur Verhinderung feindlicher Zusammenschlüsse. Hauptkräfte der Durchführung der sind die. Die setzt operativ bedeutsame Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über begünstigende Bedingungen und Umstände für die Begehung und Verschleierung feindlich-negativer Handlungen sowie über die Gefährdung von Ordnung und Sicherheit; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über feindlich-negative Personen, Gruppen und Gruppierungen und ihr Wirksamwerden im Innern der sowie entsprechende Informationen und Beweise zur Durchführung erforderlicher vorbeugender, schadensverhütender Maßnahmen; Hierzu gehören Informationen und Beweise über die Tätigkeit der agenturführenden Dienststellen der imperalistischen Geheimdienste der und der anderen imperialistischen Hauptländer, voigatlleni über die Angriffsrichtungen, die Art und Weise der Sammlung.

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