Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 264

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 264 (NJ DDR 1960, S. 264); sammenleben von Menschen sehr bald zur Gewohnheit werden wird.“ i6 Und in der Schrift „Werden die Bolschewiki die Staatsmacht behaupten?“ schreibt Lenin: „Darüber hinaus besitzen wir ein ,Wundermittel“, um unseren Staatsapparat sofort, mit einem Schlage z u verzehnfachen, ein Mittel, über das kein einziger kapitalistischer Staat jemals verfügt hat oder je verfügen kann. Dieses Wundermittel ist die Heranziehung der Werktätigen, die Heranziehung der armen Bevölkerung zur täglichen Arbeit an der Verwaltung des Staates.“ 17 Nach der Errichtung der Sowjetmacht entwickelte Lenin diesen Gedanken auf Grund der gesammelten revolutionären Erfahrungen weiter. Auf dem III. Sowjetkongreß sagte er zur Organisierung der Gerichte: „Mag man darüber schreien, daß wir das alte Gerichtswesen nicht reformiert, sondern sofort zum alten Eisen geworfen haben. Wir haben auf diese Weise die Bahn frei gemacht für ein wirkliches Volksgericht, und nicht so sehr durch Strafen, als vielmehr durch das Beispiel der Massen, durch die Autorität der Werktätigen, ohne alle Formalitäten, wird das Gerichtswesen aus einem Werkzeug der Ausbeutung zu einem Werkzeug der Erziehung auf der festen Grundlage der sozialistischen Gesellschaft.“ 18 Diese theoretischen Grundsätze, die Lenin aus allen Erfahrungen der Revolution verallgemeinerte, wandte er konsequent in allen praktischen Fragen der Kriminalitätsbekämpfung an. In dem von Lenin verfaßten Brief des Zentralkomitees an die Parteiorganisationen „Alle zum Kampf gegen Denikin!“ wendete er diese marxistischen Prinzipien auf den Kampf gegen das Deserteurunwesen an. Es heißt dort: „Hierzu muß bemerkt werden, daß die Möglichkeit der Einwirkung auf die Deserteure durch Überzeugung und der Erfolg einer solchen Einwirkung ein ganz besonderes Verhalten des Arbeiterstaates zur Bauernschaft zeigt, zum Unterschied vom Staat der Gutsbesitzer und vom Staat der Kapitalisten. Die Herrschaft des Stockes oder der Druck des Hungers ist die einzige Quelle der Disziplin für diese beiden letztgenannten Arten von Staaten. Für den Arbeiterstaat oder für die Diktatur des Proletariats ist eine andere Quelle der Disziplin möglich: die Überzeugung der Bauern durch die Arbeiter, ihr kameradschaftliches Bündnis.“ 19 In ähnlicher Weise äußerte sich Lenin auch hinsichtlich des Kampfes gegen den Bürokratismus, den er für einen gefährlichen Ausdruck der bürgerlichen Ideologie im Sowjetapparat hielt: „Der schlimmste innere Feind ist bei uns der Bürokrat Dieser Feinde müssen wir uns entledigen und mit Hilfe aller bewußten Arbeiter und Bauern werden wir ihm zu Leibe rücken.“ 20 Dieser Charakter des Gerichts als Organ der Erziehung zur Disziplin findet klaren Ausdruck auch im sozialistischen Strafensystem, an dessen Ausarbeitung Lenin erheblichen Anteil hatte. Er kommt insbesondere wie im einzelnen noch gezeigt wird in der großen Rolle der Strafen ohne Freiheitsentzug zum Ausdruck. Zusammenfassend und mit großer Prägnanz charakterisierte Lenin die Stellung des Gerichts als Organ der einheitlichen proletarischen Staatsgewalt in seiner programmatischen Arbeit „Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht“, wobei er gleichzeitig allen bürgerlichen und kleinbürgerlichen Auffassungen über das Gericht den Kampf ansagte: „Man fühlt, daß die aus der Zeit des Joches der Gutsbesitzer und der Bourgeoisie übernommene Auffassung des Volkes vom Gericht als etwas Bürokratischem, Frem- 16 Lenin, A. W., Bd. II, S. 237. 17 Lenin, Das Jahr 1917, Berlin 1957, S. 411 f. 18 Lenin, Uber 'die Tätigkeit des Rates der Volkskommissare, Berlin 1957, S. 13. 19 Lenin, A. W., Bd. II, S. 588. 20 Lenin, Über den Kampf um den Frieden, Berlin 1950, S. 279 f. dem noch nicht endgültig überwunden ist. Es fehlt an der genügenden Erkenntnis, daß das Gericht ein Organ zur Heranziehung gerade der gesamten armen Bevölkerung zur Staatsverwaltung ist (denn die gerichtliche Tätigkeit ist eine der Funktionen der Staatsverwaltung), daß das Gericht ein Organ der Macht des Proletariats und der armen Bauernschaft ist, daß das Gericht ein Werkzeug der Erziehung zur Disziplin ist.“ 21 Das Gericht ist, wie Lenin hier ausdrücklich unterstreicht, ein Organ der proletarischen Macht, die gerichtliche Tätigkeit eine Form der staatlichen Leitung. Das Gericht hat seinem Charakter, seiner Rolle und Tätigkeit nach keine anderen Funktionen als die anderen Sowjetorgane. Es ist ebenso wie diese ein Organ der Machtausübung der Werktätigen, und seine Hauptaufgabe ist der Kampf um die Herausbildung des sozialistischen Bewußtseins wie dies Aufgabe der gesamten Sowjetorganisation ist. II Lenin unterstrich nicht nur die für die gesamte Staatsmacht einheitliche Aufgabe, die sozialistische Umwälzung allseitig zu organisieren. Er wies auch darauf hin, daß die Organisierung des Aufbaus des Sozialismus untrennbar mit dem Kampf gegen alle Überreste der alten Ordnung in politischer, ökonomischer und ideologischer Hinsicht verbunden ist. Die unmittelbare Organisierung des sozialistischen Aufbaus und die Aufgaben, die gegenwärtig mit „Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung“ bezeichnet werden, sind nicht verschiedene Aufgaben. Sie sind zwei untrennbarbverbundene Seiten der sozialistischen Umwälzung, und jeder Akt der sozialistischen Umwälzung enthält diese beiden Seiten. Deshalb können die Fragen der Sicherheit und Ordnung auch kein „Ressortgebiet“ der Sicherheitsorgane sein. Die Fragen der Ordnung und Sicherheit müssen Gegenstand der gesamten staatsorganisatorischen Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht werden. Bereits unmittelbar nach der Oktoberrevolution, in dem Aufruf „An die Bevölkerung“, stellte Lenin diese Einheit der Aufgaben der Machtausübung durch das Proletariat her: „Genossen Werktätige! Denkt daran, daß Ihr selber jetzt den Staat verwaltet. Niemand wird Euch helfen, wenn Ihr selber Euch nicht vereinigt und alle Angelegenheiten des Staates in Eure Hände nehmt Schließt Euch um Eure Sowjets zusammen. Stärkt sie . Führt strengste revolutionäre Ordnung ein, unterdrückt schonungslos jede anarchistische Regung von Säufern, Raufbolden, konterrevolutionären Offiziersschülern, Kor-nilowleuten usw. Führt strengste Kontrolle über die Produktion und über die Erfassung der Produkte ein. Nehmt jeden fest und stellt ihn vor das revolutionäre Volksgericht, der es wagt, die Sache des Volkes zu schädigen “ 22 Auch in der späteren Zeit betrachtete Lenin die Frage der Sicherheit und Ordnung nie als Ressortangelegenheit der Justiz. Verantwortlich waren für ihn die örtlichen Sowjet- und Parteiorgane. So schrieb Lenin an die Genossen einer örtlichen Parteiorganisation, die über Übergriffe und Schädlingstätigkeit einiger Funktionäre Beschwerde führten: „Mit allen Kräften an Ort und Stelle mit der Konterrevolution zu kämpfen, ist aber eine der allerwichtigsten Aufgaben der örtlichen Parteiorganisationen, damit auch die Eurige. Es ist Eure Pflicht und Schuldigkeit, in Verbindung mit dem Kreis und wenn das nicht hilft, dem Gouvernementsparteikomitee zu erreichen, daß derartige Konterrevolutionäre und Schurken, von denen Ihr berichtet, verhaftet und dem Revolutionstribunal übergeben werden.“ 23 21 Lenin, Die nächsten Aufgaben der Sowjetmacht, A. W., Bd. II, S. 382. 22 Lenin, Das Jahr 1917, Berlin 1957, S. 510. 23 Lenin, Werke, Bd. 35, S. 401 (russ.); deutsch: Sämtliche Werke, Bd. XXVI, Moskau 1940, S. 177 (die vorliegende Übersetzung stammt vom Verfasser). 264;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 264 (NJ DDR 1960, S. 264) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 264 (NJ DDR 1960, S. 264)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

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