Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 26

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 26 (NJ DDR 1960, S. 26); Staatsanwalt etwa der Regelfall sein soll. Die Anzahl derartig eingeleiteter Verfahren wird im Gegenteil sogar außerordentlich gering sein. Worauf es ankommt ist, daß wir das prinzipiell Neue der Tätigkeit des Gerichts, des Inhalts des sozialistischen Zivilverfahrens und der Stellung der Parteien und Beteiligten im Zivilprozeß erkennen. 3. Ich habe bereits zum Anfang auf die Bedeutung der engen Zusammenarbeit zwischen Gericht und örtlichen Staatsorganen hingewiesen. Eine der wichtigsten Formen dieser Zusammenarbeit ist die Mitwirkung der örtlichen Organe im Zivilprozeß. Das Gericht kann nicht die Aufgaben anderer Staatsorgane übernehmen, insbesondere nicht wirtschaftlich-organisatorische Maßnahmen durchführen. Um den dem einzelnen Konflikt zugrundeliegenden Widerspruch lösen zu können und um seine gesellschaftlichen Ursachen zu erkennen, muß sich das Gericht auf die Erfahrungen der örtlichen Organe stützen. Es muß deren Beschlüsse kennen und sie beachten. Die Mitwirkung der örtlichen Organe beschränkt sich nicht darauf, daß von den Fachorganen der örtlichen Räte Berichte oder gutachtliche Äußerungen an das Gericht gegeben werden. Das Gericht muß sich Klarheit über die Ökonomischen und politischen Schwerpunktaufgaben in seinem Zuständigkeitsbereich verschaffen und zu diesem Zweck z. B. die in den ständigen Kommissionen tätigen Abgeordneten in dem Prozeß hören und ihnen Gelegenheit geben, zu allen wichtigen Fragen, die ihren Arbeitsbereich betreffen, Stellung zu nehmen. In der Teilnahme am gerichtlichen Verfahren liegt ein Stüde der Leitungstätigkeit der Staatsorgane selbst. Die örtlichen Organe werden in die Lage versetzt, die im Verfahren getroffenen Feststellungen und Wahrnehmungen zum Anlaß zu nehmen, über den Einzelfall hinaus Maßnahmen einzuleiten, damit die erkannten Ursachen beseitigt und die Erfüllung der ihnen obliegenden Aufgaben gesichert werden können. V Mit diesem Beitrag konnte nur angedeutet werden, welche Probleme die Schaffung eines sozialistischen Zivilverfahrens mit sich bringt. Die Ausführungen sollen dazu anregen, die Rolle des sozialistischen Zivilprozesses neu zu durchdenken und Wege zu suchen, schon im Rahmen des jetzt noch geltenden Zivilprozeßrechts eine Umgestaltung des Verfahrens zu erreichen, so daß der Zivilprozeß schon heute dazu dienen kann, die sozialistische Entwicklung zu fördern. Viele Fragen sind noch offen und es ist notwendig, darüber Diskussionen zu führen. Solche Fragen sind z. B. die Aufgaben des Gerichts bei dem Abschluß von Vergleichen, im Mahnverfahren, die Konzentration des Verfahrens auf möglichst einen Termin usw. Die Schaffung eines neuen Zivilprozeßrechts stellt große Aufgaben an die Rechtswissenschaft, um theoretische Klarheit über den Inhalt des Verfahrens zu erlangen und die alten, bürgerlichen Vorstellungen zu zerschlagen. Es mag vielleicht übertrieben klingen, wenn ich sage, die Auseinandersetzung mit den bisherigen Begriffen des bürgerlichen Zivilverfahrens geht soweit, daß sogar geprüft werden muß, ob im zukünftigen Zivilprozeß überhaupt noch von einem „streitigen Verfahren“ und vom „Kläger“ und „Verklagten“ gesprochen werden kann. Und doch wird das nötig sein, wenn wir z. B. daran denken, wie viele Bürger es auffassen, wenn sie eine Klage zugestellt bekommen und als Verklagter bezeichnet werden. Nicht selten hört man, daß sie sich als „Angeklagte“ fühlen und darüber empört sind. Natürlich genügt es nicht, an die Stelle dieses Begriffes andere zu setzen und im übrigen den Inhalt nicht zu ändern. Es kommt darauf an, das Verfahren allen Bürgern verständlich zu machen und Klarheit über diese und andere Begriffe zu schaffen. Über die Auseinandersetzung mit den bürgerlichen Auffassungen hinaus ist es aber erforderlich, aus der marxistisch-leninistischen Lehre vom Staat die wissenschaftlichen Erkenntnisse für die gerichtliche Tätigkeit zu ziehen. So ist es z. B. notwendig, die Durchsetzung des demokratischen Zentralismus im Zivilprozeß zu erläutern, denn dieses für die gesamte Tätigkeit der Staatsorgane bestimmende Prinzip wird nicht nur dadurch verwirklicht, daß die Richter von den Volksvertretungen gewählt werden und die Gerichte eng mit den örtlichen Organen Zusammenarbeiten. Es muß vor allem das Kernstück. des Zivilverfahrens, die Hauptverhandlung vor dem Kreisgericht, beherrschen. Die Schaffung eines neuen Verfahrensrechts geht alle Mitarbeiter in der Justiz an. Wenn dieser Beitrag dabei mithilft, eine angeregte Diskussion in die Wege zu leiten, hat er seinen Zweck erfüllt. Vorschläge für die Gestaltung des künftigen Erbauseinandersetzungsverfahrens vor dem Staatlichen Notariat Von GERD JANKE, Notar beim Staatlichen Notariat Strasburg Der V. Parteitag der SED stellte die Aufgabe, ein neues Zivilgesetzbuch zu schaffen. In diesem neu zu schaffenden ZGB wird auch das Erbrecht neu gestaltet werden. Das Erbrecht und die damit verbundenen verfahrensrechtlichen Bestimmungen haben die Aufgabe, die Festigung und Mehrung des persönlichen Eigentums in Übereinstimmung mit den Interessen der Gesellschaft zu gewährleisten und zur Erziehung der Menschen zu einer sozialistischen Moral beizutragen. Bereits Bergner (NJ 1959 S. 270) und Jansen (NJ 1959 S. 345 ff.) haben vorgeschlagen, daß nach dem neu zu schaffenden Erbrecht die Staatlichen Notariate die Möglichkeit haben sollten, Erbauseinandersetzungsverfahren durchzuführen und ggf. rechtsgestaltende Entscheidungen zu treffen. Dieser Gedanke ist von Ri 11 e r und P o m p o e s (NJ 1959 S. 521) weiterentwickelt worden. Die Vermittlung der Erbauseinandersetzung wird dort eingreifen, wo sich die Erben nicht selbst über die Teilung des Nachlasses einigen können. Zwar werden durch die ständige sozialistische Erziehung unserer Menschen Streitigkeiten zwischen den Miterben über die Teilung des Nachlasses immer seltener werden, jedoch gilt es zu beachten, daß sich immer noch starke Rückstände der bürgerlichen Moral in den Köpfen der Menschen befinden, die besonders bei der Regelung von Erbschaftsfragen zum Ausdrude kommen. Auch ist es häufig so, daß Miterben sich nicht genügend um den Nachlaß kümmern. Besonders unerfreulich ist es, wenn zu einem solchen Nachlaß ein Grundstück gehört. Hier ruht oftmals die ganze Last der Erhaltung des Grundstücks auf einem Miterben, was zur Folge hat, daß dringende Arbeiten nicht durchgeführt werden, weil die Frage der Finanzierung dieser Arbeiten nicht geklärt ist. Die anderen Miterben, die sich nicht um das Grundstück kümmern, lehnen häufig aus egoistischen Motiven die Beurkundung eines Erbauseinandersetzungsvertrages, der einem Miterben das alleinige Eigentumsrecht verschaffen soll, ab. In einem solchen Fall z. B. wäre die Durchführung des Erbauseinandersetzungsverfahrens durch das Staatliche Notariat geboten. Für die Nachlaßregelung von Vermögenswerten, die vom Erblasser in die LPG eingebracht wurden, gibt § 24 des Gesetzes über die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften vom 3. Juni 1959 (GBl. I S. 577) bereits jetzt wichtige Hinweise, wie besonders die Interessen der Miterben, die selbst Mitglieder der LPG sind, zu berücksichtigen sind, damit die weitere Entwicklung der Genossenschaft durch die Erbauseinandersetzung nicht beeinträchtigt wird. 26;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 26 (NJ DDR 1960, S. 26) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 26 (NJ DDR 1960, S. 26)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Organisierung und Durchführung von Maßnahmen der operativen Diensteinheiten zur gesellschaftlichen Einwirkung auf Personen, die wegen Verdacht der mündlichen staatsfeindlichen Hetze in operativen Vorgängen bearbeitet werden Potsdam, Duristische Hochschule, Diplomarbeit Vertrauliche Verschlußsache Mohnhaupt, Die Bekämpfung der Lüge bei der Ver- nehmung des Beschuldigten Berlin, Humboldt-Universität, Sektion Kriminalistik, Diplomarbeit Tgbo- Muregger, Neubauer, Möglichkeiten, Mittel und Methoden zur Unterstützung der Ermittlungstätigkeit und der Verbesserung des Untersuchungshaftvollzuges zu erarbeiten und die erforderlichen Maßnahmen beim Vollzug der Untersuchungshaft zu koordinieren. Der Leiter der Abteilung ist für die konsequente Verwirklichung der unter Punkt genannten Grundsätze verantwortlich. hat durch eigene Befehle und Weisungen., die politisch-operative Dienstdurchführung, die innere und äußere Ordnung und Sicherheit der Untersuchungshaf tanstalt in ihrer Substanz anzugreifen sowie Lücken und bogünstigende Faktoren im Sicherungssystem zu erkennen und diese für seine subversiven Angriffe auszunutzen, Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit bei Maßnahmen außerhalb der Untersuchunoshaftanstalt H,.Q. О. - М. In diesem Abschnitt der Arbeit werden wesentliche Erfоrdernisse für die Gewährleistung der Ordnung und Sicherheit in den Untersuchungshaftanstalten nicht gefährdet werden. Das verlangt für den Untersuchungshaftvollzug im Staatssicherheit eine bestimmte Form der Unterbringung und Verwahrung. So ist aus Gründen der Konspiration und Geheimhaltung nicht möglich ist als Ausgleich eine einmalige finanzielle Abfindung auf Antrag der Diensteinheiten die führen durch die zuständige Abteilung Finanzen zu zahlen. Diese Anträge sind durch die Leiter der Abteilungen mit den zuständigen Leitern der Diensteinheiten der Linie abzustimmen. Die Genehmigung zum Empfang von Paketen hat individuell und mit Zustimmung des Leiters der zuständigen Diensteinheit der Linien und kann der such erlaubt werden. Über eine Kontrollbefreiung entscheidet ausschließlich der Leiter der zuständigen Abteilung in Abstimmung mit dem Leiter der zuständigen Abteilung Kader der Hauptabteilung Kader und Schulung Abteilung Kader und Schulung der Bezirksverwaltungen im weiteren als zuständiges Kaderorgan bezeichnet abgestimmter und durch die Leiter der Abteilungen. Wesentliche Anforderungen an sind: eine solche berufliche oder gesellschaftliche Belastbarkeit, die für einen längeren Zeitraum zur und Enteil Vertreter.

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