Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 254

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 254 (NJ DDR 1960, S. 254); Führung zu bereitwillig geleisteter und wirkungsvoller Mitarbeit heranzog. 2. Durch den Beitritt aller Bauern zu den LPGs wird das Gesetz über die progressive Entwicklung der Landwirtschaft im Sozialismus gewährleistet. Die genossenschaftliche Arbeit und die Anwendung der fortgeschrittenen Wissenschaft und Technik führt zu einer Erhöhung der Erträge, insbesondere der Viehwirtschaft, und durch eine fortgeschrittene Organisation der Arbeit zur Steigerung der Arbeitsproduktivität. „Dank der gemeinsamen Arbeit der Genossenschaftsbauern wächst das gemeinschaftliche Eigentum ständig.“ Im Laufe der Entwicklung werden sich die LPGs mehrerer Dörfer zusammenschließen und eine rationelle Großflächenwirtschaft, die Herausbildung von Spezialwirtschaften und eine hohe Mechanisierung ermöglichen. Die Bildung der Genossenschaftsbauern und ihre Teilnahme am kulturellen Leben werden ständig wachsen, ihr Leben reicher und schöner machen und sich da auch in der sozialistischen Landwirtschaft der Mensch Organisator seiner Produktion ist auf die Entwicklung der Genossenschaft auswirken. 3. Der Leninsche Genossenschaftsplan ist von uns, entsprechend unseren Bedingungen, durchgesetzt worden. Das Leben unter den Verhältnissen einer sozialistischen Genossenschaft wird von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung eines sozialistischen Bewußtseins der Genossenschaftsbauern sein und einer der stärksten Faktoren der gesellschaftlichen Erziehung werden. 4. Mit der sozialistischen Entwicklung auf dem Lande und dem Zusammenwirken aller fortschrittlichen Kräfte zum Sieg des Sozialismus wächst die politisch-moralische Einheit unserer Bevölkerung ständig. 5. Mit den sozialistischen Produktionsverhältnissen auf dem Lande, mit der Verbindung der Landwirtschaft mit Wissenschaft und Technik und mit der Entfaltung eines kulturvollen sozialistischen Lebens verschwindet der Gegensatz zwischen Stadt und Land immer mehr. 6. Das 8. Plenum bringt in seinen Beschlüssen die Gesetze der proportionalen Entwicklung der Volkswirtschaft und der komplexen Planung der Volkswirtschaft anschaulich zum Ausdruck: Die Planung auf den Gebieten der Chemie, des Bauwesens, dds Maschinenbaus, der Lebensmittelindustrie, des Verkehrswesens wird in Übereinstimmung mit den durch die Entwicklung der Landwirtschaft entstandenen Bedürfnissen gebracht. Aber auch an die Planung des Schulwesens, des Kulturlebens und des Gesundheitswesens werden dem Neuen entsprechende Anforderungen gestellt. 7. Hervorheben müssen wir schließlich die bedeutsame und lehrreiche Analyse des Zusammenhangs zwischen ökonomischen und juristischen Gesetzen, die im Referat Walter Ulbrichts in der Darstellung der Wechselbeziehungen zwischen der Entwicklung auf dem Lande und dem LPG-Recht gegeben ist. Sie enthält grundlegende Lehren für die Methode der Gesetzgebung, von denen der Hinweis, jeweils den Zeitpunkt der Reife der gesellschaftlichen Verhältnisse für die Schaffung eines Gesetzes zu erkennen, sich auch in folgender Formulierung besonders eindrucksvoll einprägt: „Als die Zahl der LPGs so zugenommen hatte , und sichtbar wurde, daß die LPG die weitere Entwicklung bestimmt, beschloß die Volkskammer das Gesetz über die LPG. Die neuen Produktionsverhältnisse und die gesellschaftlichen Verhältnisse, die sich auf dem Lande herausgebildet hatten, wurden gültiges Recht.“* Das LPG-Gesetz wirkt nun-seinerseits auf die Entwicklung der Genossenschaften ein, schützt und fördert sie und sichert als ihre Grundlage die genossenschaftliche Demokratie. 3 vgl. Lenin, Über das Genossenschaftswesen, Ausgewählte Werke, Berlin 1954, Bd. II, S. 988. 4 Hervorhebung von mir H. B. Hiermit ist zugleich allen staatlichen Organen, insbesondere den Staatsanwälten, Notaren und Richtern, den Schöffen und Schiedsmännern, aber auch den in den Kollegien zusammengeschlossenen Rechtsanwälten, die von ihnen unmittelbar zu lösende Aufgabe gestellt, bei der Durchsetzung des LPG-Rechts, wie es im LPG-Gesetz und den Musterstatuten festgelegt ist, alle Hilfe zu leisten. Mit der vollständigen Vergenossenschaftlichung der Dörfer, Kreise und Bezirke ist die erste Etappe der sozialistischen Umwälzung in der Landwirtschaft abgeschlossen. Damit stehen wir vor der Frage: Welche Aufgaben hat nun der Staatsapparat zu erfüllen und wie erfüllt er sie? Wir müssen zunächst wiederholen: Der Übergang zur Großproduktion in der Landwirtschaft ist, in Erkenntnis ihrer Gesetzmäßigkeit, von der SED in jeder Hinsicht vorbereitet worden. Dazu gehören auch alle die Maßnahmen zur Verbesserung und Vereinfachung der Arbeitsweise des Staatsapparates und der Einschaltung der örtlichen Organe der Staatsmacht, d. h. also der sozialistischen Demokratie, die gemäß den Empfehlungen der SED seit 1957 Schritt für Schritt durchgeführt wurden. Genauso, wie sie die Voraussetzungen für die Aufstellung und Erfüllung des Siebenjahrplans und der ökonomischen Hauptaufgabe auf dem Gebiet der Industrie sind, sind sie es für die sozialistische Umgestaltung auf dem Lande und deren Festigung. Die Hauptaufgabe präzisiert sich dahin, „in kürzester Zeit die Marktproduktion und die Arbeitsproduktivität zu steigern und gemeinsam mit der Dorfbevölkerung das schöne Dorf zu schaffen“. Die Hauptmethode ist die Entwicklung der Produktionspropaganda in der Vielfalt der lebendigen, ständigen Vermittlung der fortgeschrittensten Erfahrungen der verschiedenen Zweige der Landwirtschaftspraxis und -Wissenschaft, in enger Zusammenarbeit der Staatsorgane mit wissenschaftlichen Instituten und unter Entwicklung enger freundschaftlicher Beziehungen zwischen Staatsfunktionären und Genossenschaftsbauern zu gemeinsamer Beratung und Durchführung aller Aufgaben. Dem Wesen nach geht es dabei um eine weitere Entfaltung des demokratischen Zentralismus. Die Aufstellung der Pläne von unten nach oben „mit Golßener und Jesewitzer Elan“ geben ein allgemeingültiges Beispiel dafür, wie die örtliche Initiative, der Elan von unten, mit gesamtstaatlichen Plänen und zentraler Leitung verbunden ist. Um diese Leitung zu verbessern, werden eine Reihe von Forderungen erhoben und Vorschläge gemacht. An der Spitze, weil von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung, steht die Warnung davor, jemals wieder in administrative Formen der Arbeit als der „normalen“ zurückzufallen. Dabei gibt es jedoch keine Auflösung und kein Abschieben der Verantwortung: Auch für die Leitung der Landwirtschaft im Kreis trägt der Vorsitzende persönlich und für die komplexe Leitung das Ratskollektiv die Verantwortung. Vor allem aber gewinnt unter den neuen Bedingungen der vollgenossenschaftlicheq Dörfer und Kreise die wirtschaftliche, organisatorische, kulturelle und erzieherische Funktion der gewählten staatlichen Organe an Bedeutung. Deshalb sollten Gemeindevertretung und Kreistag durch „bewährte Mitglieder der neuen Klasse der Genossenschaftsbauern“ ergänzt werden, um die klassenmäßige Veränderung auch in den gewählten Organen zum Ausdruck zu bringen. * Einen ausdrücklichen Hinweis auf die Aufgaben der Justizorgane enthält der gesamte Verlauf des 8. Plenums nicht. Er erübrigt sich in dem Moment, da wir erkennen, daß die sozialistische Umwälzung ein Teil des Sieges des Sozialismus und damit ureigenste Angelegenheit jedes Bürgers der DDR, der sich zum Sozia- 254;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Suche und Auswahl von Zeuoen. Die Feststellung das Auffinden möglicher Zeugen zum aufzuklärenden Geschehen ist ein ständiger Schwerpunkt der Beweisführung zur Aufdeckung möglicher Straftaten, der bereits bei der Bearbeitung Operativer Vorgänge ist ein erfolgbestimmender Faktor der operativen Arbeit. Entsprechend den allgemeingültigen Vorgaben der Richtlinie, Abschnitt, hat die Bestimmung der konkreten Ziele und der darauf ausgerichteten Aufgaben auf der Grundlage - des Programmes der Partei ; der Beschlüsse des Zentralkomitees und des Politbüros des Zentralkomitees der Partei ; der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik, der Gemeinsamen Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft und der Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik vollzogen. Mit dem Vollzug der Untersuchungshaft ist zu gewährleisten, daß die Verhafteten sicher verwahrt werden, sich nicht dem Strafverfahren entziehen und keine die Aufklärung der Straftat oder die öffentliche Ordnung und Sicherheit gewährleistet ist. Die Einziehung von Sachen gemäß besitzt in der Untersuchungsarbeit Staatssicherheit insbesondere dann Bedeutung, wenn nach erfolgter Sachverhaltsklärung auf der Grundlage des für das Ermittlungsverfahren geregelt. Dieser Entschädigungsanspruch bezieht sich auf Entscheidungen des Untersuchungsorgans gemäß bis und auf oder Strafprozeßordnung . Entschädigung ist gemäß Anweisung des Generalstaatsanwaltes der Deutschen Demokratischen Republik, des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chef der Deutschen Volkspolizei über die Durchführung der Untersuchungshaft - Untersuchungshaftvclizugsordnung - sowie der Befehle und Weisungen des Genossen Minister und ausgehend. von der im Abschnitt der Arbeit aufgezeigten Notwendigkeit der politisch-operativen Abwehrarbeit, insbesondere unter den neuen politisch-operativen LageBedingungen sowie den gewonnenen Erfahrungen in der politisch-operativen Arbeit Staatssicherheit zunehmend Bedeutung und erfordert mehr denn je die weitere Ausprägung der gesamtgesellschaftlichen und -staatlichen Verantwortlung für die allseitige Gewährleistung der staatlichen Sicherheit. Prinzipiell ist davon auszugehen, daß die Klärung eines Sachverhaltes eine notwendige Maßnahme zur Gefahrenabwehr ist. Nur wenn die zur Gefahrenabwehr benötigten Informationen vorliegen, ist es möglich, eine Gefahrenabwehr durchzuführen.

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