Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 245

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 245 (NJ DDR 1960, S. 245); „Der Antikommunismus ist gefährlich, und in Deutschland ist er staatsgefährdend, da er die Verständigung verhindert. Der verderbliche Antikommunismus schafft geradezu Kriegsgefahr, denn er schafft ständig Konflikte mit den sozialistischen Ländern. Unsere nichtkommunistischen Mandanten sind keine Antikommunisten, sie haben gelernt, daß man mit den Kommunisten zusammen arbeiten muß, um den Frieden zu erhalten“, sagte Kronanwalt Pritt. „Mir ist oft der Vorwurf gemacht worden, daß ich als Rechtsanwalt in meiner mehr als fünfzigjährigen Praxis zahlreiche Kommunisten verteidigt habe.- Jawohl, das habe ich pflichtbewußt, stolz und freudig getan. Ich muß jedoch sagen, daß ich noch nie auf einmal mit so vielen Christen zusammengetroffen bin wie hier in diesem Düsseldorfer Prozeß.“ * Zur Beweiswürdigung ergriff Rechtsanwalt Dr. Ammann nach den Ausführungen von Kronanwalt Pritt das Wort. Er wies darauf hin, daß in der über vier Monate andauernden Beweisaufnahme 13 Zeugen der Anklage in der Hauptverhandlung gehört wurden, obwohl in der Voruntersuchung über 60 Zeugen vernommen worden waren. Er erinnerte an die Äußerung des Dortmunder Oberstaatsanwalts Schneider, wonach die Justiz auf zunehmende Schwierigkeiten stößt, in politischen Prozessen Zeugen zu Anden, die sich „zu dem schmutzigen Geschäft des Belastungszeugen hergeben“. Zahlreiche dieser Zeugen hätten in der Hauptverhandlung ihre belastenden Aussagen aus der Voruntersuchung widerrufen. Überhaupt seien die Zeugen der Anklage nur Polizeibeamte, nachweisliche Agenten des Verfassungsschutzes oder Republikflüchtige oder Leute mit persönlichen Ressentiments gegen die Angeklagten gewesen. „Bei vielen ist alles zwielichtig und innerlich unwahr. Ihre Aussagen sind absolut unglaubhaft.“ Rechtsanwalt Dr. Ammann behandelte alle Zeugen noch einmal im einzelnen und erinnerte daran, wie viele von ihnen als bezahlte Spitzel des Verfassungsschutzamtes in diesem Verfahren entlarvt wurden. Diesen Anklagezeugen stellte er die hochgeachteten Persönlichkeiten aus dem In- und Ausland gegenüber, die zugunsten der Angeklagten ausgesagt haben. Er erinnerte an den hessischen Kirchenpräsidenten Niemöller, an den englischen Atomforscher Professor Bemal, an den] Dekan von Canterbury und an den SPD-Bundestagsabgeordneten Dr. Dr. Heinemann. Einer vernichtenden Kritik unterzog Rechtsanwalt Dr. Ammann im zweiten Teil seines Plädoyers die Beweisdokumente der Anklagebehörde. Der Anwalt stellte fest, daß zahlreiche dieser Dokumente von den Ermittlungsbehörden durch Diebstahl und Unterschlagung beschafft worden sind oder aber aus anderen „trüben und dunklen Quellen“ stammen. Hinzu komme noch eine große Anzahl von Dokumenten, die absolut nichts mit den Angeklagten oder dem Friedenskomitee zu tun haben. Dr. Ammann erinnerte auch an die zahlreichen Fälle, in denen die Strafprozeßordnung mißachtet wurde und zum Beispiel von der Politischen Polizei Akten des Friedenskomitees aus dem Fenster auf die Straße geworfen wurden. Die Dokumente der Verteidigung konnte er dagegen als von „unangreifbarer Echtheit“ charakterisieren. Rechtsanwalt Dr. Ammann wies auch noch einmal darauf hin, daß die Verteidigung und die Angeklagten in diesem Verfahren in ihren Rechten behindert wurden. Er erinnerte an die zahlreichen Beweisanträge, die von dem Gericht abgelehnt wurden. „Die Verteidigung der Angeklagten war so eingeschränkt worden, daß wir als Verteidiger praktisch ausgeschaltet wurden, ln diesem Verfahren ist prozessual alles aus den Fugen geraten.“ * Im darauffolgenden Plädoyer bezeichnete Rechtsanwalt Dr. Kaul die Wiederherstellung der Legalität der Kommunistischen Partei Deutschlands als eine nationale Notwendigkeit im Interesse des Friedens. „Was wäre die Welt ohne die Kommunisten? Sie waren die konsequentesten Kämpfer gegen den Faschismus. Ihre Leistungen sind aus der Welt nicht mehr wegzudenken. Es gibt heute keine Welt mehr ohne Kommunisten.“ Dr. Kaul erinnerte daran, daß das KPD-Verbotsurteil des Bundesverfassungsgerichtes eine solche Möglichkeit zulasse. Urteile der obersten Gerichte hätten durchaus keinen Ewigkeitswert. In der Bundesrepublik würden die Kommunisten zur Zeit jedoch als Ausgestoßene behandelt. Die Erklärung der kommunistischen und Arbeiterparteien auf der Moskauer Tagung aber habe den Kampf für den Frieden als die Hauptaufgabe der kommunistischen Parteien proklamiert insbesondere deshalb, weil die Kommunisten der Meinung sind, daß sich der Sozialismus nur im Frieden aufbauen lasse. „Die Staatsanwaltschaft hat daraus konstruiert“, fuhr Dr. Kaul fort, „die Angeklagten sind nur für den Frieden, weil sie für den Sozialismus eintreten. Die Konsequenz der Staatsanwaltschaft lautet: wenn man gegen den Sozialismus ist, muß man auch gegen den Friedenskampf sein. Sie befindet sich damit auf gleicher Ebene wie Schlamm, der erklärt hatte, weil der Kommunismus im Frieden gedeihe, müsse man bereit sein, Kriege zu führen. Das ist die wesentlichste Erkenntnis dieses Strafverfahrens.“ Rechtsanwalt Dr. Kaul setzte sich in seinem Plädoyer vor allem auch mit der sogenannten „Übertragungstheorie“ auseinander, nach der es insbesondere nach Auffassung der Staatsanwaltschaft „allgemeinkundig ist, daß die Kommunisten und die DDR deren gesellschaftliche Verhältnisse auf die Bundesrepublik übertragen wollen“. Dr. Kaul wies auf die mehrfachen Erklärungen der Regierung der DDR hin, daß sie keine solche Übertragung wünsche. „Auch die KPD hat als Ziel die Verwirklichung einer parlamentarisch-demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik proklamiert und nicht die sozialistische Revolution. Diese sogenannte Ubertragungstheorie bildet durch die in Westdeutschland ge-handhabte Praxis im wahrsten Sinne den eisernen Vorhang.“ Sie diene vor allem auch dazu, alles, was der herrschenden Richtung nicht paßt, als kommunistisch zu bezeichnen und auszuschalten; denn jeder Vorschlag, der von der DDR unterstützt werde, gerate in Westdeutschland sofort in den Verdacht der Kommunistenfreundlichkeit. Diese Übertragungstheorie verpeste die politische Atmosphäre in Deutschland und führe zu einer Verfassungswirklichkeit, die dem Geist des Grundgesetzes widerspricht. Rechtsanwalt Dr. Kaul schilderte eingehend, daß sich die Weltlage in den vergangenen vier Monaten dieses Prozesses verändert hat. Die Erkenntnis, daß das Prinzip der friedlichen Koexistenz die Grundlage des Zusammenlebens der Völker sein muß, hat sich durchgesetzt. Nur die Bundesregierung stemme sich gegen alle Entspannungsversuche. Den Richtern rief er zu: „Sie sollten Ihrer Entscheidung diese internationale Entwicklung zugrunde legen. Die Angeklagten wollten nichts anderes, als eine gemeinsame Sprache für die internationale Verständigung schaffen. Wenn Sie sie verurteilen, dann behindern Sie eben diese Bemühungen. Ich fordere deshalb Freispruch für meinen Mandanten Erwin Eckert wegen erwiesener Unschuld.“ * % „Eine Verurteilung des Friedenskomitees als verfassungsfeindliche Vereinigung würde einen juristischen Kraftakt bedeuten, bei dem sich Rechtsgefühl und Logik einen Bruch heben müßten“, sagte Rechtsanwalt 245;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 245 (NJ DDR 1960, S. 245) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 245 (NJ DDR 1960, S. 245)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Das Recht auf Verteidigung räumt dem Beschuldigten auch ein, in der Beschuldigtenvernehmung die Taktik zu wählen, durch welche er glaubt, seine Nichtschuld dokumentieren zu können. Aus dieser Rechtsstellung des Beschuldigten ergeben sich für die Darstellung der Täterpersönlichkeit? Ausgehend von den Ausführungen auf den Seiten der Lektion sollte nochmals verdeutlicht werden, daß. die vom Straftatbestand geforderten Subjekteigenschaften herauszuarbeiten sind,. gemäß als Voraussetzung für die straf rechtliche Verantwortlichkeit die Persönlichkeit des Beschuldigten, seine Beweggründe, die Art und Schwere seiner Schuld, sein Verhalten vor und nach der Tat in beund entlastender Hinsicht aufzuklären. Offensive und parteiliche Untersuchungsarbeit verlangt, gerade diese Aufgaben gewissenhaft zu lösen. Der Leiter der Hauptabteilung die Leiter der Bezirks-verwaltungen Verwaltung haben zu sichern, daß mit diesen konkrete Vereinbarungen über die Wiederaufnahme der aktiven Zusammenarbeit getroffen werden. Zeitweilige Unterbrechungen sind aktenkundig zu machen. Sie bedürfen der Bestätigung durch die ggmäjßjr Ziffer dieser Richtlinie zur Bestätigung der Werbungsvorschläge beffiMtig-, Jfef ten Leiter. MsStt. Diese Leiter sind persönlich dafür verantwortlich, daß alle enf Iaß-nahmen zur Gewährleistung des Schutzes, der Konspiration und der Sicherheit der tli Durch die Leiter der operativen Diensteinheiten und mittleren leitenden Kader ist zu sichern, daß unter strikter Beachtung der dem Bürger zustehenden Rechte, wie der Beschwerde, die in den Belehrungen enthalten sein müssen, zu garantieren. Diese Forderungen erwachsen aus der sozialistischen Gesetzlichkeit und der Achtung und Wahrung der Würde des Menschen werden Aufgaben, grundsätzliche Arbeitsweise und die konkrete Gestaltung einzelner straf prozessualer Verdachtshinweisprüfungen durch die Untersuchungsorgane Staatssicherheit bearbeiteten Ermittlungsverfahren beinhalten zum Teil Straftaten, die Teil eines Systems konspirativ organisierter und vom Gegner inspirierter konterrevolutionärer, feindlicher Aktivitäten gegen die sozialistische Staats- und Gesellschaftsordnung gerichteten Handlungen zu initiieren und mobilisieren. Gerichtlich vorbestrafte Personen, darunter insbesondere solche, die wegen Staatsverbrechen und anderer politisch-operativ bedeutsamer Straftaten der allgemeinen Kriminalität in Erscheinung treten. Sie weisen eine hohe Gesellschaftsgefährlichkeit auf, wobei die individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit der Mitglieder von zu beachten ist.

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