Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 229

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 229 (NJ DDR 1960, S. 229); gaden in den Betrieben übergeben, bevor eine Gerichtsverhandlung erfolgte. Dabei greift es solche Fälle heraus, in denen schlechte Arbeitsmoral und Alkoholmißbrauch die Ursache für die Nichtzahlung der Mietbeträge sind. So wurde im Brandenburger Traktorenwerk erreicht, daß Rückstände ohne weitere gerichtliche Hilfe gezahlt und der Schuldner fester in das Arbeitskollektiv einbezogen wurde. Auch in Familiensachen sind in dieser Beziehung schon gute Erfahrungen gesammelt worden. Voraussetzung für eine solche Arbeit ist das Vorliegen der entsprechenden ideologischen Grundlagen im Betrieb, das Bestehen eines festen, arbeitenden Schöffenkollektivs, dessen Vorsitzender einen ständigen Kontakt mit dem Kreisgericht hat, und die Tatsache, daß das Gericht starre Verfahrensformen überwindet. Noch wenig ist bisher von der Möglichkeit Gebrauch gemacht worden, den Parteien nahezulegen, solche zivilen Rechtsstreitigkeiten, die schon jetzt vom Schieds-mann behandelt werden können4, an diesen heranzutragen. Deshalb sind zur Zeit die Erfahrungen aus der Übertragung von Zivilsachen an die Schiedsmänner noch gering. Auch hier sind neue Formen zu entwik-keln. So haben sich z. B. in einigen Kreisen Schiedskommissionen gebildet, in denen die Schiedsmänner im Kollektiv mit fortschrittlichen Bürgern als Vertreter der Nationalen Front tätig sind. Bei all diesen Methoden steht nicht etwa die Entlastung der Gerichte im Vordergrund, sondern es geht darum, die gesellschaftlichen Kräfte in noch größerem Umfang einzubeziehen und so die Werktätigen zu befähigen, ihre Angelegenheiten selbst im Prozeß der gegenseitigen Erziehung zu lösen. Ziel des gesamten Zivilverfahrens ist die Durchsetzung des sozialistischen Zivil- und Familienrechts. Es ist ein Wesenszug des sozialistischen Rechts, in der Weise auf die Bürger einzuwirken, daß sie die sozialistischen Gesetze in immer größerem Umfang aus eigener Überzeugung einhalten, denn diese beruhen auf den moralischen Rechtsanschauungen der breiten Masse der werktätigen Bevölkerung und werden von ihnen unmittelbar selbst mitgeschaffen. Das findet nicht nur seinen Ausdruck in der Tatsache des ständigen Rückgangs der Zivil- und Familienverfahren bei Gericht und der Möglichkeit der breiten Einbeziehung der Werktätigen in die Lösung noch auftretender Konflikte, sondern schafft auch die Grundlage für eine Beendigung des gerichtlichen Verfahrens durch eine echte freiwillige Einhaltung der sich aus den Gesetzen ergebenden Verpflichtungen. Jedes Gericht weiß aus eigener Erfahrung, daß der überwiegende Teil aller Verfahren nicht mit einem streitigen Urteil abgeschlossen wird, sondern teils vor dem ersten Termin oder im Ergebnis des ersten Termins durch Klagerücknahme, Vergleich, Versäumnisoder Anerkenntnisurteil sowie durch Erledigung der Hauptsache beendet wird. Statistische Erhebungen haben ergeben, daß fast die Hälfte aller Zivilverfahren einschließlich Mahnsachen lediglich einen Streitwert bis zu 100 DM aufweisen. Schon aus diesen Zahlen kann der Schluß gezogen werden, daß ein großer Teil dieser Prozesse nicht stattzufinden braucht, wenn es gelingt, die gesellschaftlichen Organe und die örtlichen Staatsorgane umfassender als bisher einzuschalten. Dafür spricht auch, daß in den wenigsten Fällen ein komplizierter Sachverhalt festzustellen ist oder rechtliche Schwierigkeiten vorliegen, wie entsprechende Untersuchungen ergeben haben. Der bereits erwähnte ständige Rückgang der Zivilund Familiensachen läßt schon heute die Verwirklichung der Forderung nach einer entscheidenden 4 vgl. § 1 der Schledsmaimsordmmg vom 22. September 1958 (GBl. I S. 690). Wende in der Zivilrechtsprechung zu. Dies wird um so erfolgreicher sein, je mehr es den Gerichten gelingt, Zivilrechtsstreitigkeiten mit einem geringen Streitwert und einem einfachen Sachverhalt außerhalb eines Gerichtsverfahrens erledigen zu lassen. In dieser Richtung liegen auch die bisherigen Vorstellungen in den Gesetzgebungskommissionen zur Schaffung des neuen, sozialistischen Zivilverfahrensrechts. So sollen nicht nur in den Grundsätzen des neuen Gesetzes entsprechende Hinweise enthalten sein, sondern auch in der Ausgestaltung des zukünftigen Verfahrens wird diesen Fragen eine besondere Bedeutung eingeräumt. Die gesamte Vorbereitung und Durchführung des Zivilverfahrens wird unter der Forderung stehen, daß das Gericht die Aufgabe hat, die Beteiligten zur freiwilligen Einhaltung der Regeln des sozialistischen Gemeinschaftslebens zu führen und auf eine rasche, unbürokratische und umfassende Lösung des aufgetretenen Konflikts hinzuwirken. Zur Erfüllung dieser Aufgabe ist vorgesehen, daß das Gericht nach Eingang der Klage mit den Beteiligten, soweit möglich auch außerhalb des Gerichts, Aussprachen führt oder die Stellungnahme des engeren Kollektivs, in dem der betreffende Beteiligte arbeitet oder lebt, zu dessen Verhalten einholt. Im weiteren Verlauf des Verfahrens hat das Gericht alle Möglichkeiten, die ihm bekannten Tatsachen in den Prozeß einfließen zu lassen. Es ist durchaus möglich, unter Ausnutzung der Bestimmungen über die Beweisaufnahme Mitglieder der Genossenschaft, der Brigade, der Hausgemeinschaft usw. zu hören oder die Verhandlung außerhalb des Gerichts in der LPG, im Betrieb, in der Hausgemeinschaft usw. durchzuführen. Das Gericht braucht nicht passiv zu warten, ob die Parteien Beweise anbieten. Es kommt vielmehr darauf an, durch eine gute Leitung des Verfahrens und unter Ausnutzung des Fragerechts die Parteien zu veranlassen, die für die Klärung des Sachverhalts und seiner gesellschaftlichen Hintergründe notwendigen Beweismittel beizubringen. Es kann auch z. B. Protokolle oder Niederschriften über Hausversammlungen oder Beratungen im Arbeitskollektiv zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung machen. In einem Verfahren gegen eine LPG als Drittschuldner wegen Nichtauszahlung eines gepfändeten Betrages (Unterhaltsrückstände gegenüber einem nichtehelichen' Kind) hat das Kreisgericht Leipzig-Land eine Justizveranstaltung in der LPG durchgeführt, um sich über die Ursachen der von dem Buchhalter der LPG gehand-habten eigenmächtigen Auszahlung des gepfändeten Betrages Klarheit zu verschaffen. Das Protokoll dieser Veranstaltung machte das Kreisgericht im Termin zum Gegenstand der Verhandlung. Besonders durch die Aussprache in der LPG wurden die Hintergründe aufgedeckt. Dadurch, daß die Mitglieder selbst zu Worte kamen, konnte sich das Gericht ein umfassendes Bild verschaffen. Danach stellte sich die Klage gegen die LPG als schikanös dar, so daß sie abgewiesen werden mußte. Bei lediglich formaler Betrachtung wäre die LPG verurteilt und damit eine falsche Entscheidung getroffen worden, die keine erzieherische Wirkung hätte haben können. Die meisten Zivilverfahren werden durch Vergleich beendet. Die heutige Vergleichspraxis der Gerichte weist allerdings noch immer erhebliche Mängel auf. So werden häufig Vergleiche vom Gericht lediglich unter dem Gesichtspunkt der schnellen Erledigung der Sache angestrebt und abgeschlossen. Damit kann die Forderung nach einer allseitigen Feststellung des Sachverhalts mit seinen gesellschaftlichen Hintergründen nicht erfüllt werden. Es wird zwar der einzelne Konflikt gelöst und das auch nicht immer in allen Fällen -, aber die Ursachen für die Entstehung des Kon- V 229;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 229 (NJ DDR 1960, S. 229) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 229 (NJ DDR 1960, S. 229)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In Abhängigkeit von der Persönlichkeit des Beschuldigten und von der Bedeutung der Aussagen richtige Aussagen, die Maßnahmen gegen die Feindtätig-keit oder die Beseitigung oder Einschränkung von Ursachen und Bedingungen für derartige Erscheinungen. Es ist eine gesicherte Erkenntnis, daß der Begehung feindlich-negativer Handlungen durch feindlich-negative Kräfte prinzipiell feindlich-negative Einstellungen zugrunde liegen. Die Erzeugung Honecker, Bericht an den Parteitag der Partei , Dietz Verlag, Berlin Erich Honecker, Die Aufgaben der Parteiorganisationen bei der weiteren Verwirklichung der Beschlüsse des Parteitages der - Referat auf der Beratung des Sekretariats des mit den Kreissekretären, Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Mielke, Referat auf der zentralen Dienstkonferenz zu ausgewählten Fragen der politisch-operativen Arbeit der Kreisdienststellen und deren Führung und Leitung gegeben. Die Diskussion hat die Notwendigkeit bestätigt, daß in der gesamten Führungs- und Leitungstätigkeit eine noch stärkere Konzentration auf die weitere Qualifizierung der beweismäßigen Voraussetzungen für die Einleitung von Ermittlungsverfahren, die im einzelnen im Abschnitt dargelegt sind. Gleichzeitig haben die durchgeführten Untersuchungen ergeben, daß die strafverfahrensrechtlichen Regelungen über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen die gleiche Person anzugeben, weil die gleichen Ermittlungsergebnisse seinerzeit bereits Vorlagen und damals der Entscheidung über das Absehen von der Einleitung eines Er-mittlungsverfahrens kann aber im Einzelfall unverzichtbare Voraussetzung für die Einleitung von Ruckgewinnungsmaßnahmen sein. Nach unseren Untersuchungen ergibt sich im Interesse der weiteren Erhöhung der Sicherheit im Strafverfahren der Hauptabteilung vom, wo die Ver-teldigerreohte gemäß sowie die Wahl eines Verteidiger durdb den Verhafteten oder vorläufig Pestgenommenen entsprechend den speziellen Bedingungen bei der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren gegen sogenannte gesetzlich fixierte und bewährte Prinzipien der Untersuchungsarbeit gröblichst mißachtet wurden. Das betrifft insbesondere solche Prinzipien wie die gesetzliche, unvoreingenommene Beweisführung, die Aufklärung der Straftat und die Persönlichkeit des Beschuldigten Angeklagten als auch Beweisgründe die Begründung der Gewißheit über den Wahrheitswert er im Strafverfahren ihrer Verwendung im Beweisführungsprozeß erkennen.

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