Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 220

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 220 (NJ DDR 1960, S. 220); Beschluß des Ministerrats über die Zeit der Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen Vom 24. März 1960 Auf Grund des § 11 des Gesetzes vom 1. Oktober 1959 über die Wahl der Richter der Kreis- und Bezirksgerichte durch die örtlichen Volksvertretungen (GBl. I S. 751) beschließt der Ministerrat: 1. Die Wahl der Richter zu den Kreis- und Bezirksgerichten durch die Kreistage, Stadtverordnetenversammlungen der Stadtkreise und Stadtbezirksversammlungen der Stadtbezirke sowie die Bezirkstage wird in der Zeit zwischen dem 15. Oktober 1960 und dem 30. November 1960 durchgeführt. Wo aus besonderen Gründen die Wahl nicht rechtzeitig durchgeführt werden kann, kann der Minister der Justiz im Einverständnis mit den zuständigen Organen genehmigen, daß die Wahl zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt wird. 2. Der Minister der Justiz und der Staatssekretär für die Anleitung der örtlichen Räte haben sicherzustellen, daß die unmittelbare Vorbereitung der Wahl in der Bevölkerung am 1. September 1960 beginnt und sich bis zur Wahl der Richter durch die Volksvertretungen wirkungsvoll steigert. Bis zum 1. September 1960 müssen deshalb alle Voraussetzungen für den erfolgreichen Verlauf der unmittelbaren Wahlbewegung, insbesondere die kadermäßigen Voraussetzungen, geschaffen sein. 3. Die Vorbereitung der Wahl (Kandidatenvorstellungen in Betriebs- und Einwohnerversammlungen, Popularisierung der Richterwahlen in der Presse, dem Rundfunk und Fernsehfunk, durch Sichtagitation und andere geeignete Mittel) muß die politische Bedeutung der Richterwahl als Ausdruck der weiteren Entwicklung unserer sozialistischen Demokratie in den Mittelpunkt stellen und zur weiteren Festigung und Entwicklung des sozialistischen Staatsbewußtseins der Bevölkerung beitragen. Kriminalität und Gesellschaft Von LEW SCHEJNIN, Moskau Der Verfasser des nachstehenden Originalbeitrags, der sowjetische Schriftsteller und Kriminalist Lew Schejnin, ist auch dem deutschen Leser kein Unbekannter mehr. Erst im vergangenen Jahr erschien im Verlag des Ministeriums für Nationale Verteidigung seine viel beachtete Sammlung von Kriminalgeschichten unter dem Titel „Schatten der Vergangenheit“ (vgl. die Rezension in NJ 1959 S. 781). Lew Schejnin vereinigt in sich zwei Dinge in hervorragender Weise: kriminalistische Praxis und literarische Begabung. Im Jahre 1906 geboren, begann er bereits 1923, als siebzehnjähriger Komsomolze, seine Laufbahn als Untersuchungsrichter. In den 27 Jahren seiner Tätigkeit als Untersuchungsrichter in Moskau und Leningrad erwarb er sich den Ruf eines der erfolgreichsten Kriminalisten der Sowjetunion. Die Sowjetregierung erteilte ihm 1946 den ehrenvollen Auftrag, die Anklage im Nürnberger Kriegsverbrecherprozeß als Gehilfe des sowjetischen Hauptanklägers mit zu vertreten. Seit dem Jahre 1950 widmet sich Lew Schejnin ganz der literarischen Tätigkeit. Als Verfasser vieler Kriminalerzählungen, als Autor von Romanen, Bühnenstücken („Oberst Kusmin“) und Drehbüchern („Begegnung an der Elbe“) hat er auch in der DDR seinen Leserkreis gefunden. Die Redaktion Vor nunmehr drei Jahren, vor der Eröffnung der Weltfestspiele in Moskau, erhielt ich einen Brief von einem Berufstaschendieb, einem „alten Bekannten“ von mir. Dieser Dieb war zu der Zeit, als ich noch in der Staatsanwaltschaft tätig war, Angeklagter in einem Verfahren, das damals von mir bearbeitet wurde. Zu jener Zeit war das noch ein junger, braungebrannter Bursche mit lebhaftem Blick, ziemlich schlagfertig und aufgeweckt. Ungeachtet seiner Jugend galt er schon damals als qualifizierter Taschendieb, der in seinem Kreis unter dem Spitznamen „Ljoschka-Nagel“ bekannt war. Das Verfahren, in dem er angeklagt war, hatte keine direkte Beziehung zu seinem „Spezialgebiet“, und Ljoschka-Nagel war sehr betrübt, daß er Mittäter bei der Ausräubung eines Lagers geworden war. „Zum ersten Mal in meinem Leben, Lew Romanowitsch“, sagte er mir damals, „habe ich mich in so einer Sache versucht. Mit einem Wort: ich war auf Abwege geraten Ich bin zwar ein Taschendieb, aber ein bewußter Mensch, und hier wollte ich staatliches Eigentum stehlen. Nun, das war völlig verkehrt! Früher kannte ich einen Artikel des Strafgesetzbuches, den Artikel 162, und ich war ein Mensch, so rein wie Wasser. Aber jetzt bin ich kein Mensch mehr, sondern ein Taschendieb und Räuber und weiß der Teufel was Jetzt gelten für mich verschiedene Artikel des Strafgesetzbuches. Hol’s der Teufel, ich habe mir völlig die Biographie verdorben “ Wir haben damals lange miteinander gesprochen, und ich habe ihm leider vergeblich zu erklären versucht, daß seine Biographie bereits zu der Zeit „verdorben“ war, als er Taschendieb wurde. Aus Höflichkeit stritt Ljoschka-Nagel nicht, aber ich merkte an dem gelangweilten Ausdruck seines Gesichts, an seinen müden Augen, daß er im Grunde seines Herzens nicht mit mir einverstanden war, daß er sich zu jener Zeit noch nicht in einer solchen seelischen Verfassung befand, in der ein Verbrecher beginnt, sein Leben, die Umgebung und sich selbst auf neue Art zu sehen. Ljoschka-Nagel wurde zu einigen Jahren Freiheitsentzug verurteilt. Dann begann der Krieg, und ich verlor ihn völlig aus den Augen. Und plötzlich, nach so langer Zeit, erhielt ich von ihm einen Brief. Ljoschka erinnerte an unsere Bekanntschaft und schrieb, daß er sich entschlossen habe, mich „ganz offen und zur Klarheit des Bildes“ davon zu unterrichten, daß in der Stadt Tambowsk unlängst sozusagen eine zwischenbezirkliche Konferenz einer Gruppe von Taschendieben stattgefunden habe, die aus verschiedenen Rayons des Landes zusammengekommen waren. „Obwohl nur wenige anwesend waren, insgesamt neun, und das deshalb, weil die Reihen der Kader sich lichten und würdige Nachfolger fehlen“, war die Aussprache heiß und lang. Der zentrale Punkt der „Tagesordnung“ war die Frage: Wie kann man am besten die in Moskau bevorstehenden Weltfestspiele ausnutzen? Es wurde der Beschluß gefaßt: Alle sollen im Rahmen ihrer Kräfte und Möglichkeiten aktiv an den Weltfestspielen teilnehmen, natürlich auf ihre Art. Da- 220;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 220 (NJ DDR 1960, S. 220) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 220 (NJ DDR 1960, S. 220)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Minister für Staatssicherheit orientiert deshalb alle Mitarbeiter Staatssicherheit ständig darauf, daß die Beschlüsse der Partei die Richtschnur für die parteiliche, konsequente und differenzierte Anwendung der sozialistischen Rechtsnormen im Kampf gegen den Feind, beispielsweise durch gerichtliche Hauptverhandlungen vor erweiterter Öffentlichkeit, die Nutzung von Beweismaterialien für außenpolitische Aktivitäten oder für publizistische Maßnahmen; zur weiteren Zurückdrangung der Kriminalität, vor allem durch die qualifizierte und verantwortungsbewußte Wahrnehmung der ihnen übertragenen Rechte und Pflichten im eigenen Verantwortungsbereich. Aus gangs punk und Grundlage dafür sind die im Rahmen der Bestrebungen des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher tätigen feindlichen Zentren, Einrichtungen, Organisationen;nd Kräfte, deren Pläne und Absichten sowie die von ihnen angewandten Mittel und Methoden sowie die vom politischen System und der kapitalistischen Produktionsund Lebensweise ausgehenden spontan-anarchischen Wirkungen. Im Zusammenhang mit der Beantwortung der Frage nach den sozialen Ursachen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen; das rechtzeitige Erkennen und Unwirksammachen der inneren Bedingungen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen, insbesondere die rechtzeitige Feststellung subjektiv verur-V sachter Fehler, Mängel, Mißstände und Unzulänglichkeiten, die feindlich-negative Einstellungen und Handlungen Ausgewählte spezifische Aufgaben Staatssicherheit auf sozialen Ebene der Vorbeugung feindlich-nega und Handlungen der allgemein tiver Cinsteilun-. Das Staatssicherheit trägt auf beiden Hauptebenen der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen in Rahnen der politisch-operativen Tätigkeit Staatssicherheit Theoretische und praktische Grundlagen der weiteren Vervollkommnung der Vorbeugung feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen und der ihnen zugrunde liegenden Ursachen und begünstigenden Bedingungen wurden gründlich aufgedeckt. Diese fehlerhafte Arbeitsweise wurde korrigiert. Mit den beteiligten Kadern wurden und werden prinzipielle und sachliche Auseinandersetzungen geführt. Auf der Grundlage einer exakten Analyse des zu erwartenden operativen Nutzens sowie der konkreten Voraussetzungen für die Umstellung des Beziehungspartners zu treffen. Die Besonderheiten der Arbeit mit die Staatsbürger der sind.

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