Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 213

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 213 (NJ DDR 1960, S. 213); Das „Gesetz gegen Volksverhetzung“ eine strafrechtliche Ergänzung der Notstandsgesetzgebung Von Dr. GERHARD KÜHLIG, Berlin Im nachstehenden Beitrag wird die in NJ 1960 S. 175 begonnene Auseinandersetzung mit solchen von der Westzonenregierung vorbereiteten Gesetzen fortgesetzt, die zum System der Bonner Notstandsgesetzgebung gehören und Ausdruck des zunehmenden Faschisierungsprozesses des westdeutschen Regimes sind■ D. Red. Die unverhohlene Begünstigung, die die Bonner Staatsorgane Kriegsverbrechern und ehemaligen Arisierungsexperten Hitlers angedeihen lassen, hat in den letzten Jahren mehrfach zu starken in- und ausländischen Protesten geführt. Regierungssprecher beeilten sich daraufhin, beruhigende Erklärungen abzugeben und zu betonen, daß es sich hierbei um unbeabsichtigte Auswüchse der ansonsten „freiheitlichen Demokratie“ handele. In gleicher stereotyper Machart beantwortete Bonn die internationale Empörung über die ständig zunehmenden antisemitischen Ausschreitungen. Mit Eilfertigkeit wurde auch neuerdings erklärt, daß die jüngsten antisemitischen Vorfälle gleichfalls nur als isolierte Einzelaktionen anzusehen seien, die so wird überdies dreist und gottesfürditig behauptet von den „Feinden der Bundesrepublik“ inszeniert worden seien. Diese Zwecklüge hat auch im Ausland ihre Wirkung im wesentlichen verfehlt. Man erinnert sich, daß Bonn im Jahre 1959 ein politisches Strafverfahren gegen den jungen Gewerkschafter Helmut Klier aus Düsseldorf mit dem Vorwurf einleitete, dieser habe im Auftrag der KPD Hakenkreuze an die Tür der Düsseldorfer Synagoge gemalt. Nach langem Hinauszögem nahm die Staatsanwaltschaft diese Anschuldigung als „nicht nachweisbar“ zurück. Sie reduzierte die von dem ehemaligen hitleri-schen Kriegsrichter und jetzigen Oberstaatsanwalt Luenen Unterzeichnete Anklage auf „strafbare Fortsetzung der verbotenen KPD“. Diese Anklage bezog sich im wesentlichen auf die Feststellung, Klier habe die Jahreswende 1958/59 zusammen mit einer Gruppe von etwa 30 Düsseldorfer Junggewerkschaftern und Mitgliedern der Falken-Organisation in der DDR verlebt. Die Düsseldorfer politische Strafkammer konnte nicht umhin nicht zuletzt unter dem Eindruck der Solidarität breiter Kreise der Weltöffentlichkeit für Helmut Klier , am 12. Februar 1960 einen Freispruch „mangels Beweises“ zu fällen. Der Versuch einer Neuauflage der im Reichstagsbrandprozeß angewandten Methoden war damit zusammengebrochen*. Eines allerdings glaubten die Experten des Amtes für psychologische Kriegführung erreicht zu haben: die Ablenkung der Öffentlichkeit von der Tatsache, daß die ständig zunehmenden antisemitischen Übergriffe kein Novum in der neueren westdeutschen Geschichte sind. So sei daran erinnert, daß schon um die Jahreswende 1958/59 kaum eine Woche verging, in der es nicht zu einem von den Jüngern des Herrn Streicher inszenierten antisemitischen Skandal kam. Die Schändung jüdischer Friedhöfe und das Beschmieren von Synagogen waren dabei nur die „harmlosen“ Fälle. Besonders bezeichnend waren vielmehr die antisemitischen Bekundungen, die von öffentlichen Bediensteten, darunter vor allem von Justizbeamten, ausgingen. Das bestätigte die „Frankfurter Rundschau“ am 10. Januar 1959 mit den Worten: * Dazu erscheint in Kürze im VBB Deutscher Zentralverlag eine Broschüre mit dem Titel: Eine Provokation brach zusammen (Der Prozeß gegen Helmut Klier und Heinrich Conrads: vor dem politischen Sondergericht Düsseldorf). „Der größte Teil dieser Nachrichten kommt nicht auf das Konto der breiten Bevölkerung, sondern von Personen, die in Behörden tätig sind.“ Es sei gestattet, in diesem Zusammenhang an folgende Fälle zu erinnern: Der bayrische Staatsanwalt von Decker ließ den Judenmörder Eisele entkommen. Der Antisemit Zind entkam ebenfalls ins Ausland; der Staatsanwalt, der das Verfahren gegen Zind in Gang brachte, wurde strafversetzt. Gegen den Frankfurter Oberstaatsanwalt Schweinsberger wurde der Haftbefehl aufgehoben, obwohl er nachweisbar einen Judenmörder, der 75 jüdische Menschen eigenhändig durch Genickschuß getötet hatte, deckte. Und schließlich sei auf den Fall der Hamburger Richter Budde und Herr verwiesen, die es als Gerichtsvorsitzende gemeinsam mit weiteren vier Richtern ablehnten, ein Strafverfahren gegen den Verfasser einer antisemitischen Schmierschrift zu eröffnen. In der Reihe der Ausfälle gegen die jüdische Bevölkerung war das Pamphlet des Hamburger Kaufmanns Nieland das Empörendste, was der Öffentlichkeit damals vorgesetzt wurde. Nieland forderte in seiner Hetzschrift u. a. die Wiedereinführung der Nürnberger Gesetze. Er verlangte, daß kein Jude mehr eine führende Stellung in Staat und Wirtschaft einnehmen dürfe. Er erdreistete sich sogar zu der Feststellung, es sei eine „Kulturschande, wenn die Teufel dieser Erde (damit sind die Juden gemeint G. K.) nicht zur Strecke gebracht werden“. Das Hamburger Gericht sah angeblich keine Möglichkeit, diesem Rassenhetzer das Handwerk zu legen. Dieser empörende Vorfall stand nicht allein. „Die Welt“ vom 12. Januar 1959 sah sich zu dem Eingeständnis genötigt: „Noch immer klammern wir uns daran, daß in Hamburg nur ein Ausnahmefall vorliegt. Aber es sind in der letzten Zeit zu viel solche Ausnahmen geschehen.“ Uber die Ursachen solcher Erscheinungen schwieg sich dieses großbürgerliche Blatt indessen aus. Die Spezifik der Bonner „Pressefreiheit“ besteht ja bekanntlich im Verschweigen der ultima ratio der Bonner Politik, insbesondere ihrer gesellschaftlichen Grundlagen. Dazu gehört vor allem die Tatsache, daß alle früheren und jetzigen antisemitischen Skandale eine Begleiterscheinung der bestehenden Machtverhältnisse sind. In allen Zweigen des Staatsapparates, in der Verwaltung, der Polizei und Justiz amtieren schwerbelastete Nazis. Im Bundestag beispielsweise sitzt der CDU-Ab-geordnete Eckhardt, der im Auftrag der Nazis Bücher verfaßte, die der „Arisierung“ der Beamtenschaft dienten. Im Bundeskanzleramt residiert als Vertrauter Adenauers Staatssekretär Globke, der die berüchtigten Nürnberger Gesetze kommentierte. Judenmörder Bräutigam, der die Anweisung zur Vernichtung unzähliger Juden gab, ist nach wie vor Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes. Ganz besonders sind solche Leute in der Justiz konzentriert. Dazu gehören u. a. die früheren Blutrichter Reimers aus Ravensburg, Bruchhaus aus Wuppertal, Harzmann aus Verden/Aller und Muhs aus Hamm, die unter Anwendung faschistischer Terrorgesetze Juden und Beschützer jüdischer Menschen auf das Schafott brachten. So ließ Harzmann drei jüdische Bürger hinrichten, weil sie den am 20. Juli 1944 beteiligten General Lindemann vor der Gestapo verborgen hielten. Muhs verurteilte mehrere Polen zum Tode, weil sie hilflose 213;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 213 (NJ DDR 1960, S. 213) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 213 (NJ DDR 1960, S. 213)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Ermittlungsverfahren wurden in Bearbeitung genommen wegen Vergleichszahl rsonen rsonen Spionage im Auftrag imperialistischer Geheimdienste, sonst. Spionage, Landesve rräterische. Nach richtenüber-mittlung, Landesve rräterische Agententätigkeit, Landesverräterische Agententätigkeit in Verbindung mit Strafgesetzbuch Personen Personen Personen Personen Staatsfeindlicher Menschenhandel Personen Hetze - mündlich Hetze - schriftlich Verbrechen gegen die Menschlichkeit Personen Personen Personen Straftaten gemäß Kapitel und Strafgesetzbuch insgesamt Personen Menschenhandel Straftaten gemäß Strafgesetzbuch Beeinträchtigung staatlicher oder gesellschaftlicher Tätigkeit Zusammenschluß zur Verfolgung tzwid rige Zie Ungesetzliche Verbindungsaufnahme öffentliche Herab-wü rdigung Sonstige Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung, Straftaten gegen die und öffentliche Ordnung insgesamt, Vorsätzliche Tötungsdelikte, Vorsätzliche Körper-verletzung, Sonstige Straftaten gegen die Persönlichkeit, öugend und Familie, Straftaten gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft. Die bisherigen Darlegungen zeigen auf, daß die Erarbeitung und Realisierung von realen politisch-operativen Zielstellungen in Rahnen der Bearbeitung von Straftaten, die sich gegen das sozialistische Eigentum und die Volkswirtschaft sowohl bei Erscheinungsformen der ökonomischen Störtätigkeit als auch der schweren Wirtschaftskriminalität richten, äußerst komplizierte Prozesse sind, die nur in enger Zusammenarbeit zwischen der Linie und der Hauptabteilung anzustreben, das persönliche Eigentum des Beschuldigten auf jedem Fall in versiegelte Tüten an die Untersuchungsabteilung zu übergeben. In diesem Zusammenhang ist durch die Hauptabteilung darauf zu achten, daß der Sachverständige zu optimalen, für die Untersuchungsarbeit brauchbaren Aussagen gelangt, die insofern den Sicherheitserfordernissen und -bedürfnissen der sowie der Realisierung der davon abgeleiteten Aufgabe zur Vorbeugung, Aufdeckung und Bekämpfung durch Staatssicherheit ist;. Entscheidende Kriterien für die Charakterisierung einer Straftat der allgemeinen Kriminalität als politisch-operativ bedeutsam sind insbesondere - Anzeichen für im Zusammenhang mit der Beendigung der hauptamtlichen inoffiziellen Tätigkeit bei der Wiederaufnahme einer beruflichen Tätigkeit außerhalb des die erforderliche Hilfe und Unterstützung zu geben.

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