Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 212

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 212 (NJ DDR 1960, S. 212); Terror wiederum waren sie nur deshalb unterlegen, weil sie die Verbindlichkeit der Gesetze anerkennen mußten. Das ist nichts als üble Demagogie; denn es gibt Tausende von Todesurteilen in Fällen, in denen die Handlung gesetzlich nicht mit der Todesstrafe bedroht war. Das weiß auch Herr Geiger sehr genau, aber er will diese Richter retten. Das ergibt sich eindeutig auch aus einer anderen Stelle seines Vortrags, in dem es u. a. heißt: „Wir wagen aber, diejenigen, die so laut anklagen, zu fragen, wer denn glaubhaft dafür einstehen kann, daß er und seinesgleichen damals in derselben Lage besser abgeschnitten hätte.“ Herr Geiger unter Hitler Landgerichtsrat besitzt also die Frechheit, die Verbrechen der nazistischen Blutrichter dem deutschen Volke insgesamt zuzumuten, und tut so, als ob nicht die Henker, sondern die Gehenkten die Schuld trügen. Geiger droht aber auch denjenigen, die heute zugeben, daß in Westdeutschland Richter amtieren, die grausamste Verbrechen begangen haben. Offensichtlich ist die Drohung für jene westdeutschen Politiker bestimmt, die nicht mehr ohne weiteres geneigt sind, die Belastung der Westzone durch die NS-Richter weiter mit zu tragen. Geiger sagte: „Niemand, er sei wer er wolle, ist legitimiert, für andere, für seine Kollegen, ein Schuldbekenntnis abzulegen. Selbst die bloße Andeutung, er vermisse das Schuldbekenntnis seiner Standesgenossen, scheint mir die Grenze des moralisch und juristisch Unanfechtbaren zu überschreiten.“ Herr Geiger hat also die Katze aus dem Sack gelassen und droht bereits denjenigen mit Sanktionen, die behaupten, es gäbe in den Westzonen kriminell belastete Richter. Aber nicht nur Herr Geiger allein führt den „Entlastungsfeldzug“. Am 25. Februar d. J. befaßte sich auch ein gewisser Günther Gillessen mit der „Not der Richter“.2 Herr Gillessen geht an dieses heiße Eisen zunächst so heran, daß er versucht, der Deutschen Demokratischen Republik den „schwarzen Peter“ zuzuschieben. Wie macht er das? Er schreibt: Erstens seien die Belastungsmaterialien der DDR unzulänglich. Zweitens sei offensichtlich, daß die DDR das Belastungsmaterial nur zögernd herausgeben wolle und daß für sie aus dem Dienst entfernte Blutrichter uninteressant seien, weil ja dann der Nachweis, die „Bundesrepublik sei in den Händen von Faschisten“, weggefallen wäre. Was ist dazu zu sagen? Erstens ist Herr Gillessen ein Geschichtsfälscher, denn er weiß sehr genau, daß das Belastungsmaterial, das sich bei uns befindet, so einwandfrei ist, daß selbst Generalbundesanwalt Dr. Güde daran nicht Vorbeigehen konnte. Zweitens haben die Behörden der DDR das Material immer wieder angeboten. Drittens sind die Anklagebehörden in allen Staaten der Welt verpflichtet, das Belastungsmaterial selbst zu beschaffen und alles zu tun, um es zu bekommen, ganz gleich, wo es sich befindet. Viertens ist der DDR keineswegs aus „egoistischen“ Gründen daran gelegen, daß die Blutrichter in der westdeutschen Justiz bleiben; sie ist vielmehr aus gesamtnationalem Interesse daran interessiert, daß die Mörder von gestern endlich bestraft und die Nazirichter insgesamt aus dem westdeutschen Justizapparat entfernt werden, so wie das im Potsdamer Abkommen festgelegt ist. Fünftens existieren für den Nachweis, daß der westdeutsche Staat sich in den Händen von Faschisten befindet, noch unzählige andere Fälle. Oberländer, Speidel, Globke, Schröder u. a. sind nur Beispiele dafür. 2 Frankfurter Allgemeine vom 25. Februar 1960 Sechstens gibt es auch in den westdeutschen Gerichtsarchiven Tausende von Urteilen und Akten, aus denen ersichtlich ist, welche Verbrechen heute in der Westzonenjustiz tätige Richter und Staatsanwälte während der Hitlerherrschaft begangen haben. In einem hat Herr Gillessen recht: nämlich in der Feststellung, daß die Bonner Behörden den Eindruck erweckt haben, daß sie sich um die Aufklärung und vor einer etwaigen Trennung von den belasteten Richtern drücken wollen. Welches Rezept empfiehlt aber Herr Gillessen zur Bereinigung dieser Dinge? 1. Die DDR hat die Namen von tausend belasteten Richtern veröffentlicht. Aber nur „ein Zehntel der tausend haben sich im Dritten Reich so schuldig gemacht, daß sie für einen Rechtsstaat unzumutbar geworden sind“ 2. Diesem Zehntel muß aber eine Rechtsbeugung nachgewiesen werden. Der Nachweis der Rechtsbeugung in allen diesen Fällen aber so frohlockt Herr Gillessen wird sehr schwer sein, denn zu diesem Nachweis gehört nicht nur ein ungerechtes Urteil, sondern auch die „rechtsbeugende Absicht des Richters“. 3. Herr Gillessen nennt auch einige „Unrechte“ Todesurteile. Dazu zählen z. B. die Todesurteile gegen Angehörige einer polnischen Familie, die einem aus dem Ghetto entlaufenen jüdischen Kind ein Stüde Brot gegeben hatten, sowie das Todesurteil gegen einen mit Hungerödemen in das Lazarett eingelieferten Soldaten, der sich nachts in der Küche einen Napf Essen geholt hatte. „Doch“, so fragt Gillessen, „wo ist hier die böse Absicht des Richters nachweisbar? Ist es nicht die Sorge, höheren Orts im Unrechtsstaat kein Mißfallen zu erregen?“ Mit anderen Worten heißt das: Auch ein „Unrechtsurteil“ ist dann kein „Unrechtsurteil“, wenn der Richter befürchtete, beim Absehen von Todesstrafe „höheren Orts Mißfallen zu erregen“. Also bleiben von dem Zehntel der tausend durch den Ausschuß für Deutsche Einheit entlarvten Blutrichter nur ein halbes Dutzend übrig, denn „Richter, die wie Freisler absichtlich politischen Terror ausüben wollten, waren höchst selten“. Freisler aber ist tot. 4. „Für die Umstände des Unrechtsstaates und die Pervertierung der Justiz kann man dem einzelnen Richter keinen Vorwurf machen.“ Das ist bei Geiger ausgeliehen. Nicht der Blutrichter ist schuldig an dem Todesurteil wegen des Stücks Brot für das jüdische Kind, nein, der polnische Bürger ist schuld, weil nach Gillessen „Todesstrafen im Kriege zuzunehmen pflegen, ohne daß man schon sagen könnte, das Recht wäre durch sie verkehrt worden“. 5. Die Schuld für die Verbrechen der Justiz im Dritten Reich muß, wie Gillessen weiter schreibt, „die ganze Nation verantworten Die Tapferkeit, für ein Prinzip zu stehen oder zu fallen, hat in jenen Jahren zu vielen gefehlt, als daß die deutsche Öffentlichkeit jetzt ein Recht hätte, Sündenböcke zu suchen und sich auf ihre Kosten heuchlerisch zu exkulpieren. Richter und Staatsanwälte waren im allgemeinen nicht besser oder schlechter als jeder andere“. Das ist nicht nur eine bodenlose Frechheit, sondern auch eine unerhörte Provokation gegenüber, allen ehrlichen Menschen. Gleichzeitig wird aber auch sichtbar, zu welcher Kategorie von Schmierfinken der Verfasser gehört. Das beweist auch der letzte „Rat“, den Herr Gillessen in seinem Artikel hinsichtlich jener wenigen Richter gibt, von denen man sich trennen muß, um wenigstens einigermaßen das Gesicht zu wahren: „Vorzeitige Pensionierung ohne jegliche Kleinlichkeit der finanziellen Regelung brauchte in solchen wenigen Fällen kein zu teurer Preis zu sein.“ Jawohl! Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus! 212;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 212 (NJ DDR 1960, S. 212) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 212 (NJ DDR 1960, S. 212)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

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