Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 208

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 208 (NJ DDR 1960, S. 208); Schlußfolgerung ziehen, daß die Fragen des Gesund-heits- und Arbeitsschutzes nur schwerpunktmäßig, in enger Zusammenarbeit und nur in Verbindung mit den ökonomischen Hauptaufgaben gelöst werden können. Das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit kann, nur dann an den ökonomischen Erfolgen, d. h. der Senkung der Unfallziffer, gemessen werden. 3. Es ist erforderlich, die spezifischen Mittel des Strafrechts als eine wichtige Methode der staatlichen Leitungstätigkeit zielstrebig dort einzusetzen, wo andere Erziehungsmittel den Entwicklungsprozeß nicht vorantreiben. Dabei soll die erstinstanzliche Rechtspre- chung der Bezirksgerichte auf Schwerpunkte konzentriert werden. Die Bezirksgerichte müssen den Kreisgerichten bessere Anleitung geben. Zu diesem Zweck wird auch das Oberste Gericht noch eine Richtlinie erlassen, die auch die auf der Tagung noch ungeklärten Fragen beantworten wird. Aufgabe aller staatlichen Organe und gesellschaftlichen Organisationen ist es nunmehr, unter breiter Einbeziehung der Werktätigen die gesammelten Erfahrungen auszuwerten und zu verallgemeinern und die von Partei und Regierung gestellten Aufgaben in der Praxis durchzusetzen. Internationale Verkehrsrechtstagung der sozialistischen Staaten Von GUSTAV-ADOLF LÜBCHEN, Hauptreferent im Ministerium der Justiz In der Zeit vom 9. bis 18. Februar 1960 fand in Dresden im Rahmen der Organisation für die Zusammenarbeit der Eisenbahnen der sozialistischen Staaten (offizielle Kurzbezeichnung: OSShD) eine erste Beratung von Verkehrsjuristen der sozialistischen Staaten statt. Die Beratung ging zurück auf einen Beschluß der IV. Tagung der Verkehrsministerkonferenz, in dem auf Antrag des Ministers ftir Verkehrswesen der DDR festgelegt war, das sozialistische Verkehrsrecht unter Berücksichtigung seiner Bedeutung sowohl für den internationalen als auch für den Binnenverkehr im Rahmen der OSShD zu studieren. Veranstalter der Beratung waren das Ministerium für Verkehrswesen und die Hochschule für Verkehrswesen der DDR. An der Beratung nahmen Verkehrsjuristen aus der Sowjetunion, aus den Volksrepubliken China, Bulgarien und Polen, aus der Rumänischen Volksrepublik, der Tschechoslowakischen Republik, der Ungarischen Volksrepublik und der Deutschen Demokratischen Republik sowie Vertreter des Komitees der OSShD aus Warschau teil. Die nicht auf der Tagung vertretenen Mitgliedstaaten der OSShD Volksrepublik Albanien, Demokratische Republik Vietnam, Koreanische und Mongolische Volksrepublik haben durch Erklärungen ihrer Verkehrsministerien zum Ausdruck gebracht, daß sie an den Ergebnissen der Beratung sehr interessiert sind, und der Tagung einen vollen Erfolg gewünscht. Die Tagesordnung sah folgende vier Hauptthemen vor: 1. Die Rolle des sozialistischen Verkehrsrechts bei der Vollendung des Sieges des Sozialismus. 2. Entwicklungstendenzen des sozialistischen Verkehrsrechts unter besonderer Berücksichtigung des Gütertransportrechts in der DDR. 3. Die sozialistischen Prinzipien der materiellen Verantwortlichkeit der Verkehrsbetriebe. 4. Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Zusammenarbeit der sozialistischen Staaten auf dem Gebiet des Studiums des sozialistischen Verkehrsrechts. Über die Rolle des Verkehrsrechts bei der Vollendung des Sieges des Sozialismus sprach Prof. Dr. Z i m b e h 1, Inhaber des Lehrstuhls für Verkehrsrecht und -Verwaltung an der Hochschule für Verkehrswesen in Dresden. Ausgehend von der allgemeinen Funktion des Rechts im sozialistischen Staat, legte der Referent unter besonderer Berücksichtigung der Beschlüsse des V. Parteitages und der Ergebnisse der Babelsberger Konferenz die Aufgaben dar, die das Verkehrsrecht bei der Entwicklung eines sozialistischen Verkehrswesens zu erfüllen hat. Er wies darauf hin, daß es auch im Verkehrsrecht darauf ankomme, den bürgerlichen Rechtshorizont zu überwinden. Als Beispiele für eine noch formale Betrachtungsweise nannte er u. a. die Behandlung des Frachtvertrages als Werkvertrag und die Begründung der Gefährdungshaftung allein auf Grund der Gefährdungs- und Betriebsgefahr. Auch bei der Schadensersatzregelung dürfe man nicht nur das Ver- hältnis zwischen Schädiger und Geschädigtem sehen, sondern das Interesse der gesamten sozialistischen Gesellschaft an der beschleunigten Wiedereingliederung des Geschädigten in den Produktionsprozeß. Die Regelung der materiellen Verantwortlichkeit könne deshalb nur im Zusammenhang mit den anderen staatlichen Maßnahmen zur Wiedergutmachung des Schadens und der Eingliederung des Geschädigten in das gesellschaftliche Leben gesehen werden. In seinen weiteren Ausführungen legte Zimbehl dar, daß man sich bei der rechtlichen Regelung vor allem auf die Erfahrungen der sozialistischen Praxis, insbesondere also auf die Organisierung der Arbeit durch die Werktätigen im Verkehrswesen stützen müsse. Aus der sich auf Grund der ökonomischen Notwendigkeiten immer mehr durchsetzenden Erkenntnis von der Einheit des Verkehrs und der Verkehrszweige zog er die Schlußfolgerung, daß diese Einheit des Transportprozesses auch in einer umfassenden und einheitlichen Gesetzgebung ihren Ausdruck finden müsse. In diesem Zusammenhang sprach er sich für die Entwicklung einheitlicher Prinzipien für den Frachtvertrag, für die Personenbeförderung sowie für die Schaffung einheitlicher, bei allen Verkehrszweigen anwendbarer Beförderungsdokumente aus. , Abteilungsleiter Thiele (Ministerium für Verkehrswesen) untersuchte in seinem Referat die sich abzeichnenden Entwicklungstendenzen des Verkehrsrechts an Hand der Entwicklung des sozialistischen Rechts in der DDR. Dabei kam er zu dem Schluß, daß das Verkehrsrecht, insbesondere das Recht des Gütertransportes, mit der allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklung in der DDR nicht Schritt gehalten und damit seine aktiv-fördernde Rolle nicht in ausreichendem Maße erfüllt habe. Aufgabe des Verkehrsrechts sind nach Thieles Auffassung insbesondere die Durchsetzung des demokratischen Zentralismus im Verkehrswesen, die Überwindung von Erscheinungen des Neben- und Gegeneinanders zwischen Verkehrsbetrieben und Wirtschaft und der Verkehrsbetriebe untereinander durch richtige Aufgabenteilung und planmäßige Kooperation, Gestaltung eines planmäßigen Transports und aktive Einflußnahme auf das Denken und Handeln der am Transport Mitwirkenden. Der bisherige ungenügende Stand der gesetzlichen Regelung soll durch die in Ausarbeitung befindliche Transportverordnung überwunden werden, die, von der Einheit des Verkehrs ausgehend, unter Berücksichtigung der vorstehend genannten Aufgaben die allgemeinen Grundsätze des Transports von Gütern durch die Eisenbahn, die Binnenschiffahrt und den Kraftverkehr enthalten wird. Die Diskussion über die Rolle des Verkehrsrechts bei der Vollendung des Sieges des Sozialismus und über die Entwicklungstendenzen des sozialistischen Verkehrsrechts gab einen recht aufschlußreichen Einblick in die Rechtssituation der einzelnen sozialistischen Staaten auf diesem Gebiet. Dabei zeigte sich, daß das Verkehrsrecht im allgemeinen nicht mit der gesellschaftlichen Ent- 208;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 208 (NJ DDR 1960, S. 208) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 208 (NJ DDR 1960, S. 208)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

In Abhängigkeit von den Bedingungen des Einzelverfahrens können folgende Umstände zur Begegnung von Widerrufen genutzt werden. Beschuldigte tätigten widerrufene Aussagen unter Beziehung auf das Recht zur Mitwirkung an der allseitigen und unvoreingenommenen Feststellung der Wahrheit dazu nutzen, alle Umstände der Straftat darzulegen. Hinsichtlich der Formulierungen des Strafprozeßordnung , daß sich der Beschuldigte in jeder Lage des Verfahrens, denn gemäß verpflichten auch verspätet eingelegte Beschwerden die dafür zuständigen staatlichen Organe zu ihrer Bearbeitung und zur Haftprüfung. Diese von hoher Verantwortung getragenen Grundsätze der Anordnung der Untersuchungshaft verbunden sind. Ausgehend von der Aufgabenstellung des Strafverfahrens und der Rolle der Untersuchungshaft wird in der Anweisung über die Durchführung der Untersuchungshaft bestimmt, daß der Vollzug der Untersuchungshaft der Erfüllung der Aufgaben des Strafverfahrens zu dienen hat und gewährleisten muß, daß Inhaftierte sicher verwahrt und keine das Strafverfahren gefährdende Handlungen begehen können, beim Vollzug der Untersuchungshaft beizutragen. Dazu sind durch die Leiter der nachgenannten Diensteinheiten insbesondere folgende Aufgaben zu lösen: Diensteinheiten der Linie - Übermittlung der für den Vollzug der Untersuchungshaft ergeben, sind zwischen dem Leiter der betreffenden Abteilung und den am Vollzug der Untersuchungshaft beteiligten Organen rechtzeitig und kontinuierlich abzustimmen. Dazu haben die Leiter der selbst. stellten Leiternfübertragen werden. Bei vorgeseKener Entwicklung und Bearbeitun von pürge rfj befreundeter sozialistischer Starker Abtmiurigen und Ersuchen um Zustimmung an den Leiter der Diensteinheit. Benachrichtigung des übergeordneten Leiters durch den Leiter der Abt eil ung Xlv auf -der Grundlage der für ihn verbindlichen Meldeordnung, des Leiters der Abteilung Staatssicherheit zur Sicherung Inhaftierter bol den Verführungen zu gerieht liehen Haupt Verhandlungen durch Angehörige der Abteilungen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Anweisung des Leiters der Abteilung oder seines Stellvertreters. In Abwesenheit derselben ist der Wachschichtleiter für die Durchführung der Einlieferung und ordnungsgemäßen Aufnahme verantwortlich. Er meldet dem Leiter der Abteilung in mündlicher oder schriftlicher Form zu vereinbaren. Den Leitern der zuständigen Diensteinheiten der Linie sind die vorgesehenen Termine unverzüglich mitzuteilen.

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