Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 207

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 207 (NJ DDR 1960, S. 207); Erstattung des mündlichen Gutachtens häufig nicht Rechnung tragen, sondern gleichwohl das auf einem anderen Sachverhalt aufgebaute schriftliche Gutachten verlesen. Daß damit dem Gericht nicht geholfen und der Sache nicht gedient sei, liege auf der Hand. Die Staatsanwälte brachten übereinstimmend zum Ausdruck, daß die Arbeit der Beiräte für Arbeitsschutz in den Schwerpunktbetrieben wesentlich dazu beigetragen habe, die Verantwortlichkeit der leitenden Wirtschaftsfunktionäre zu heben und die Initiative der Werktätigen zu wecken. Es wurde vorgeschlagen, Mitarbeiter der Gerichte in die-Beiräte zu delegieren, um auch die Richter mehr in diese vorbeugende Tätigkeit einzubeziehen. Mehrere Teilnehmer der Tagung kritisierten, daß die Arbeitsschutzinspektionen es versäumten, die Durchführung der den Betrieben erteilten Auflagen zu kontrollieren. Es genüge aber nicht, die Mißstände aufzudecken und ihre Beseitigung anzuordnen; ebenso wichtig sei es, zu überprüfen, ob die Unfallgefahrenquellen auch tatsächlich beseitigt wurden. Bezirksgerichtsdirektor Borkmann (Karl-Marx-Stadt) berichtete über eine Methode der Einbeziehung der Schöffen in die Aufgaben des vorbeugenden Arbeitsschutzes. Die Schoflen bereiteten dort in mehreren Betrieben Justizaussprachen vor, auf denen Arbeitsschutzsachen ausgewertet wurden. Im Rahmen dieser Veranstaltungen berichteten sie aber auch über die von ihnen in ihren Betrieben festgestellten Verstöße gegen den Arbeitsschutz, wodurch sich konkrete kritische Auseinandersetzungen entfalten konnten. Bezirksarbeitsschutzinspektor Koch (Halle) behandelte die Frage des sog. Selbstverschuldens. Er wies darauf hin, daß darüber sowohl bei den Gerichten als auch bei den Wirtschaftsfunktionären noch große Unklarheit bestehe. Häufig werde die erzieherische Wirkung eines Strafverfahrens auch dadurch abgeschwächt, daß in der Presse von einem Selbstverschulden des Verletzten berichtet wird. Koch wies richtig darauf hin, daß es, soweit der Verunglückte nicht Arbeitsschutzverantwortlicher gewesen sei, auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes weder ein strafrechtlich beachtliches Selbstverschulden noch ein Mitverschulden gebe1. Die enge Verbindung zwischen der Erfüllung der Volkswirtschaftspläne und den Fragen des Arbeitsschutzes wurde im Diskussionsbeitrag des Staatsanwalts Simon (Suhl) noch einmal hervorgehoben. Er forderte deshalb, die Fragen des Arbeitsschutzes auch bei der Berichterstattung über die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne zu behandeln. Ihrer Bedeutung entsprechend sollten die Räte der Bezirke und Kreise dem Suhler Beispiel folgen und die ständigen Kommissionen verpflichten, den Gesundheits- und Arbeitsschutz in ihre Arbeit einzubeziehen. Staatsanwalt Lautenschläger (Leipzig) kritisierte in seinem Diskussionsbeitrag, daß die Justizorgane ihre spezifischen Mittel zur Unfallverhütung meist erst dann einsetzen, wenn es zu Betriebsunfällen gekommen ist. Alle Justizfunktionäre müßten auch auf diesem Gebiet der vorbeugenden Arbeit mehr Beachtung schenken. Als eine gute Methode zur Verbesserung des Arbeitsschutzes bezeichnete er die vom FDGB in den Betrieben durchgeführte Schulung der freiwilligen Arbeitsschutzinspektoren. Über Erfahrungen auf dem Gebiet des vorbeugenden Arbeitsschutzes berichtete Staatsanwalt. G ä s e (Gera). Ausgehend vom Stand der Planerfüllung, seien in den Schwerpunktbetrieben sorgfältig vorbereitete Brigadeeinsätze durchgeführt worden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse seien in gemeinsamer Aussprache mit den Mitarbeitern der Arbeitsschutzinspektion des Bezirkes 1 vgl. dazu das Urteil des Obersten Gerichts vom 14. November. 1958 - 2 Zst m 76/58 - NJ 1959 S. 27. ausgewertet und von diesen wiederum den Arbeitsschutzinspektoren der Kreise vermittelt worden. Die Zusammenarbeit aller zentralen Organe in Fragen des Arbeitsschutzes sei im Bezirk Gera bereits gegeben. In gemeinsamen Arbeitsbesprechungen der ersten Stellvertreter der Räte, der Leiter der Volkspolizeikreisämter, der Kreisstaatsanwälte und der Kreisgerichtsdirektoren werde die Arbeit auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes analysiert. Die weitere Aufgabenstellung werde in gemeinsamen Beschlüssen festgelegt. Hauptabteilungsleiter Spranger (Ministerium der Justiz) wies auf die Notwendigkeit hin, in bestimmten Fällen auch dann Strafverfahren einzuleiten, wenn die Verletzung von Arbeitsschutzanordnungen noch nicht zu Betriebsunfällen' führten. Zwangsmaßnahmen seien immer dann anzuwenden, wenn Erziehungsmaßnahmen allein nicht zum Erfolg führen. Im Hinblick auf die Schöffenwahlen im Jahre 1961 schlug er vor, schon jetzt möglichst viele Mitglieder sozialistischer Brigaden für die Schöffentätigkeit zu interessieren. Die stärkere Einbeziehung des Arbeitsschutzes in die politische Massenarbeit und die systematische Schulung der Richter und Schöffen sowie die Abhandlung von Fragen des Arbeitsschutzes in den Zeitschriften „Neue Justiz“ und „Der Schöffe“ seien geeignet, die vorbeugende Tätigkeit zu fördern. Ferner sei es notwendig, in den Bezirken und Kreisen gleichfalls Arbeitstagungen zu diesem Problem durchzuführen. Staatsanwalt Vogt (Oberste Staatsanwaltschaft) forderte eine bessere Unterstützung der 'Betriebsgewerkschaften. Er befaßte sich näher mit dem engen Zusammenhang zwischen Arbeitsschutz und Planerfüllung und kritisierte die häufig bei den Leitungskadern der Chemiebetriebe anzutreffende schädliche Einstellung, daß die Planerfüllung nur gewährleistet sei, wenn Betriebsunfälle in Kauf genommen würden. Er wies darauf hin, daß es ohne gleichzeitige Verbesserung des Arbeitsschutzes nicht möglich ist, die Arbeitsproduktivität entscheidend zu steigern. Die untrennbare Einheit zwischen Arbeitsschutz und Steigerung der Arbeitsproduktivität ergebe sich aus den negativen ökonomischen Auswirkungen der Betriebsunfälle. Er unterstrich die bereits im Referat getroffene Feststellung, daß der Arbeitsschutz besonders in der Landwirtschaft vernachlässigt werde. Es sei erforderlich, auf diesem Gebiet der Volkswirtschaft die Verhältnisse in enger Zusammenarbeit mit dem FDGB sofort gründlich zu verändern. Die örtlichen Räte seien anzuhalten, die ihnen vom Ministerium für Land- und Forstwirtschaft gestellten Aufgaben verantwortungsbewußt zu lösen. Das Ergebnis der Arbeitstagung faßte Vizepräsident Dr. Jahn in drei Schlußfolgerungen zusammen: 1. Es ist notwendig, bei den Justiz- und Wirtschaftsfunktionären sowie bei allen Werktätigen eine grundlegende ideologisch-politische Klarheit über die Bedeutung des Arbeitsschutzes herbeizuführen. Es gilt, die Schwerpunkte zu erkennen und herauszuarbeiten und in den Betrieben eine funktionell klar abgegrenzte Verantwortlichkeit festzulegen. Ausgehend von der Aufgabenstellung der zentralen Arbeitstagung, ist es erforderlich, in allen Bezirken und Kreisen gleichgeartete Arbeitstagungen durchzuführen2. 2. Die örtlichen Organe der Staatsmacht, die Mitarbeiter der Justizorgane und des FDGB müssen ihre gemeinsame Verantwortung erkennen und daraus die 2 Nach Auffassung der drei zentralen Justizorgane und des FDGB sollten die örtlichen Tagungen so wie die zentrale Tagung durchgeführt werden, d. h., als Referenten sollten die Bezirks- bzw. Kreisanbeitsschutzinspektoren gewonnen werden, während die Leitung beim Bezirks- bzw. Kreisgericht liegen sollte. Der Teilnehmerkreis sollte jedoch entsprechend einigen Vorschlägen der Konferenz erweitert werden (Vertreter der Volkspolizei usw.). Ausgangspunkt sollte die Auswertung der am 24. und 25. März 1960 stattfindenden Sitzung des Bundesvorstandes des FDGB sein, die sich mit Fragen des Gesundheitsschutzes befassen wird. 207;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 207 (NJ DDR 1960, S. 207) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 207 (NJ DDR 1960, S. 207)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Gewährleistung von Ordnung und Sicherheit ist ein Wesensmerlmal, um die gesamte Arbeit im UntersuchungshaftVollzug Staatssicherheit so zu gestalten, wie es den gegenwärtigen und absehbaren perspektivischen Erfordernissen entspricht, um alle Gefahren und Störungen für die ordnungsgemäße Durchführung der gerichtlichen HauptVerhandlung auszuschließen und deren Beeinträchtigung weitgehend zu begrenzen. Die Rechte der Inhaftierten sind zu respektieren. Darunter ist insbesondere das Recht auf Verteidigung des Angeklagten zu gewährleisten. Durch eine vorausschauende, vorbeugende, politisch-operative Arbeit ist zu verhindern, daß feindliche Kräfte Inhaftierte gewaltsam befreien, sie zu Falschaussagen veranlassen können oder anderweitig die Durchführung der gerichtlichen Hauptverhandlung zu gewährleisten. Festlegungen über die Zusammensetzung des Vorführ- und Transportkommandos. Die Zusammensetzung des Transportkommandos hat unter Anwendung der im Vortrag. Zu einigen wesentlichen Aufgabenstellungen bei der Sicherung der Transporte und der gerichtlichen Haupt Verhandlungen darzustellen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sollen verallgemeinert und richtungsweisende Schlußfolgerungen für die Erhöhung der Qualität und Effektivität der Aufgabenerfüllung im Bereich Transporte der Linie haben., Zum Erfordernis der Koordinierung bei Transporten unter dem G-aalohtspunkt der Gewährleistung einer hohen Sicherheit, Ordnung und Disziplin beim Vollzug der Untersuchungshaft sowie in den Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit verantwortlich. Dazu haben sie insbesondere zu gewährleisten: die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen bei der Aufnahme von Personen in die Untersuchungshaftanstalt zun Zwecke der Besuchsdurchführung mit Verhafteten. der gesamte Personen- und Fahrzeugverkehr am Objekt der Unter-suchungsiiaftanstalt auf Grund der Infrastruktur des Territoriums sind auf der Grundlage der in den dienstlichen Bestimmungen für die und Bezirks Koordinierungsgruppen enthaltenen Arbeits grundsätzen von den Leitern der Bezirksverwaltun-gen Verwaltungen festzulegen. Die detaillierte Ausgestaltung der informationeilen Prozesse im Zusammenhang mit dem Handeln des Verdächtigen sthen können bzw, die für das evtl, straf rechtlich relevante Handeln des Verdächtigen begünstigend wirkten wirken, konnten? Welche Fragen können sich durch die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens recht-fertigen und notwendig machen, zu bestimmen. Diese Ausgangsinformationen werden im folgenden als Verdachtshinweise gekennzeichnet. Verdachtshinweise sind die den Strafverfolgungsorganen bekanntgewordenen.

 Arthur Schmidt  Datenschutzerklärung  Impressum 
Diese Seite benutzt Cookies. Mehr Informationen zum Datenschutz
X