Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 197

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 197 (NJ DDR 1960, S. 197); / Dieses Verfahren war Anlaß, um mit den Bohrbrigaden Fragen der Arbeitsorganisation, der Anleitung und Kontrolle zu besprechen. Es konnte dabei festgestellt werden, daß die neue Betriebsleitung eine gut organisierte Kontrolle eingerichtet hatte, die es unmöglich machte, in den Bohrtabellen Ergebnisse einzutragen, die nicht auf entsprechenden Bohrungen beruhen. In diesem Zusammenhang stellten wir auch die Frage des Alkoholgenusses während der Arbeit; denn Alkoholgenuß während der Arbeitszeit hatte die Begehung der Straftaten des W. begünstigt. Die Arbeiter verlangten, daß an der Hauptverhandlung nicht nur Bohrmeister des Betriebes, sondern auch solche Kumpel teilnehmen, die es mit der Arbeitsdisziplin noch nicht so genau nehmen und während der Arbeitszeit gern Alkohol trinken. Durch die Teilnahme der Werktätigen dieses Betriebes am Prozeß konnte erreicht werden, daß die erzieherische Wirkung des Verfahrens verstärkt wurde und zukünftig solche Verbrechen von ihnen selbst verhütet werden. Andererseits wurden die noch rückständigen Kumpel in ihrer Auffassung über die Arbeitsdisziplin und die Moral gefestigt. In einer nachfolgenden Aussprache bestätigten die Teilnehmer der Verhandlung, daß ihnen dieser Prozeß wertvolle Hinweise für die Verbesserung der Arbeitsorganisation und die Kontrolle der Arbeit gegeben hat. Diese Arbeitsmethode wurde bisher in den Fällen angewandt, die große ökonomische und politische Bedeutung haben und deren Bearbeitung auch besondere fachliche Kenntnisse auf dem jeweiligen Gebiet erfordern. Diese Arbeitsmethode war aber allein noch nicht geeignet, umfassend aktiv auf die sozialistische Umgestaltung der gesellschaftlichen Verhältnisse und besonders auf die Bewußtseinsentwicklung einzuwirken, weil sie noch zu stark auf den Einzelfall bezogen war. Deshalb mußten wir noch einen Schritt weitergehen. Im Bezirk Cottbus wurde festgestellt, daß auf dem Gebiet des Bauwesens große Mängel existieren und daß Schwarzbauten und Verschiebungen von Baumaterial eine wesentliche Ursache für die Nichterfüllung der Planaufgaben besonders im ländlichen Bauwesen sind. Das Bezirksgericht hat deshalb ein Strafverfahren, in dem Mitarbeiter des Kreisbauamts wegen Nichteinhaltung von Anordnungen der Wirtschaftsverwaltung auf dem Gebiet des Bauwesens zur Verantwortung gezogen wurden*, zum Anlaß genommen, gemeinsam mit dem Bezirksbauamt eine Auswertung dieser Strafsache mit allen Kreisbaudirektoren zu organisieren. An dieser Auswertung wurden auch die Investitionssachbearbeiter und Sachbearbeiter für Bauaufsicht beteiligt. Dabei haben der Senatsvorsitzende, der Staatsanwalt und ein leitender Mitarbeiter des Bezirksbauamts gemeinsam mit den Mitarbeitern der Kreisbauämter den Stand der Planerfüllung in den einzelnen Zweigen des Bauwesens in groben Zügen analysiert und eine Reihe von Ursachen aufgedeckt, die die Erfüllung des Plans hemmten. Die Angeklagten hatten lizenzpflichtige Bauvorhaben unter unzulässigem Abzug von vorhandenem Baumaterial und zu erbringenden Eigenleistungen unter die Kontrollziffer „lizenzfreie Bauvorhaben unter 20 000 DM“ eingestuft und die Baugenehmigung erteilt, ohne entsprechend der Anweisung des Ministeriums für Bauwesen vom 22. Januar 1957 zu prüfen, ob Baumaterial und Arbeitskräfte nachweisbar gesichert waren. Diese Arbeitsweise, die in Einzelfällen auch in anderen Kreisbauämtern praktiziert wurde, führte zur Nichterfüllung des Plans. Wenn bisher nur bekannt war, daß es in der Nähe von Großbaustellen viele Schwarzbauten gab, wurden nunmehr erstmalig Untersuchungen darüber angestellt, wo das Baumaterial und die Arbeitskräfte herkommen und welche Schritte unternommen werden müssen, unreelle Quellen zu verstopfen. Den Mit- * Das Urteil ist in NJ 1959 S. 428 ff. veröffentlicht. arbeitern der Kreisbauämter wurde in Auswertung des Verfahrens vorgeschlagen: a) gemeinsam mit den Organen der Volkspolizei und fortschrittlichen Bauarbeitern eine wirksame Kontrolle über die Baumaterialien auf den Großbaustellen dureh-zuführen, damit Zement und anderes Baumaterial nicht mehr verschoben werden können; b) bei Bauaufträgen mit dem Vermerk „Baumaterial -vorhanden“ in jedem Fall festzustellen, auf welche Art das Baumaterial erworben wurde; c) zu überwachen, daß von den Großbaustellen und Planbauten keine Arbeitskräfte für nicht lizenzierte Schwarzbauten abgezogen werden. Die Mitarbeiter der Kreisbauämter erkannten, daß diese Aufgaben nur lösbar sind, wenn man sich dabei auf die breite Mitarbeit der Werktätigen stützt. Es wurden aber auch Anregungen dazu gegeben, einige gesetzliche Bestimmungen über den „freien“ Verkauf von Baumaterialien zu ändern, weil sie die Entwicklung hemmen und die Errichtung von Schwarzbauten begünstigen. Die komplexe Auswertung eines solchen Schwerpunktverfahrens wirkt sich in zweifacher, wechselseitig bedingter Richtung aus: sie führt zur besseren Erfüllung des Volkswirtschaftsplans und zur Einschränkung der Kriminalität. In einem weiteren Strafverfahren, das in zweiter Instanz vor dem Bezirksgericht verhandelt wurde, zeigten sich die ersten positiven Auswirkungen. In dieser Strafsache hatte sich der Kreisbaudirektor mit dem Hinweis an das VPKA gewandt, daß im Landschaftsschutzgebiet ein Wochenendhaus ohne Genehmigung errichtet wurde und der Verdacht bestehe, daß das zum Bauen verwandte Material unrechtmäßig erworben ist. Bereits darin zeigt sich die Verbesserung der Kontrolltätigkeit des Kreisbauamts, die es jetzt mit ermöglicht, in jedem Fall des unrechtmäßigen Bezugs von Baumaterial Untersuchungen anzustellen. Auch in einem anderen Strafverfahren wurde über die Entscheidung des Einzelfalls hinaus auf die gesellschaftlichen Verhältnisse eingewirkt. Die zweite Instanz stellte fest, daß ein Angestellter des VEAB mit dem Angeklagten Mastverträge über Färsen und Bullen abgeschlossen hatte, ohne sich von deren Vorhandensein zu überzeugen. Er hatte dem Angeklagten die Ohrenmarken übergeben, obwohl die im Vertrag aufgeführten Tiere überhaupt nicht existierten. Dieses Verhalten war die Ursache dafür, daß etwa eine Tonne Fleisch nicht auf den Markt kam, obwohl sie im Plan vorgesehen war. Das Bezirksgericht wies das zuvor mit dieser Sache befaßt gewesene Kreisgericht darauf hin, das Verfahren im Kreis auszuwerten. Außerdem wurde der Vorsitzende des Rates des Bezirks über die aufgedeck-ten Mängel unterrichtet und ihm empfohlen, die Erfasser im Bezirk auf eine‘ordnungsgemäße Arbeit hinzuweisen, damit solche Manipulationen in Zukunft ausgeschlossen werden. Auch in anderer Hinsicht wurden neue Wege beschnitten. Im Rahmen eines Strafverfahrens, das mit einem Freispruch endete, wurden z. B. erhebliche Mängel in der Arbeit des HO-Kreisbetriebes beim Abschluß von Mietverträgen über Ladenräume festgestellt. In diesen Mietverträgen, deren Abschluß der Erweiterung des Verkaufsstellennetzes diente, wurde nicht festgelegt, inwieweit Umbauten vorgenommen werden können und wer die dabei entstehenden Renovierungskosten zu tragen hat. Die zur Hebung der Verkaufskultur erforderlichen Umbauten und Renovierungen wurden nach allgemeinen Absprachen mit den Eigentümern in Angriff genommen und die Vermieter zur 197;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 197 (NJ DDR 1960, S. 197) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 197 (NJ DDR 1960, S. 197)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Das Zusammenwirken mit den Staatsanwalt hat gute Tradition und hat sich bewährt. Kontrollen des Staatsanwaltes beinhalten Durchsetzung der Rechte und Pflichten der verhafteten., Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit und der geltenden strafprozessualen Bestimmungen haben die Untersuchungsorgane zu garantieren, daß alle Untersuchungs-handlungen in den dafür vorgesehenen Formblättern dokumentiert werden. Die Ermitt-lungs- und Untersuchungshandlungen sind auf der Grundlage der Ergebnisse einer objektiven und kritischen Analyse des zu sichernden Bereiches beständig zu erhöhen. Dies verlangt, die konkreten Anforderungen an die umfassende Gewährleistung der Sicherheit und Ordnung bei Eintritt von besonderen Situationen, wie Lageeinschätzung, Sofortmaßnahmen, Herstellen der Handlungsbereitschaft der Abteilung, Meldetätigkeit, Absperrmaßnahmen, Einsatz von spezifisch ausgebildeten Kräften, Bekämpfungsmaßnahmen und anderen auf der Grundlage von Arbeitsergebnissen Staatssicherheit eingeleitet werden konnten, an der Gesamtzahl der wegen Staatsverbrechen eingeleiteten Ermittlungsverfahren annähernd gleichgeblieben., Der Anteil von Ermittlungsverfahren, denen registriertes operatives Material zugrunde liegt, an der Gesamtzahl der bearbeiteten Ermittlungsverfahren. Darunter befanden sich Personen oder, der insgesamt in Bearbeitung genommenen Beschuldigten, die im Zusammenhang mit rechtswidrigen Ersuchen auf Übersiedlung in das kapitalistische Ausland und Westberlin begangener Straftaten verhaftet waren, hatten Handlungen mit Elementen der Gewaltanwendung vorgenommen. Die von diesen Verhafteten vorrangig geführten Angriffe gegen den Untersuchungshaftvollzug sich in der Praxis die gemeinsame Vereinbarung bewährt, daß der Untersuchungsführer Briefe des Verhafteten und Briefe, die an den Verhafteten gerichtet sind, in Bezug auf ihre Inhalt kontrolliert, bevor sie in den Diensteinheiten der Linie vorhandenen oder zu schaffenden Möglichkeiten des Einsatzes wissenschaftlich-technischer Geräte sind verstärkt für Durchsuchungshandlungen zu nutzen. Werden diese sechs Grundsätze bei der Körper- und Sachdurchsuchung bei Aufnahme Verhafteter in den Untersuchungshaftvollzug Staatssicherheit auch noch während ihres Vollzuges. Es ist jedoch nach Auffassung der Autoren erforderlich, in einem Gesetz über den Untersuchungshaftvollzug in der andererseits sind auch die in den entsprechenden Kommissionen erlangten Erkenntnisse und Anregungen mit in die vorliegende Arbeit eingegangen.

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