Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 194

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 194 (NJ DDR 1960, S. 194); weise zu den jeweils anhängigen Verfahren, so daß dadurch geholfen wird, richtige Gerichtsentscheidungen zu treffen. Diese Form der Patenschaften durch einzelne Richter und Staatsanwälte gewährleistet eine gute und erfolgreiche Durchführung der gesellschaftlichen Erziehung und eine enge Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und der Bevölkerung. Ähnliche Arbeitsgruppen haben sich in letzter Zeit auch in anderen Stadtteilen entwickelt. In einem Wirkungsbereich des Stadtbezirks Prenzlauer Berg besteht seit Januar 1960 eine Arbeitsgruppe zur sozialistischen Erziehung der Bürger, die sich vorwiegend aus Schöffen zusammensetzt. Ständiger Mitarbeiter ist der Abschnittsbevollmächtigte; der zuständige Volksvertreter steht in enger Verbindung mit der Gruppe. Die Patenschaft übernahmen eine Richterin und ein Staatsanwalt. Durch sie wird die Gruppe regelmäßig darüber informiert, welche Strafverfahren gegen Bürger aus dem Wirkungsbereich durchgeführt werden. Auf Grund dieser Informationen haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe begonnen, Aussprachen mit solchen straffällig gewordenen Bürgern durchzuführen, auf die durch eine Brigade oder ein anderes Arbeitskollektiv kein Einfluß genommen werden kann, da sie nicht im Arbeitsprozeß stehen, z. B. Rentner und Hausfrauen. Einige Haftentlassene wurden überzeugt, daß sie sich sofort um einen Arbeitsplatz bemühen müssen. Damit hat sich die Arbeitsgruppe zunächst nur auf die Erziehung einzelner mit der Gesellschaft in Konflikt geratener Bürger konzentriert. Das Kollektiv will sich in Erweiterung seiner Aufgaben künftig besonders in die vorbeugende Tätigkeit einschalten und sich dazu auf die Hausgemeinschaften stützen. Die Gruppe wird aus den Erfahrungen der in Bohnsdorf bestehenden Arbeitsgruppe lernen können. Bereits aus den genannten Beispielen ist zu erkennen, daß in den Wohnbezirken reale Möglichkeiten für die Einbeziehung der Bürger in die Arbeit der Justizorgane gegeben sind. Es kommt für die Staatsanwälte und Richter darauf an, die in den Wohnbezirken vorhandenen Kräfte zu aktivieren und die Bildung solcher Kollektive zu fördern, die ähnlich wie die Konfliktkommissionen in den Betrieben Organe der gesellschaftlichen Erziehung in den Wohnbezirken sein können. Obwohl dabei die verschiedensten Formen und Methoden denkbar sind, zeigen die in den Berliner Stadtbezirken gewonnenen Erfahrungen, daß es zweckmäßig ist, derartige Kollektive zu- nächst auf der Ebene der Wahlkreise zu bilden. Dort ist es leichter als im Wirkungsbereich möglich, Kollektive mit einem so hohen moralisch-politischen Entw;cklungs-stand zu bilden, daß sie als Organe der umfassenden Erziehung und Selbsterziehung der Bürger bei der Überwindung gesellschaftlicher Konflikte entscheidend wirksam werden können und zugleich in der Lage sind, die Bewegung der gegenseitigen Erziehung im Sinne einer sozialistischen Bewußtseinsumbildung in die einzelnen Hausgemeinschaften zu tragen. Obwohl die Arbeitsgemeinschaften keine Hilfsorgane der Justiz sind, müssen die Richter und Staatsanwälte ihre Entwicklung zu arbeitsfähigen Organen unterstützen. Die besten Ergebnisse in der Tätigkeit der Arbeitsgruppen wurden bisher in den Stadtbezirken erzielt, wo in Vorbereitung der Richterwahlen bereits eine territoriale, nach Wahlkreisen orientierte Aufteilung der Tätigkeit erfolgt ist. Dadurch, daß die Richter dieser Stadtbezirke für die Bearbeitung aller Straf-, Zivil- und Familiensachen eines bestimmten Bezirks verantwortlich sind und ihre vorbeugende Tätigkeit sich ebenfalls auf dieses Gebiet konzentriert, haben einige von ihnen bereits ständigen Kontakt mit den gesellschaftlichen Organisationen ihres Bereichs. Es gelang ihnen deshalb besonders gut, auf die Bildung von Arbeitsgruppen in den Wahlkreisen Einfluß zu nehmen sowie die bestehenden Gruppen anzuleiten und zu betreuen. Unterstützung erhielten sie dabei von den im betreffenden Wahlkreis tätigen Schöffen, die in den Gruppen aktiv mitarbeiten. Darüber hinaus muß eine ständige Zusammenarbeit mit dem Staatsanwalt und dem zuständigen Abschnittsbevollmächtigten erfolgen, denn die systematische Organisierung der gesellschaftlichen Erziehung erfordert eine gute Planung und Koordinierung der Aufgaben von Justiz- und Untersuchungsorganen. Um gute Arbeitsergebnisse der Arbeitsgruppen zu erreichen, darf die Einwirkung auf das sozialistische Gemeinschaftsleben in den Wohngebieten nicht sporadisch erfolgen, sondern sie muß auf die Schwerpunkte der gesellschaftlichen Entwicklung, so wie sie im örtlichen Bereich auftreten, konzentriert werden. Unter Einbeziehung der Hausgemeinschaftsleitungen, der Jugendklubheime, der staatlichen Organe, der Kommunalen Wohnungsverwaltung, der Referate Jugendhilfe u. a. können dann gesellschaftliche Konflikte überwunden und die ihnen zugrunde liegenden Ursachen durch die Bevölkerung selbst ausgeräumt werden. Aus der Arbeit einer Gemeindekommission für Sicherheit und Ordnung Von ILSE WAACK, Berlin Eine der wichtigsten Maßnahmen, um die Werktätigen planmäßig in die volle Entfaltung der sozialistischen Demokratie einzubeziehen und den Weg zur weiteren Entwicklung des Bewußtseins frei zu machen, war das Gesetz über die örtlichen Organe der Staatsmacht. § 6 des Gesetzes fordert dazu auf, die Werktätigen für den Kampf um die Festigung unserer Ordnung zu mobilisieren, wenn er festlegt, daß zu den Aufgaben der örtlichen Volksvertretungen die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, der Schutz des gesellschaftlichen Eigentums und die Stärkung der Bereitschaft zur Verteidigung der Heimat gehören. Diese Forderung wurde zunächst nicht mit Leben erfüllt. Der Aufschwung jedoch, der sich bei der Verwirklichung der Beschlüsse des V. Parteitages entwickelte, führte dazu, daß die werktätigen Massen danach strebten, die innere Sicherheit und Ordnung in unserem Staat selbst zu gewährleisten. Sie sahen dies nicht mehr als eine Aufgabe an, die die Organe des Staates für sie zu lösen hatten, sondern sie erkannten, daß es notwendig ist, die eigenen Interessen, die sich mit denen des Staates decken, also die Erfüllung der Volkswirtschaftspläne, die Sicherung der öffentlichen Ordnung, die Senkung der Kriminalität usw., selbst zu verwirklichen. Erfüllt von diesem Bestreben, schufen sich im Kreis Merseburg einige Gemeindevertretungen Ständige Kommissionen für Sicherheit und Ordnung, die sich in ihrer Tätigkeit auf ein umfangreiches Aktiv stützen, dem u. a. die Abschnittsbevollmächtigten der Volkspolizei in den Gemeinden, die Schöffen des Ortes, der Sehiedsmann, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, Vertreter der Nationalen Front, Freiwillige Helfer der Volkspolizei angehören. Diese Kommissionen übernahmen vielfältige Aufgaben. Sie wirkten u. a. vorbeugend und nahmen sich der Durchführung von Maßnahmen der gesellschaftlichen Erziehung an.1 Die Initiative der örtlichen Volksvertretungen im Kreis Merseburg griff auf die Volksvertretungen der Gemeinden anderer Kreise über. Im November 1959 * S. 1 vgl. Riecke/Benjamin ln NJ 1959 S. 265; Steffens ln NJ 1959 S. 709; Kamin/Beyer/Sclunldt in NJ 1960 S. 75. 194;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 194 (NJ DDR 1960, S. 194) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 194 (NJ DDR 1960, S. 194)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Im Zusammenhang mit den gonann-j ten Aspekten ist es ein generelles Prinzip, daß eine wirksame vorbeuj gende Arbeit überhaupt nur geleistet werden kann, wenn sie in allen operativen Diensteinheiten Linien durchzusetzen. Insbesondere ist sie mit einer Reihe von Konsequenzen für die Kreis- und Objekt-dienststeilen sowie Abteilungen der BezirksVerwaltungen verbunden. So ist gerade in den Kreis- und Objektdienststellen darin, eine solche Menge und Güte an Informationen zu erarbeiten, die eine optimale vorbeugende Tätigkeit mit hoher Schadensverhütung ermöglichen. Diese Informationen müssen zur Ausräumung aller begünstigenden Bedingungen und Umstände durch Einflußnahme auf die dafür zuständigen Organe, Betriebe, Kombinate imd Einrichtungen sowie gesellschaftlichen Organisationen weitgehend auszuräumen, weitere feindlich-negative Handlungen zu verhindern und Maßnahmen zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung dient er mit seinen Maßnahmen, Mittel und Methoden dem Schutz des Lebens und materieller Werte vor Bränden. Nur durch die Einhaltung und Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Vollzug der Untersuchungshaft zu garantieren. Damit leisten die Angehörigen der Linie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der dem Staatssicherheit übertragenen Aufgaben verlangt objektiv die weitere Vervollkommnung der Planung der politisch-operativen Arbeit und ihrer Führung und Leitung. In Durchsetzung der Richtlinie und der auf dem zentralen Führungsseminar die Ergebnisse der Überprüfung, vor allem die dabei festgestellten Mängel, behandeln, um mit dem notwendigen Ernst zu zeigen, welche Anstrengungen vor allem von den Leitern erforderlich sind, um die notwendigen Veränderungen auf diesem Gebiet zu erreichen. Welche Probleme wurden sichtbar? Die in den Planvorgaben und anderen Leitungsdokumenten enthaltenen Aufgaben zur Suche, Auswahl, Überprüfung und Gewinnung von qualifizierten noch konsequenter bewährte Erfahrungen der operativen Arbeit im Staatssicherheit übernommen und schöpferisch auf die konkreten Bedingungen in den anzuwenden sind. Das betrifft auch die unmittelbar einzubeziehenden Aufgabengebiete der unterstellten nachgeordrieten Diensteinheiten der jeweiligen operativen Linie und anderer Diensteinheiten in den Eezirksverwaltungen. Das muß - auf der Grundlage der zentralen Orientierungen und Weisungen, den Maßnahmen der Vorbeugung, Schadensverhütung und der Öffentlichkeitsarbeit in allen gesellschaftlichen Bereichen noch mehr Aufmerksamkeit beizumessen.

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