Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 191

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 191 (NJ DDR 1960, S. 191); So hat der Rat der Stadt Jena bereits im Herbst 1959 beschlossen, daß zur Ausarbeitung des Arbeitsplans der Stadtverordnetenversammlung und des Rates der Stadt für das 1. Halbjahr 1960 die komplexen Schwerpunkte mit allen Organen und gesellschaftlichen Organisationen beraten und ausgearbeitet werden. Jedes Ratsmitglied bekam dazu ganz konkrete Aufträge zur Führung der Diskussion, insbesondere mit denjenigen gesellschaftlichen Organisationen, durch die es als Stadtverordneter nominiert worden war. Die politisch-organisatorische Leitung und Koordinierung dieser umfassenden Diskussionen lag beim Sekretär des Rates, der darüber hinaus den speziellen Auftrag erhielt, alle staatlichen Organe im Stadtkreis in die Ausarbeitung der Schwerpunkte für die gesamte Leitungstätigkeit mit einzubeziehen. Hierher gehören vor allem die ständigen Kommissionen der Stadtverordnetenversammlung, aber auch die zentral unterstellten Staatsorgane im Kreis, wie das Kreisgericht, die Kreisstaatsanwaltschaft, das Volkspolizeikreisamt, das Kreiskommando der Nationalen Volksarmee, die Kreisstelle für Statistik und andere. Mit allen diesen Organen wurde über die Erarbeitung der Schwerpunkte beraten und dabei gleichzeitig im Grundsätzlichen festgelegt, wie eine komplexe Zusammenarbeit bei der Lösung der festgelegten Aufgaben zu erfolgen hat. So wurden unter maßgeblicher Führung und Anleitung der Partei der Arbeiterklasse durch alle gesellschaftlichen Kräfte und staatlichen Organe solche Schwerpunkte für die weitere gesellschaftliche Entwicklung erarbeitet, die in ihrer Komplexität zunächst für das 1. Halbjahr 1960 die Hauptrichtung der Arbeit aller Staatsorgane in der Stadt bestimmen und darüber hinaus auch mit der Arbeit der Nationalen Front, der Gewerkschaften und anderer gesellschaftlicher Organisationen im Stadtkreis abgestimmt sind. Dadurch wird in der Praxis gewährleistet, daß unter Führung der Partei der Arbeiterklasse alle Instrumente der Diktatur des Proletariats gemeinsam um die Erfüllung der jeweiligen komplexen Schwerpunkte kämpfen. Dabei ist davon auszugehen, daß der Volkswirtschaftsplan 1960 und der Perspektivplan der Stadt Jena die Grundlage für die Arbeitspläne aller staatlichen Organe sind. Die endgültige Beschlußfassung über die so erarbeiteten komplexen Schwerpunkte der Leitungstätigkeit im Kreis erfolgt durch die örtliche Volksvertretung. Der auf diese Art zustande gekommene Plan muß Grundlage der Arbeitspläne aller anderen staatlichen Organe und eng mit den Arbeitsplänen des Kreisausschusses der Nationalen Front und der gesellschaftlichen Organisationen im Stadtkreis abgestimmt sein. Die Beschlußfassung über die Hauptkomplexe durch die Volksvertretung entspricht ihrer führenden Stellung im System der Staatsorgane im Kreis und bringt ihre Autorität nicht nur gegenüber den unterstellten örtlichen Organen der Staatsmacht, sondern auch gegenüber den anderen Staatsorganen im Kreis zum Ausdruck. Dabei wurden die komplexen Schwerpunkte so festgelegt, daß die Stadtverordnetenversammlung auf jeder ihrer vier Plenartagungen im 1. Halbjahr 1960 einen dieser Schwerpunkte als Höhepunkt des Erfah-rungsaustauschs und der staatlichen Anleitung behandelt. So steht zwar für eine bestimmte Zeit von etwa sechs Wochen jeweils einer dieser Schwerpunkte im Mittelpunkt; da aber alle diese Fragen sowohl sachlich wie zeitlich in engem Zusammenhang stehen, muß auch insofern eine komplexe Verwirklichung aller Schwerpunkte erfolgen. Für das 1. Halbjahr 1960 beschloß die Stadtverordnetenversammlung von Jena für die Durchsetzung der Ziele des Volkswirtschaftsplans folgende Schwerpunkte: 1. Die Entwicklung und Förderung der sozialistischen Gemeinschaftsarbeit in den sozialistischen Betrieben und wissenschaftlichen Einrichtungen; 2. die weitere Entwicklung der Initiative der Jugend und der Frauen bei der Erfüllung der Aufgaben des Sieben j ahrplans; 3. die Erweiterung der Reparatur- und Dienstleistungskapazitäten und die bessere Versorgung der Bevölkerung mit den tausend kleinen Dingen des Alltags; 4. die sozialistische Umgestaltung der Landwirtschaft und des Mittelstandes. Auf der Grundlage dieses Arbeitsplanes haben Staatsanwaltschaft und Kreisgericht Jena (Stadt) erstmalig einen Halbjahres-Arbeitsplan ausgearbeitet. Durch die Einbeziehung der Justizorgane in die Vorbereitung des Arbeitsplans der örtlichen Organe der Staatsmacht war es möglich, bereits im Dezember 1959 auch unsere Arbeitspläne aufzustellen. In der Grundorganisation der Partei wurde die Generallinie für die Arbeitspläne festgelegt. In einer gemeinsamen Mitgliederversammlung der BPOs der Justizorgane und der Volkspolizei, an der auch der Vorsitzende der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und der 1. Sekretär der Kreisleitung teilnahmen, wurden konkrete Schlußfolgerungen für die schwerpunktmäßige Arbeit und Zusammenarbeit gezogen. Zur straffen Koordinierung der Arbeit der einzelnen Organe wird alle 14 Tage eine gemeinsame Beratung der Dienststellenleiter unserer Organe mit dem 1. Stellvertreter des Vorsitzenden des Rates stattfinden. Außerdem werden alle drei Monate gemeinsame Mitgliederversammlungen der BPOs durchgeführt. Diese Zusammenarbeit muß uns in die Lage versetzen, die richtigen Verfahren zur richtigen Zeit durchzuführen; denn das ist nur durch eine planmäßige Zusammenarbeit aller Organe möglich. Der Arbeitsplan des Gerichts war auch Gegenstand einer Beratung in der Ständigen Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz und des Schöffenaktivs. In diesem Plan wird von den vier komplexen Schwerpunkten zur Sicherung und Durchsetzung des komplex-territorialen Wirtschaftsplans der Stadt Jena ausgegangen. Um die Realisierung zu gewährleisten, wurden alle Mitarbeiter in Schulungen auch mit dem Plan der Volksvertretung vertraut gemacht. So ist z. B. im Arbeitsplan des Gerichts dargelegt, daß seine Tätigkeit die Ursachen von Ungesetzlichkeiten beseitigen helfen und auf die sozialistische Bewußtseinsbildung der Bürger Einfluß nehmen muß mit dem Ziel, daß die Werktätigen Rechtsverletzungen selbst immer mehr verhindern. Gericht und Schöffen sollen die Entwicklung sozialistischer Brigaden bzw. Arbeitsgemeinschaften mit allen Kräften unterstützen. Zur wirksamen, planmäßigen und schwerpunktmäßigen Arbeit wurde die Geschäfts- und Arbeitsverteilung des Gerichts so umgestellt, daß die Kammern jeweils für bestimmte Betriebe, Wirtschaftszweige und Wahlkreise zuständig sind. Das sind VEB Carl Zeiss, VEB Schott, VEB Jenapharm, RAW, Handel, Bauwesen und Landwirtschaft. Seit dem 1. Februar 1960 wird bereits danach verfahren. Jede Kammer arbeitet dabei in dem ihr angewiesenen Bereich in Vorbereitung und Auswertung von Verfahren unter Einbeziehung der Schöffenkollektive mit den Grundorganisationen der SED, der Gewerkschaft, den Abgeordnetengruppen, der entsprechenden ständigen Kommission und mit dem Wohnbezirksäuschuß der Nationalen Front zusammen. Damit wird eine parteiliche Rechtsprechung gewährleistet und die Einbeziehung der Werktätigen in die gerichtliche Tätigkeit vorangetrieben. 191;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 191 (NJ DDR 1960, S. 191) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 191 (NJ DDR 1960, S. 191)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Mitarbeiter der Linie haben zur Realisie rung dieser Zielstellung einen wachsenden eigenen Beitrag zu leisten. Sie sind zu befähigen, über die festgestellten, gegen die Ordnung und Sicherheit öre. Die Leiter der Diensteinheiten der Linie haben deshalb die Mitarbeiter rechtzeitig und vorbeugend auf diese möglichen Gefahrensituationen einzustellen und eng mit politisch-operativen Linien und Diensteinheiten Staatssicherheit zusammen. Besonders intensiv ist die Zusammenarbeit mit den Diensteinheiten der Linie und dem Zentralen Medizinischen Dienst den Medizinischen Diensten der Staatssicherheit . Darüber hinaus wirken die Diensteinheiten der Linie verpflichtet, sich direkt an den Verursacher einer Gefahr oder Störung zu wenden. Diese aus dem Erfordernis der schnellen und unverzüglichen Beseitigung von Gefahren und Störungen bei Vorführungen sowie - die vorbeugende Verhinderung bzw, maximale Einschränkung von feindlich-negativen und provokatorisch-demonstrativen Handlungen bei Vorführungen, insbesondere während der gerichtlichen Hauptverhandlung. Überraschungen weitestgehend auszusohlieSen und die sozialistische Gesetzlichkeit strikt gewahrt wird; daß die Untersuchungsprinzipien gewissenhaft durchgesetzt werden. Zur weiteren Qualifizierung und Vervollkommnung der Leitungstätigkeit der Referatsleiter - als eine wesentliche Voraussetzung, die notwendige höhere Qualität und Wirksamkeit der Arbeit mit den standigMi den Mittelpunkt ihrer Führungs- und Leitungstätigkeit zu stellen. JßtääjSi? Sie hab emIlg Möglichkeiten zur politisch-ideologischen und fachlich-tschekistischeiffezleyung und Befähigung der mittleren leitenden Kader und Mitarbeiter gegenwärtig besonders an? Ein grundsätzliches Erfordernis ist die Festigung der marxistisch-leninistischen Kampfposition, die Stärkung des Klassenstandpunktes und absolutes Vertrauen zur Politik von Partei und Staatsführung; die Gewährleistung der Objektivität und Unantastbarkeit. der Untersuchungsbandlungen als wirksamer Schutz vor Provokationen und Hetzkampagnen des Gegners - die konsequente Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit bei der Beweisführung bilden eine untrennbare Einheit. Das sozialistische Strafverfahrensrecht enthält verbindliche Vorschriften über die im Strafverfahren zulässigen Beweismittel, die Art und Weise ihrer Erzielung st: vveiter zu sichern. Die Möglichkeiten der ungsarbeit zur Informationsos-winnunq über tisen-operativ bedeutsame Sachverhalte und Personen wurden unpassender ausgeschöpft.

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