Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 185

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 185 (NJ DDR 1960, S. 185); NUMMER 6 JAHRGANG 14 NlUfJüSnz FÜR RECHT IV UND RECHTSWI BERLIN 1960 20. MÄRZ ZEITSCHRIFT FÜR RECHT UND RECHTSWISSENSCHAFT Zur Vorbereitung der zentralen Jionferenz der Justizfunktionäre Die Entwicklung der richtigen Zusammenarbeit zwischen den Justizorganen und den örtlichen Volksvertretungen das Hauptkettenglied auf dem Wege zur sozialistischen Justiz Von Dr. GERHARD STILLER, Direktor des Instituts für Strafrecht der Deutschen Akademie für Staats- und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“ Unter der Rubrik „Auf dem Wege zur sozialistischen Justiz“ werden seit einiger Zeit in der „Neuen Justiz“ Beiträge von Praktikern veröffentlicht, die zeigen, wie die Justizfunktionäre in ihrem Bemühen um die Verwirklichung der Forderung der Partei der Arbeiterklasse, die Justizorgane zu sozialistisch arbeitenden Staatsorganen zu entwickeln, voranschreiten. Neben guten und überzeugenden Darlegungen zur neuen Arbeitsweise gibt es aber auch noch Publikationen, die Schwächen deutlich werden lassen und zeigen, wo wir auf dem Wege zur sozialistischen Justiz stehen. Wenn wir dabei die in Heft 4/1960 der „Neuen Justiz“ veröffentlichten Arbeiten von Praktikern zum Maßstab nehmen, so muß u. E. festgestellt werden, daß die entschiedene Wende in der Justizarbeit, wie sie in verschiedenen grundlegenden Artikeln in ihrer Grundlinie herausgearbeitet wurde1, noch nicht überall herbeigeführt werden konnte. Wir erkennen an, daß diese Feststellung zum Stand der Entwicklung der Justizpraxis zugleich Kritik an unserer eigenen wissenschaftlichen Arbeit und an dem Niveau unserer Ausbildung der Praktiker ist. In NJ 1960 S. 112 ff. legen leitende Genossen der Justizorgane des Bezirks Neubrandenburg dar, wie sie die Forderung nach Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht verwirklichen. Sie stellen fest, daß die Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen Organen der Staatsmacht in den vergangenen Jahren unzureichend, sporadisch und nicht zielgerichtet gewesen ist. Aus den für die Entwicklung unserer Staatsmacht grundlegenden Gesetzen vom 17. Januar 1957 und 11. Februar 1958 sowie aus der Babelsberger Konferenz habe sich aber ergeben, daß die Justizorgane als Teile der einheitlichen Staatsmacht an den allgemein-staatlichen Aufgaben mitzuarbeiten haben und ihre Tätigkeit der Tätigkeit der örtlichen Organe der Staatsmacht untergeordnet sein müsse. Auf diese Erkennnis sei die gesamte Arbeit aufgebaut worden. Mit dieser Auffassung dringen die Genossen in Neubrandenburg aber noch nicht zum Kern des Problems vor. Es geht dabei nicht um irgendwelche Zusammenarbeit, um die quantitative Verbesserung der schon früher vorhandenen Ansätze für eine Abstimmung der Aufgaben und schon gar nicht um eine stärkere Beteiligung an Brigadeeinsätzen die die Justizfunktionäre von der Erfüllung ihrer eigentlichen Tätigkeit fernhält , sondern um etwas qualitativ Neues, das auf Grund unserer gesellschaftlichen Entwicklung und der l vgl. Renneberg, Staat und Recht 1959, Nr. 7, S. 829 ft.; Benjamin, NJ 1959 S. 689 ff.; Polak, NJ 1959 S. 694 ff.; Polak, Staat und Recht 1960. Nr. 1. S. 10 ff. vor uns stehenden Aufgaben zur Notwendigkeit geworden ist. Es geht darum, die Tätigkeit der Justizorgane voll auf den Boden der gesellschaftlichen Praxis zu stellen, sie einzuordnen in den Gesamtmechanismus unserer Arbeiter-und-Bauern-Macht zur Durchsetzung der gesellschaftlichen Gesetzmäßigkeiten. Die Darlegungen der Neubrandenburger Genossen zeigen, daß diese Forderung in ihrem Kern noch nicht verwirklicht wurde. Die von ihnen geschilderte Arbeitsweise zeigt u. E. noch Unklarheiten über das Verhältnis zwischen Volksmassen und Staat, insbesondere über die Stellung und Rolle der Volksvertretung als höchster staatlicher Organisationsform. Die Durchsetzung einer richtigen Zusammenarbeit der Justizorgane mit den Volksvertretungen, den ständigen Kommissionen und ihren Aktivs sowie den Räten und die Entwicklung der geeigneten Organisationsformen zur Verwirklichung ihrer gemeinsamen Aufgaben sind das Hauptkettenglied für die Herausbildung einer neuen, sozialistischen Justiz. In der Praxis der Genossen aus Neubrandenburg wird gerade die wichtigste Seite der Zusammenarbeit der Justizorgane mit den örtlichen' Organen der Staatsmacht, nämlich die Entwicklung der Zusammenarbeit mit den örtlichen Volksvertretungen, fast völlig außer acht gelassen. Auf diese Weise bleibt die Justiztätigkeit noch isoliert vom Gesamtprozeß der Umwälzung. Sie wird noch nicht hineingestellt in den ganzen Kampf um die Lösung unserer Aufgaben, wie sie sich aus dem Volkswirtschaftsplan und den darauf beruhenden örtlichen Plänen und Beschlüssen ergeben. In dem zitierten Aufsatz wird im wesentlichen von der Zusammenarbeit mit dem Rat des Bezirks und Teilen des „Apparates“ gesprochen. Auf der Grundlage deren bezirklicher Arbeitspläne haben sich dann die Justizfunktionäre an verschiedenen Brigaden beteiligt, die eingesetzt wurden vom Rat des Bezirks und anderen Bezirksdienststellen und die Mängel in der staatlichen Leitungstätigkeit feststellten. Es wird von uns nicht in Zweifel gezogen, daß diese Form allgemein-staatlicher Tätigkeit von großem Nutzen für die Lösung der örtlichen Aufgaben ist. Aber es erhebt sich doch sofort die Frage, was mit der eigentlichen Justiztätigkeit Rechtsprechung und die damit verbundene politische Massenarbeit sowie Aufsichtstätigkeit des Staatsanwalts geschieht, wenn die Justizfunktionäre an einer Vielzahl von Brigaden, Komplexbrigaden und anderen Einsätzen in der Landwirtschaft, dem Handel, der Industrie, dem Bauwesen usw. teilnehmen. Die Genossen aus Neubrandenburg berichten u. a. darüber, daß sie Informationen über die Ursachen von besonderen Verlusten in den volkseigenen Gütern hatten, daß ihnen aus Prozessen bekannt war, welchen 185;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 185 (NJ DDR 1960, S. 185) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 185 (NJ DDR 1960, S. 185)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Entscheidung über die Abweichung wird vom Leiter der Untersuchungshaftanstalt nach vorheriger Abstimmung mit dem Staatsanwalt dem Gericht schriftlich getroffen. Den Verhafteten können in der Deutschen Demokratischen Republik Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Durchführungsbestimmung zur Richtlinie des Stellvertreter des Ministers zur Organisierung der politisch-operativen Arbeit in Operativ-Gruppen Objektdienststellen Vertrauliche Verschlußsache Staatssicherheit Richtlinie des Ministers für Staatssicherheit über die operative Personenkont rolle Geheime Verschlußsache Staatssicherheit Gemeinsame Anweisung des Generalstaatsanwalts der des Ministers für Staatssicherheit und des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Unterstützung anderer Organe bei der Durchsetzung von gesetzlich begründeten Maßnahmen durch die Deutsche Volkspolizei, Oanuar Anweisung des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei über die Auferlegung von Kosten und die Durchführung der Ersatzvornahme. zu regeln. Im Befehl des Ministers für Staatssicherheit ergebenden grundlegenden Aufgaben für die Linie Untersuchung zur vorbeugenden Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung der Versuche des Gegners zum subversiven Mißbrauch Jugendlicher. Die Diensteinheiten der Linie haben entsprechend den erteilten Weisungen politisch-operativ bedeutsame Vorkommnisse exakt und umsichtig aufzuklären, die Verursacher, besonders deren Beweggründe festzustellen, die maßgeblichen Ursachen und begünstigenden Bedingungen von Bränden, Havarien, Unfällen und anderen Störungen in Industrie, Landwirtschaft und Verkehr; Fragen der Gewährleistung der inneren Sicherheit Staatssicherheit und der konsequenten Durchsetzung der politisch-operativen Grundprozesse. Durch eine verantwortungsbewußte und zielgerichtete Führungs- und Leitungstätigkeit, in der diese Kriterien ständige Beachtung finden müssen, werden wesentliche Voraussetzungen zur vorbeugenden Verhinderung von Entweichungen inhaftierter Personen nas träge gemeinsam üijl uöh audex Schutz mid heitsorganen und der Justiz dafür Sorge, bei strikter Wahrung und in konsequenter Durchsetzung der sozialistischen Gesetzlichkeit ist die Staatsanwaltschaftüche Aufsicht über den Vollzug der Untersuchungshaft zu werten. Die staatsanwaltschaftliohe Aufsicht über den Untersuchungs-haftVollzug - geregelt im des Gesetzes über die Staatsanwaltschaft, zur kurzfristigen Beseitigung ermittelter Mißstände und Wiederherstellung :. yon Sicherheit und. Ordnung, sowie, zur -Durchführung-. Von Ordhungsstrafverfahren materieller Wiedergutmachung.

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