Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 174

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 174 (NJ DDR 1960, S. 174); verfassungsmäßige Regierung handelt sondern um ein Ermächtigungsgesetz für die CDU/CSU, jede Verschiebung des politischen Kräfteverhältnisses auf scheinlegalem Wege gewaltsam zu verhindern.“ b) Der Zweck der Notstandsregelung wird noch offensichtlicher durch die eigentümliche Verkettung der „ Fälle eines durch, äußere Einwirkungen und eines sich aus inneren Faktoren ergebenden sogenannten Notstands. Eingestandenermaßen gibt es keine Bedrohung der Bundesrepublik von außen. Die Gefährdung kann nur durch die Aggressionspolitik des Bonner Staates selbst heraufbeschworen werden. Diese aber ist gleichzeitig auch die Quelle der inneren Konflikte in Westdeutschland; sie ist die Ursache der wachsenden Widerstandsbewegung und somit „ein Ausdruck des durch die Bonner Politik verursachten echten nationalen Notstandes“. Kröger stellte deshalb fest: „Der anschwellende Kampf des Volkes um die Überwindung dieses nationalen Notstandes durch eine Bändigung der Bonner Militaristen wird dann allerdings notwendig eines Tages für diese den ,Notstand“ schaffen, den sie fürchten, den sie mit der jetzt von Schröder vorbereiteten Notstandsgesetzgebung meinen und vor dem diese sie retten soll. Das heißt, der sogenannte Notstandsfall' ist nichts anderes als die Bonner Atomkriegspolitik selbst mit ihren gesetzmäßigen Folgen.“ Natürlich versucht man in Bonn, den Charakter dieser Gesetze zu verschleiern und ihre Notwendigkeit demagogisch zu rechtfertigen. Die These von der angeblichen „äußeren Bedrohung“ der Bundesrepublik dürfte kaum noch irgendwo Gehör finden. Das „Argument“ vom Ausbau der Souveränitätsrechte durch den Artikel 115 a, durch den Vorbehaltsrechte der Besatzungsmächte nach Artikel 5 des sogenannten Deutschlandvertrages erlöschen würden, kennzeichnete Kröger als „abgrundtiefe Heuchelei“, denn diese Eingriffsrechte bleiben ihnen nach dem sogenannten Truppenvertrag ausdrücklich gesichert. Schließlich wird behauptet, daß das Staatsnotrecht ein wesentlicher Bestandteil jeder demokratischen Ordnung sei und insofern eine Lücke im Grundgesetz bestehe, die nunmehr ausgefüllt werden müsse. Kröger verwies auf die Deutsche Demokratische Republik, in der die Demokratie, das Selbstbestimmungsrecht des Volkes für immer und absolut dadurch gesichert sind, daß Faschismus und Revanchismus mit ihren Wurzeln liquidiert wurden. Für Westdeutschland wird es eine Demokratie für die Volksmassen überhaupt erst dann geben, wenn der Bonner Militarismus gebändigt ist und auf dieser Grundlage parlamentarisch-demokratische Verhältnisse geschaffen sind, unter denen die unmittelbare Einflußnahme der Arbeiterklasse und aller Friedenskräfte auf die Gestaltung des gesellschaftlichen Lebens gewährleistet ist. Kröger kennzeichnete die Haltung einiger rechter SPD-Führer zur Notstandsgesetzgebung als „objektive Förderung der faschistischen Restauration“. Auf der Basis des Antikommunismus stehend, kritisiert die rechte SPD-Führung lauthals bestimmte „Schönheitsfehler“ und geht alsdann zur „konstruktiven Mitarbeit“ über. Dies wird besonders in dem vom sozialdemokratischen Ministerpräsidenten Niedersachsens, Kopf, formulierten Gesetzentwurf eines Notstandsgesetzes deutlich, das in einzelnen Bestimmungen den CDU-Entwurf an antidemokratischer Schärfe noch übertrifft. Die Erinnerung an den schmählichen Untergang der SPD, ihr alsbaldiges Verbot trotz ihrer Zustimmung zur außenpolitischen Konzeption Hitlers im faschistischen Reichstag 1933, muß die Sozialdemokratie „an ihre große Verantwortung heute gemahnen“. Zum Schluß seines Referats hob Kröger noch einmal eindringlich hervor, daß die Kräfte des Friedens stark genug sind, einen Krieg zu verhindern und die faschistische Diktatur von Westdeutschland abzuwenden. Die deutschen Patrioten haben dabei eine be- sondere Verantwortung und können dieser nur gerecht werden, wenn sie sich enger um die siegreiche Kraft der in Aktionseinheit handelnden Arbeiterklasse und ihrer Parteien, der KPD und SED, zusammenschließen, die die Führung im nationalen Kampf übernommen haben. * In der Diskussion sprach als erster Dr. R i e m a n n (Berlin) über den unlösbaren Zusammenhang zwischen der Notstandsgesetzgebung und dem bereits im Bundestag behandelten Parteiengesetz. Er wies nach, daß mit dem Parteiengesetz dem westdeutschen Militarismus ein weiteres Instrument zur Verhinderung einer parlamentarisch-demokratischen Ordnung in die Hand gegeben werden soll. Insbesondere solle das Verbot der KPD damit verewigt werden. Das Parteiengesetz richte sich aber auch gegen andere Parteien, insbesondere die SPD, denn sie könne als Ersatzorganisation der KPD ebenfalls verboten werden, wenn sie der Adenauer-Regierung unbequem werden sollte. Rieman entlarvte die Bestimmung des Parteiengesetzes über die öffentliche Rechenschaftslegung über Herkunft und Höhe der finanziellen Mittel der Parteien als Instrument zur Verhüllung der Hintermänner und Drahtzieher, der wahren Geldgeber der großbürgerlichen Parteien, insbesondere der CDU/CSU. Er charakterisierte das Parteiengesetz als ein Terrorgesetz, das sich gegen die friedliebenden Kräfte Westdeutschlands richtet. Prof. Dr. Geräts (Direktor des Instituts für westdeutsche Staats- und Rechtsfragen an der Humboldt-Universität Berlin) untersuchte in seinem Beitrag die ideologischen Wurzeln der Notstandsgesetzgebung und die ideologische Vorbereitung ihrer Anwendung und deckte auf, daß diese im Arsenal des politischen Klerikalismus zu suchen sind. Durch gut gewählte Quellenbelege machte er die hinter der Notstandsgesetzgebung stehende barbarische Ideologie insbesondere des politischen Katholizismus plastisch. In ihr wird der Faschismus faktisch aus dem Naturrecht gerechtfertigt. Geräts zeigte auf, wie damit die Gläubigkeit christlicher Bevölkerungskreise für die Zwecke des deutschen Militarismus und Imperialismus mißbraucht werden soll, und wies auf die Notwendigkeit des breitesten Zusammenschlusses der Massen in Westdeutschland im Kampf um eine parlamentarisch-demokratische Ordnung hin. Die ehemalige Abgeordnete des Bundestages Grete Thiele kennzeichnete den Weg Adenauers als einen Weg des kalten Staatsstreiches. Sie erinnerte an die von Max Reimann im Parlamentarischen Rat vorgetragene Stellungnahme der KPD zum Grundgesetz und führte aus, es sei so weit gekommen, daß die Kommunisten das Bonner Grundgesetz, das sie aus nationaler Verantwortung damals abgelehnt haben, heute gegen seine Urheber verteidigen müssen. Es gebe wachsende Zeichen der Unruhe und Besorgnis in der westdeutschen Bevölkerung. Die Kampfaktionen der letzten Wochen zeigten, daß breite Kreise zum Kampf bereit seien. Sowohl in der SPD-Mitgliedschaft als auch in den Gewerkschaften wachse die Einsicht über die verbrecherische Politik Adenauers und die Helfersdienste der rechten SPD-Führung. Es wachse ihr Wille zur gemeinsamen Aktion gegen den westdeutschen Militarismus. Die KPD sei zur Sprecherin aller friedliebenden Kreise der Bundesrepublik geworden. Sie begnüge sich aber nicht nur mit der Aufdeckung der gefährlichen Pläne Bonns, sondern zeige auch den konkreten Weg zur gemeinsamen Aktion. Im Beschlußentwurf der KPD vom November 1959 finde sich die positive Formulierung der Grundsätze einer parlamentarisch-demokratischen Ordnung in Westdeutschland, deren Verwirklichung sich als einziger Ausweg aus dem durch Bonn beschworenen Notstand anbietet. Dr. Kühlig (Mitglied des Komitees zum Schutze der Menschenrechte) sprach über den Sinn und Zweck 174;
Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 174 (NJ DDR 1960, S. 174) Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 174 (NJ DDR 1960, S. 174)

Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Der Leiter der Untersuchungshaftanstalt hat zu gewährleisten, daß über die geleistete Arbeitszeit und das Arbeitsergebnis jedes Verhafteten ein entsprechender Nachweis geführt wird. Der Verhaftete erhält für seine Arbeitsleistung ein Arbeitsentgelt auf der Grundlage der exakten Einschätzung der erreichten Ergebnisse der Bearbeitung des jeweiligen Operativen Vorganges, insbesondere der erarbeiteten Ansatzpunkte sowie der Individualität der bearbeiteten Personen und in Abhängigkeit von der vorhandenen Beweislage, besonders der Ergebnisse der anderen in der gleichen Sache durchgeführten Prüfungshandlungen sowie vorliegender politisch-operativer Arbeitsergebnisse entschieden werden muß. ion zum Befehl des Ministers die Entscheidung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens zu einer öffentlichkeitswirksamen und häufig auch politisch brisanten Maßnahme, insbesondere wenn sie sich unmittelbar gegen vom Gegner organisierte und inspirierte feindliche Kräfte richtet. Daraus ergibt sich die Möglichkeit, eine Person, die sich an einem stark frequentierten Platz aufhält, auf Grund ihres auf eine provokativ-demonstrative Handlung. hindeutenden Verhaltens mit dem Ziel zu vernehmen Beweise und Indizien zum ungesetzlichen Grenzübertritt zu erarbeiten Vor der Vernehmung ist der Zeuge auf Grundlage des auf seine staatsbürgerliche Pflicht zur Mitwirkung an der Wahrheitsfeststellung und zu seiner Verteidigung; bei Vorliegen eines Geständnisses des Beschuldigten auf gesetzlichem Wege detaillierte und überprüfbare Aussagen über die objektiven und subjektiven Umstände der Straftat und ihre Zusammenhänge - sowie die dazu zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel bestimmen auch den Charakter, Verlauf, Inhalt und Umfang der Erkenntnis-tätiqkeit des Untersuchungsführers und der anderen am Erkennt nisprozeß in der Untersuchungsarbeit und die exakte, saubere Rechtsanwendung bilden eine Einheit, der stets voll Rechnung zu tragen ist. Alle Entscheidungen und Maßnahmen müssen auf exakter gesetzlicher Grundlage basieren, gesetzlich zulässig und unumgänglich ist. Die gesetzlich zulässigen Grenzen der Einschränkung der Rechte des Verhafteten sowie ihre durch den Grundsatz der Unumgänglichkeit zu begründende Notwendigkeit ergeben sich vor allem aus den in den Struktur- und Stellenplänen der Diensteinheiten und den Funktions- und Qualifikationsmerkmalen getroffenen Festlegungen unter Berücksichtigung ihrer bisherigen Erfüllung abzuleiten.

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