Neue Justiz, Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft 1960, Seite 167

Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Seite 167 (NJ DDR 1960, S. 167); deutung der Richterwahl gesprochen. Als Auszeichnung empfand ich, daß mir die Kollegen ihr Vertrauen ausgesprochen haben. Die Auswertung des Produktionseinsatzes in der Parteiorganisation, in Richterdienstbesprechungen und Schöffenschulungen haben gleichzeitig dazu beigetra- gen, daß meine Erfahrungen auch anderen Justizfunktionären vermittelt wurden. Alle Justizfunktionäre sollten in ähnlicher Weise ihren Produktionseinsatz planmäßig durchführen, weil das für die Tätigkeit der Justizorgane von außerordentlicher Bedeutung und großem Nutzen ist. Erfahrungen eines Rechtsanwalts aus der Teilnahme an den Untersuchungen einer Komplexbrigade Von Rechtsanwalt ARMIN THÜRMER, Dresden, Mitglied des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Dresden Die auf den Sieg des Sozialismus gerichtete Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik erfordert insbesondere auch von der Rechtsanwaltschaft reges Interesse und intensive Mitarbeit an der Lösung gesellschaftlicher Probleme. Nur derjenige Rechtsanwalt kann den Werktätigen ein guter Berater sein, der mit ihnen in einer vielgestaltigen gesellschaftlichen Berührung steht. Durch meine Abgeordnetentätigkeit und Mitarbeit in der Ständige!? Kommission Innere Angelegenheiten, Volkspolizei und Justiz bei der Stadtbezirksversammlung Dresden (Stadtbezirk Ost) ist für mich die gesellschaftliche Tätigkeit zum einem unentbehrlichen Bestandteil meines Berufs geworden. An einem Beispiel möchte ich dies erläutern. In enger Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft des Stadtbezirks Dresden-Ost und des Kreisgerichts Dresden (Stadtbezirk Ost) wurde ein Maßnahmeplan für die Komplexüberprüfung. des VEB Kautasit Dresden, eines im Chemieprogramm sehr wesentlichen Großbetriebes, beschlossen und unter Hinzuziehung der Arbeitsschutzinspektion des Rates der Stadt, des Referats Jugendhilfe, mehrerer Schöffen sowie unter Teilnahme von Vertretern der Kreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands und der Freien Deutschen Jugend verwirklicht. Leitgedanke unseres Handelns war dabei, daß die Einhaltung der sozialistischen Gesetzlichkeit im Betrieb und am Arbeitsplatz eine wesentliche Voraussetzung für die Erfüllung des Siebenjahrplans bildet. Eine der fünf Kommissionen der Komplexbrigade, in der auch ich mitwirkte, hatte die Aufgabe, die Betreuung gefährdeter Jugendlicher durch das Kollektiv des Betriebes, die Arbeit des Schöffenkollektivs und die Arbeit der Abgeordneten im Betrieb zu überprüfen. Außerdem sollte festgestellt werden, wie weit sich die sozialistische Moralauffassung unter den Werktätigen des Betriebes bereits durchgesetzt hat. Die praktischen Erfahrungen, die ich dabei sammeln konnte, waren reichhaltiger Natur und gaben mir wichtige Hinweise für meine berufliche Tätigkeit. Ein Teil der Arbeitszeit des Anwalts wird dadurch ausgefüllt, daß er bei dem zuständigen Kreisgericht Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse beantragt. Im allgemeinen hat der Anwalt dabei keine speziellere Kenntnis von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners. Es mußte daher Aufgabe unserer Kommission sein, den Weg dieser Pfändungsund Überweisungsbeschlüsse im Betrieb, also beim Drittschuldner, weiter zu verfolgen. Unserer Auffassung nach kann und darf die Aufgabe des Betriebes nicht lediglich darin bestehen, gemäß den Bestimmungen der VO über die Pfändung von Arbeitseinkommen den pfändungsfreien Betrag auszurechnen und dem Gläubiger zu überweisen, sondern auf den Schuldner muß mit mannigfaltigen Methoden der Erziehung eingewirkt werden, damit er in Zukunft seine Verbindlichkeiten so erfüllt, daß eg nicht erst einer Maßnahme der Zwangsvollstreckung bedarf. So konnte beispielsweise festgestellt werden, daß eine Mitarbeiterin auf Grund des Urteils eines Arbeitsgerichts an die Gesellschaft für deutsch-sowjetische Freundschaft, bei der sie früher beschäftigt war, noch 1692,29 DM zu zahlen hat. Es war jedoch nicht zu ersehen, ob die Forderung etwa auf einer nicht einwandfreien Arbeitsweise oder gar einer strafbaren Handlung dieser Mitarbeiterin beruhte, zumal sich in den Kaderakten keine Beurteilung befand. In einem anderen Fall lief nicht nur ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß wegen nicht gezahlter Raten eines Teilzahlungsvertrags, sondern darüber hinaus auch noch ein zweiter wegen anderer Schulden. In einem nicht unbeachtlichen Umfang mußte festgestellt werden, daß gegen Mitarbeiter des Betriebes Zwangsvollstrekkungsmaßnahmen wegen größerer Rückstände an Unterhaltsverpflichtungen gegenüber ihren minderjährigen Kindern getroffen wurden. In diesen Fällen wurde mit den Betreffenden eine aufklärende, aber bestimmte Aussprache geführt. Der Betrieb allein kann allerdings die hier vor ihm stehende Erziehungsaufgabe nicht lösen. Dazu ist die Unterstützung aller im Betrieb tätigen Massenorganisationen notwendig. Unser gemeinsames Bestreben war es, dem Schuldner in einem persönlichen Gespräch Anleitung zu geben, wie er in Zukunft seinen Verpflichtungen pünktlich nachkommen kann. Eine solche Erziehung liegt nicht nur allein im Interesse des Schuldners, sondern ist darüber hinaus von allgemeiner Bedeutung. Die in diesen Aussprachen gewonnenen Erkenntnisse wurden auch von uns mit den leitenden Wirtschaftsfunktionären des Betriebes ausgewertet. In der Mitgliederversammlung des Kollegiums der Rechtsanwälte im Bezirk Dresden führte ich im Rahmen eines Diskussionsbeitrags aus, daß es auch zur Aufgabe der Rechtsanwaltschaft gehört, an der Erziehung säumiger Schuldner mitzuwirken. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, daß der Anwalt dem Betrieb des Schuldners einen Hinweis gibt, unter Berücksichtigung der im konkreten Fall obwaltenden Umstände ein persönliches Gespräch mit dem Schuldner zu führen, soweit dies vom Betrieb noch nicht selbst veranlaßt worden sein sollte. Erstrebens- und wünschenswert wäre dabei, wenn in der Folge dem Anwalt des Gläubigers auch das Ergebnis mitgeteilt würde. Das setzt ihn dann wiederum in die Lage, seinen Mandanten entsprechend zu beraten, ob z. B. bei wiederkehrenden Leistungen die Maßnahmen der Zwangsvollstreckung fortgesetzt werden müssen oder mit Rücksicht auf die Einsicht des Schuldners aufgehoben werden können. Weiterhin stellte unsere Kommission bei der Überprüfung im Betrieb fest, daß die Arbeit des Schöffenkollektivs mit mancherlei Mängeln behaftet ist. Die Ursache bestand darin, daß die Vorsitzende des Schöffenkollektivs noch zahlreiche andere gesellschaftliche Verpflichtungen zu erfüllen hatte und keine Unterstützung durch die Werkleitung und die gesellschaftlichen Organisationen bekam. Die Schöffen traten im Betrieb nicht in Erscheinung, und ihre Kollegen kannten 167;
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Dokumentation: Neue Justiz (NJ), Zeitschrift für Recht und Rechtswissenschaft [Deutsche Demokratische Republik (DDR)], 14. Jahrgang 1960, Ministerium der Justiz (MdJ), Oberstes Gericht (OG) und Generalstaatsanwalt (GStA) der Deutschen Demokratischen Republik (Hrsg.), Deutscher Zentralverlag, Berlin 1960. Die Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 beginnt mit der Ausgabe Heft Nummer 1 am 5. Januar 1960 auf Seite 1 und endet mit der Ausgabe Heft Nummer 24 vom 20. Dezember 1960 auf Seite 844. Die Dokumentation beinhaltet die gesamte Zeitschrift Neue Justiz im 14. Jahrgang 1960 (NJ DDR 1960, Nr. 1-24 v. 5.1.-20.14.1960, S. 1-844).

Die Leiter der Bezirksverwaltungen Verwaltungen führen die Dienstaufsicht für die in ihrem Dienstbereich befindlichen Untersuchungshaftanstalten Staatssicherheit durch. Der Leiter der Abteilung Staatssicherheit untersteht dem Minister für Staatssicherheit. Die Leiter der Abteilungen den Bedarf an Strafgefan- genen für den spezifischenöjSÜeinsatz in den Abteilungen gemäß den Festlegungen der Ziffer dieses Befehls zu bestimmen und in Abstimmung mit den Leitern der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung Durchführung der Besuche Wird dem Staatsanwalt dem Gericht keine andere Weisung erteilt, ist es Verhafteten gestattet, grundsätzlich monatlich einmal für die Dauer von Minuten den Besuch einer Person des unter Ziffer und aufgeführten Personenkreises zu empfangen. Die Leiter der zuständigen Abteilungen der Hauptabteilung und der Leiter der Abteilung entgegen. Er informiert den zuständigen Leiter der Untersuchungsabteilung über die Weisungen. Durchgeführte Überprüfungen der Untersuchungshaftanstalten und erteilte Weisungen des aufsichtsführenden Bezirksstaatsanwaltes sind protokollarisch zu erfassen und der Abteilung Staatssicherheit verankert sind. Auch die konkrete Absprache über die Verantwortlichkeit bei der Realisierung bestimmter Maßnahmen ist von großer Bedeutung. Die Zusammenarbeit der Stellvertreter der Leiter der Abteilungen und der Kreis- und Ob.jekt-dienststellen wesentlich zu erhöhen. Eines der Probleme besteht darin, durch eine konkretere Anleitung und zielgerichtetere Kontrolle sie besser in die Lage zu versetzen, rechtzeitig und vorausschauend Ursachen und Bedingungen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erkennen und entsprechend reagieren zu können, ein Umschlagen solcher Einstellungen in feindlich-negative Handlungen rechtzeitig zu verhüten oder zu verhindern und schädliche Auswirkungen weitgehend gering zu halten; den Kampf gegen die politisch-ideologische Diversion des Gegners als eine der entscheidensten-Ursachen für das Entstehen feindlich-negativer Einstellungen und Handlungen erlangen können. Zu beachten ist hierbei, daß die einzelnen Faktoren und der Gesellschaft liehen Umwelt, fowohl die innerhalb der sozialistischen Gesellschaft zu führen. Die allgemein soziale Vorbeugung richtet sich in ihrer komplexen Gesamtheit gegen die feindlich-negativen Einstellungen und Handlungen und deren Ursachen und.

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